3 Dachabdichtungen

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3.4 Verarbeitung der Stoffe (#ddbau10459)

3.4.1 Allgemeines (#ddbau10460)

(1) Abdichtungen dürfen bei Witterungsverhältnissen, die sich nachteilig auswirken können (z. B. Temperaturen unter +5 °C, Feuchtigkeit, Nässe, Schnee und Eis oder scharfer Wind), nur ausgeführt werden, wenn zusätzliche Maßnahmen getroffen werden. Diese sind entsprechend den Gegebenheiten zum Ausführungszeitpunkt mit dem Auftraggeber zu vereinbaren (siehe auch VOB/C DIN 18338 „Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten“).

Zusätzliche Maßnahmen können z. B. sein:

  • Bei Temperaturen unter +5 °C
    • Warmlagerung der Werkstoffe
    • Verwendung von Bahnen mit besserem Verarbeitungsverhalten in der Kälte
  • Bei hohen Außentemperaturen und/oder intensiver Sonneneinstrahlung
    • Werkstoffe vor direkter Sonneneinstrahlung schützen
    • Verwendung von Bahnen mit besserem Verarbeitungsverhalten in der Wärme, z. B. Polymerbitumen-Dampfsperrbahnen bzw. -Abdichtungslagen mit hoher Wärmestandfestigkeit
    • Schutz der Bahnen vor statischen oder dynamischen Einwirkungen

(2) Abdichtungen aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen dürfen sowohl einlagig als auch mehrlagig hergestellt werden. Detailausbildungen und gefällelose Bereiche sind mindestens zweilagig herzustellen. Werden Abdichtungen mehrlagig ausgeführt, so sind die Lagen untereinander vollflächig zu verkleben und im Versatz anzuordnen.

(4) Die Auswahl der Bahnen richtet sich nach den zu erwartenden Einwirkungen auf die Abdichtung, die sich ergeben aus z. B.:

  • Witterung
  • Gefälle
  • Nutzung
  • Art und Dicke der Dämmschicht
  • Unterkonstruktion (Stahltrapezprofile, Fertigteile, großformatige Fertigteile etc.)

(5) Die Kaschierlage von Dämmbahnen gilt als Lage mehrlagiger Abdichtungen, wenn die Lieferlänge mind. 2,50 m beträgt und die Anforderungen nach Kapitel 3.3.3 (#ddbau10452) erfüllt werden.

(6) Bitumenbahnen mit Metallband- bzw. Metall-Kunststoff-Verbundeinlage sind geeignet unter Dachbegrünungen und schwerer Auflast. Sie sollten nicht für längere Zeit ungeschützt der freien Bewitterung ausgesetzt werden.

(7) Bei Verwendung von Plastomerbitumenbahnen im Schichtenverbund sind die Verarbeitungshinweise der Hersteller zu beachten. Abdichtungen mit diesen Bahnen sind systemgerecht herzustellen. Plastomerbitumenbahnen werden im Schweißverfahren verarbeitet.

(8) Bei Arbeitsunterbrechung sind Maßnahmen erforderlich, um die Wasserunterläufigkeit der bereits hergestellten Teile der Abdichtung zu verhindern.


3.4.2 Lagerung und Transport (#ddbau10461)

Eine der Voraussetzungen für die handwerklich sichere Verarbeitung ist der einwandfreie Zustand der Stoffe an der Einbaustelle. Insbesondere ist Folgendes zu beachten:

  • trockener und ebener Untergrund für die Lagerung
  • Werkstoffe vor Witterungseinflüssen geschützt lagern
  • Schrumpfhauben, Umverpackungen erst unmittelbar vor der Verarbeitung abnehmen
  • Baustoffe nicht längere Zeit direkter Sonneneinstrahlung aussetzen

Darüber hinaus sind die Baustoffe nach Herstelleranweisung zu transportieren und zu lagern.


3.4.3 Verarbeitung von Voranstrichen, Haftbrücken, Primern, Grundierungen und Bitumenklebemassen (#ddbau10462)

(1) Stoffe zur Untergrundbehandlung werden in ausreichender Menge durch z. B. Streichen, Rollen oder Sprühen auf den besenreinen und tragfähigen Untergrund aufgetragen. Sie müssen vor der Verarbeitung weiterer Dachaufbauschichten ausreichend durchgetrocknet sein. Die Herstellervorschriften sind zu beachten.

(2) Voranstriche auf Bitumenbasis sollten vollflächig aufgetragen werden.

(3) Lösemittelbasierte Voranstriche sollten nicht in Innenräumen und ähnlichen baulichen Anlagen eingesetzt werden (siehe auch Kapitel 3.2.2.4 (#ddbau10429)).

(4) Heiß zu verarbeitende Bitumenklebemassen sind auf ca. 200 °C zu erhitzen (siehe Kapitel 3.2.2.5 (#ddbau10430)), sie dürfen eine Temperatur von 230 °C nicht überschreiten. Polymerbitumenklebemassen sind auf ca. 180 °C zu erhitzen, sie dürfen eine Temperatur von 200 °C nicht überschreiten. Bitumen- und Polymerbitumenklebemassen werden im Gieß- oder Bürstenstreichverfahren aufgebracht.


3.4.4 Verarbeitung von Dampfsperren und Ausgleichsschichten (#ddbau10463)

(1) Dampfsperrbahnen, z. B. Schweißbahnen, können die Funktion der Ausgleichsschicht unmittelbar übernehmen, wenn sie teilflächig verklebt aufgebracht, lose verlegt oder mechanisch befestigt werden.

(2) Schweißbare Dampfsperrbahnen mit Deckschichten aus Polymerbitumen dürfen aufgrund ihrer rissüberbrückenden Eigenschaften auch vollflächig aufgeschweißt werden.

(3) Kaltselbstklebende Dampfsperrbahnen mit Deckschichten aus Polymerbitumen können vollflächig kaltselbstklebend aufgebracht werden. Die Nähte können kaltselbstklebend oder thermisch aktiviert geschlossen werden.

(4) Dach- und/oder Dachdichtungsbahnen aus Polymerbitumen mit Metallbandeinlage oder Metall-Kunststoffvlies-Verbund-Einlage werden im Gießverfahren mit Bitumenklebemassen teil- oder vollflächig aufgebracht.

(5) Alu-Verbunddampfsperrbahnen können je nach werkseitiger Ausrüstung auf Stahltrapezprofilen selbstklebend oder lose verlegt werden. Die Nähte sind zu verkleben.

(6) PE-Dampfsperren werden vorzugsweise auf Stahltrapezprofilen lose verlegt. Die Nähte sind zu überlappen und mit geeigneten Klebebändern zu schließen.

(7) Sollen Dampfsperren vorübergehend als behelfsmäßige Abdichtung während der Bauzeit dienen, müssen sie für diesen Anwendungszweck geeignet sein. Die Herstellervorschriften sind zu beachten. Vor Weiterführung der Abdichtungsarbeiten bzw. während der Bauphase sind sie zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Nähte von kaltselbstklebenden Dampfsperrbahnen sollten dabei thermisch aktiviert werden. Brandlastreduzierte Dampfsperren und PE-Dampfsperren sind nicht als behelfsmäßige Abdichtungen geeignet.

(8) Dampfsperren sind an An- und Abschlüssen über die Dämmschicht hoch zu führen und dicht anzuschließen.

(9) Auf Stahltrapezprofilen erfolgt die Verlegung von Dampfsperrbahnen in Spannrichtung der Stahltrapezprofile. Die Längsüberlappungen sind auf dem Obergurt anzuordnen. Für die Querüberlappungen empfiehlt sich zur besseren Fügung des Querstoßes die Anordnung von Vollprofilfüllern oder Stützblechen.


3.4.5 Verarbeitung von Dämmstoffen (Dämmplatten und -bahnen) (#ddbau10465)

(1) Dämmplatten und -bahnen sollten im Verband verlegt werden. Zur Vermeidung von Wärmebrücken und zum Ausgleich von geringfügigen Unebenheiten wird eine zweilagige Verlegung bzw. Stufenfalz empfohlen. Bei Umkehrdächern mit XPS-Dämmstoffe sind die Hinweise zur Ausführung den entsprechenden Bauartgenehmigungen zu entnehmen.

(2) Platten- oder bahnenförmige Dämmstoffe sind dicht gestoßen zu verlegen. Fugen aus zulässigen Maßabweichungen oder temperaturbedingten Längenänderungen sind nicht vermeidbar und beeinträchtigen die Funktionstüchtigkeit von Wärmedämmung und Abdichtung nicht.

(3) Größere Fugen an Schnittstellen oder Anschlüssen sind mit geeignetem Dämmstoffmaterial zu schließen.

(4) Bei Dämmbahnen, deren Kaschierlage als erste Lage der Abdichtung gilt (siehe Kapitel 3.4.1(5) (#ddbau01156)), sind die Längs- und Quernähte systemgerecht zu schließen.

(5) Mineralwoll-Dämmplatten (MW) nach DIN EN 13162 können vollflächig mit Heißbitumen oder teilflächig mit Kaltklebstoffen aufgeklebt oder lose unter Auflast verlegt werden. Die Herstellervorschriften sind zu beachten. Eine mechanische Befestigung kann alleine oder auch in Verbindung mit der Abdichtungsschicht erfolgen.

(6) Expandierte Polystyrol-Hartschaumplatten oder -bahnen (EPS) nach DIN EN 13163 können mit Kaltklebemassen und Kaltklebstoffen oder durch Anflämmen entsprechender Dampfsperrbahnen mit dem Untergrund verklebt oder lose unter Auflast verlegt werden. Eine mechanische Befestigung kann allein oder auch in Verbindung mit der Abdichtungsschicht erfolgen.

(7) Extrudierte Polystyrol-Hartschaumplatten (XPS) nach DIN EN 13164 sind unter Beachtung der Herstellervorschriften zu verlegen.

(8) Polyurethan-Hartschaumplatten (PU) nach DIN EN 13165 können mit Kaltklebstoffen oder mit Heißbitumen auf dem Untergrund verklebt werden. Die Verklebung mit Heißbitumen kann voll- oder teilflächig, zumindest aber 50 % flächig verteilt erfolgen. Bei mechanischer Befestigung sind die Herstellervorschriften zu beachten.

(9) Schaumglas (CG) nach DIN EN 13167 wird auf geschlossener Unterlage vollflächig mit Heißbitumen aufgeklebt. Bei vollflächig mit Bitumen gefüllten Fugen kann auf eine separate Dampfsperre verzichtet werden. Wird Schaumglas, z. B. auf Stahltrapezprofilen, mit Kaltklebemasse aufgeklebt, sind die Herstellervorschriften zu beachten.

(10) Sonstige Dämmstoffe (z. B. Platten aus expandierten Mineralien, Kork, Schüttungen) können aus Platten oder Schüttungen bestehen. Schüttungen werden in entsprechender Dicke ggf. mit Gefälle aufgetragen und verdichtet. Die Herstellervorschriften sind zu beachten.


3.4.6 Verarbeitung der Abdichtungsbahnen (#ddbau10466)

3.4.6.1 Verarbeitung der Polymerbitumen- und Bitumenbahnen (#ddbau10467)

3.4.6.1.1 Allgemeines (#ddbau10468)

(1) Die Abdichtung kann auf dem Untergrund vollflächig verklebt, teilflächig verklebt, mechanisch befestigt oder lose verlegt werden. Die Forderungen der Sicherung gegen Abheben durch Windsog müssen erfüllt werden (siehe DIN EN 1991-1-4 und DIN EN 1991-1-4/NA).

(2) Bei mehrlagigen Abdichtungen sind die Bahnen von Lage zu Lage versetzt anzuordnen. Alle Lagen sollten in gleicher Richtung verlegt werden. Die Lagen sind untereinander vollflächig zu verkleben.

(3) Es empfiehlt sich, die Bahnen in Gefällerichtung zu verlegen. Bei Dachneigungen >3° (>5,2 %) können, abhängig von den örtlichen Verhältnissen, zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden, siehe Kapitel 3.4.6.1.5 (#ddbau10481).

(4) Bei Oberlagen einer mehrlagigen Abdichtung und bei kaltselbstklebenden Unterlagsbahnen sollte die zu überdeckende Ecke im Bereich der Quernähte (T-Stoß) schräg abgeschnitten werden. Bei einlagigen Abdichtungen muss dieser Eckenschnitt erfolgen.

(5) Die Überdeckung der Bahnen darf auch gegen den Wasserlauf geführt werden.

(6) Voraussetzung für die Herstellung einer mehrlagigen Abdichtung ist die vollflächige Verklebung der Lagen untereinander. Dafür ist entweder das Schweißverfahren, das Gießverfahren oder das Kaltselbstklebeverfahren anzuwenden.

(7) Sind Ausgleichs- oder Dampfdruckausgleichsschichten erforderlich, werden sie durch teilflächige Verklebung oder lose Verlegung (bei Dächern mit Auflast oder mit mechanischer Befestigung) von dafür geeigneten Bahnen hergestellt.

(8) Polymerbitumen- und Bitumenbahnen, die als erste Lage die Funktion der Dampfdruckausgleichsschicht erfüllen sollen, werden teilflächig auf dem Untergrund aufgeklebt. Diese Verklebung erfolgt entweder punktweise oder unterbrochen streifenweise (siehe Tabelle #ddbau01845).

(9) Die angegebenen Klebeverfahren eignen sich auch zur Verarbeitung von Polymerbitumen- und Bitumenbahnen für die Bauwerksabdichtung. Aufgrund möglicher beengter Arbeitsplatzverhältnisse sind nicht immer alle genannten Verfahren anwendbar.


3.4.6.1.2 Überdeckung und Verklebung (#ddbau10469)

(1) Jede einzelne Lage in einem mehrlagigen Dachaufbau sollte mit Quernahtversatz verlegt werden. Die Überdeckung an Längs- und Quernähten beträgt mind. 8 cm und ist zu verkleben.

(2) Bei einlagigen Abdichtungssystemen beträgt die Überdeckung an Längs- und Quernähten bei mechanisch befestigten Systemen mind. 10 cm und bei verklebten Systemen mind. 8 cm an Längs- und 10 cm an Quernähten. Die Mindestfügebreite im Längsnahtbereich beträgt beim Schweißverfahren mit Flamme 8 cm, beim Heißluftschweißen 6 cm, im Quernahtbereich und bei allen Nahtverbindungen auf beschieferten Bahnen stets 10 cm.

(3) Durch Dimensionsänderung einer Abdichtungslage können sich die Überlappungen an den Querstößen der verlegten Bahnen reduzieren. Hierdurch darf die Wasserdichtheit der Abdichtungsschicht nicht eingeschränkt werden.

Anordnung der Oberlage bei werkmäßig bestreuten Bahnen
Abbildung: Anordnung der Oberlage bei werkmäßig bestreuten Bahnen © vdd #ddbau01215
Lagenversatz bei zweilagiger Verlegung
Abbildung: Lagenversatz bei zweilagiger Verlegung © vdd #ddbau01216

3.4.6.1.3 Verlegearten (#ddbau10470)

3.4.6.1.3.1 Schweißverfahren (Schmelzverfahren) (#ddbau10471)

(1) Bei diesem Verfahren werden Schweißbahnen verwendet.

(2) Bei vollflächiger Verklebung werden die zu verklebenden Bitumendeckschichten aufgeschmolzen und die Bahn unter leichtem Druck so eingerollt, dass sie sich vollflächig mit dem Untergrund verbindet. Um dies zu erreichen, muss die aufzuklebende Bahn fest aufgerollt sein. Der Einsatz eines Wickelkerns ist zu empfehlen.

(3) Bei teilflächiger Verklebung wird die untere Deckschicht der aufzuschweißenden Bahn punkt- oder streifenweise aufgeschmolzen und die Bahn unter leichtem Druck eingerollt.

(4) In Anschlussbereichen kann die Verklebung auch im Klappverfahren durchgeführt werden. Dazu werden die Bahnen in z. B. meterbreiten Abschnitten vor Ort ausgelegt, die Rückseite ganzflächig angeschmolzen, der Abschnitt umgeklappt und angedrückt.

(5) Bei Arbeiten mit offener Flamme sind Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Feuerlöscher sind vor Ort bereitzuhalten. Bei Holzschalung, offenen Fugen und ähnlichem sind Schutzmaßnahmen erforderlich, z. B. Schutzlagen.

Aufbringen einer beschieferten Oberlagsbahn im Schweißverfahren
Bild: Aufbringen einer beschieferten Oberlagsbahn im Schweißverfahren #ddbau01223

3.4.6.1.3.2 Kaltselbstklebeverfahren (#ddbau10472)

(1) Allgemeines:
Bei diesem Verfahren werden kaltselbstklebende Polymerbitumenbahnen verwendet. Der Untergrund muss für eine Kaltverklebung geeignet oder dafür vorbereitet sein. Die Untergrund- und Umgebungstemperatur muss für die Verklebung ausreichend sein. Durch Abziehen der unterseitigen Trennschicht wird die Bahn unter Druck teil- oder vollflächig aufgeklebt. Zur Vermeidung von Kapillaren sind am T-Stoß gesonderte Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Schrägschnitt der unterdeckenden Bahn). Die Herstellervorschriften sind zu beachten.

(2) KSP-Bahnen:
An An- und Abschlüssen, allen Überlappungen sowie senkrechten Flächen ist die Dichtungsbahn anzudrücken, um so eine optimale Verklebung zu erreichen. Bei senkrechten oder stark geneigten Flächen sind Zusatzmaßnahmen, z. B. Zuhilfenahme thermischer Aktivierung beim Aufbringen der Dichtungsbahn, vorzusehen. Kaltselbstklebende Oberlagsbahnen (KSP) sind bei der Verlegung thermisch zu aktivieren. Die Breite der kaltselbstklebenden Polymerbitumenbahnen sollte bei senkrechten oder stark geneigten Flächen 1,10 m nicht überschreiten.

(3) KSK-Bahnen mit HDPE-Trägerfolie:
An den Überlappungen müssen die Bahnen z. B. mit einem Hartgummiroller angedrückt werden. Die Breite der kaltselbstklebenden Bitumen-Dichtungsbahnen mit HDPE-Trägerfolie sollte bei senkrechten oder stark geneigten Flächen 1,10 m nicht überschreiten.

Verarbeitung von kaltselbstklebenden Polymerbitumenbahnen
Bild: Verarbeitung von kaltselbstklebenden Polymerbitumenbahnen #ddbau01228

3.4.6.1.3.3 Nahtschweißverfahren (#ddbau10473)

(1) Dieses Verfahren wird angewendet z. B.

  • bei lose verlegten Bahnen
  • bei mechanisch befestigten Bahnen
  • bei teilflächig verklebten Bahnen
  • beim Nahtverschluss von Kaschierlagen von Dämmbahnen.

(2) Dabei werden die Deckschichten innerhalb der Überdeckung in der erforderlichen Mindestfügebreite mit einem Brenner oder mit einem Heißluftgerät aufgeschmolzen und anschließend unter Druck z. B. mit einer Andruckrolle dicht geschlossen.

Schließen der Längsnähte mit dem Heißluftautomaten
Bild: Schließen der Längsnähte mit dem Heißluftautomaten #ddbau01232
Fügen der Quernähte mit Heißluftfön und Andruckrolle
Bild: Fügen der Quernähte mit Heißluftfön und Andruckrolle #ddbau01233
Verschließen der Längs- und Quernähte mit Nahtbrenner und Nahtabroller
Bild: Verschließen der Längs- und Quernähte mit Nahtbrenner und Nahtabroller #ddbau01234

3.4.6.1.3.4 Gießverfahren (#ddbau10474)

(1) Bei diesem Verfahren werden in der Regel Dachdichtungs- und Dachbahnen verwendet. Folienkaschierte Bahnen sind nicht dafür geeignet.

(2) Bei vollflächiger Verklebung wird die Heißbitumen-Klebemasse vor die Bahn so reichlich aufgegossen, dass beim Einrollen der Bahn vor der Rolle in ganzer Bahnenbreite ein Klebemassenwulst entsteht. Um dies zu erreichen, muss die aufzuklebende Bahn fest aufgerollt sein. Der Einsatz eines Wickelkerns ist zu empfehlen.

(3) Bei teilflächiger Verklebung wird die Heißbitumen-Klebemasse punkt- oder streifenweise aufgetragen und die Bahn unter leichtem Druck eingerollt.

(4) An den Bahnenrändern sollte bei Unter- und Zwischenlagen das austretende Klebebitumen glattgestrichen werden.

(5) Bei werkseitig bestreuten Polymerbitumenbahnen ist das an der sichtbaren Kante herausgequollene Bitumen durch geeignete Maßnahmen zu entfernen oder es ist in die noch heiße Klebemasse gleiches Bestreuungsmaterial einzustreuen. Bei Verwendung von Polymerbitumenklebemassen ist dies nicht erforderlich.

(6) Für das Gießverfahren sind Klebemassen nach Kapitel 3.2.3 (#ddbau10434) zu verwenden. Gefüllte Klebemassen sind nicht geeignet.

Verarbeitung einer Bitumenbahn im Gieß- und Einrollverfahren
Bild: Verarbeitung einer Bitumenbahn im Gieß- und Einrollverfahren #ddbau01242

3.4.6.1.3.5 Kaltverklebung (#ddbau10475)

(1) Dampfsperrbahnen, Ausgleichsbahnen und Wärmedämmstoffe können mit Bitumen-Kaltklebemassen (siehe Kapitel 3.2.2.6.1 (#ddbau10432)) oder Polyurethan-Klebstoffen (siehe Kapitel 3.2.2.6.2 (#ddbau10433)) streifenweise aufgeklebt werden (siehe Tabelle #ddbau01845). Bei der Verklebung von Ausgleichsbahnen auf lösemittelempfindlichen Dämmstoffen, wie z. B. Polystyrol-Hartschaum (EPS) mit lösemittelbasierten Kaltklebemassen oder Klebstoffen, sind die Herstellervorschriften zu beachten.


3.4.6.1.3.6 Mechanische Befestigung (#ddbau10476)

3.4.6.1.3.6.1 Allgemeines (#ddbau10477)

(1) Bei mehrlagigen Abdichtungen wird die erste Lage mechanisch befestigt, die weiteren Lagen werden vollflächig aufgeklebt. Bei einlagigen Abdichtungen mit Polymerbitumenbahnen wird die Abdichtungslage selbst mechanisch befestigt. Die Befestigung erfolgt je nach Untergrund mit entsprechenden Befestigungsmitteln, z. B. Breitkopfstiften, Schrauben mit Lastverteiltellern, Metallbändern oder Tellerdübeln. Anhang II ist zu beachten.

(2) Die zu befestigenden Bahnen müssen hohe Ausreißfestigkeit und die darüberliegenden Bahnen hohe Durchtrittfestigkeit aufweisen. Bahnen mit Trägereinlagen aus Glasgewebe oder Polyestervlies sowie Kombinationsträgereinlagen erfüllen diese Anforderungen.


3.4.6.1.3.6.2 Nagelung (#ddbau10478)

(1) Auf Holzschalung oder Holzwerkstoffen ist die Dampfsperre oder die erste Lage der Abdichtung im Bereich der Überdeckung verdeckt mit korrosionsgeschützten Nägeln nach DIN EN 14592 mit extra großem Flachkopf, Kopfdurchmesser > 9 mm, zu befestigen. Der Nagelabstand sollte 5 cm bis 10 cm entsprechend Tabellen #ddbau01848 und #ddbau01852 betragen, die Überdeckungen sind zu verkleben (siehe Abbildung #ddbau01248). Die Bahnen für Dampfsperre oder erste Abdichtungslage sind so auszuwählen, dass eine Verklebung mit dem Untergrund verhindert wird. Wird die Überdeckung der Bahnen verschweißt, sollte eine Flammschutzlage zwischen Holzschalung oder -werkstoff und Bahn oder eine andere geeignete Maßnahme vorgesehen werden, z. B. ein teilselbstklebender Nahtbereich (Sicherheitsnaht).

(2) Auf anderen nagelbaren Unterkonstruktionen sind entsprechende Spezialnägel zu verwenden.

Nageln der ersten Lage
Abbildung: Nageln der ersten Lage © vdd #ddbau01248

3.4.6.1.3.6.3 Befestigung mit Befestigungselementen (#ddbau10479)

(1) Befestigungselemente bestehen aus Lastverteiltellern und Dachbauschrauben. Bei bauphysikalisch hoher Beanspruchung und bei Erneuerung der Abdichtungsschicht unter Belassen der vorhandenen Schichten sind korrosionsbeständige Dachbauschrauben zu empfehlen.

(2) Die Wärmedämmschicht und/oder die erste Lage der Abdichtung sind mit auf die Unterkonstruktion abgestimmten Befestigungselementen zu befestigen.

(3) Die Befestigung der ersten Lage einer mehrlagigen Abdichtung sollte in der Überdeckung erfolgen. Die Überdeckung beträgt mind. 8 cm und ist zu verkleben. Dabei bleiben die Lastverteilteller unberücksichtigt. Mitten- oder Drittelbefestigungsreihen von Abdichtungslagen sind mit einem separaten Bahnenstreifen zu überkleben.

(4) Die Befestigung einer einlagigen Abdichtung sollte in der Überdeckung erfolgen. Je nach Befestigungsart und Fügetechnik beträgt die Überdeckung 11 cm bis 13 cm. Die Mindestfügebreite im Längsnahtbereich beträgt beim Schweißverfahren mit Flamme 8 cm, beim Heißluftschweißen 6 cm, im Quernahtbereich und bei allen Nahtverbindungen auf beschieferten Bahnen stets 10 cm.

Mechanische Befestigung der ersten Abdichtungslage einer mehrlagigen Abdichtung mit Elementen
Abbildung: Mechanische Befestigung der ersten Abdichtungslage einer mehrlagigen Abdichtung mit Elementen © vdd #ddbau01253
Mechanische Befestigung der einlagigen Abdichtung mit Elementen
Abbildung: Mechanische Befestigung der einlagigen Abdichtung mit Elementen © vdd #ddbau01254

3.4.6.1.4 Verarbeitung von Polymerbitumen- und Bitumenbahnen auf Dämmstoffen (#ddbau10480)

(1) Die Abdichtungsschicht wird auf Dämmstoffen, z. B aus EPS- oder PU-Hartschaum, teil- oder vollflächig aufgeklebt, mechanisch befestigt oder lose unter Auflast verlegt. Die Dämmstoffe und ggf. darauf aufgebrachte Kaschierungen müssen für die jeweilige Art der Applikation geeignet sein.

(2) Wenn zwischen Wärmedämmung und Abdichtung aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen eine zusammenhängende Luftschicht zum Dampfdruckausgleich erforderlich ist, darf die Abdichtungsschicht nicht vollflächig aufgeklebt werden. Auf geeigneten Dämmplatten können kaltselbstklebende Abdichtungsbahnen vollflächig aufgeklebt werden.

(3) Auf Dämmbahnen, deren Kaschierlage als erste Lage einer mehrlagigen Abdichtungsschicht gilt (siehe Kapitel 3.4.1 (5) (#ddbau01156)), ist die folgende Abdichtungslage vollflächig aufzukleben.

(4) Auf extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten muss eine wirksame Trennschicht zwischen Wärmedämmung und Abdichtung angeordnet werden, z. B. Rohglasvlies. Die Abdichtungsschicht darf nur unter Auflast mechanisch befestigt oder lose verlegt werden.

(5) Auf Mineralwoll-Dämmplatten erfolgt die Verklebung nach Herstellervorschrift (z. B. vollflächig mit Heißbitumen, Kaltselbstklebebahnen oder geeigneten Klebstoffen).

(6) Auf Schaumglasplatten ist die erste Lage der Abdichtung aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen vollflächig mit Heißbitumen aufzukleben. Die Dämmstoff-Fugen sind mit Heißbitumen oder Bitumen-Kaltklebemasse zu schließen. Soll die erste Lage der Abdichtung im Schweißverfahren aufgebracht werden, sind Schaumglasplatten mit werksseitiger Bitumenbeschichtung einzusetzen oder die Schaumglasplatten bauseits mit einem Heißbitumendeckaufstrich zu versehen.

(7) Für Polymerbitumenbahnen für die einlagige Abdichtung gelten diese Ausführungen sinngemäß.


3.4.6.1.5 Maßnahmen auf geneigten Flächen (#ddbau10481)

3.4.6.1.5.1 Allgemeines (#ddbau10482)

(1) Auf geneigten Dachflächen können zusätzliche Maßnahmen zur Lagesicherung der Funktionsschichten gegen Abgleiten erforderlich werden. Dies kann, abhängig von den örtlichen Verhältnissen, bereits bei Dachneigungen ab ca. 3° (5,2 %) notwendig sein.

(2) Folgende konstruktive Maßnahmen können einzeln oder kombiniert angewendet werden:

  • Sicherung der Bahnen am oberen Rand durch versetzte Nagelung mit 5 cm bis max. 10 cm Nagelabstand
  • Befestigung unter Verwendung von Metallbändern
  • Durchziehen der Bahnen über den First und kopfseitige Befestigung
  • Einbauen von Stützkonstruktionen zur Fixierung von Dämmschichten und Abdichtungslagen
  • Einbauen von zusätzlichen Nagelbohlen bei nicht nagelbarem Untergrund
  • Mechanische Befestigung in der Fläche, z. B. mit Befestigungselementen

(3) In Bezug auf die Abdichtung können zusätzlich folgende Maßnahmen erforderlich werden:

  • Verwendung von Polymerbitumenbahnen mit hoher Wärmestandfestigkeit
  • Verwendung von Polymerbitumenbahnen als untere Abdichtungslage
  • Verwendung von standfester Klebemasse oder anderer geeigneter Klebstoffe
  • Verwendung von Bahnen mit hoher Zugfestigkeit (z. B. mit Glasgewebe- oder Polyestervlies-Einlage)
  • Verlegung der Bahnen in Gefällerichtung
  • Unterteilen der Bahnenlängen
  • Bahnenteilung im Übergangsbereich wegen unterschiedlicher Verhältnisse durch starke Erwärmung infolge Sonneneinstrahlung und Schattenwirkung, z. B. bei Shedflächen

3.4.6.1.5.2 Zusätzliche mechanische Befestigung auf geneigten Dächern (#ddbau10483)

(1) An Traufe, First, ggf. Schattengrenze und jeder Bahnenunterteilung können auf nicht nagelbaren Konstruktionen Nagelbohlen angeordnet werden. In Wärmedämmschichten sind sie gleichzeitig Widerlager. Die Nagelbohlen sollten inkl. ihrer Unterfütterung ca. 5 mm dünner als die Dämmstoffdicke und 120 mm breit sein. Bei Dämmstoffdicken über 60 mm empfiehlt es sich, die Nagelbohlen in mind. 30 mm Dicke im oberen Bereich der Dämmschicht einzuarbeiten.

(2) Die Bahnen der einzelnen Abdichtungslagen, die in Traufe-First-Richtung verlegt werden, sind an der Oberkante auf den Nagelbohlen verdeckt im Abstand von 5 cm bis 10 cm versetzt zu nageln.

(3) Die Abdichtung wird grundsätzlich von unten beginnend hergestellt. Die Bahnen werden an jeder Nagelbohle abgelängt und mechanisch befestigt. Die überdeckende Bahn wird auf die zuvor verlegte Bahn geführt und mit mind. 8 cm Nahtüberdeckung verklebt.

(4) Als Alternative zu Nagelbohlen können auch Hilfskonstruktionen aus Metall ausgeführt werden. Anordnungen und Abmessungen gelten sinngemäß.

Mechanische Befestigung auf geneigten Dächern
Abbildung: Mechanische Befestigung auf geneigten Dächern © vdd #ddbau01269
Anordnung von Nagelbohlen auf Shedflächen
Abbildung: Anordnung von Nagelbohlen auf Shedflächen © vdd #ddbau01270

3.4.6.2 Verarbeitung der Kunststoff- und Elastomerbahnen (#ddbau10484)

3.4.6.2.1 Allgemeines (#ddbau10485)

(1) Die Abdichtung aus Kunststoff- oder Elastomerbahnen wird einlagig ausgeführt. Die Lagesicherung erfolgt durch mechanische Befestigung, lose Verlegung mit Auflast oder Verklebung (siehe 3.4.6.2.3).

(2) Je nach Beschaffenheit des Untergrundes können Trenn-, Schutz- und/oder Brandschutzlagen unter der Abdichtung erforderlich sein. Werkseitig aufgebrachte Kaschierungen können diese Funktion übernehmen.

Bei Verlegung ohne Trenn-/Kaschierlagen auf Bitumen oder Bitumenbahnen sind nur bitumenverträgliche Kunststoff- oder Elastomerbahnen zu verwenden Die Herstellervorschriften sind zu beachten.


3.4.6.2.2 Überlappung und Nahtfügung (#ddbau10486)

3.4.6.2.2.1 Allgemeines (#ddbau10487)

(1) Bei Kunststoff- oder Elastomerbahnen muss die Überlappung für Nähte mindestens 40 mm betragen. Bei im überdeckten Bahnenrand mechanisch befestigten Bahnen muss die Überlappungsbreite entsprechend erhöht werden und beträgt dann mindestens 10 cm.

(2) Für die Herstellung der Nähte gelten die Fügeverfahren und Mindestfügebreiten nach Tabelle #ddbau01283. Die Herstellervorschriften sind zu beachten.

(3) Die zu verbindenden Flächen müssen trocken und frei von Verunreinigungen sein.

(4) Bei Verunreinigungen der Kontaktflächen innerhalb der Naht ist eine Reinigung gemäß der Herstellervorschriften erforderlich.

(5) Je nach Art der Abdichtungsbahn kann eine Nahtvorbereitung erforderlich sein. Dies kann durch chemische oder mechanische Verfahren erfolgen. Die Herstellervorschriften sind zu beachten.

(6) An T-Stößen sind wegen möglicher Kapillarbildung ggf. zusätzliche Maßnahmen erforderlich, z. B. Anschrägen der Bahnen. Die Herstellervorschriften sind zu beachten.

(7) Je nach Art des Werkstoffes werden die Nähte von Kunststoff- oder Elastomerbahnen durch Heißluftschweißen, Quellschweißen, durch Verklebung mit Nahtfügebändern, durch Heißvulkanisation oder Heißluftschweißen mit Polymerbitumen gefügt.

(8) Für die jeweiligen Werkstoffe sind die Fügetechniken nach Tabelle #ddbau01283 zulässig.

(9) Vor der Nahtfügung auf der Dachfläche sollte zur Kontrolle und ggf. Korrektur der Einstellung der Schweißgeräte eine Versuchsschweißung mit Schältest durchgeführt werden, ein unregelmäßiger Abriss kann auf mangelhafte Reinigung, Nahtvorbereitung oder auf unsachgemäß eingestellte Schweißgeräte hinweisen.

Bild: Schältest der Probenaht © Der dichte Bau GmbH #ddbau01282
Nahtfügung von Kunststoff- und Elastomerbahnen © vdd
Tabelle: Nahtfügung von Kunststoff- und Elastomerbahnen © vdd #ddbau01283

3.4.6.2.2.2 Heißluftschweißen (#ddbau10488)

(1) Beim Heißluftschweißen werden die Fügeflächen der Abdichtungsbahnen durch Heißluft plastifiziert und durch Druck so miteinander verbunden, dass eine materialhomogene Nahtverbindung entsteht.

(2) Die Schweißung muss mit elektronisch regelbaren Schweißgeräten erfolgen. Das können Schweißautomaten oder Handschweißgeräte sein. Auf eine regelmäßige Wartung der Schweißgeräte ist zu achten.

(3) Beim Heißluftschweißen werden die Fügeflächen durch gleichmäßiges Erhitzen plastifiziert, unmittelbar nach Erreichen des plastischen Zustandes angedrückt und verschmolzen.

(4) Die Schweißgeschwindigkeit variiert in Abhängigkeit von Bahnentemperatur, Heißlufttemperatur, Luftmenge des Schweißgerätes, dem Untergrund und den Materialdicken.

(5) Nahtkanten, die mit einer nachfolgenden Bahn, einem Zuschnitt oder einem Formteil überschweißt werden, sind ggf. zur Vermeidung der Kapillarwirkung in Schweißnahtbreite nach Herstellervorschrift anzuschrägen.

(6) Elastomerbahnen dürfen nur heißluftgeschweißt werden, wenn sie thermoplastische Eigenschaften besitzen oder die Fügeflächen werkseitig mit einer plastifizierbaren Beschichtung versehen sind.

Bild: Nahtfügung mit Heißluftschweißgerät © Der dichte Bau GmbH #ddbau01290
Bild: Heißluftschweißen, Nahtfügung mit Heißluftschweißautomat in der Fläche. © Der dichte Bau GmbH #ddbau01291

3.4.6.2.2.3 Quellschweißen (#ddbau10489)

(1) Beim Quellschweißen werden die Fügeflächen der Abdichtungsbahnen durch Einbringen eines Quellschweißmittels angelöst und durch Druck miteinander verbunden.

(2) Beim Ausdiffundieren des Quellschweißmittels entsteht eine materialhomogene Verbindung.

Bild: Nahtfügung mit Quellschweißmittel © Der dichte Bau GmbH #ddbau01294

3.4.6.2.2.4 Verklebung mit Nahtfügeband/Abdeckband (#ddbau10490)

(1) Kunststoffbahnen aus PIB können werkseitig mit einem vorkonfektionierten Nahtfügeband ausgerüstet sein. Dieses ist im Längsnahtbereich aufgebracht und mit einer Schutzfolie abgedeckt. Auf der Baustelle wird nach dem Ausrichten und Reinigen der Bahnen die Schutzfolie abgezogen und die Naht unter Druck zusammengefügt. Längsnähte ohne werkseitig vorkonfektioniertem Nahtfügeband können durch manuelles Einlegen eines zusätzlichen Nahtfügebandes gefügt werden. Quernähte müssen mit einem Abdeckband abgedichtet werden.

(2) Bei Elastomerbahnen ohne unterseitige Polymerbitumenschicht können die Nähte mit einem Abdeckband gefügt werden. Das Abdeckband ist mit Heißluft aufzuschweißen.


3.4.6.2.2.5 Heißluftschweißen mit Polymerbitumen (#ddbau10491)

Bei werkseitig vorkonfektionierten Elastomerbahnen mit unterseitiger Polymerbitumenschicht muss die Bahnenüberlappung durch Heißluft erwärmt und durch Druck miteinander verbunden werden. Die Breite der Überlappung muss mindestens 40 mm betragen.


3.4.6.2.2.6 Nahtprüfung (#ddbau10492)

(1) Auf der Baustelle sind nach dem Fügen sämtliche Schweißnähte einer Sichtprüfung zu unterziehen. Speziell zu beachten sind Übergänge von Automaten- zur Handschweißung, Schweißnähte bei: Querstößen, Durchdringungen, Anschlüssen, Kehlen und Formteilen. Besonderes Augenmerk ist auf die T-Stöße zu richten.

(2) Zusätzlich können die mechanische Prüfung und ggf. weitere Prüfverfahren, z. B. Vakuumprüfung oder elektrische Prüfungen, in Abstimmung mit dem Hersteller der Abdichtungsbahnen angewendet werden.

(3) Die mechanische Prüfung erfolgt nach dem vollständigen Abkühlen der Schweißnähte. Hierfür kann ein speziell konzipierter Nahtprüfer mit abgerundeter Spitze verwendet werden. Spitze Prüf- oder Reißnadeln sind für die Nahtkontrolle nicht geeignet. Während der Prüfung wird auf die Naht ein leichter Druck ausgeübt. Bei Fehlstellen dringt das Prüfwerkzeug in die Naht ein. Ein zu hoher Druck und/oder mehrmaliges Prüfen entlang der Nahtkante ist in der Regel nicht notwendig, kann zu Beschädigungen führen und sollte daher vermieden werden.

Bild: Mechanische Kontrolle mit Nahtprüfer © Der dichte Bau GmbH #ddbau01301

(4) Die Scherfestigkeit wird nach DIN EN 12317-2 und der Schälwiderstand nach DIN EN 12316-2 bestimmt. Die Prüfungen können nur im Labor durchgeführt werden, da nur dort vergleichbare Bedingungen möglich sind. Auf der Baustelle können Scherfestigkeit und Schälwiderstand nicht normgerecht geprüft werden.


3.4.6.2.3 Verlegearten (#ddbau10493)

3.4.6.2.3.1 Allgemeines (#ddbau10494)

(1) Kunststoff- oder Elastomerbahnen werden lose verlegt mit mechanischer Befestigung, lose verlegt mit Auflast oder verklebt verlegt.

(2) Die Sicherung gegen Abheben durch Windsog erfolgt nach DIN EN 1991-1-4 und DIN EN 1991-1-4/NA.


3.4.6.2.3.2 Lose Verlegung mit mechanischer Befestigung (#ddbau10495)

Prinzipskizze mechanisch befestigtes Dach auf Stahltrapezprofilen
Abbildung: Prinzipskizze mechanisch befestigtes Dach auf Stahltrapezprofilen © vdd #ddbau01305

(1) Bei der losen Verlegung mit mechanischer Befestigung sind die Bahnen sowie ggf. die weiteren Schichten des Dachaufbaus mechanisch gegen Windsog zu sichern.

(2) Übliche Tragkonstruktionen für die mechanisch befestigte Verlegung bestehen aus Stahltrapezprofilen, Beton, Porenbeton, Holz oder Holzwerkstoffen. Sie müssen für eine mechanische Befestigung geeignet sein.

(3) Bei Stahltrapezprofilen oder Holzschalungen erfolgt die Verlegung der Abdichtungsbahnen rechtwinklig zur Spannrichtung der Stahltrapezprofile oder der Holzschalung.

(4) Die lose aufeinander gelegten Funktionsschichten können in einem Arbeitsgang in die Tragkonstruktion befestigt werden.

(5) Korrosionsbeständige Schrauben bieten eine größere Zuverlässigkeit bei Feuchteeinwirkung.

(6) Werden bei Instandsetzungen Befestigungselemente durch vorhandene wärmegedämmte Dachaufbauten geschraubt, sind korrosionsbeständige Befestiger zu verwenden.

(7) Die mechanische Befestigung von Kunststoff- oder Elastomerbahnen kann mit den Befestigungsmethoden nach #ddbau01314 erfolgen.

(8) Die anzusetzende Bemessungslast wird nach dem Europäischen Bewertungsdokument EAD 030351-00-0402 (Ersatz für ETAG 006) ermittelt.

Befestigungsmethoden für Kunststoff- und Elastomerbahnen © vdd
Tabelle: Befestigungsmethoden für Kunststoff- und Elastomerbahnen © vdd #ddbau01314

(9) Die Saumbefestigung ist eine lineare punktweise Einzelbefestigung im überdeckten Bahnenrand. Sie ist die am häufigsten eingesetzte Befestigungsmethode. Die Flächenabdichtung wird dabei nicht perforiert. Der Abstand zwischen Haltetellerkante und Bahnenrand muss mindestens 1 cm betragen, um eine ausreichende Klemmwirkung zwischen der Abdichtungsbahn und ihrem Untergrund zu erzielen.

(10) Die unterseitige Befestigung ist hinsichtlich der Lage der Befestiger variabel. Sie lässt daher größere Bahnenbreiten als die Saumbefestigung oder werkseitig vorgefertigte Planen zu. Sie kann mit Einzelbefestigern oder im Klettsystem erfolgen.

(11) Die Feldbefestigung mit Abdichtungsfunktion durchdringt die Abdichtungsbahn mit Einzelbefestigern außerhalb der Nahtüberdeckung. Der Befestigerabstand ist variabel. Die Durchstoßpunkte werden mit geeigneten Abdichtungsmitteln geschlossen. Die Feldbefestigung mit Abdichtungsfunktion kann für Kunststoffbahnen aus PVC und EVA eingesetzt werden. Die Herstellervorschriften sind zu beachten.

(12) Die überschweißte Feldbefestigung durchdringt die Abdichtungsbahn mit Einzelbefestigern außerhalb der Nahtüberdeckung und ist variabel. Die bei der Montage der Befestigungselemente in der Abdichtungsschicht entstehenden Durchstoßpunkte werden mit Scheiben oder Streifen aus dem Material der Flächenabdichtung geschlossen.

(13) Die Schienenbefestigung ist eine linienförmige Befestigung der Abdichtungsschicht mit Befestigungsschienen und Befestigungsmitteln. Die Schienen werden mit Streifen aus dem Material der Flächenabdichtung übergedeckt und eingeschweißt. Der Abstand der Schienen untereinander erfolgt unter Berücksichtigung der Elastizität der Abdichtungsschicht und der Biegesteifigkeit der Profile nach Herstellerangabe.


3.4.6.2.3.3 Lose Verlegung mit Auflast (#ddbau10496)

Prinzipskizze Dach mit Kiesauflast
Abbildung: Prinzipskizze Dach mit Kiesauflast © vdd #ddbau01321

(1) Bei der losen Verlegung mit Auflast sind die Bahnen sowie ggf. die weiteren Schichten des Dachaufbaus durch Auflast gegen Windsog zu sichern.

(2) Tragkonstruktionen müssen die Auflast z. B. aus Kies, Plattenbelägen oder Dachbegrünungen aufnehmen können und entsprechend dimensioniert sein.

(3) Die Auflast muss mindestens so groß wie die Bemessungswindlast sein.

(4) Die Auflast darf nicht abrutschen. Dazu haben sich Dachneigungen < 3° (5 %) bewährt. Bei größeren Dachneigungen sind Maßnahmen zu ergreifen, die ein Abrutschen der Auflast verhindern.

(5) Zwischen Abdichtungsschicht und Auflast sind Schutzlagen vorzusehen. Als Schutzlagen sind z. B. Stoffe nach 3.2.2.1 geeignet. In Rand- und Eckbereichen werden zur Vermeidung von Verwehungen Rasengittersteine mit Kiesverfüllung oder Plattenbeläge empfohlen.

(6) Werden Dachbegrünungsaufbauten zur Lagesicherung genutzt, ist das Trockenflächengewicht maßgebend.


3.4.6.2.3.4 Verklebte Verlegung (#ddbau10497)

Prinzipskizze eines verklebten Dachaufbaus © vdd
Abbildung: Prinzipskizze eines verklebten Dachaufbaus © vdd #ddbau01328

(1) Bei der verklebten Verlegung sind die Bahnen sowie ggf. die weiteren Schichten des Dachaufbaus durch Verklebung gegen Windsog zu sichern.

(2) Die Abdichtungsschicht darf nur auf lagesicheren Untergründen verklebt werden.

(3) Der Untergrund muss für eine Klebung geeignet, d.h. er muss frostfrei, fest, eben, sauber, trocken, fett- und ölfrei sein.

(4) Wärmedämmschichten müssen kraftschlüssig mit dem Untergrund verbunden sein und lagesicher bleiben.

(5) Bitumenverträgliche Kunststoff- oder Elastomerbahnen können auch auf einer unteren Lage aus Bitumenbahnen voll- oder teilflächig verklebt werden.

(6) Zur Verklebung sind produktbezogene Systemklebstoffe oder die unterseitige Klebeschicht von Selbstklebebahnen zu verwenden. Auftragsweise und Klebstoffmenge sind vom Hersteller anzugeben Die Herstellervorschriften sind zu beachten.

(7) Folgende Klebstoffe sind üblich:

  • einkomponentige Polyurethanklebstoffe
  • lösemittelhaltige Synthesekautschuk-Klebstoffe
  • lösemittelfreie Dispersionsklebstoffe
  • Heißbitumen
  • werkseitig aufgebrachte Selbstklebeschichten
  • unterseitige Polymerbitumenschicht (PBS)

(8) Es ist sicherzustellen, dass die Nahtüberlappungen frei von Klebstoffen oder Heißbitumen bleiben.

(9) Mit Heißbitumen dürfen nur bitumenverträgliche Bahnen geklebt werden. Die Klebung wird im Gießverfahren oder im Bürstenstreichverfahren ausgeführt. Die Bahn ist in die Klebemasse einzurollen.

(10) Beim Flämmverfahren muss die Heißbitumenklebemasse in ausreichender Menge auf einen festen, eben-flächigen, staubfreien, trockenen und bitumenverträglichen Untergrund gegossen und gleichmäßig verteilt werden. Zum teil- oder vollflächigen Verkleben der bitumenverträglichen Bahn ist die Bitumenschicht durch Wärmezufuhr wieder aufzuschmelzen und die Bahn darin auszurollen. Statt der Bitumenschicht kann bei diesem Verfahren auch die Schweißmasse einer Polymerbitumenschweißbahn oder einer Bitumenschweißbahn nach Tabelle #ddbau01124 aufgeschmolzen werden.

(11) Bahnen mit unterseitiger Selbstklebeschicht sind nach Tabelle #ddbau01128 zu verwenden. Der Untergrund muss für eine Kaltselbstklebung geeignet oder vorbereitet sein. Die Untergrund- und Umgebungstemperatur nach Herstellerangabe ist zu beachten. Nach Abziehen des Trennpapiers oder der Trennfolie ist die Selbstklebebahn unter Druck teil- oder vollflächig aufzukleben. Fügeverfahren und Mindestfügebreite nach Tabelle #ddbau01283 sind zu beachten.

(12) Eine hohlraumfreie Verklebung unter Baustellenbedingungen ist nicht immer erzielbar. Einzelne, z. B. durch Unebenheiten entstehende, geringfügige Hohlräume können nicht ausgeschlossen werden.


3.4.6.3 Verarbeitung von Kunststoff- und Elastomerbahnen auf Dämmstoffen (#ddbau10498)

(1) Die Abdichtungsschicht wird auf Dämmstoffen, z. B aus EPS- oder PU-Hartschaum, teil- oder vollflächig aufgeklebt, mechanisch befestigt oder lose unter Auflast verlegt. Die Dämmstoffe und ggf. darauf aufgebrachte Kaschierungen müssen für die jeweilige Art der Applikation geeignet sein.

(2) Auf extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten muss eine wirksame Trennschicht zwischen Wärmedämmung und Abdichtung angeordnet werden, z. B. Rohglasvlies. Die Abdichtungsschicht darf nur unter Auflast mechanisch befestigt oder lose verlegt werden.

(3) Auf Mineralwoll-Dämmplatten erfolgt die Verklebung nach Herstellervorschrift (z. B. vollflächig mit Heißbitumen, Kaltselbstklebebahnen oder geeigneten Klebstoffen).

(4) Wird eine geeignete Kunststoff- oder Elastomerbahn als Abdichtung verwendet, ist diese auf eine untere Lage aus Polymerbitumen- oder Bitumenbahnen oder auf einem Heißbitumendeckaufstrich aufzubringen. Die Dämmstoff-Fugen sind mit Heißbitumen oder Bitumen-Kaltklebemasse zu schließen. Die Kunststoff- und Elastomerbahnen können im Schweiß-, Flämm-, Kaltselbstklebeverfahren aufgebracht, mit Klebstoffen aufgeklebt oder lose verlegt werden. Alternativ können geeignete Kunststoff- und Elastomerbahnen auch im Gieß- und Einrollverfahren aufgebracht werden.


3.4.6.4 Maßnahmen zur Aufnahme horizontaler Kräfte (#ddbau10499)

(1) Bei abgedichteten Dächern können Horizontalkräfte in der Abdichtungsebene auftreten. Diese sind abhängig von Unterkonstruktion, Wärmedämmung, Auflast und der Art der Lagesicherung der Abdichtung. Zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf den Dachaufbau sind Maßnahmen zur Aufnahme horizontaler Kräfte erforderlich:

  • bei einer einlagig lose verlegten Abdichtung,
  • bei einer Unterkonstruktion aus Stahltrapezprofilen, außer bei vollflächig verklebtem Aufbau mit Schaumglas,
  • bei einem Dachaufbau ohne schweren Oberflächenschutz und mit Wärmedämmstoffen aus Hartschaum, die mit Klebstoffen mit Nachklebeeffekt, z. B. Kaltbitumenklebstoffen, verklebt sind.

(2) Maßnahmen zur Aufnahme horizontaler Kräfte können z. B. erforderlich sein an:

  • Dachrändern
  • Anschlüssen an aufgehenden Bauteilen
  • Bewegungsfugen
  • Lichtbändern
  • Lichtkuppeln

(3) Die Befestigung der Abdichtung mit dem Untergrund erfolgt durch Linienbefestigung oder durch lineare Befestigung. Linienbefestigungen können mit Metallbändern, Profilen aus Metall oder Verbundblech ausgeführt werden, die mit mindestens drei Befestigern pro Meter an der lastabtragenden Konstruktion verbunden sein sollten. Lineare Befestigungen sind in Reihe angeordnete punktweise Einzelbefestigungen. Diese sind mit mindestens vier Befestigungselementen pro Meter auszuführen. Lineare Befestigungen für die Aufnahme von horizontalen Kräften sind nicht für die Befestigung im aufgehenden Bauteil geeignet. Bei Polymerbitumen- oder Bitumenbahnen darf die lineare Befestigung auch durch v-förmiges Abnageln mit Breitkopfstiften im Abstand von ca. 5 cm erfolgen. Die Befestigung nach Abbildung 15 hat sich in der Praxis bewährt und gilt als ausreichend sicher.

Linienbefestigung am Dachrand (Beispiel)
Abbildung: Linienbefestigung am Dachrand (Beispiel) © vdd #ddbau01348

(4) Diese Befestigungen sind nur dann voll wirksam, wenn sie in oder unmittelbar über der Abdichtungsschicht vor dem Übergang zu senkrechten oder geneigten Flächen angeordnet und ausgeführt werden. Einbinden oder Einklemmen der Abdichtung in höher liegende Randprofile oder unter Dachrandabdeckungen sind nicht ausreichend.

(5) Die Herstellervorschriften sind zu beachten.


3.4.6.5 Abschottungen (#ddbau10500)

Bei Abdichtungen auf wasserdurchlässigen Dämmschichten auf Dammsperren können die möglichen negativen Auswirkungen von Unterläufigkeit durch regelmäßige Abschottungen des Dämmstoffquerschnitts minimiert werden.

Abschottung mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen
Abbildung: Abschottung mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen © vdd #ddbau01352
Abschottung mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen
Abbildung: Abschottung mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen © vdd #ddbau01353