3 Dachabdichtungen

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3.5 Detailausbildungen (#ddbau10501)

3.5.1 Allgemeines (#ddbau10502)

(1) Genauso wichtig wie die einwandfreie Planung des Dachaufbaues und die fachgerechte Ausführung der einzelnen Schichten ist die funktionsgerechte Herstellung der An- und Abschlüsse der einzelnen Schichten an Dachrändern, aufgehenden Bauteilen und Durchdringungen.

(2) Die Voraussetzungen für die fachgerechte Ausbildung und Ausführung müssen bereits bei der Planung berücksichtigt werden, um Fehler zu vermeiden.

(3) Anschlussbereiche sollten so ausgebildet und gestaltet sein, dass diese zur Überprüfung und Wartung stets zugänglich sind.

(4) An- und Abschlüsse an Dachrändern, aufgehenden Bauteilen und Durchdringungen sind bei Verwendung von Polymerbitumen- oder Bitumenbahnen unabhängig von der Anzahl der Lagen der Flächenabdichtung mindestens zweilagig auszuführen. Bei Verwendung von Kunststoff- oder Elastomerbahnen können diese Anschlüsse aus Bahnenware oder industriellen Formteilen ausgeführt werden.

(5) Dachdurchdringungen und An- und Abschlüsse müssen dauerhaft luftdicht ausgebildet werden, damit ein Wärmeabfluss und Feuchteschäden vermieden werden, z. B. unter Verwendung geeigneter Dampfsperrbahnen.

(6) An- und Abschlüsse von Abdichtungen müssen bis zu ihrem oberen Ende wasserdicht sein und den mechanischen und thermischen Einwirkungen sowie der Bewitterung Rechnung tragen. Es wird unterschieden zwischen Anschlüssen an Bauteilen, die mit der Unterkonstruktion fest verbunden sind (Starrer Anschluss) , und Anschlüssen an Bauteilen, die gegenüber der Unterkonstruktion Bewegungen unterschiedlicher Art unterworfen sind (beweglicher Anschluss) .

(7) Eine starre Verbindung der Abdichtung an Bauteilen, die statisch voneinander getrennt sind, ist auf jeden Fall zu vermeiden, um eine Überbeanspruchung im Anschlussbereich durch Zug-, Schub- und Scherkräfte auszuschließen. Bei Anschlüssen an beweglichen Bauteilen sind deshalb entsprechende konstruktive Maßnahmen erforderlich.

(8) An- und Abschlüsse sollten aus den gleichen Werkstoffen wie die Abdichtung hergestellt werden. Werden unterschiedliche Werkstoffe verwendet, so müssen diese für den jeweiligen Zweck uneingeschränkt und dauerhaft geeignet und untereinander verträglich sein.

Hinweis: Alle nachfolgenden Detailskizzen sind beispielhaft. Sie dienen der prinzipiellen Darstellung und sind nicht maßstabsgetreu.


3.5.2 Wandanschlüsse (#ddbau10503)

(1) Die Anschlusshöhe bei einer nicht genutzten Dachfläche muss:

  • bei Dachneigung bis 5° (≤ 8,8 %) mind. 15 cm und
  • bei Dachneigung über 5° (> 8,8 %) mind. 10 cm
  • über Oberfläche Belag oder Gesteinsschüttung betragen. 

Die Anschlusshöhe bei genutzten Dachflächen muss mind. 15 cm betragen.

In schneereichen Gebieten ist ggf. eine größere Anschlusshöhe erforderlich.

(2) Bei Abdichtungen aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen ist der Anschlussbereich mit einem Haftgrund vorzustreichen. Am Übergang vom Dach zum aufgehenden Bauteil sollte ein Keil, z. B. aus Dämmstoff, angeordnet werden, der eine bessere Fügetechnik gewährleistet. Für Anschlüsse sollten aufgrund der Standfestigkeit Polymerbitumenbahnen verwendet werden. Als Oberlage sind Polymerbitumenbahnen mit leichtem Oberflächenschutz zu verwenden.

(3) Polymerbitumen- und Bitumenbahnen dürfen nicht aus der Abdichtungs- in die Anschlussebene hochgeführt werden, sondern sind im Übergang abzusetzen.

(4) Bei Abdichtungen aus Kunststoff- oder Elastomerbahnen ist am Übergang vom Dach zum aufgehenden Bauteil eine Randfixierung z. B. mit Befestigungsschiene oder Verbundblechwinkel auszuführen. Die Anschlussbahnen werden rechtwinklig direkt auf die Flächenabdichtung geführt.

(5) Bei wärmegedämmten Anschlüssen mit Anschlusshöhen > 50 cm mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen ist die Abdichtung in mindestens einer Lage in der Senkrechten als Zwischenfixierung mechanisch zu befestigen.

(6) Bei Anschlüssen mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen ist ab 50 cm Anschlusshöhe eine mechanische Zwischenfixierung oder eine flächige Verklebung an der senkrechten Fläche auszuführen.

(7) Der obere Abschluss von Anschlüssen muss gegen ablaufendes Niederschlagswasser und gegen Abrutschen gesichert sein.

(8) Sind die Anschlüsse ausreichend hochgeführt und ist der Abdichtungsrand z. B. durch eine abdeckende Wandbekleidung vor einer Wassereinwirkung geschützt und gegen Abrutschen gesichert, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

(9) Sind Anschlüsse an aufgehende Bauteile frei bewittert oder wirkt Spritzwasser ein, sind sie durch Klemmprofile an ausreichend eben hergestellten Untergründen zu fixieren und zu versiegeln.

(10) Bei nicht wasserdichten vorgehängten Außenwandbekleidungen muss der Anschluss hinter diesen hochgeführt und befestigt werden.

(11) Bei Vorsatzmauerwerk, z. B. Verblendstein, muss eine z-förmige Horizontalsperre über dem Anschluss angeordnet sein. Die Sperre muss hier an die hintere Wand hochgeführt und fixiert sein.

(12) Mauerwerksoberflächen o. ä., an denen die Bahnen des Anschlusses hochgeführt, geklebt oder befestigt werden, müssen eben sein, ggf. ist eine fest haftende Putzschicht aufzubringen. Betonflächen im Anschlussbereich müssen glatt und eben sein und dürfen keine Kiesnester, Risse oder ausgebrochene Kanten aufweisen.

(13) Klemmprofile, die gleichzeitig die Regensicherheit übernehmen, müssen so formstabil sein, dass die Anschlussbahnen durchgehend angedrückt werden. Der Befestigungsabstand sollte nicht mehr als 20 cm betragen. Die Befestigungsmittel (z. B. Edelstahlschrauben mit Dübel) müssen eine durchgehende Anpressung sicherstellen. Die Einbaulänge der Klemmprofile sollte wegen der thermischen Längenänderung < 3,00 m sein.

(14) Zusätzliche Überhangstreifen über Klemmprofilen erhöhen die Regensicherheit. Überhangstreifen sollten mit dem oberen Ende in eine Nut oder Mauerwerksfuge, schräg nach oben verlaufend, eingeführt werden. Sie sind mit Dichtungsmasse zusätzlich zu sichern. Werden Überhangstreifen am oberen Rand z-förmig abgekantet, muss die Abkantung schräg nach unten ausgeführt werden, so dass ablaufendes Niederschlagswasser nach außen abgeleitet wird.

(15) Bei senkrechten Fugen im Anschlussbereich, z. B. bei Fugen von Betonfertigteilen oder Bauwerksfugen, muss der Anschluss so ausgebildet werden, dass eine Dehnung über dem Fugenbereich möglich ist. Klemmprofile dürfen über beweglichen Fugen nicht durchlaufen. Die Fugen selbst sind durch konstruktive Maßnahmen (z. B. Abdeckungen mit Komprimierbändern) so auszubilden, dass der Anschlussbereich nicht durch Niederschlagswasser hinterlaufen werden kann.

(16) Bei geringfügigen Bewegungen im Anschlussbereich, z. B. bei Betonfertigteilen oder Holzaufkantungen, sollten Anschlussbahnen im Übergangsbereich von der Abdichtungsebene zur Anschlussfläche nicht mit dem Untergrund verbunden werden. Bei Abdichtungen und Polymerbitumen- und Bitumenbahnen kann über dem Keil der Einbau von Trennstreifen notwendig sein.

(17) Bei genutzten Dachflächen ist der Anschlussbereich gegen mechanische Beschädigung zu schützen, z. B. durch Schutz- oder Abdeckbleche, Steinplatten.

Detailskizze eines Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen mit vorgehängter Fassade © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen mit vorgehängter Fassade © vdd #ddbau01381
Detailskizze eines Wandanschlusses mit Kunststoffbahnen mit vorgehängter Fassade © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses mit Kunststoffbahnen mit vorgehängter Fassade © vdd #ddbau01382
Detailskizze eines wärmegedämmten Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen mit vorgehängter Fassade © vdd
Abbildung: Detailskizze eines wärmegedämmten Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen mit vorgehängter Fassade © vdd #ddbau01383
Detailskizze eines wärmegedämmten Wandanschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen mit vorgehängter Fassade © vdd
Abbildung: Detailskizze eines wärmegedämmten Wandanschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen mit vorgehängter Fassade © vdd #ddbau01384
Detailskizze eines wärmegedämmten Wandanschlusses mit Kunststoffbahnen mit vorgehängter Fassade © vdd
Abbildung: Detailskizze eines wärmegedämmten Wandanschlusses mit Kunststoffbahnen mit vorgehängter Fassade © vdd #ddbau01385
Detailskizze eines Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen © vdd #ddbau01386
Detailskizze eines Wandanschlusses mit Kunststoff- und Elastomerbahnen © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses mit Kunststoff- und Elastomerbahnen © vdd #ddbau01387
Detailskizze eines Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen, Sanierung mit zusätzlicher Wärmedämmung © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen, Sanierung mit zusätzlicher Wärmedämmung © vdd #ddbau01388
Detailskizze eines Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen, zweischaliges Mauerwerk mit Dämmung, hinterlüftet © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen, zweischaliges Mauerwerk mit Dämmung, hinterlüftet © vdd #ddbau01389
Detailskizze eines Wandanschlusses mit Kunststoffbahnen, zweischaliges Mauerwerk mit Dämmung, hinterlüftet © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses mit Kunststoffbahnen, zweischaliges Mauerwerk mit Dämmung, hinterlüftet © vdd #ddbau01390
Detailskizze eines Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen, Mauerwerk mit Wärmedämm-Verbundsystem © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen, Mauerwerk mit Wärmedämm-Verbundsystem © vdd #ddbau01391
Detailskizze eines Wandanschlusses mit Kunststoffbahnen, Mauerwerk mit Wärmedämm-Verbundsystem © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses mit Kunststoffbahnen, Mauerwerk mit Wärmedämm-Verbundsystem © vdd #ddbau01392
Detailskizze eines Wandanschlusses - beweglich - mit Polymerbitumenbahnen, mit Hilfskonstruktion © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses – beweglich – mit Polymerbitumenbahnen, mit Hilfskonstruktion © vdd #ddbau01393
Detailskizze eines Wandanschlusses - beweglich - mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen, mit Hilfskonstruktion © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses – beweglich – mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen, mit Hilfskonstruktion © vdd #ddbau01394
Detailskizze eines Wandanschlusses - beweglich - mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Dachabdichtung, mit Hilfskonstruktion © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses – beweglich – mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Dachabdichtung, mit Hilfskonstruktion © vdd #ddbau01395
Detailskizze eines Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Abdichtung © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Abdichtung © vdd #ddbau01396
Detailskizze eines Wandanschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen © vdd #ddbau01397

3.5.3 Dachrandabschlüsse (#ddbau10504)


3.5.3.1 Dachrandausbildung (#ddbau10505)

(1) Die Höhen von Dachrandabschlüssen nicht genutzter Dachflächen müssen

  • bei Dachneigung bis 5° (≤ 8,8 %) mind. 10 cm
  • bei Dachneigung über 5° (> 8,8 %) mind. 5 cm
  • über Oberfläche Belag oder Gesteinsschüttung betragen.
  • Die Höhe von Dachrandabschlüssen genutzter Dachflächen muss mind. 10 cm betragen.
  • In schneereichen Gebieten ist ggf. eine größere Anschlusshöhe erforderlich.

(2) Zweckmäßig sind Randaufkantungen aus Holz, Beton oder Mauerwerk. Die Abdichtungsbahnen des Anschlusses sind bis zur Außenkante der Aufkantungen zu führen und zu befestigen. Polymerbitumen- und Bitumenbahnen dürfen nicht aus der Abdichtungsebene hochgeführt werden, sondern sind im Übergang abzusetzen. Zur besseren Fügetechnik sollte ein Keil, z. B. aus Dämmstoff, angeordnet werden. Bei Randhölzern oder Dämmschichten wird empfohlen, mindestens eine Lage der Abdichtung bis über deren äußere Unterkante herunterzuführen.

(3) Bei Abdichtungen aus Kunststoff- oder Elastomerbahnen ist am Übergang zum Dachrand eine Randfixierung z. B. mit Befestigungsschiene oder Verbundblechwinkel auszuführen. Die Anschlussbahnen werden rechtwinklig direkt auf die Flächenabdichtung geführt.

(4) Bei wärmegedämmten Anschlüssen mit Anschlusshöhen > 50 cm mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen ist die Abdichtungsschicht in mindestens einer Lage in der Senkrechten als Zwischenfixierung mechanisch zu befestigen.

Bei Anschlüssen mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen ist ab 50 cm Anschlusshöhe eine mechanische Zwischenfixierung oder eine flächige Verklebung an der senkrechten Fläche auszuführen.

(5) Als oberer Abschluss werden Abdeckungen angebracht. Die Abdeckung sollte ein Gefälle zur Dachseite aufweisen.

(6) Anstelle von Dachrandaufkantungen mit Abdeckungen können mehrteilige Dachrandabschlussprofile verwendet werden. Diese sind so zu konstruieren und zu montieren, dass sich die thermischen Längenänderungen der Profile nicht nachteilig auf die Abdichtungsschicht auswirken können.

(7) Bei der Abdichtung mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen ist der Anschluss vom Dachrandprofil zur Abdichtungsschicht mit Polymerbitumenbahnen herzustellen.

(8) Bei Abdichtungen mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen ist im Übergangsbereich vom Dachrandprofil zur Dachebene oder unter dem Dachrandprofil eine Randfixierung, z. B. mit einer Befestigungsschiene oder einem Verbundblech, erforderlich.

(9) Im Dachrandbereich muss der Anschluss der Abdichtung winddicht hergestellt werden.


3.5.3.2 Dachrandabdeckungen (#ddbau10506)

(1) Abdeckungen von Dachrandaufkantungen werden aus Metall oder anderen geeigneten Werkstoffen hergestellt.

(2) Dachrandabdeckungen sollten ein Gefälle zur Dachseite aufweisen, damit Niederschlagswasser mit den auf der Blendenoberseite sich ablagernden Verunreinigungen nicht nach außen ablaufen kann.

(3) Der äußere senkrechte Schenkel von Abdeckungen sollte den oberen Rand von Wandputz oder Wandbekleidungen zum Schutz vor Schlagregen überdecken (siehe Tabelle #ddbau01412).

(4) Der Überstand von Abdeckungen muss eine Tropfkante mit mind. 20 mm Abstand (siehe Tabelle #ddbau01412) von den zu schützenden Bauwerksteilen erhalten. Bei Putzfassaden oder Wärmedämmverbundsystemen wird empfohlen, den Überstand der Tropfkante zum fertigen Oberputz mit 40 mm auszuführen.

Skizze Dachrandabschluss © vdd
Abbildung: Skizze Dachrandabschluss © vdd #ddbau01935
Mindest- Auf-/Abkanthöhen © vdd
Tabelle: Mindest- Auf-/Abkanthöhen © vdd #ddbau01412

(5) Stöße von Abdeckungen müssen so ausgebildet sein, dass durch temperaturbedingte Längenänderungen keine Schäden an Abdeckung, Abdichtungsschicht und Außenwand entstehen können.

(6) Halter- und Abdeckbleche müssen so befestigt werden, dass sie den zu erwartenden Windlasten standhalten.

(7) Bei Anschlüssen an aufgehenden Bauteilen sind Aufkantungen und Überhangstreifen erforderlich.

(8) Durchdringungen an Dachrandabdeckungen sind zu vermeiden. Geländerstützen sind an der äußeren senkrechten Fläche oder an der Unterseite von Kragplatten zu befestigen. Blitzschutz oder Elektroleitungen sollten unter der Dachrandabdeckung herausgeführt werden.

(9) Die Ausführungs- bzw. Montagevorschriften der Hersteller sind zu beachten.

Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Polymerbitumenbahnen mit mehrteiligem Profil © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Polymerbitumenbahnen mit mehrteiligem Profil © vdd #ddbau01418
Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Kunststoffbahnen mit mehrteiligem Profil © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Kunststoffbahnen mit mehrteiligem Profil © vdd #ddbau01419
Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Polymerbitumenbahnen © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Polymerbitumenbahnen © vdd #ddbau01420
Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Kunststoffbahnen © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Kunststoffbahnen © vdd #ddbau01421
Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen © vdd #ddbau01422
Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Wandanschluss - beweglich - mit Polymerbitumenbahnen © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Wandanschluss – beweglich – mit Polymerbitumenbahnen © vdd #ddbau01423
Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Wandanschluss - beweglich - mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Wandanschluss – beweglich – mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen © vdd #ddbau01424
Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Abdichtung © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Abdichtung © vdd #ddbau01425

3.5.4 An- und Abschlüsse mit Blechen (#ddbau10507)

3.5.4.1 An- und Abschlüsse mit eingeklebten Blechen bei Abdichtungen mit Polymerbitumen- oder Bitumenbahnen (#ddbau10508)

(1) Lassen sich bei Abdichtungen eingeklebte Winkelblechanschlüsse nicht vermeiden, werden sie aus abgekanteten Metallstreifen (z. B. Kupfer, Titanzink, Edelstahl) hergestellt. Diese Anschlüsse sind Wartungsdetails und sollten zugänglich sein.

(2) Die Bleche sind an Nähten und Stößen wasserdicht zu verbinden. Falzverbindungen sind nicht zulässig.

(3) Dachrandabschlussprofile, die wie Blechverwahrungen direkt in die Abdichtung eingebunden oder eingeklebt werden, sind nicht geeignet.

(4) Unter und hinter Blechanschlüssen, die mit Beton oder Mörtel in direkten Kontakt kommen, muss eine Bitumenbahn als Schutz- oder Trennlage verlegt werden.

(5) Blechverwahrungen sind auf der Unterkonstruktion direkt durch Nagelung in ca. 5 cm Abstand versetzt zu befestigen. Bei nicht nagelbarem Untergrund sind zu diesem Zweck Nagelbohlen (Randhölzer) anzuordnen. Klebeflansche dürfen dachseitig nicht über Randhölzer überstehen oder müssen nach unten abgekantet werden.

(6) Die Einklebefläche von Blechanschlüssen muss mind. 16 cm breit sein. Die Einklebefläche muss sauber und fettfrei sein und sollte mit einem Bitumenvoranstrich versehen werden. Die Abdichtungslagen müssen vollflächig im Lagenrückversatz aufgeklebt werden. Die aufgeklebte Abdichtung sollte mind. 10 mm vor der Aufkantung enden.

(7) Das obere Ende von Blechverwahrungen muss mit einem zusätzlichen und getrennt angebrachten Überhangstreifen gegen hinterlaufendes Wasser abgesichert werden, wenn dies nicht durch andere Abdeckungen verhindert wird, z. B. regensichere vorgehängte Außenwandbekleidungen.

(8) Metallanschlüsse, die in wasserführenden Ebenen liegen, müssen mit einem Korrosionsschutzanstrich versehen werden. Dies gilt nicht für Edelstahlbleche.

(9) Die Richtlinien des ZVSHK Zentralverband Sanitär Heizung Klima sind zu beachten.


3.5.4.2 An- und Abschlüsse mit Verbundblechen bei Abdichtungen mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen (#ddbau10509)

(1) An- und Abschlüsse mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen können mit Verbundblechen hergestellt werden.

(2) Verbundbleche sind bei An- oder Abschlüssen im Untergrund zu verschrauben. Der Schraubenabstand sollte maximal 20 cm betragen und die Schrauben sollten versetzt angeordnet werden.

(3) Die Verbindung der Verbundbleche erfolgt mit Zuschnittstreifen aus Bahnen. Der Zuschnittstreifen über der Fuge sollte einen mindestens 2 cm breiten unverschweißten Bereich aufweisen. Kreppband entsprechender Breite kann für die Montagehilfe unter dem Zuschnittstreifen eingesetzt werden.

(4) Das obere Ende von Blechverwahrungen ist gegen hinterlaufendes Wasser zu sichern, z. B. mit einem Überhangstreifen.


3.5.5 Anschlüsse an Türen und Fenster (#ddbau10510)

(1) Um zu verhindern, dass bei Schneematschbildung, Wasserstau, Schlagregen, Winddruck oder bei Vereisung Niederschlagswasser eindringt, sollte die Anschlusshöhe im Tür- und Fensterbereich mindestens 15 cm über Oberfläche Belag oder Gesteinsschüttung betragen.

(2) Türen und Fenster müssen für den Anschluss von Abdichtungsbahnen geeignet sein. Sie müssen so konstruiert sein, dass die Abdichtungsschicht hinter Rollladenschienen und Deckleisten durchgeführt werden kann. Entwässerungsöffnungen müssen zur Außenseite des Anschlusses entwässern.

(3) Das Oberflächengefälle des Belages sollte nicht in Richtung der Tür verlaufen. Notentwässerungseinrichtungen sind so zu planen und anzuordnen, dass bei Verstopfung des Ablaufs die Schwelle nicht überstaut werden kann.

(4) Anschlusshöhen < 15 cm sind zulässig, wenn im unmittelbaren Tür- und Fensterbereich Entwässerungsmöglichkeiten, wie z. B. eine Dränrinne mit Anschluss an die Entwässerungseinrichtung, so angeordnet werden, dass zu jeder Zeit ein einwandfreier Wasserablauf sichergestellt ist.

(5) Der Anschluss an Türschwellen kann durch Hochziehen der Abdichtung wie an Wandanschlüssen oder durch das Einbauen von Türanschlussblechen erfolgen. Anschlüsse müssen hinter Rolladenschienen und Deckleisten durchgeführt werden.

(6) Die Abdichtung von Anschlüssen an Tür- und Fensterkonstruktionen aus Kunststoff kann z. B. mit selbstklebenden Bahnen oder Anschlussblechen hergestellt werden. Anschlüsse mit Kunststoffbahnen können mit Verbundblechen hergestellt werden. Dabei sind die Herstellervorschriften zu beachten.

(7) An Tür- und Fensterrahmen hochgeführte Abdichtungen müssen mechanisch, z. B. durch Klemmprofile, befestigt werden. Der Anschluss ist durch einen Überhangstreifen zu schützen oder mit Dichtstofffase zu versiegeln.

(8) Blechverwahrungen an Tür- und Fensterrahmen müssen in allen Ecken sorgfältig eingepasst werden. Alle Nähte der Blechverwahrungen sind wasserdicht herzustellen.

(9) Anschlusshöhen an Türen < 5 cm und barrierefreie Übergänge sind nicht durch die Abdichtungsmaßnahme allein zu lösen. Sie erfordern auf den Einzelfall abgestimmte zusätzliche Maßnahmen, die zwischen Planer, Ausführenden und Bauherrn abgestimmt werden müssen. Türelemente und Schwellenprofile müssen für barrierefreie Übergänge geeignet sein. Allgemeine Planungsgrundsätze hierzu finden sich in DIN 18531-1.

Detailskizze eines Terrassentüranschlusses mit Polymerbitumenbahnen und Drainrinne (Gitterrost) © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Terrassentüranschlusses mit Polymerbitumenbahnen und Drainrinne (Gitterrost) © vdd #ddbau01448
Detailskizze eines Terrassentüranschlusses mit Kunststoffbahnen und Drainrinne (Gitterrost) © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Terrassentüranschlusses mit Kunststoffbahnen und Drainrinne (Gitterrost) © vdd #ddbau01449
Detailskizze eines Terrassentüranschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen und Drainrinne (Gitterrost) © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Terrassentüranschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen und Drainrinne (Gitterrost) © vdd #ddbau01450

3.5.6 Dachdurchdringungen (#ddbau10511)

3.5.6.1 Allgemeines (#ddbau10512)

(1) Dachdurchdringungen sind durch planerische Maßnahmen auf ein Minimum zu reduzieren und möglichst in Sammelschächten zusammenzufassen. Diese können analog zum Wandanschluss (Kap. 3.5.2) oder analog Kap. 3.5.5 hergestellt werden.

(2) Aggregate und Aufständerungen sollten auf ausreichend druckverteilende Schutzschichten aufgestellt werden. Ist dies nicht möglich, so sind sie auf Stützen zu montieren. Diese müssen einen rechteckigen oder runden Querschnitt aufweisen und geschlossen sein. Der Abstand zwischen Oberkante der Abdichtung und Unterkante des Aggregats sollte mindestens 50 cm sein. Oberhalb der hochgeführten Abdichtung ist an der Stütze ein wasserabweisendes, dicht angeschweißtes Blech anzubringen.

(3) Bei Dachdurchdringungen sollte der lichte Abstand der Außenkanten untereinander und/oder zu anderen Bauteilen mind. 30 cm betragen, damit die jeweiligen Anschlüsse fachgerecht hergestellt werden können.

(4) Estriche und Plattenbeläge dürfen nicht direkt an Durchdringungen anschließen. Sie müssen durch eine mind. 2 cm breite Fuge von diesen getrennt sein, damit der Anschluss der Abdichtung oder die Durchdringung selbst durch temperaturbedingte Bewegungen des Belags nicht gefährdet wird.


3.5.6.2 Dunstrohre (#ddbau10513)

Der Anschluss der Abdichtung an Dunstrohre erfolgt mit vorgefertigten Hülsenrohren aus Metall oder aus Kunststoff, jeweils mit Klebeflansch oder mit Manschette aus dem Werkstoff der jeweiligen Flächenabdichtung. Bei Abdichtungen mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen können Hülsen und Manschetten auch bauseits aus dem jeweiligen Werkstoff der Flächenabdichtung hergestellt werden. Die Klebeflansche oder Manschetten sind in die Flächenabdichtung einzubinden. Das obere Ende von Formstücken muss gegen hinterlaufendes Wasser gesichert sein.

Detailskizze von Anschlüssen mit Polymerbitumenbahnen an Dunstrohr mit Klebeflansch
Abbildung: Detailskizze von Anschlüssen mit Polymerbitumenbahnen an Dunstrohr mit Klebeflansch © vdd #ddbau01456
Detailskizze eines Anschlusses mit Kunststoffbahnen an Dunstrohr mit Flansch © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Anschlusses mit Kunststoffbahnen an Dunstrohr mit Flansch © vdd #ddbau01457
Detailskizze eines Anschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen an Dunstrohr mit Flansch © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Anschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen an Dunstrohr mit Flansch © vdd #ddbau01458
Detailskizze eines Anschlusses mit Polymerbitumenbahnen an Lüfterrohr mit industriell vorgefertigten Flanschen mit wasserdicht aufgebrachten Manschetten, Sanierung © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Anschlusses mit Polymerbitumenbahnen an Lüfterrohr mit industriell vorgefertigten Flanschen mit wasserdicht aufgebrachten Manschetten, Sanierung © vdd #ddbau01459

3.5.6.3 Antennenmasten, Stützen und Verankerungen, Blitzschutzanlagen (#ddbau10514)

(1) Antennenmasten o. ä. müssen in der Unterkonstruktion ausreichend sicher befestigt sein.

(2) Hülsen und Metallrohre müssen so ausgebildet sein, dass Tauwasser nicht in den Dachaufbau gelangen kann. Wenn zwischen Hülse und Metall- oder Dunstrohr ein Hohlraum entsteht, ist dieser mit z. B. PUR-Montageschaum zu schließen.

(3) Durch die Anlagenteile der Blitzschutzsysteme darf die Dichtheit des Daches nicht beeinträchtigt werden.

Detailskizze einer Einfassung mit Polymerbitumenbahnen © vdd
Abbildung: Detailskizze einer Einfassung mit Polymerbitumenbahnen © vdd #ddbau01463

3.5.6.4 Lichtkuppeln und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (#ddbau10515)

(1) Lichtkuppeln bestehen in der Regel aus Aufsetzkranz und darauf getrennt angeordneten Lichtschalen bzw. Öffnungssystemen. Aufsetzkränze müssen auf dem Untergrund nach Herstellerangaben befestigt werden.

(2) Wird der Anschluss mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen an Aufsetzkränze durch einen Klebeflansch mit Einklebefläche hergestellt, muss dieser mind. 12 cm breit sein. Eingeklebte Anschlüsse bei Dachneigungen unter 5° (≤ 8,8 %) sollten ca. 5 cm aus der wasserführenden Ebene angehoben werden. Der Übergang ist dann keilförmig auszubilden.

(3) Bei Abdichtungen mit Kunststoffbahnen ist eine geeignete Randfixierung z. B. mit Verbundblech oder Befestigungsschiene herzustellen und die Anschlussbahn über die Randfixierung hinweg auf die Flächenabdichtung zu führen.

(4) Die Oberkante des Aufsetzkranzes muss mindestens 15 cm über Oberfläche Belag oder Gesteinsschüttung liegen.

(5) Bei Dachneigungen über 5° (> 8,8 %) sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einen Wasseranstau vor der firstzugewandten Lichtkuppelseite zu vermeiden (z. B. Einbau von Dämmstoffkeilen für Kontergefälle) .

(6) Die Anschlussbahnen müssen im Übergangsbereich zur Dachebene abgesetzt werden.

(7) Es wird empfohlen, Anschlüsse von Abdichtungen an Lichtkuppelaufsetzkränze durch vollständiges Eindichten des Aufsetzkranzes bis zum oberen Rand herzustellen

(8) Bei vollständig eingedichteten Aufsetzkränzen sind die hochgeführten Abdichtungsbahnen mechanisch zu befestigen, z. B. mit Klemmschiene oder Klemmprofil. Der obere Abschluss sollte mit einer Dichtstofffase versiegelt werden.

(9) Bei Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen ist der Aufsetzkranz in der Regel mit einem Voranstrich vorzustreichen. Bei hitzeempfindlichen Aufsetzkränzen sollte die Verarbeitung vorzugsweise im Klappverfahren erfolgen oder es sind Kaltselbstklebebahnen mit entsprechendem Voranstrich einzusetzen.

(10) Abdichtungen mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen können lose oder verklebt am Aufsetzkranz hochgeführt werden und sind oben mechanisch zu fixieren. Der Aufsetzkranz kann auch mit Verbundblechen eingefasst werden (siehe Kapitel 3.5.6.2 (#ddbau10513)) . Der obere Abschluss sollte mit einer Dichtstofffase versiegelt werden. Die Flächenabdichtung ist an den Verbundblechen anzuschließen. Die Herstellervorschriften sind zu beachten.

(11) Bei Anordnung mehrerer Lichtkuppelelemente sollte der Abstand zwischen den äußeren Kanten der Flansche der Aufsetzkränze untereinander mind. 50 cm betragen.

(12) Anschlüsse an Lichtbänder werden als Wandanschluss entsprechend Abschnitt 3.5.2 ausgeführt.

Detailskizze eines Lichtkuppelanschluss mit Polymerbitumenbahnen, z. B. Sanierung am Aufsetzkranz hochgeführt © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Lichtkuppelanschlusses mit Polymerbitumenbahnen, z. B. Instandsetzung am Aufsetzkranz hochgeführt © vdd #ddbau01477
Detailskizze eines Lichtkuppelanschlusses mit Polymerbitumenbahnen – Klebeflansch aus der wasserführenden Ebene angehoben © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Lichtkuppelanschlusses mit Polymerbitumenbahnen – Klebeflansch aus der wasserführenden Ebene angehoben © vdd #ddbau01478
Detailskizze eines Lichtkuppelanschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen auf Holzbohle
Abbildung: Detailskizze eines Lichtkuppelanschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen auf Holzbohle © vdd #ddbau01479
Detailskizze eines Lichtkuppelanschlusses mit Polymerbitumenbahnen mit Einfassung des Aufsetzkranzes © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Lichtkuppelanschlusses mit Polymerbitumenbahnen – mit Einfassung des Aufsetzkranzes © vdd #ddbau01480
Detailskizze eines Lichtkuppelanschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen direkt auf Stahltrapezprofil © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Lichtkuppelanschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen – direkt auf Stahltrapezprofil © vdd #ddbau01481
Detailskizze eines Lichtkuppelanschlusses mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Dachabdichtung, mit Einfassung des Aufsetzkranzes © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Lichtkuppelanschlusses mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Dachabdichtung, mit Einfassung des Aufsetzkranzes © vdd #ddbau01482
Detailskizze eines Lichtbandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Lichtbandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen © vdd #ddbau01483
Detailskizze eines Lichtbandanschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen
Abbildung: Detailskizze eines Lichtbandanschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen © vdd #ddbau01484

3.5.7 Bewegungsfugen (#ddbau10516)

(1) Die Anordnung von Bewegungsfugen in der Dachkonstruktion richtet sich nach baukonstruktiven Erfordernissen. Sie sind in allen Schichten des Dachaufbaues auszubilden.

(2) Die erforderlichen Angaben über die zu erwartenden Bewegungen über Fugen müssen bei der Planung der Abdichtung vorliegen und sind Grundlage für die Konstruktion der Fugenausbildung. Fugenflanken können sich relativ zueinander bewegen. Die Bewegungen können:

  • senkrecht zur Abdichtungsebene, z. B. Setzungen
  • parallel zur Abdichtungsebene, z. B. Dehnung
  • als Scherung

sowie in der Kombination dieser Einzelbewegungen auftreten.

Sie können langsam oder schnell, einmalig, selten oder häufig wiederholt auftreten und unterschiedlich groß sein. Daraus ergeben sich zwei unterschiedliche Fugentypen.

Fugentyp I liegt vor bei langsam ablaufenden, einmaligen oder selten wiederholten Bewegungen (z. B. Setzungsbewegungen, Schwindverkürzungen oder Längenänderungen durch jahreszeitliche Temperaturschwankungen in oberseitig wärmegedämmten Dachflächen) von nicht mehr als 5 mm bei verklebten Abdichtungen bzw. nicht mehr als 10 mm bei lose verlegten Abdichtungen.

Fugentyp II liegt vor bei schnell ablaufenden oder häufig wiederholten Bewegungen (z. B. Längenänderungen durch tageszeitliche Temperaturschwankungen) , bei allen Bewegungen von mehr als 5 mm bei verklebten Abdichtungen bzw. mehr als 10 mm bei lose verlegten Abdichtungen.

(3) Fugen des Typs I können in der Abdichtungsebene ausgeführt werden. Bei verklebten Abdichtungen ist ein Schleppstreifen von mind. 20 cm Breite unter der Abdichtung anzuordnen. Bei lose verlegten Abdichtungen ist die Abdichtung über der Fuge ggf. durch geeignete Maßnahmen, z. B. durch Stützbleche, zu unterlegen. Fugen des Typs II werden unter Berücksichtigung von Größe und Häufigkeit der Bewegungen durch Unterbrechung der Flächenabdichtung hergestellt. Mögliche Maßnahmen sind:

  • schlaufenartige Anordnung geeigneter Abdichtungsbahnen
  • geeignete Fugenbänder mit Klebe- oder Anschweißflansch
  • vorgefertigte Fugenkonstruktionen mit integrierten Dichtungsprofilen
  • Los- und Festflanschkonstruktionen mit Fugenbändern

Fugen des Typs II sollten aus der Abdichtungsebene, z. B. durch Anordnung von Dämmstoffkeilen oder Aufkantungen, herausgehoben werden. Die Teilflächen sind unabhängig voneinander zu entwässern.

(4) Bewegungsfugen sollten nicht unmittelbar im Bereich von Wandanschlüssen angeordnet werden und dürfen insbesondere nicht durch Ecken von Wandanschlüssen oder Randaufkantungen verlaufen. Ist dies unvermeidbar, so sind besondere konstruktive Maßnahmen notwendig, die geplant werden müssen.

(5) Bei größeren Dehnungs-, Setzungs- oder Scherbewegungen, z. B. in Bergsenkungsgebieten, ist die Abdichtung über Bewegungsfugen durch Sonderkonstruktionen mit Abdeckungen oder Flanschkonstruktionen herzustellen.

(6) Bei Abdichtungen über Bewegungsfugen sind Abdichtungsbahnen mit hoher Dehnfähigkeit zu verwenden.

(7) Bewegungsfugen sind bis zum Ende der Abdichtung durchzuführen, einschließlich der An- und Abschlüsse.

Detailskizze einer Bewegungsfuge (Fugentyp 2, DIN 18531-3) mit Polymerbitumenbahnen auf Stahlbetondecke © vdd
Abbildung: Detailskizze einer Bewegungsfuge (Fugentyp 2, DIN 18531-3) mit Polymerbitumenbahnen auf Stahlbetondecke © vdd #ddbau01493
Detailskizze einer Bewegungsfuge (Fugentyp 2, DIN 18531-3) mit Kunststoffbahnen © vdd
Abbildung: Detailskizze einer Bewegungsfuge (Fugentyp 2, DIN 18531-3) mit Kunststoffbahnen © vdd #ddbau01494
Detailskizze einer Bewegungsfuge (Fugentyp 1, DIN 18531-3) mit Polymerbitumenbahnen auf Stahlbetondecke © vdd
Abbildung: Detailskizze einer Bewegungsfuge (Fugentyp 1, DIN 18531-3) mit Polymerbitumenbahnen auf Stahlbetondecke © vdd #ddbau01495
Detailskizze einer Bewegungsfuge (Fugentyp 1, DIN 18531-3) mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen, lose verlegt © vdd
Abbildung: Detailskizze einer Bewegungsfuge (Fugentyp 1, DIN 18531-3) mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen, lose verlegt © vdd #ddbau01496
Detailskizze einer Gebäude-Bewegungsfuge mit Polymerbitumenbahnen und Abdeckung © vdd
Abbildung: Detailskizze einer Gebäude-Bewegungsfuge mit Polymerbitumenbahnen und Abdeckung © vdd #ddbau01497
Detailskizze einer Gebäude-Bewegungsfuge mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen und Abdeckung © vdd
Abbildung: Detailskizze einer Gebäude-Bewegungsfuge mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen und Abdeckung © vdd #ddbau01498

3.5.8 Dachentwässerung (#ddbau10517)

Siehe hierzu auch abc Anhang III, Entwässerung und Notentwässerung (#ddbau10605).


3.5.8.1 Allgemeines (#ddbau10518)

(1) Jede Dachfläche mit einer in das Gebäude abgeführten oder am Gebäude verlaufenden Entwässerung muss mind. einen Ablauf und einen Notab- oder Notüberlauf mit freiem Abfluss über die Gebäudefassade erhalten. Planung und Bemessung erfolgen nach DIN 1986-100.

(2) Innenliegende Dachentwässerungen sind an den Tiefpunkten der Dachfläche zu planen, z. B. Anordnung der Abläufe an den Stellen maximaler Durchbiegung.


3.5.8.2 Dachabläufe (#ddbau10519)

(1) Dachabläufe sollten einen Abstand von mind. 30 cm von anderen Details haben. Sie müssen so konstruiert und eingebaut sein, dass sie keine Wärmebrücke in der Dachkonstruktion bilden.

(2) Um einen einwandfreien Wasserablauf sicherzustellen, sollten Flansche von Dachabläufen in den Untergrund eingelassen werden. Es wird empfohlen, die Wärmedämmschicht im Ablaufbereich (ca. 1 m x 1 m) 2 cm dünner auszubilden.

(3) Bei wärmegedämmten Dachkonstruktionen mit Dampfsperre sind zweiteilige Dachabläufe zu verwenden. Befinden sich unmittelbar unter der Decke beheizte oder genutzte Räume, so sind wärmegedämmte Dachabläufe zu verwenden.

(4) Der Grundkörper des Dachablaufs muss mit dem Untergrund verbunden werden.

(5) Der Anschluss der Abdichtung an Dachabläufe erfolgt mit Fest- und Losflansch oder integrierten Anschlussbahnen. Die Anschlussbahnen müssen auf den Stoff der Abdichtung abgestimmt sein. Bei Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen dürfen auch Klebeflansche verwendet werden. Bei Abdichtungen mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen können auch Anschweißflansche verwendet werden.

(6) Werkseitig vorgefertigte Dachabläufe müssen DIN EN 1253-2 entsprechen.

(7) Bei Begrünung ist der Bereich der Dachabläufe von der Vegetation freizuhalten.

(8) Dachabläufe müssen die Abdichtungsebene entwässern, bei genutzten Dachflächen auch die Oberfläche der Nutzschicht. Zur Kontrolle der Dachabläufe sollten die Entwässerungsroste herausnehmbar sein. Entwässerungsroste, die im Nutzbelag fest eingebunden sind, dürfen nicht gleichzeitig mit dem Dachablauf fest verbunden sein. Die unabhängige Eigenbeweglichkeit des Nutzbelages gegenüber dem Entwässerungsrost ist bei der Planung zu berücksichtigen.

Detailskizze eines Anschlusses mit Polymerbitumenbahnen am Dachablauf mit Aufstockelement © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Anschlusses mit Polymerbitumenbahnen am Dachablauf mit Aufstockelement © vdd #ddbau01510
Detailskizze eines Anschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen an Dachablauf mit Aufstockelement © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Anschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen an Dachablauf mit Aufstockelement © vdd #ddbau01511

3.5.8.3 Traufausbildung mit Rinne (#ddbau10520)

(1) Erfolgt die Entwässerung von Dachflächen über vorgehängte Dachrinnen, so sollte als Übergang ein Traufblech angeordnet werden. Bei Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen muss die Einklebefläche von Blechanschlüssen mind. 16 cm breit, sauber und fettfrei sein und sollte mit einem geeigneten Voranstrich versehen werden. Die Abdichtungslagen müssen vollflächig im Lagenrückversatz aufgeklebt werden.

(2) Bei Abdichtungen mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen sollten vorzugsweise Verbundbleche verwendet werden.

(3) Bei nicht nagelbarem Untergrund sind Nagelleisten, bei einer vorhandenen Dämmschicht Randbohlen vorzusehen. Randbohlen sollten 1 cm dünner als die vorhandene Dämmschicht sein. Traufbleche sollten dachseitig nicht über die Randbohle oder Nagelleiste überstehen oder müssen nach unten abgekantet werden. Traufbleche aus Verbundblech sollten mit Schrauben im Abstand von max. 15 cm befestigt werden. Die Schrauben sind versetzt anzuordnen.

(4) Wird die Abdichtung bis zur Abtropfkante heruntergezogen, hat das Blech keine Dicht-, sondern Stützfunktion. Hier genügt eine lose Überlappung der einzelnen Stützbleche untereinander von ca. 5 cm und eine direkte Befestigung der Bleche durch versetztes Nageln in ca. 5 cm Abstand.

(5) Rinnenhalter müssen in Deckunterlagen oder Randbohlen eingelassen sein.

(6) Bei Rinnen aus verzinktem Stahl oder Titanzink sind innenseitig Maßnahmen zum Korrosionsschutz erforderlich.

Detailskizze eines Anschlusses mit Polymerbitumenbahnen und vorgehängter Dachrinne © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Anschlusses mit Polymerbitumenbahnen und vorgehängter Dachrinne © vdd #ddbau01519
Detailskizze eines Anschlusses mit Kunststoffbahnen und vorgehängter Dachrinne auf Schalung © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Anschlusses mit Kunststoffbahnen und vorgehängter Dachrinne auf Schalung © vdd #ddbau01520
Detailskizze eines Anschlusses mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige mechanisch befestigte Dachabdichtung – vorgehängte Dachrinne –  © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Anschlusses mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige mechanisch befestigte Dachabdichtung – vorgehängte Dachrinne – © vdd #ddbau01521
Detailskizze eines Anschlusses mit Kunststoffbahnen und vorgehängter Dachrinne auf Wärmedämmung © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Anschlusses mit Kunststoffbahnen und vorgehängter Dachrinne auf Wärmedämmung © vdd #ddbau01522