3 Dachabdichtungen

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3.2 Stoffe (#ddbau10423)

3.2.1 Allgemeines (#ddbau10424)

Stoffe für den Dachaufbau müssen für den Verwendungszweck geeignet sowie aufeinander und auf den Untergrund der Abdichtung abgestimmt sein.

Für eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit des Dachaufbaus kommt der Auswahl der Stoffe eine entscheidende Bedeutung zu.


3.2.2 Hilfsstoffe (#ddbau10425)

3.2.2.1 Schutzlagen (#ddbau10426)

Schutzlagen sind in Abhängigkeit von den zu erwartenden Einwirkungen und den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen. Stoffe für Schutzlagen müssen gegen diese Einwirkungen widerstandsfähig und mit der Abdichtungsbahn verträglich sein.

Geeignet können z. B. sein:

  • Vliese aus synthetischen Fasern, Flächengewicht mindestens 300 g/m²,
  • Schutzbahnen aus PVC, Nenndicke mindestens 1 mm,
  • Kunststoff- oder Elastomerbahnen, Nenndicke mindestens 1,2 mm,
  • Bautenschutzmatten und -platten aus Gummigranulat, Nenndicke mindestens 6 mm, oder Kunststoffgranulat, Nenndicke mindestens 4 mm,
  • Schutzlagen gegen Durchwurzelung; Kunststoff- oder Elastomerbahnen oder Bitumen- und Polymerbitumenbahnen, deren Eignung als Durchwurzelungsschutz nachgewiesen ist (z. B. nach DIN EN 13948),
  • Bitumen-Dachdichtungsbahnen, Bitumenschweißbahnen.

3.2.2.2 Schutzschichten (#ddbau10427)

Schutzschichten müssen Abdichtungen dauerhaft vor schädigenden Einwirkungen statischer, dynamischer und thermischer Art schützen. Sie müssen mit der Abdichtungsschicht verträglich sein. Andernfalls sind Trenn- und/oder Schutzlagen anzuordnen. Stoffe für Schutzschichten können z. B. sein:

  • Beton, mindestens Güte C 8/10, nach DIN EN 206, Dicke ≥ 5 cm,
  • Mörtel oder Estrichmörtel, Dicke ≥ 5 cm,
  • Betonplatten, Dicke min. 4 cm, mindestens 40 cm × 40 cm,
  • Gussasphalt, Dicke min. 2,5 cm,
  • Dränmatten und –platten,
  • Platten aus Hartschaum, z. B. extrudiertem Polystyrolhartschaum (XPS).

3.2.2.3 Trennlagen (#ddbau10428)

Trennlagen sind in Abhängigkeit von den zu erwartenden Einwirkungen und den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen. Sie werden zur Trennung der Abdichtungsschicht von angrenzenden Schichten eingesetzt, wenn dies erforderlich ist, z. B. bei Materialunverträglichkeit unterschiedlicher Werkstoffe.

Geeignet können z. B. sein:

  • Glasvliesbitumendachbahnen, Bitumen-Dachdichtungsbahnen oder Bitumenschweißbahnen
  • Glasvliese, Flächengewicht mindestens 120 g/m²
  • Vliese aus synthetischen Fasern, Flächengewicht mindestens 150 g/m²,
  • Polyethylen(PE)-Folien, Nenndicke mindestens 0,2 mm,
  • Lochglasvlies-Bitumenbahnen, einseitig grob besandet.

Trennlagen können gleichzeitig auch die Funktion einer Brandschutzlage übernehmen, wenn sie dafür geeignet sind.


3.2.2.4 Stoffe zur Untergrundvorbehandlung (#ddbau10429)

Voranstriche, Haftbrücken, Primer und Grundierungen sind Stoffe zum Auftrag auf den Untergrund als Voraussetzung zur Herstellung eines Verbundes mit der nachfolgenden Schicht.

Geeignet können z. B. sein:

  • Voranstriche auf Bitumenbasis als Lösung oder Emulsion,
  • Voranstriche auf Kunststoffbasis als Lösung oder Dispersion.

Die Verarbeitung lösemittelbasierter Anstriche sollte nur im Freien erfolgen. Die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien (z. B. BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)) für den Umgang mit lösemittelbasierten Anstrichen sind einzuhalten.


3.2.2.5 Bitumenklebemassen und -deckaufstriche (heiß zu verarbeiten) (#ddbau10430)

(1) Als Bitumenklebemassen und -deckaufstriche sind Bitumen mit einem Erweichungspunkt nach DIN EN 1427 von 80 °C bis 125 °C oder Polymerbitumen mit einem Erweichungspunkt ≥ 100 °C zu verwenden.

(2) Für die Verklebung von Polymerbitumen- und Bitumenbahnen auf Dachneigungen ≥ 5,2 % (3°) und von Elastomerbitumen-Dachdichtungsbahnen sollten Klebemassen aus Polymerbitumen verwendet werden. Abhängig von den örtlichen Verhältnissen können zusätzliche Maßnahmen nach Kapitel 3.4.6.1.5 (#ddbau10481) notwendig werden.


3.2.2.6 Kaltklebemassen und Klebstoffe (#ddbau10431)

3.2.2.6.1 Kaltklebemassen aus Bitumen (#ddbau10432)

Für das punkt- und/oder streifenweise bzw. unterbrochen streifenweise Aufkleben von Dampfsperren, von Wärmedämmschichten aus Hartschaum oder Mineralwolle können Kaltklebemassen aus Bitumen verwendet werden. Die Einsatz- und Verarbeitungshinweise der Hersteller sind zu beachten.


3.2.2.6.2 Klebstoffe aus Polyurethan (#ddbau10433)

Für das streifenweise oder vollflächige Aufkleben von Dampfsperren, Wärmedämmschichten oder Abdichtungsschichten können Klebstoffe aus Polyurethan verwendet werden. Die Einsatz- und Verarbeitungshinweise der Hersteller sind zu beachten.


3.2.3 Dampfsperren, Dampfbremsen (#ddbau10434)

3.2.3.1 Polymerbitumen- und Bitumenbahnen für Dampfsperren (#ddbau10435)

Polymerbitumen- und Bitumen-Dampfsperrbahnen bieten folgende Vorteile:

  • Wasserdampfdichtheit bei sd-Wert ≥ 1500 m
  • Luftdichtheit
  • sehr gute Eignung als Behelfsabdichtung
  • Perforationsfestigkeit auf massiven Untergründen
  • einfache und sichere Fügbarkeit der Nähte
  • einfache Anschlussmöglichkeit an aufgehende Bauteile
  • bei geeigneter Oberflächenausrüstung kein zusätzlicher Klebstoff erforderlich für das Aufbringen von Dämmstoff
  • Durchtrittfestigkeit auf Stahltrapezprofilen
  • Windsogsicherheit
  • Winddichtheit
  • Dauerhaftigkeit
  • einfache Verlegung
  • bei brandlastarmer Ausrüstung hoher Widerstand gegen Brandbeanspruchung von unten (ggf. geeignet für Dächer nach DIN 18234 bzw. Industriebaurichtlinie)

Die Eigenschaften von Polymerbitumen- und Bitumen-Dampfsperrbahnen sind in DIN EN 13970 definiert. Die für die jeweilige Anwendung maßgeblichen Eigenschaften sind vom Hersteller anzugeben.


3.2.3.2 Alu-Verbunddampfsperren (#ddbau10436)

Alu-Verbunddampfsperren haben sich auf Tragkonstruktionen aus Stahltrapezprofilen bewährt. Sie können mit oder ohne unterseitiger Selbstklebeschicht ausgerüstet sein.

Sie bieten folgende Vorteile:

  • Wasserdampfdichtheit bei sd-Wert ≥ 1500 m
  • Luftdichtheit
  • einfache und sichere Fügbarkeit der Nähte
  • einfache Anschlussmöglichkeit an aufgehende Bauteile
  • Durchtrittfestigkeit auf Stahltrapezprofilen
  • Windsogsicherheit
  • Winddichtheit
  • schnelle Verlegung
  • bei brandlastarmer Ausrüstung hoher Widerstand gegen Brandbeanspruchung von unten (ggf. geeignet für Dächer nach DIN 18234 bzw. Industriebaurichtlinie)

Die für die jeweilige Anwendung maßgeblichen Eigenschaften sind vom Hersteller anzugeben.


3.2.3.3 PE-Dampfbremsen (#ddbau10591)

PE-Dampfbremsen haben sich auf Tragkonstruktionen aus Stahltrapezprofilen bewährt. Sie bieten folgende Vorteile:

  • Luftdichtheit
  • Wasserdampfbremsend bei sd-Wert ≥100 m
  • Schnelle Verlegung

Die für die jeweilige Anwendung maßgeblichen Eigenschaften sind vom Hersteller anzugeben.


3.2.4 Wärmedämmstoffe (#ddbau10437)

3.2.4.1 Allgemeines (#ddbau10438)

Es sind genormte Dämmstoffe einzusetzen. Die anwendungsbezogenen Anforderungen der DIN 4108-10 für den jeweiligen Anwendungsbereich sind zu beachten. Für nicht belüftete Dächer sind Dämmstoffe des Anwendungsbereichs DAA zu nutzen. Für belüftete Dächer dürfen mit Ausnahme von Schaumglas Dämmstoffe des Anwendungsbereichs DAA und DZ verwendet werden. Dämmstoffe der Baustoffklasse B3 „leicht entflammbar“ bzw. Euroklasse F dürfen nicht eingesetzt werden.

Beispiele für Dämmstoffe für nicht belüftete Dächer (nach DIN 4108-10) © vdd
Tabelle: Beispiele für Dämmstoffe für nicht belüftete Dächer (nach DIN 4108-10) © vdd #ddbau01110

3.2.4.2 Dämmplatten und Dämmbahnen (#ddbau10439)

(1) Für die Wärmedämmung von Dächern dürfen Dämmstoffe in Form von Platten und Bahnen verwendet werden.

2) Soll bei Dämmbahnen die Kaschierung als erste Lage einer mehrlagigen Abdichtung gelten, ist Kapitel 3.4.1(5) (#ddbau10460) zu beachten.

Verlegung einer kaschierten Dämmbahn
Bild: Verlegung einer kaschierten Dämmbahn #ddbau01114

3.2.4.3 Gefälledämmung (#ddbau10440)

(1) Zur Herstellung von geneigten Dächern können keilförmig geschnittene Dämmplatten eingesetzt werden.

Zeichnung einer Gefälledämmung
Abbildung: Zeichnung einer Gefälledämmung © vdd #ddbau01938

(2) Bitumengebundene Schüttungen aus expandierten Mineralien können ebenfalls zur Gefällegebung und zum Niveauausgleich verwendet werden. Die Einsatz- und Verarbeitungshinweise der Hersteller sind zu beachten.

(3) Die Dachneigung hat Einfluss auf die Abdichtungsbauart und die Abdichtungsstoffe (siehe Kapitel 3.3.3 (#ddbau10452)).

Beispiel einer Gefälledämmung aus Gefälledämmplatten
Bild: Beispiel einer Gefälledämmung aus Gefälledämmplatten #ddbau01118

3.2.4.4 Dämmstoffdicken auf Stahltrapezprofilen (#ddbau10441)

Da die Abmessungen der Stahltrapezprofile quer zur Spannrichtung mit denen der Dämmplatten meistens nicht übereinstimmen, ist es nicht wirtschaftlich, die Dämmplattenstöße stets auf den Obergurten anzuordnen. Daher liegen die Dämmplattenstöße häufig im Bereich der Untergurte. Der Einsatz von durchtrittsicheren Dampfsperrbahnen ist daher zu empfehlen. Falls diese nicht eingebaut werden, wird die Verwendung von Dämmplatten mit einer Mindestdicke nach Tabelle #ddbau01120 empfohlen.

Die Angaben in Tabelle #ddbau01120 gelten unabhängig von den sich aus DIN 4108 oder GEG ergebenden Dämmstoffdicken, die in jedem Fall als Mindestdicken eingehalten werden müssen.

Mindestdämmstoffdicken zum Schutz gegen Durchtreten auf Stahltrapezprofilen © vdd
Tabelle: Mindestdämmstoffdicken zum Schutz gegen Durchtreten auf Stahltrapezprofilen © vdd #ddbau01120

3.2.5 Abdichtungsbahnen (#ddbau10442)

Es sind Stoffe nach DIN/TS 20000-201 zu verwenden. Für die Verwendbarkeit von Bahnen, die von den dort definierten Mindestanforderungen abweichen, ist ein baurechtlicher Nachweis zu erbringen.

Durch die Verwendung von Abdichtungsbahnen, die vom Anforderungsprofil der Normen abweichen und / oder darüber hinausgehen, kann ggf. gezielt den thermischen und mechanischen Einwirkungen auf die Abdichtung entgegengewirkt werden.

Die Mindestanforderungen an die Produkteigenschaften und die folgenden Anwendungstypen sind in der Anwendungsnorm DIN/TS 20000-201 festgelegt.

  • DE = Bahnen für einlagige Dachabdichtungen
  • DO = Bahnen für die Oberlage einer mehrlagigen Dachabdichtung
  • DU = Bahnen für die untere Lage einer mehrlagigen Dachabdichtung
  • DZ = Bahnen für die Zwischenlage bzw. Zusatzlage einer mehrlagigen Dachabdichtung

3.2.5.1 Polymerbitumen- und Bitumenbahnen (#ddbau10443)

3.2.5.1.1 Allgemeines (#ddbau10444)

Polymerbitumen- und Bitumenbahnen können ein- oder mehrlagig nach Kapitel 3.4 (#ddbau10459) verlegt werden.

Die für Polymerbitumen- und Bitumenbahnen für die Abdichtung von Dächern maßgeblichen Eigenschaften sind in DIN EN 13707 definiert. Polymerbitumen- und Bitumenbahnen für die Abdichtung von Dächern sind in DIN 18531-2 aufgeführt.

Bei geeigneter Oberflächenausrüstung dürfen Bahnen für einlagige Abdichtungen auch als Oberlagen verwendet werden und Bahnen des Anwendungstyps DO und DE dürfen auch als untere Lagen sowie Zwischenlagen verwendet werden. Bahnen des Anwendungstyps DU dürfen auch als Zwischenlage verwendet werden.


3.2.5.1.2 Übersicht genormter Bahnen (#ddbau10445)

Die genormten Werkstoffe für Abdichtungen sind in Tabelle #ddbau01124 aufgelistet.

Übersicht der Polymerbitumen- und Bitumenbahnen für die Dachabdichtung nicht genutzter und genutzter Dächer (Zusammenfassung der Mindestanforderungen aus DIN/TS 20000-201)
Tabelle: Übersicht der Polymerbitumen- und Bitumenbahnen für die Dachabdichtung nicht genutzter und genutzter Dächer (Zusammenfassung der Mindestanforderungen aus DIN/TS 20000-201) © vdd #ddbau01124

 

Beispiele:

DO PYE-PV 200 S5
Oberlage einer mehrlagigen Dachabdichtung aus Polymerbitumen (PYE) mit Polyestervlieseinlage 200 g/m², Schweißbahn, 5,2 mm dick inkl. leichtem Oberflächenschutz

DU PYE-KTG KSP-2,8
untere Lage einer mehrlagigen Dachabdichtung aus Polymerbitumen (PYE) mit Kombinationsträgereinlage mit überwiegendem Glasanteil, Kaltselbstklebende Polymerbitumenbahn, 2,8 mm dick

DE PYE-KTG-4,5
Dachbahn zur einlagigen Verlegung, aus Polymerbitumen (PYE) mit Kombinationsträgereinlage mit überwiegendem Glasanteil, Dicke 4,5 mm, mit werksseitiger Bestreuung


3.2.5.2 Kunststoff- und Elastomerbahnen (#ddbau10446)

3.2.5.2.1 Allgemeines (#ddbau10447)

Kunststoff- und Elastomerbahnen sind einlagige Abdichtungen.

Die maßgeblichen Eigenschaften von Kunststoff- und Elastomerbahnen für die Abdichtung von Dächern sind in DIN EN 13956 definiert. Kunststoff- und Elastomerbahnen für die Abdichtung von Dächern sind in DIN 18531-2 aufgeführt.


3.2.5.2.2 Übersicht genormter Bahnen (#ddbau10448)

Die genormten Werkstoffe für Abdichtungen sind in Tabelle #ddbau01128 aufgelistet.

Übersicht der Kunststoff- und Elastomerbahnen für die Dachabdichtung nicht genutzter und genutzter Dächer (Zusammenfassung der Mindestanforderungen aus DIN/TS 20000-201) © vdd
Tabelle: Übersicht der Kunststoff- und Elastomerbahnen für die Dachabdichtung nicht genutzter und genutzter Dächer (Zusammenfassung der Mindestanforderungen nach DIN/TS 20000-201) © vdd #ddbau01128