3 Dachabdichtungen

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3.1 Planung von Dächern (#ddbau10386)

3.1.1 Allgemeines (#ddbau10387)

Für die Planung der Abdichtung von Dächern gelten:
DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie Balkonen, Loggien und Laubengängen

  • Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
  • Teil 2: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Stoffe
  • Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Auswahl, Ausführung und Details
  • Teil 4: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Instandhaltung
  • Teil 5: Balkone, Loggien und Laubengänge

und DIN 18195 Abdichtung von Bauwerken – Begriffe

(1) Dächer werden unterschieden in nicht genutzte Dächer und genutzte Dächer.

(2) Nicht genutzte Dächer sind nur zum Zwecke der Pflege und Wartung und allgemeinen Instandhaltung begehbar. Sie sind nicht für den dauernden Aufenthalt von Personen, die Nutzung durch Verkehr oder für intensive Begrünung vorgesehen.

(3) Genutzte Dächer sind für den Aufenthalt von Personen, für die Intensivbegrünung, für am Tragwerk befestigte oder ballastierte Solaranlagen und/oder haustechnische Anlagen vorgesehen.

(4) Bei der Planung des Bauwerks, seiner Dachkonstruktion und der Abdichtung sind die Voraussetzungen für eine fachgerechte Anordnung und Ausführung zu schaffen. Die Einwirkungs- und Einflussgrößen, die für die Funktion und die Beständigkeit des Dachaufbaus von Bedeutung sind, müssen sowohl bei der Planung als auch bei der Auswahl der Stoffe berücksichtigt werden. Dabei ist die Wechselwirkung zwischen der Abdichtungsschicht und den darunter- bzw. darüberliegenden Schichten zu berücksichtigen und gegebenenfalls die Einwirkung auf die Abdichtungsschicht durch entsprechende konstruktive Maßnahmen in zulässigen Grenzen zu halten.

(5) Die Art und Auswahl der Abdichtung ist von der Dachkonstruktion (z. B. nicht belüftet oder belüftet), von der Unterkonstruktion, von der Einwirkung und der Nutzung abhängig. Die Auswahl der Stoffe erfolgt nach DIN 18531-3.

(6) Dampfsperre, Luftdichtheitsschicht und Wärmedämmung sind wesentliche Bestandteile des Feuchte- und Wärmeschutzes für das Bauwerk. Die Bemessung und Festlegung der Ausführungsart und Details der bauphysikalischen Funktionsschichten sind bei der Planung vorzunehmen. Die Dampfsperre vermindert oder verhindert die Diffusion von Wasserdampf. Bei geeigneter Stoffauswahl und sachgerechter Verarbeitung erfüllt sie gleichzeitig die Funktion der Luftdichtheitsschicht. Der sd-Wert der Dampfsperre ist je nach zu erwartendem Temperaturgefälle zwischen innen und außen und Feuchtigkeitsanfall zu wählen. Durch die Verwendung von Dampfsperrbahnen mit Metallbandeinlage oder Metall-Kunststoff-Verbund-Einlage werden diffusionsdichte Bauteilschichten (sd-Wert ≥ 1500 m) erzielt. Dadurch wird schädlicher Tauwasseranfall in der Wärmedämmung vermieden. Die Wärmedämmung ist eine Schicht im Dachaufbau, die den Wärmedurchgang zwischen innen und außen vermindert. Sie ist entsprechend den Anforderungen und Belastungen zu dimensionieren. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 sind zu beachten.

(7) Dächer mit Abdichtungen müssen den bestehenden Brandschutzvorschriften für Bedachungen der Landesbauordnungen entsprechen. Zusätzlich sind die Anforderungen an das Brandverhalten der verwendeten Stoffe einzuhalten. Bedachungen mit vollständig bedeckender, mindestens 50 mm dicker Schüttung aus Kies 16/32, mit Bedeckung aus mindestens 40 mm dicken Betonplatten oder anderen mineralischen Platten, intensive Dachbegrünungen oder extensive Dachbegrünungen nach DIN 4102-4 Ziff. 11.4.7 gelten ohne gesonderten Nachweis als Bedachungen, die gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig sind.

(8) Zur Abführung des Niederschlagswassers sollte ein Mindestgefälle der Abdichtungsschicht von 2 % geplant werden. Das tatsächlich ausgeführte Gefälle darf, z. B. infolge von Ebenheitstoleranzen und/oder Durchbiegungen des Tragwerks, vom geplanten Gefälle abweichen.

(9) Bei Dachflächen mit einem geplanten Gefälle ≤ 5 % (ca. 3°) kann es aufgrund dieser Abweichungen örtlich auch zu einem Gegengefälle kommen. In diesen Bereichen, z. B. aufgrund von Unebenheiten an Überlappungen und Verstärkungen der Bahnen, ist zeitweilig stehendes Wasser möglich. Bei Einhaltung der Gefälle- und nutzungsbezogenen Anforderungen an die Abdichtungsbauarten beeinträchtigt dies nicht die Funktion der Abdichtungsschicht.

(10) Die Wahrscheinlichkeit, dass mit stehendem Wasser gerechnet werden muss, nimmt mit größerem Gefälle ab. Sollen Dachflächen weitgehend frei von stehendem Wasser sein, ist eine Neigung von > 5 % (ca. 3°) zu planen.

(11) Bei nicht genutzten Dächern ohne schweren Oberflächenschutz muss bei bereichsweise stehendem Wasser in Verbindung mit Verschmutzungen mit einem erhöhten Wartungsaufwand gerechnet werden.

(12) Kehlen und Rinnen weisen i. d. R. ein geringeres Gefälle auf als die zugehörigen angeschlossenen geneigten Flächen.

(13) Der Untergrund von Abdichtungsschichten nicht genutzter Dachflächen sollte mit einem Mindestgefälle von 2 % geplant werden. Es sind dann die Abdichtungsbauarten entsprechend #ddbau01134 oder #ddbau01140 für ein Gefälle von ≥ 2 % zu wählen, zu planen und auszuführen. Wird in begründeten Fällen das geplante Mindestgefälle von 2 % unterschritten oder wird gefällelos geplant, dann sind Abdichtungsbauarten nach Tabelle #ddbau01134 oder #ddbau1140 für ein Gefälle von < 2 % zu wählen, zu planen und auszuführen.

(14) Der Untergrund von Abdichtungsschichten genutzter Dachflächen darf auch ohne Gefälle geplant werden. Die Abdichtungsbauarten sind entsprechend #ddbau01134 oder #ddbau01140 für ein Gefälle von < 2 % zu planen und auszuführen. Hiervon ausgenommen sind Dachflächen mit Solaranlagen und/oder haustechnischen Anlagen ohne schweren Oberflächenschutz. Diese sollten mit einem Mindestgefälle von 2 % mit Abdichtungsbauarten für ein Gefälle von ≥ 2 % geplant und ausgeführt werden. Die Abdichtungsbauarten sind entsprechend Tabellen #ddbau01134 oder #ddbau01140 zu wählen.

Für begrünte Dächer gilt Kap. 3.7.

(15) Maßnahmen zur Begrenzung der Wasserunterläufigkeit erhöhen die Sicherheit der Abdichtung.

(16) Anzahl, Größe und Art der Entwässerung sowie Notentwässerung sind nach DIN EN 12056-3 und DIN 1986-100 zu planen und zu dimensionieren (siehe abc Anhang III #ddbau10605). Teildachflächen müssen getrennt entwässert werden. Dies gilt z. B. für Flächen, die durch erhöht ausgebildete Bewegungsfugen bzw. durch Gefällegebung entstehen.

(17) Bewegungsfugen sind zu planen und müssen in der Unterkonstruktion erkennbar sein.

(18) Übergänge zwischen Dachdecke und vorgehängter Fassade aus Fertigteilen können als Bewegungsfuge ausgebildet werden. In diesem Fall ist ein Abdichtungsanschluss z. B. über Hilfskonstruktion erforderlich.

(19) Die Lagesicherung der Abdichtung kann durch Verklebung, mechanische Befestigung oder Auflast erfolgen.

(20) Die nach der DIN EN 1991-1-4 NA ermittelten Windsoglasten müssen in die Unterkonstruktion abgeleitet werden.

(21) Auf geneigten Dachflächen können zusätzliche Maßnahmen zur Lagesicherung der Funktionsschichten gegen Abgleiten erforderlich werden. Dies kann, abhängig von den örtlichen Verhältnissen, bereits bei Dachneigungen ab ca. 5,2 % (3°) notwendig sein.

(22) Der Abdichtungsschicht darf keine Übertragung von planmäßigen Kräften parallel zu ihrer Ebene zugewiesen werden.

(23) Bei der Planung und Ausführung von Dächern sind die bauphysikalischen Einwirkungen konstruktiv und werkstoffgerecht zu berücksichtigen. Dazu zählen insbesondere der Wärmeschutz, der Tauwasserschutz und die lastenunabhängigen Formänderungen der Unterkonstruktion.

(24) Einwirkungen aus objekt- und standortbezogenen Gegebenheiten sind bei der Planung zu berücksichtigen, z. B. thermische Einwirkungen durch wärmereflektierende Bekleidungen von aufgehenden Bauteilen und/oder chemische Einwirkungen aus Emissionen. 

(25) Die Funktionsfähigkeit der Abdichtung wird beeinflusst durch:

  • die Dachneigung
  • die Art der Einwirkung
  • die Auswahl der Stoffe
  • die Art des Dachaufbaus
  • die gewählten Zusatzmaßnahmen
  • die Wartung

(26) Grundsätzlich sind die Belange der Arbeitssicherheit für die Ausführung der Abdichtung zu berücksichtigen (siehe DIN 4426).


3.1.2 Anforderungen an den Untergrund für den Dachaufbau (#ddbau10388)

Der Untergrund muss so beschaffen sein, dass eine fachgerechte Herstellung der Schichten des Dachaufbaues erfolgen kann. Ungünstig sind z. B.:

  • größere Unebenheiten des Untergrundes
  • zu raue Flächen
  • zu porige Flächen
  • scharfe Schalungskanten und Grate
  • unrichtige Höhenlage der Oberfläche des Untergrundes zu den Anschlüssen und Abläufen
  • Spannungs- und Setzrisse
  • zu feuchte Flächen
  • ungenügende Festigkeit der Oberfläche
  • Verschmutzungen wie z. B. verölte Flächen oder Farbreste
  • ungeeignete Art oder Lage von durchdringenden Bauteilen (nicht ausreichender Arbeitsraum)
  • falsche Lage der Bewegungsfuge
  • fehlende oder ungeeignete Anschluss- oder Abdichtungsmöglichkeiten der Abdichtung bei Rohr- oder sonstigen Durchführungen, Befestigungen, Verankerungen, u. ä.
  • fehlende oder ungeeignete Möglichkeiten zur Sicherung von senkrechten oder geneigten Anschlüssen der Abdichtung gegen Abgleiten
  • fehlende oder ungeeignete Entwässerungseinrichtungen
  • falsche Höhen anderer Bauteile, an die die Abdichtung angeschlossen werden soll (Wasserrückstau, Gefahr der Wasserhinterläufigkeit)
  • Fehlen von Widerlagern für die Dämmschicht bei geneigten Flächen
  • Fehlen von Nagelbohlen oder ähnlichem bei geneigten Dachflächen zur Sicherung der Abdichtung gegen Abgleiten.

3.1.2.1 Stahlbetondecken (#ddbau10389)

Stahlbetondecken einschließlich vorhandener Gefälleschichten müssen ausreichend erhärtet und oberflächentrocken sein und eine abgeriebene, stetig verlaufende Oberfläche haben. Haftungsmindernde Schichten sind zu entfernen. Kanten und Ecken müssen durch geeignete Maßnahmen gebrochen werden. Konstruktiv erforderliche Bewegungsfugen müssen mind. 50 cm seitlich von Ecken und Aufkantungen entfernt liegen. Gefällebeton sollte aus Stoffen mit geringem Wärmedämmwert bestehen (z. B. Estrich). Aussparungen für Dachdurchdringungen, z. B. Abläufe, Dunstrohre usw. sind bereits bei der Planung vorzusehen und nicht Teil der Abdichtungsleistung.


3.1.2.2 Betonfertigteile (#ddbau10390)

(1) Sie können z. B. aus Bims-, Poren-, Spann- und Schwerbeton bestehen.

(2) Sie müssen fest aufliegen und eine stetig verlaufende Oberfläche bilden. Eventuell vorhandene Höhenunterschiede zwischen einzelnen Fertigteil-Elementen sind auszugleichen. Außerdem müssen alle Fugen planeben geschlossen oder z. B. mit Metallstreifen abgedeckt sein. 

(3) Querstöße (Kopfenden) müssen mit 20 cm breiten Trennstreifen abgedeckt werden um Bewegungen an den Plattenstößen, die aus Formänderungen resultieren, abzumindern. Diese Streifen sind gegen Verschieben durch einseitiges Heften zu sichern. Bei großformatigen Platten (> 1 m Breite), z. B. TT-Platten (π-Platten) oder Kassetten-Platten, sind zusätzlich auch die Längsstöße mit Trennstreifen abzudecken.

(4) Um Beschädigungen der Armierungsstähle zu vermeiden und damit die Tragfähigkeit der Platten zu beeinträchtigen, sind mechanische Befestigungen auf Spannbeton bereits bei der Tragwerksplanung festzulegen.


3.1.2.3 Stahltrapezprofile (#ddbau10391)

(1) Stahltrapezprofile als Tragschale müssen DIN EN 1090-4 entsprechen und nach DIN EN 1993-1-3 einschließlich DIN EN 1993-1-3/NA bemessen werden. Sie sind nach den Fachregeln für die Planung und Ausführung von Dach-, Wand- und Deckenkonstruktionen aus Metallprofiltafeln des IFBS (Internationaler Verband für den Metallleichtbau e.V.) zu planen und zu verlegen.

(2) Die maximale Durchbiegung der Stahltrapezprofile darf abweichend von DIN EN 1993-1-3 in Feldmitte zwischen den Bindern oder Pfetten l/300 nicht überschreiten. Bei Dachneigungen unter 2 % (1,2°) muss mit Wasseransammlungen gerechnet werden.

(3) Die Stahltrapezprofile müssen so verlegt sein, dass ihre Obergurte eine ebene Fläche bilden, damit der Untergrund der Abdichtung ebenflächig hergestellt werden kann (siehe auch DIN EN 1090-4 und IFBS-Fachregeln). Stumpfe Stöße sind zu bevorzugen. Überdeckende Stöße und Doppellagen sind gesondert zu bewerten.

(4) Zum Schutz gegen Durchtreten müssen Dämmschichten in Art und Dicke auf den Abstand der Obergurte der Stahltrapezprofile abgestimmt sein (siehe Tabelle #ddbau01120). 

(5) Die Blechdicke von Stahltrapezprofilen sollte im Hinblick auf die mechanische Beanspruchung bei der Herstellung der Abdichtung mind. 0,88 mm betragen. Bei dünneren Blechen besteht die Gefahr der Deformierung oder Verbeulung.

(6) Palettierte Baustoffe, schwere Maschinen und Geräte bzw. hohe Einzellasten dürfen nur im Auflagerbereich der Stahltrapezprofile auf Bohlen oder ähnlichen lastverteilenden Unterlagen abgestellt und vorübergehend gelagert werden. Die Tragfähigkeit der Unterkonstruktion ist zu berücksichtigen.

(7) Auf dem Stahltrapezprofil sollte kein Wasser stehen bleiben. Um den Ablauf von während der Ausführung eingedrungenem Wasser zu ermöglichen, dürfen die Untergurte in den Tiefpunkten angebohrt werden. Im Anwendungsbereich von DIN 18234 sind die Bohrlöcher mit einer Metallschraube wieder zu verschließen.

(8) Dachabläufe sind an Tiefpunkten zu planen. Sie sind mechanisch an der Tragschale zu befestigen.

(9) Öffnungen und Durchdringungen in Trapez- oder Wellprofiltafeln müssen beim Nachweis der Tragsicherheit und Gebrauchstauglichkeit berücksichtigt werden. Öffnungen in der Fläche bis zu einer Größe von 30 cm × 30 cm (z. B. für Abläufe und Rohrdurchführungen) dürfen ohne Auswechslungen ausgeführt werden. Sie sind mit einem Blech abzudecken (siehe auch DIN EN 1090-4 und IFBS-Fachregeln). Bei größeren Öffnungen sind lastableitende Auswechslungen zu planen. Die Längswechsel müssen auf die Binder geführt werden.

(10) Treten im Bereich von An- und Abschlüssen zwischen der Unterkonstruktion und den aufgehenden Bauteilen bzw. Dachrandkonstruktionen unterschiedliche Bewegungen auf, so sind An- und Abschlüsse beweglich auszubilden (siehe Detailskizzen #ddbau01393, #ddbau01394, #ddbau01395, #ddbau01423 und #ddbau01424).

(11) Als Tragschale dürfen nur korrosionsgeschützte Stahltrapezprofile verwendet werden. In Abhängigkeit der zu erwartenden Korrosionsbelastung müssen Stahltrapezprofile einen Metallüberzug haben („verzinkt“ sein) und können zusätzlich organisch beschichtet sein. Für den Korrosionsschutz der Stahltrapezprofile gilt DIN 55634.

(12) Ein Voranstrich auf der Oberfläche der Obergurte ist kein Korrosionsschutz.

(13) Eine Dampfsperre ist immer zu empfehlen. Bei Konstruktionen über klimatisierten Räumen, Feuchträumen und bei Räumen mit Temperaturen ≥ 20 °C und relativer Luftfeuchtigkeit ≥ 60 % ist eine Dampfsperre erforderlich.

(14) Übernimmt die Dampfsperre die Funktion der Konvektionssperre und Luftdichtheitsebene nach DIN 4108-7 sind Quer- und Längsnähte dauerhaft zu verschließen. Alle Detailpunkte sind luftdicht anzuschließen. Zur Herstellung der Luftdichtheit sowie einer ggf. erforderlichen Behelfsabdichtung während der Bauphase sollten im Bereich von Quernähten zusätzliche Maßnahmen ausgeführt werden, z. B. flächige Unterlagen oder Metallstreifen, die auch temporär angeordnet werden können. Längsnähte sind auf den Obergurten anzuordnen. 

(15) Beschädigungen der Dampfsperre sind vor Verlegung der Wärmedämmschicht instand zu setzen.


3.1.2.4 Schalung aus Holz und Holzwerkstoffen (#ddbau10392)

3.1.2.4.1 Allgemeines (#ddbau10393)

(1) Bei Transport, Lagerung und beim Einbau von Holz und Holzwerkstoffen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich deren Feuchtegehalt nicht unzuträglich verändert.

(2) Parallel zu den Auflagern verlaufende Stöße dürfen nur auf den unterstützenden Bauteilen (z. B. Pfetten oder Sparren) angeordnet werden. Die Auflagerbreite muss mind. 20 mm betragen.

(3) Für Dachschalungen aus Holz/Holzwerkstoffen in vollsparrengedämmter, nicht belüfteter Bauweise sind zur Vermeidung von schweren Holzschäden besondere Maßnahmen erforderlich. Dazu zählen: bauphysikalische Nachweise zur Trocknungsreserve, verschärfte Anforderungen an die Trockenheit der verbauten Holzbauteile, Regenschutzmaßnahmen während des Einbaus sowie besondere Anforderungen an die Oberflächenfarbe der Abdichtung und die Verschattung der Dachfläche. DIN 68800-2 und DIN 4108-3 sind zu berücksichtigen.

(4) Für den Holzschutz sind die Normen der Reihe DIN 68800 zu beachten. Falls chemischer Holzschutz nach DIN 68800-3 vorgesehen ist, darf das verwendete Holschutzmittel den Dachaufbau nicht schädlich beeinflussen. Andernfalls sind Trennlagen anzuordnen. 


3.1.2.4.2 Schalung aus Holz (#ddbau10394)

(1) Holzschalung als Untergrund für den Dachaufbau ist aus trockensortierten Brettern herzustellen und muss mindestens Sortierklasse S 10 nach DIN 4074-1 entsprechen. 

(2) Die Nenndicke darf 24 mm nicht unterschreiten. Die Bretter sollten höchstens 160 mm breit sein und müssen auf jedem Sparren mit mindestens zwei Drahtstiften befestigt sein. Bei einem Verhältnis der lichten Weite zwischen den Sparren zur Nenndicke über 30 sollte die Dicke der Schalung entsprechend erhöht werden. Die erforderliche Schalungsdicke darf auch durch einen Einzelnachweis nach DIN EN 1995-1-1 und DIN EN 1995-1-1/NA sowie DIN EN 1991 ermittelt werden. 


3.1.2.4.3 Schalung aus Holzwerkstoffen (#ddbau10395)

(1) Schalungen aus Holzwerkstoffen können bestehen aus: Spanplatten, Flachpress- und Baufurnierplatten, Stapelholzdecken.

(2) Kunstharzgebundene Holzspanplatten nach DIN EN 13986 sind begrenzt wetterbeständig und quellen. Sie sind deshalb als Untergrund für Abdichtungen nur bedingt geeignet.

(3) Holzwerkstoffplatten sind unmittelbar nach dem Verlegen gegen Witterungseinflüsse zu schützen.

(4) Die Platten müssen unabhängig von der Plattenlänge mit offener Fuge verlegt werden. Über den Fugen sind Trennstreifen zu verlegen und gegen Verschieben zu sichern.

(5) Die rechtwinklig zu den Auflagern verlaufenden freien Ränder der Platten müssen stets miteinander durch Nut und Feder oder gleichwertige Maßnahmen verbunden sein.

(6) Bei der Herstellung von Schalungen aus Holzwerkstoffen gilt:

  • Hinsichtlich der Verwendung von Schalung aus Holzwerkstoffen sind DIN EN 13986 und DIN 20000-1 zu beachten. Die Tragfähigkeit einschließlich der Befestigung ist nach den technischen Bestimmungen, insbesondere DIN EN 1995-1-1 und DIN EN 1995-1-1/NA sowie DIN EN 1991 nachzuweisen. Die Mindestdicke darf 22 mm nicht unterschreiten.
  • Geeignet sind:
    • Kunstharzgebundene Holzspanplatten nach DIN EN 312, technische Klassen: P5 oder P7,
    • Sperrholz nach DIN EN 636, technische Klassen: Feucht und Außen, 
    • OSB-Platten nach DIN EN 300, technische Klassen: OSB/3 und OSB/4,
    • Harte Holzfaserplatten nach DIN EN 622-2, technische Klasse: HB.HLA2,
    • Zementgebundene Holzspanplatten nach DIN EN 634-1,
    • Massivholzplatten nach DIN EN 13353, technische Klasse: SWP/2
  • Die Platten müssen trocken, gleichmäßig dick sein und dürfen keine Binde- und Schutzmittel enthalten, die den Dachaufbau schädlich beeinflussen.
  • Bei der Verlegung sind die feuchtebedingten Längenänderungen von Holzwerkstoffplatten zu beachten. Fugen sind unter Berücksichtigung der zu erwartenden Längen- und Breitenänderungen infolge Quellens auszubilden. Diese Dimensionsänderungen sind in der Regel bei Holzspanplatten mit 2 mm/m und bei Sperrholz/OSB-Platten mit 1 mm/m zu berücksichtigen.
  • Bei der Verwendung von Stapelholzdecken ist die Tragfähigkeit nachzuweisen.

3.1.2.5 Bestandsdächer mit vorhandener Abdichtung (#ddbau10396)

Bestandsdächer mit Abdichtung müssen für die Verlegung einer neuen Abdichtung und/oder einer ggf. erforderlichen Zusatzdämmung geeignet sein. Vor der Instandsetzung oder Erneuerung von Abdichtungen ist eine Voruntersuchung durchzuführen. Sie beinhaltet Bestandsaufnahme, Zustandsfeststellung und – beim Vorliegen von Schäden – Ursachenermittlung. Zu der vor der Instandsetzung und/oder Erneuerung von Abdichtungen erforderlichen Voruntersuchung siehe Kapitel 3.9.1.4.1 (#ddbau10557).


3.1.3 Einwirkungen auf die Abdichtung (#ddbau10397)

3.1.3.1 Allgemeines (#ddbau10398)

In Abhängigkeit/Folge der Nutzung kann die Abdichtung unterschiedlichen Arten von Einwirkungen ausgesetzt sein. Üblicherweise sind

  • Wasser- und Feuchteeinwirkung
  • Mechanische Einwirkungen
  • Thermische Einwirkungen
  • Einwirkungen aus Wurzelwachstum
  • sonstige Einwirkungen

auf die Abdichtung zu erwarten.

Mögliche Einwirkungen auf die Abdichtungsschicht von Dächern
Abbildung: Mögliche Einwirkungen auf die Abdichtungsschicht von Dächern © vdd #ddbau01057

3.1.3.2 Wasser- / Feuchteeinwirkung (#ddbau10399)

Die Abdichtung von Dächern dient dem Schutz von Bauwerken gegen Niederschlagswasser. Die Abdichtungsschicht muss der Einwirkung aus vorübergehend stehendem Wasser, z. B. durch Pfützenbildung, standhalten. Bei Retentionsflächen oder bei Dächern mit Intensivbegrünung muss die Abdichtungsschicht Einwirkungen aus dauerhaft stehendem Wasser standhalten. Die Anstauhöhe von 10 cm darf planmäßig nicht überschritten werden; eine kurzfristige Überschreitung, z. B. bei Starkregenereignissen, ist möglich und zulässig. Bei größeren planmäßigen Anstauhöhen ist eine Abdichtung nach DIN 18533 erforderlich. 

Darüber hinaus ist eventuell vorhandene Baufeuchte und die durch die Nutzung des Gebäudes zu erwartende Feuchteeinwirkung auf die Abdichtungsschicht zu berücksichtigen.


3.1.3.3 Mechanische Einwirkungen (#ddbau10400)

Abdichtungen müssen die auf sie einwirkenden, planmäßig zu erwartenden Lasten auf tragfähige Bauteile weiterleiten und dürfen dadurch nicht geschädigt werden. Ferner müssen sie den zu erwartenden Formänderungen der Tragkonstruktion und der Werkstoffe des Dachschichtenaufbaus, z. B. Längenänderungen und Bewegungen im Bereich der Fugen von Dämmplatten oder an Anschlüssen und Durchdringungen, sowie der Beanspruchung aus der vorgesehenen Nutzung standhalten. Hierzu zählen auch Einwirkungen aus dem Untergrund, z.B. durch die Entstehung von Rissen und deren temperaturbedingten Rissweitenänderungen im Beton/Zementestrich, wenn die Abdichtungsschicht hiermit im Verbund ausgeführt wird. 

Die mechanischen Einwirkungen können hoch oder mäßig sein.

Hohe mechanische Einwirkung liegt z. B. vor:

  • bei genutzten Dachflächen mit Ausnahme von Umkehrdächern
  • bei Tragkonstruktionen aus Stahltrapezprofilen, Betonfertigteilen, Betondielen, Schalungen aus Holz oder Holzwerkstoffen
  • bei Verlegung der Abdichtung direkt auf:
    • Ortbetonuntergründen mit Rauigkeiten und Höhenversprüngen
    • extrudiertem Polystyrolhartschaum (XPS)
    • Mineralwolldämmstoffen (MW)
    • vorhandenen Abdichtungen
    • bei lose verlegten Bahnen durch mechanische Befestigung
  • bei Dächern, die häufig zur Inspektion oder Wartung begangen werden
  • bei Extensivbegrünung
  • bei aufgeständerten oder aufgelegten Solaranlagen oder anderen haustechnischen Anlagen
  • bei Abdichtungen in besonders Hagelschlag gefährdeten Gebieten
  • bei allen An- und Abschlüssen

Mäßige mechanische Einwirkung liegt z. B. vor:

  • bei nicht genutzten Dächern mit Tragkonstruktionen aus Ortbeton
  • bei Verlegung der Abdichtung nicht genutzter Dächer direkt auf Wärmedämmung aus:
    • Expandiertem Polystyrol Hartschaum (EPS)
    • Polyurethan-Hartschaum (PU)
    • Schaumglas (CG)

3.1.3.4 Thermische Einwirkungen (#ddbau10401)

Abdichtungen müssen so geplant und ausgeführt sein, dass sie bei den Oberflächentemperaturen, die auf Dächern üblicherweise zu erwarten sind (-20 °C bis +80 °C), funktionsfähig bleiben. 

Die thermischen Einwirkungen können hoch oder mäßig sein.

(1) Hohe thermische Einwirkung liegt z. B. vor bei Abdichtungen, die der Witterung direkt ausgesetzt sind, wie Abdichtungen ohne schweren Oberflächenschutz, bei thermisch nicht wirksam geschützten Abdichtungen von An- und Abschlussbereichen sowie im Bereich vor aufgehenden windgeschützten reflektierenden Oberflächen.

(2) Mäßige thermische Einwirkung liegt z. B. vor bei Abdichtungen unter Gesteinsschüttungen aus Kies oder Plattenbelägen, Umkehrdächern und begrünten Dächern.


3.1.3.5 Einwirkungen aus Wurzelwachstum (#ddbau10402)

Bei begrünten Dächern treten Einwirkungen aus Wurzelwachstum auf die Abdichtungsschicht auf. 


3.1.3.6 Sonstige Einwirkungen (#ddbau10403)

Die Abdichtungsschicht kann fotochemischen Einwirkungen und Einwirkungen aus Ozon sowie chemischen und biogenen Einwirkungen ausgesetzt sein.


3.1.4 Dachkonstruktionen nicht genutzter und genutzter Dächer (#ddbau10404)

3.1.4.1 Allgemeines (#ddbau10405)

Die Tragfähigkeit der Unterkonstruktion muss für den geplanten Dachaufbau und ggf. Nutzung gegeben sein. Der Folgeaufbau oberhalb der Abdichtungsschicht ist auf die Nutzung abzustimmen.


3.1.4.2 Das nicht belüftete (einschalige) Dach (#ddbau10406)

Das nicht belüftete (einschalige) Dach, Variante 1
Abbildung: Das nicht belüftete (einschalige) Dach, Variante 1 © vdd #ddbau01070
Das nicht belüftete (einschalige) Dach, Variante 2
Abbildung: Das nicht belüftete (einschalige) Dach, Variante 2 © vdd #ddbau01071

3.1.4.3 Das Umkehrdach (#ddbau10407)

ist eine nicht belüftete einschalige Dachkonstruktion, bei der der Dachaufbau unmittelbar auf der Unterkonstruktion aufliegt, die Wärmedämmschicht über der Abdichtungsschicht verlegt und mit Auflast/Oberflächenschutz versehen ist.


3.1.4.4 Das Plusdach (#ddbau10408)

ist eine nicht belüftete einschalige Dachkonstruktion, bei der der Dachaufbau unmittelbar auf der Unterkonstruktion aufliegt, ein Teil der Wärmedämmschicht unter und ein Teil über der Abdichtungsschicht angeordnet ist. Die letzte Lage der Dämmschicht wird mit Auflast/Oberflächenschutz versehen.


3.1.4.5 Das Kompaktdach (#ddbau10409)

ist eine nicht belüftete einschalige Dachkonstruktion, bei der der Dachaufbau unmittelbar auf der Unterkonstruktion aufliegt und alle Schichten kompakt miteinander und mit dem Untergrund verklebt sind. Hierzu können geeignete Dämmstoffe systembedingt mit oder ohne Dampfsperre eingesetzt werden. Die Herstellervorschriften sind zu beachten.


3.1.4.6 Das belüftete (zweischalige) Dach (#ddbau10410)

ist eine zweischalige Dachkonstruktion mit einer oberen und einer unteren Schale sowie mit einem dazwischenliegenden von außen belüfteten Dachraum.

Das belüftete (zweischalige) Dach
Abbildung: Das belüftete (zweischalige) Dach © vdd #ddbau01079

3.1.5 Anlagen auf Dächern, Solaranlagen (#ddbau10411)

3.1.5.1 Allgemeines (#ddbau10412)

(1) Anlagen dürfen die Funktion der Abdichtung nicht negativ beeinflussen. Sie sind so anzuordnen und hinsichtlich der Tragkonstruktion sowie evtl. erforderlicher Zu- und Ableitungen so zu gestalten, dass gegebenenfalls notwendige Durchdringungen der Abdichtung fachgerecht ausführbar sind. Bei aufgeständerten Anlagen (z. B. Solaranlagen) ist der Abstand der Anlage zur Oberfläche der Abdichtung so zu wählen, dass die Abdichtung zu Wartungs- und Instandhaltungszwecken zugänglich ist. Der Höhenabstand zur Abdichtungsschicht bzw. zum Belag sollte mindestens 50 cm betragen.

(2) Die Abdichtungsschicht darf nicht zu lastabtragenden Befestigung von Anlagen oder Anschlagpunkten für Absturzsicherungen genutzt werden.

(3) Auf Dächern aufgestellte Anlagen dürfen den Dachaufbau nicht beschädigen. Es ist zu planen welche Schutzschichten, Schutzlagen, oder Schutzmaßnahmen zum Schutz der Abdichtung z. B. während der Montage und zur späteren Wartung und Instandhaltung vorzusehen sind. 

(4) Die Abdichtungsschicht ist im Bereich von Auflagern oder Auflageflächen durch Schutzlagen oder Schutzschichten zu schützen.


3.1.5.2 Solaranlagen (#ddbau10413)

3.1.5.2.1 Allgemeines (#ddbau10414)

(1) Solaranlagen bestehen aus den Solarmodulen/Solarkollektoren und dem Montagesystem mit den Elementen zur Lagesicherung der Anlage auf dem Dach.

(2) Solaranlagen können auf Dächern aufgeständert (als eigenständiges Bauteil auf dem Dach am Tragwerk befestigt) oder aufgelegt (ggf. ballastiert) sein. Aufgeständerte Anlagen sind über in die Abdichtung eingebundene Sockel oder Stützen mit der tragenden Konstruktion fest verbunden.

(3) Aufgelegte Anlagen sind auf lastverteilende Unterlagen aufgelegt, die ggf. zur Stand- und Lagesicherung mit einer zusätzlichen Auflast (Ballast) beschwert sind. 


3.1.5.2.2 Planungshinweise (#ddbau10415)

(1) Werden Solaranlagen aufgeständert oder aufgelegt, sind bauaufsichtliche und abdichtungstechnische Anforderungen zu beachten. Zusätzlich muss eine Bewertung der Funktionstüchtigkeit der Dachkonstruktion/des Dachaufbaus bzw. der Abdichtung im Hinblick auf die geplante Nutzungsdauer der Anlage vorgenommen werden. Bei Dächern im Bestand ist die Abdichtung ggf. zu erneuern.

(2) Auch für Solaranlagen auf Dächern gelten die öffentlich-rechtlichen Anforderungen z. B. bezüglich Standsicherheit, Schutz vor schädlichen Einflüssen, Brandschutz, Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutz. Die bauaufsichtlichen Anforderungen an den Brandschutz, wie sie in den Musterbau- bzw. Landesbauordnungen und deren ergänzenden Vorschriften (z. B. Industriebaurichtlinie) genannt sind, sowie die Anforderungen hinsichtlich der Ausbildung von Brandabschnitten von Gebäuden sind zu beachten.

(3) Die Montage von aufgeständerten und aufgelegten Anlagen auf dem Dach muss so geplant werden, dass die Kräfte aus Eigenlasten, Windlasten und Schneelasten dauerhaft in die tragende Dachkonstruktion weitergeleitet werden. Die erhöhten Windsog- und Winddrucklasten der einzelnen Dachbereiche sind zu berücksichtigen. Der Nachweis der Standsicherheit ist durch eine Bemessung nach den technischen Baubestimmungen zu erbringen.

(4) Bei der Planung sind neben der Lagesicherung insbesondere folgende konstruktive Voraussetzungen zu prüfen bzw. zu beachten. 

  • Die Tragfähigkeit der Unterkonstruktion ist im Hinblick auf die systembedingten Zusatzlasten zu prüfen.
  • Bei der Planung der Solaranlage ist zu beachten, dass die vorhandene Funktionalität der Dachabdichtung auch nach der Installation weiterhin gewährleistet sein muss:
    • Der Wasserablauf darf nicht behindert werden
    • Dachabläufe müssen Tiefpunkte bleiben
    • Die Solaranlage darf nicht zur Pfützenbildung führen
    • Die Dachabdichtung und alle Detailausbildungen müssen nach der Installation der Solaranlage zu Wartungszwecken zugänglich sein. 
  • Die Solaranlage ist so auf dem Dach aufzubringen, dass sie – auch bei vorhandener Dachneigung – nicht abrutschen kann.
  • Sie muss den Besonderheiten des Dachuntergrundes Rechnung tragen; beispielsweise dürfen Bewegungsfugen Lichtkuppeln, RWA-Anlagen, Sicherheitseinrichtungen und Dachabläufe nicht durch die Solaranlage überbaut werden.
  • Während der Montage der Solaranlage ist die Dachabdichtung ausreichend zu schützen.
  • Durchdringungen der Dachabdichtung sollten auf ein Minimum begrenzt werden. 
  • Materialien zur Befestigung sollten dauerhaft korrosionsgeschützt bzw. korrosionsbeständig (z. B. aus Edelstahl) sein.
  • Dachabdichtungen dürfen nicht zur Befestigung (z. B. durch Verklebung) von aufgeständerten oder aufgestellten Solaranlagen genutzt werden. Der Dachabdichtung darf keine Übertragung von planmäßigen Kräften parallel zu ihrer Ebene zugewiesen werden; dies gilt auch für den Nachweis der Standsicherheit. Sofern horizontale Kräfte abgetragen werden müssen, ist durch Anordnung von Widerlagern, Ankern, Bewehrung oder durch andere konstruktive Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Bauteile auf der Dachabdichtung nicht gleiten oder ausknicken. Davon darf nur abgewichen werden, wenn für diese Anwendung ein bauaufsichtlicher Nachweis, z. B. durch eine allgemeine baufaufsichtliche Zulassung, vorliegt.
  • Der Anschluss der Dachabdichtung an Durchdringungen und Befestigungen der Solaranlage muss fachgerecht erfolgen. Stützen, Kabel, Rohrleitungen und sonstige systembedingte Durchdringungen müssen mit entsprechenden Einbauteilen oder Flanschkonstruktionen so ausgestattet sein, dass die Abdichtungsschicht nach DIN 18531-3 angeschlossen werden kann.
  • Der Anschluss der Dachabdichtung an Durchdringungen und Befestigungen ist stets aus der wasserführenden Ebene herauszuführen. Dies gilt auch für Verkabelungen oder Verrohrungen. Dabei sind die Anschlusshöhen nach Kap. 3.5 einzuhalten. Bei Anschlüssen an Klebe- oder Klemmflansche müssen diese ausreichend dimensioniert sein.
  • Aufgelegte Solaranlagen werden i. d. R. freistehend auf lastverteilende Unterlagen, z. B. Wannen, die mit Kies- oder Plattenbelag als Auflast beschwert werden (Ballastsysteme), und auf Schutzlagen aufgestellt. Bei der Verwendung von Wannen muss deren Entwässerung sichergestellt sein. Je nach Erfordernis sind Trenn- und Lastverteilungsschichten einzuplanen. Die statische Belastbarkeit der Tragkonstruktion und des Dachaufbaus darf nicht überschritten werden. Die Druckbelastbarkeit des Dachaufbaus, insbesondere der Wärmedämmschicht ist zu beachten und ggf. ein geeigneter Kantenschutz zwischen der Anlagenunterkonstruktion und der Abdichtungsschicht vorzusehen. Bei aufgelegten Solaranlagen mit punkt- oder linienförmigen Drucklasten ist darauf zu achten, dass die Druckkräfte durch den Schichtenaufbau in die tragenden Bauteile abgeleitet werden können und die Abdichtungsschicht nicht beschädigt wird.
     

3.2 Stoffe (#ddbau10423)

3.2.1 Allgemeines (#ddbau10424)

Stoffe für den Dachaufbau müssen für den Verwendungszweck geeignet sowie aufeinander und auf den Untergrund der Abdichtung abgestimmt sein.

Für eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit des Dachaufbaus kommt der Auswahl der Stoffe eine entscheidende Bedeutung zu.


3.2.2 Hilfsstoffe (#ddbau10425)

3.2.2.1 Schutzlagen (#ddbau10426)

Schutzlagen sind in Abhängigkeit von den zu erwartenden Einwirkungen und den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen. Stoffe für Schutzlagen müssen gegen diese Einwirkungen widerstandsfähig und mit der Abdichtungsbahn verträglich sein.

Geeignet können z. B. sein:

  • Vliese aus synthetischen Fasern, Flächengewicht mindestens 300 g/m²,
  • Schutzbahnen aus PVC, Nenndicke mindestens 1 mm,
  • Kunststoff- oder Elastomerbahnen, Nenndicke mindestens 1,2 mm,
  • Bautenschutzmatten und -platten aus Gummigranulat, Nenndicke mindestens 6 mm, oder Kunststoffgranulat, Nenndicke mindestens 4 mm,
  • Schutzlagen gegen Durchwurzelung; Kunststoff- oder Elastomerbahnen oder Bitumen- und Polymerbitumenbahnen, deren Eignung als Durchwurzelungsschutz nachgewiesen ist (z. B. nach DIN EN 13948),
  • Bitumen-Dachdichtungsbahnen, Bitumenschweißbahnen.

3.2.2.2 Schutzschichten (#ddbau10427)

Schutzschichten müssen Abdichtungen dauerhaft vor schädigenden Einwirkungen statischer, dynamischer und thermischer Art schützen. Sie müssen mit der Abdichtungsschicht verträglich sein. Andernfalls sind Trenn- und/oder Schutzlagen anzuordnen. Stoffe für Schutzschichten können z. B. sein:

  • Beton, mindestens Güte C 8/10, nach DIN EN 206, Dicke ≥ 5 cm,
  • Mörtel oder Estrichmörtel, Dicke ≥ 5 cm,
  • Betonplatten, Dicke min. 4 cm, mindestens 40 cm × 40 cm,
  • Gussasphalt, Dicke min. 2,5 cm,
  • Dränmatten und –platten,
  • Platten aus Hartschaum, z. B. extrudiertem Polystyrolhartschaum (XPS).

3.2.2.3 Trennlagen (#ddbau10428)

Trennlagen sind in Abhängigkeit von den zu erwartenden Einwirkungen und den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen. Sie werden zur Trennung der Abdichtungsschicht von angrenzenden Schichten eingesetzt, wenn dies erforderlich ist, z. B. bei Materialunverträglichkeit unterschiedlicher Werkstoffe.

Geeignet können z. B. sein:

  • Glasvliesbitumendachbahnen, Bitumen-Dachdichtungsbahnen oder Bitumenschweißbahnen
  • Glasvliese, Flächengewicht mindestens 120 g/m²
  • Vliese aus synthetischen Fasern, Flächengewicht mindestens 150 g/m²,
  • Polyethylen(PE)-Folien, Nenndicke mindestens 0,2 mm,
  • Lochglasvlies-Bitumenbahnen, einseitig grob besandet.

Trennlagen können gleichzeitig auch die Funktion einer Brandschutzlage übernehmen, wenn sie dafür geeignet sind.


3.2.2.4 Stoffe zur Untergrundvorbehandlung (#ddbau10429)

Voranstriche, Haftbrücken, Primer und Grundierungen sind Stoffe zum Auftrag auf den Untergrund als Voraussetzung zur Herstellung eines Verbundes mit der nachfolgenden Schicht.

Geeignet können z. B. sein:

  • Voranstriche auf Bitumenbasis als Lösung oder Emulsion,
  • Voranstriche auf Kunststoffbasis als Lösung oder Dispersion.

Die Verarbeitung lösemittelbasierter Anstriche sollte nur im Freien erfolgen. Die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien (z. B. BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)) für den Umgang mit lösemittelbasierten Anstrichen sind einzuhalten.


3.2.2.5 Bitumenklebemassen und -deckaufstriche (heiß zu verarbeiten) (#ddbau10430)

(1) Als Bitumenklebemassen und -deckaufstriche sind Bitumen mit einem Erweichungspunkt nach DIN EN 1427 von 80 °C bis 125 °C oder Polymerbitumen mit einem Erweichungspunkt ≥ 100 °C zu verwenden.

(2) Für die Verklebung von Polymerbitumen- und Bitumenbahnen auf Dachneigungen ≥ 5,2 % (3°) und von Elastomerbitumen-Dachdichtungsbahnen sollten Klebemassen aus Polymerbitumen verwendet werden. Abhängig von den örtlichen Verhältnissen können zusätzliche Maßnahmen nach Kapitel 3.4.6.1.5 (#ddbau10481) notwendig werden.


3.2.2.6 Kaltklebemassen und Klebstoffe (#ddbau10431)

3.2.2.6.1 Kaltklebemassen aus Bitumen (#ddbau10432)

Für das punkt- und/oder streifenweise bzw. unterbrochen streifenweise Aufkleben von Dampfsperren, von Wärmedämmschichten aus Hartschaum oder Mineralwolle können Kaltklebemassen aus Bitumen verwendet werden. Die Einsatz- und Verarbeitungshinweise der Hersteller sind zu beachten.


3.2.2.6.2 Klebstoffe aus Polyurethan (#ddbau10433)

Für das streifenweise oder vollflächige Aufkleben von Dampfsperren, Wärmedämmschichten oder Abdichtungsschichten können Klebstoffe aus Polyurethan verwendet werden. Die Einsatz- und Verarbeitungshinweise der Hersteller sind zu beachten.


3.2.3 Dampfsperren, Dampfbremsen (#ddbau10434)

3.2.3.1 Polymerbitumen- und Bitumenbahnen für Dampfsperren (#ddbau10435)

Polymerbitumen- und Bitumen-Dampfsperrbahnen bieten folgende Vorteile:

  • Wasserdampfdichtheit bei sd-Wert ≥ 1500 m
  • Luftdichtheit
  • sehr gute Eignung als Behelfsabdichtung
  • Perforationsfestigkeit auf massiven Untergründen
  • einfache und sichere Fügbarkeit der Nähte
  • einfache Anschlussmöglichkeit an aufgehende Bauteile
  • bei geeigneter Oberflächenausrüstung kein zusätzlicher Klebstoff erforderlich für das Aufbringen von Dämmstoff
  • Durchtrittfestigkeit auf Stahltrapezprofilen
  • Windsogsicherheit
  • Winddichtheit
  • Dauerhaftigkeit
  • einfache Verlegung
  • bei brandlastarmer Ausrüstung hoher Widerstand gegen Brandbeanspruchung von unten (ggf. geeignet für Dächer nach DIN 18234 bzw. Industriebaurichtlinie)

Die Eigenschaften von Polymerbitumen- und Bitumen-Dampfsperrbahnen sind in DIN EN 13970 definiert. Die für die jeweilige Anwendung maßgeblichen Eigenschaften sind vom Hersteller anzugeben.


3.2.3.2 Alu-Verbunddampfsperren (#ddbau10436)

Alu-Verbunddampfsperren haben sich auf Tragkonstruktionen aus Stahltrapezprofilen bewährt. Sie können mit oder ohne unterseitiger Selbstklebeschicht ausgerüstet sein.

Sie bieten folgende Vorteile:

  • Wasserdampfdichtheit bei sd-Wert ≥ 1500 m
  • Luftdichtheit
  • einfache und sichere Fügbarkeit der Nähte
  • einfache Anschlussmöglichkeit an aufgehende Bauteile
  • Durchtrittfestigkeit auf Stahltrapezprofilen
  • Windsogsicherheit
  • Winddichtheit
  • schnelle Verlegung
  • bei brandlastarmer Ausrüstung hoher Widerstand gegen Brandbeanspruchung von unten (ggf. geeignet für Dächer nach DIN 18234 bzw. Industriebaurichtlinie)

Die für die jeweilige Anwendung maßgeblichen Eigenschaften sind vom Hersteller anzugeben.


3.2.3.3 PE-Dampfbremsen (#ddbau10591)

PE-Dampfbremsen haben sich auf Tragkonstruktionen aus Stahltrapezprofilen bewährt. Sie bieten folgende Vorteile:

  • Luftdichtheit
  • Wasserdampfbremsend bei sd-Wert ≥100 m
  • Schnelle Verlegung

Die für die jeweilige Anwendung maßgeblichen Eigenschaften sind vom Hersteller anzugeben.


3.2.4 Wärmedämmstoffe (#ddbau10437)

3.2.4.1 Allgemeines (#ddbau10438)

Es sind genormte Dämmstoffe einzusetzen. Die anwendungsbezogenen Anforderungen der DIN 4108-10 für den jeweiligen Anwendungsbereich sind zu beachten. Für nicht belüftete Dächer sind Dämmstoffe des Anwendungsbereichs DAA zu nutzen. Für belüftete Dächer dürfen mit Ausnahme von Schaumglas Dämmstoffe des Anwendungsbereichs DAA und DZ verwendet werden. Dämmstoffe der Baustoffklasse B3 „leicht entflammbar“ bzw. Euroklasse F dürfen nicht eingesetzt werden.

Beispiele für Dämmstoffe für nicht belüftete Dächer (nach DIN 4108-10) © vdd
Tabelle: Beispiele für Dämmstoffe für nicht belüftete Dächer (nach DIN 4108-10) © vdd #ddbau01110

3.2.4.2 Dämmplatten und Dämmbahnen (#ddbau10439)

(1) Für die Wärmedämmung von Dächern dürfen Dämmstoffe in Form von Platten und Bahnen verwendet werden.

2) Soll bei Dämmbahnen die Kaschierung als erste Lage einer mehrlagigen Abdichtung gelten, ist Kapitel 3.4.1(5) (#ddbau10460) zu beachten.

Verlegung einer kaschierten Dämmbahn
Bild: Verlegung einer kaschierten Dämmbahn #ddbau01114

3.2.4.3 Gefälledämmung (#ddbau10440)

(1) Zur Herstellung von geneigten Dächern können keilförmig geschnittene Dämmplatten eingesetzt werden.

Zeichnung einer Gefälledämmung
Abbildung: Zeichnung einer Gefälledämmung © vdd #ddbau01938

(2) Bitumengebundene Schüttungen aus expandierten Mineralien können ebenfalls zur Gefällegebung und zum Niveauausgleich verwendet werden. Die Einsatz- und Verarbeitungshinweise der Hersteller sind zu beachten.

(3) Die Dachneigung hat Einfluss auf die Abdichtungsbauart und die Abdichtungsstoffe (siehe Kapitel 3.3.3 (#ddbau10452)).

Beispiel einer Gefälledämmung aus Gefälledämmplatten
Bild: Beispiel einer Gefälledämmung aus Gefälledämmplatten #ddbau01118

3.2.4.4 Dämmstoffdicken auf Stahltrapezprofilen (#ddbau10441)

Da die Abmessungen der Stahltrapezprofile quer zur Spannrichtung mit denen der Dämmplatten meistens nicht übereinstimmen, ist es nicht wirtschaftlich, die Dämmplattenstöße stets auf den Obergurten anzuordnen. Daher liegen die Dämmplattenstöße häufig im Bereich der Untergurte. Der Einsatz von durchtrittsicheren Dampfsperrbahnen ist daher zu empfehlen. Falls diese nicht eingebaut werden, wird die Verwendung von Dämmplatten mit einer Mindestdicke nach Tabelle #ddbau01120 empfohlen.

Die Angaben in Tabelle #ddbau01120 gelten unabhängig von den sich aus DIN 4108 oder GEG ergebenden Dämmstoffdicken, die in jedem Fall als Mindestdicken eingehalten werden müssen.

Mindestdämmstoffdicken zum Schutz gegen Durchtreten auf Stahltrapezprofilen © vdd
Tabelle: Mindestdämmstoffdicken zum Schutz gegen Durchtreten auf Stahltrapezprofilen © vdd #ddbau01120

3.2.5 Abdichtungsbahnen (#ddbau10442)

Es sind Stoffe nach DIN/TS 20000-201 zu verwenden. Für die Verwendbarkeit von Bahnen, die von den dort definierten Mindestanforderungen abweichen, ist ein baurechtlicher Nachweis zu erbringen.

Durch die Verwendung von Abdichtungsbahnen, die vom Anforderungsprofil der Normen abweichen und / oder darüber hinausgehen, kann ggf. gezielt den thermischen und mechanischen Einwirkungen auf die Abdichtung entgegengewirkt werden.

Die Mindestanforderungen an die Produkteigenschaften und die folgenden Anwendungstypen sind in der Anwendungsnorm DIN/TS 20000-201 festgelegt.

  • DE = Bahnen für einlagige Dachabdichtungen
  • DO = Bahnen für die Oberlage einer mehrlagigen Dachabdichtung
  • DU = Bahnen für die untere Lage einer mehrlagigen Dachabdichtung
  • DZ = Bahnen für die Zwischenlage bzw. Zusatzlage einer mehrlagigen Dachabdichtung

3.2.5.1 Polymerbitumen- und Bitumenbahnen (#ddbau10443)

3.2.5.1.1 Allgemeines (#ddbau10444)

Polymerbitumen- und Bitumenbahnen können ein- oder mehrlagig nach Kapitel 3.4 (#ddbau10459) verlegt werden.

Die für Polymerbitumen- und Bitumenbahnen für die Abdichtung von Dächern maßgeblichen Eigenschaften sind in DIN EN 13707 definiert. Polymerbitumen- und Bitumenbahnen für die Abdichtung von Dächern sind in DIN 18531-2 aufgeführt.

Bei geeigneter Oberflächenausrüstung dürfen Bahnen für einlagige Abdichtungen auch als Oberlagen verwendet werden und Bahnen des Anwendungstyps DO und DE dürfen auch als untere Lagen sowie Zwischenlagen verwendet werden. Bahnen des Anwendungstyps DU dürfen auch als Zwischenlage verwendet werden.


3.2.5.1.2 Übersicht genormter Bahnen (#ddbau10445)

Übersicht der Polymerbitumen- und Bitumenbahnen für die Dachabdichtung nicht genutzter und genutzter Dächer (Zusammenfassung der Mindestanforderungen aus DIN/TS 20000-201) © vdd
Tabelle: Übersicht der Polymerbitumen- und Bitumenbahnen für die Dachabdichtung nicht genutzter und genutzter Dächer (Zusammenfassung der Mindestanforderungen aus DIN/TS 20000-201) © vdd #ddbau01124

 

Beispiele:

DO PYE-PV 200 S5
Oberlage einer mehrlagigen Dachabdichtung aus Polymerbitumen (PYE) mit Polyestervlieseinlage 200 g/m², Schweißbahn, 5,2 mm dick inkl. leichtem Oberflächenschutz

DU PYE-KTG KSP-2,8
untere Lage einer mehrlagigen Dachabdichtung aus Polymerbitumen (PYE) mit Kombinationsträgereinlage mit überwiegendem Glasanteil, Kaltselbstklebende Polymerbitumenbahn, 2,8 mm dick

DE PYE-KTG-4,5
Dachbahn zur einlagigen Verlegung, aus Polymerbitumen (PYE) mit Kombinationsträgereinlage mit überwiegendem Glasanteil, Dicke 4,5 mm, mit werksseitiger Bestreuung


3.2.5.2 Kunststoff- und Elastomerbahnen (#ddbau10446)

3.2.5.2.1 Allgemeines (#ddbau10447)

Kunststoff- und Elastomerbahnen sind einlagige Abdichtungen.

Die maßgeblichen Eigenschaften von Kunststoff- und Elastomerbahnen für die Abdichtung von Dächern sind in DIN EN 13956 definiert. Kunststoff- und Elastomerbahnen für die Abdichtung von Dächern sind in DIN 18531-2 aufgeführt.


3.2.5.2.2 Übersicht genormter Bahnen (#ddbau10448)

Übersicht der Kunststoff- und Elastomerbahnen für die Dachabdichtung nicht genutzter und genutzter Dächer (Zusammenfassung der Mindestanforderungen aus DIN/TS 20000-201) © vdd
Tabelle: Übersicht der Kunststoff- und Elastomerbahnen für die Dachabdichtung nicht genutzter und genutzter Dächer (Zusammenfassung der Mindestanforderungen nach DIN/TS 20000-201) © vdd #ddbau01128

3.3 Wahl der Abdichtungsbauart (#ddbau10449)

3.3.1 Allgemeines (#ddbau10450)

Die Wahl der Abdichtungsbauart ist die Festlegung des konstruktiven und stofflichen Aufbaus der Abdichtung einschließlich ihrer Lagesicherung. Sie erfolgt unter Berücksichtigung des Anwendungsbereiches sowie des vorgesehenen Gefälles.


3.3.2 Anforderungen (#ddbau10451)

(1) Abdichtungen müssen das Eindringen von Niederschlagswasser in das Bauwerk verhindern.

(2) Die Art der Stoffe, die Anzahl der Lagen und deren Anordnung sowie das Verfahren zur Herstellung der Abdichtung müssen in ihrem Zusammenwirken und unter Berücksichtigung der Bewegungen des Untergrundes die Funktion der Abdichtung sicherstellen.

(3) Die maßgeblichen Eigenschaften der Abdichtungsstoffe dürfen sich im eingebauten Zustand unter den Einwirkungen und den daraus resultierenden Beanspruchungen, mit denen unter den örtlichen Verhältnissen üblicherweise zu rechnen ist, nicht so verändern, dass die Funktion der Abdichtung während ihrer Nutzungsdauer beeinträchtigt wird.


3.3.3 Auswahl der Stoffe (#ddbau10452)

3.3.3.1 Polymerbitumen- und Bitumenbahnen (#ddbau10453)

(1) Die Stoffe für Abdichtungsbauarten von nicht genutzten und genutzten Dächern mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen werden nach Tabelle #ddbau01134 ausgewählt.

 

Auswahl einer Abdichtung aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen © vdd
Tabelle: Auswahl einer Abdichtung aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen © vdd #ddbau01134

(2) Die Auswahl der Stoffe zur Festlegung des Aufbaus der Abdichtung erfolgt unter Berücksichtigung des Einzelfalls nach Tabelle #ddbau01124. Etwaige weitere Einwirkungen (z. B. chemische Einwirkungen) sind zu beachten.

(3) Begrünte Abdichtungen sind mehrlagig auszuführen. Es sind durchwurzelungsfest ausgerüstete Oberlagen einzusetzen, sofern der Durchwurzelungsschutz nicht durch andere Maßnahmen hergestellt wird. Mit Ausnahme der An- und Abschlussbereiche darf als obere Lage auch eine Polymerbitumenbahn PYE-VCu S5 oder PYE-Cu01 S5 verwendet werden.

(4) Für Abdichtungen unter schwerem Oberflächenschutz oder unter Nutzbelägen dürfen als obere Lage sowohl bestreute als auch unbestreute Bahnen verwendet werden.


3.3.3.2 Kunststoff- und Elastomerbahnen (#ddbau10454)

(1) Die Stoffe für Abdichtungen von nicht genutzten und genutzten Dächern mit Kunststoff- und Elastomerbahnen werden nach Tabelle #ddbau01140 ausgewählt.

(2) Die Verwendung von Kunststoff- und Elastomerbahnen für die Abdichtung richtet sich nach der Art der Werkstoffe, der Bahnendicke und Bahnenausrüstung wie Einlagen, Verstärkungen sowie Kaschierungen und werkseitig aufgebrachten Schichten.

Auswahl einer Abdichtung mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen © vdd
Tabelle: Auswahl einer Abdichtung mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen © vdd #ddbau01140

3.3.3.3 Beispiele für Dachaufbauten (#ddbau10455)

Im Folgenden sind beispielhaft übliche Abdichtungsaufbauten aufgeführt und grafisch dargestellt.


3.3.3.3.1 Aufbauten mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen (#ddbau10456)

Aufbaubeispiel mit einer zweilagigen Abdichtung aus Bitumenbahnen, Dachneigung < 2 %
Abbildung: Aufbaubeispiel mit einer zweilagigen Abdichtung aus Bitumenbahnen, Dachneigung < 2 % © vdd #ddbau01142
Aufbaubeispiel mit einer zweilagigen Abdichtung aus Bitumenbahnen, Dachneigung ≥ 2 %
Abbildung: Aufbaubeispiel mit einer zweilagigen Abdichtung aus Bitumenbahnen, Dachneigung ≥ 2 % © vdd #ddbau01143
Aufbaubeispiel mit einer einlagigen Abdichtung aus Bitumenbahnen, Dachneigung ≥ 2 %
Abbildung: Aufbaubeispiel mit einer einlagigen Abdichtung aus Bitumenbahnen, Dachneigung ≥ 2 % © vdd #ddbau01144

3.3.3.3.2 Aufbauten mit Kunststoff und Elastomerbahnen (#ddbau10457)

Aufbaubeispiel mit Abdichtung aus Kunststoff- oder Elastomerbahn, Dachneigung ≥ 2 %
Abbildung: Aufbaubeispiel mit Abdichtung aus Kunststoff- oder Elastomerbahn, Dachneigung ≥ 2 % © vdd #ddbau01145
Aufbaubeispiel mit Abdichtung aus Kunststoff- oder Elastomerbahn, Dachneigung < 2 %
Abbildung: Aufbaubeispiel mit Abdichtung aus Kunststoff- oder Elastomerbahn, Dachneigung < 2 % © vdd #ddbau01146
Aufbaubeispiel mit Abdichtung aus Kunststoff- oder Elastomerbahn, Dachneigung ≥ 2 %
Abbildung: Aufbaubeispiel mit Abdichtung aus Kunststoff- oder Elastomerbahn, Dachneigung ≥ 2 % © vdd #ddbau01147

3.3.4 Balkone, Loggien und Laubengänge (#ddbau10458)

(1) Balkone, Loggien und Laubengänge sind genutzte Bauteile, die über einem nicht genutzten Raum liegen. Das Schutzniveau der Abdichtung kann geringer sein als bei Bauteilen über genutzten Räumen. Es sollte ein Mindestgefälle von 1,5 % geplant werden.

(3) Die Abdichtung aus Polymerbitumenbahnen darf auch einlagig hergestellt werden. Dazu eignen sich Stoffe nach Tabelle #ddbau01124, Zeile 11.

(4) Bei massiven Untergründen darf auch eine kaltselbstklebende Bitumendichtungsbahn mit HDPE-Trägerfolie nach Tabelle #ddbau01124, Zeile 13 verwendet werden.


3.4 Verarbeitung der Stoffe (#ddbau10459)

3.4.1 Allgemeines (#ddbau10460)

(1) Abdichtungen dürfen bei Witterungsverhältnissen, die sich nachteilig auswirken können (z. B. Temperaturen unter +5 °C, Feuchtigkeit, Nässe, Schnee und Eis oder scharfer Wind), nur ausgeführt werden, wenn zusätzliche Maßnahmen getroffen werden. Diese sind entsprechend den Gegebenheiten zum Ausführungszeitpunkt mit dem Auftraggeber zu vereinbaren (siehe auch VOB/C DIN 18338 „Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten“).

Zusätzliche Maßnahmen können z. B. sein:

  • Bei Temperaturen unter +5 °C
    • Warmlagerung der Werkstoffe
    • Verwendung von Bahnen mit besserem Verarbeitungsverhalten in der Kälte
  • Bei hohen Außentemperaturen und/oder intensiver Sonneneinstrahlung
    • Werkstoffe vor direkter Sonneneinstrahlung schützen
    • Verwendung von Bahnen mit besserem Verarbeitungsverhalten in der Wärme, z. B. Polymerbitumen-Dampfsperrbahnen bzw. -Abdichtungslagen mit hoher Wärmestandfestigkeit
    • Schutz der Bahnen vor statischen oder dynamischen Einwirkungen

(2) Abdichtungen aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen dürfen sowohl einlagig als auch mehrlagig hergestellt werden. Detailausbildungen und gefällelose Bereiche sind mindestens zweilagig herzustellen. Werden Abdichtungen mehrlagig ausgeführt, so sind die Lagen untereinander vollflächig zu verkleben und im Versatz anzuordnen.

(4) Die Auswahl der Bahnen richtet sich nach den zu erwartenden Einwirkungen auf die Abdichtung, die sich ergeben aus z. B.:

  • Witterung
  • Gefälle
  • Nutzung
  • Art und Dicke der Dämmschicht
  • Unterkonstruktion (Stahltrapezprofile, Fertigteile, großformatige Fertigteile etc.)

(5) Die Kaschierlage von Dämmbahnen gilt als Lage mehrlagiger Abdichtungen, wenn die Lieferlänge mind. 2,50 m beträgt und die Anforderungen nach Kapitel 3.3.3 (#ddbau10452) erfüllt werden.

(6) Bitumenbahnen mit Metallband- bzw. Metall-Kunststoff-Verbundeinlage sind geeignet unter Dachbegrünungen und schwerer Auflast. Sie sollten nicht für längere Zeit ungeschützt der freien Bewitterung ausgesetzt werden.

(7) Bei Verwendung von Plastomerbitumenbahnen im Schichtenverbund sind die Verarbeitungshinweise der Hersteller zu beachten. Abdichtungen mit diesen Bahnen sind systemgerecht herzustellen. Plastomerbitumenbahnen werden im Schweißverfahren verarbeitet.

(8) Bei Arbeitsunterbrechung sind Maßnahmen erforderlich, um die Wasserunterläufigkeit der bereits hergestellten Teile der Abdichtung zu verhindern.


3.4.2 Lagerung und Transport (#ddbau10461)

Eine der Voraussetzungen für die handwerklich sichere Verarbeitung ist der einwandfreie Zustand der Stoffe an der Einbaustelle. Insbesondere ist Folgendes zu beachten:

  • trockener und ebener Untergrund für die Lagerung
  • Werkstoffe vor Witterungseinflüssen geschützt lagern
  • Schrumpfhauben, Umverpackungen erst unmittelbar vor der Verarbeitung abnehmen
  • Baustoffe nicht längere Zeit direkter Sonneneinstrahlung aussetzen

Darüber hinaus sind die Baustoffe nach Herstelleranweisung zu transportieren und zu lagern.


3.4.3 Verarbeitung von Voranstrichen, Haftbrücken, Primern, Grundierungen und Bitumenklebemassen (#ddbau10462)

(1) Stoffe zur Untergrundbehandlung werden in ausreichender Menge durch z. B. Streichen, Rollen oder Sprühen auf den besenreinen und tragfähigen Untergrund aufgetragen. Sie müssen vor der Verarbeitung weiterer Dachaufbauschichten ausreichend durchgetrocknet sein. Die Herstellervorschriften sind zu beachten.

(2) Voranstriche auf Bitumenbasis sollten vollflächig aufgetragen werden.

(3) Lösemittelbasierte Voranstriche sollten nicht in Innenräumen und ähnlichen baulichen Anlagen eingesetzt werden (siehe auch Kapitel 3.2.2.4 (#ddbau10429)).

(4) Heiß zu verarbeitende Bitumenklebemassen sind auf ca. 200 °C zu erhitzen (siehe Kapitel 3.2.2.5 (#ddbau10430)), sie dürfen eine Temperatur von 230 °C nicht überschreiten. Polymerbitumenklebemassen sind auf ca. 180 °C zu erhitzen, sie dürfen eine Temperatur von 200 °C nicht überschreiten. Bitumen- und Polymerbitumenklebemassen werden im Gieß- oder Bürstenstreichverfahren aufgebracht.


3.4.4 Verarbeitung von Dampfsperren und Ausgleichsschichten (#ddbau10463)

(1) Dampfsperrbahnen, z. B. Schweißbahnen, können die Funktion der Ausgleichsschicht unmittelbar übernehmen, wenn sie teilflächig verklebt aufgebracht, lose verlegt oder mechanisch befestigt werden.

(2) Schweißbare Dampfsperrbahnen mit Deckschichten aus Polymerbitumen dürfen aufgrund ihrer rissüberbrückenden Eigenschaften auch vollflächig aufgeschweißt werden.

(3) Kaltselbstklebende Dampfsperrbahnen mit Deckschichten aus Polymerbitumen können vollflächig kaltselbstklebend aufgebracht werden. Die Nähte können kaltselbstklebend oder thermisch aktiviert geschlossen werden.

(4) Dach- und/oder Dachdichtungsbahnen aus Polymerbitumen mit Metallbandeinlage oder Metall-Kunststoffvlies-Verbund-Einlage werden im Gießverfahren mit Bitumenklebemassen teil- oder vollflächig aufgebracht.

(5) Alu-Verbunddampfsperrbahnen können je nach werkseitiger Ausrüstung auf Stahltrapezprofilen selbstklebend oder lose verlegt werden. Die Nähte sind zu verkleben.

(6) PE-Dampfsperren werden vorzugsweise auf Stahltrapezprofilen lose verlegt. Die Nähte sind zu überlappen und mit geeigneten Klebebändern zu schließen.

(7) Sollen Dampfsperren vorübergehend als behelfsmäßige Abdichtung während der Bauzeit dienen, müssen sie für diesen Anwendungszweck geeignet sein. Die Herstellervorschriften sind zu beachten. Vor Weiterführung der Abdichtungsarbeiten bzw. während der Bauphase sind sie zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Nähte von kaltselbstklebenden Dampfsperrbahnen sollten dabei thermisch aktiviert werden. Brandlastreduzierte Dampfsperren und PE-Dampfsperren sind nicht als behelfsmäßige Abdichtungen geeignet.

(8) Dampfsperren sind an An- und Abschlüssen über die Dämmschicht hoch zu führen und dicht anzuschließen.

(9) Auf Stahltrapezprofilen erfolgt die Verlegung von Dampfsperrbahnen in Spannrichtung der Stahltrapezprofile. Die Längsüberlappungen sind auf dem Obergurt anzuordnen. Für die Querüberlappungen empfiehlt sich zur besseren Fügung des Querstoßes die Anordnung von Vollprofilfüllern oder Stützblechen.


3.4.5 Verarbeitung von Dämmstoffen (Dämmplatten und -bahnen) (#ddbau10465)

(1) Dämmplatten und -bahnen sollten im Verband verlegt werden. Zur Vermeidung von Wärmebrücken und zum Ausgleich von geringfügigen Unebenheiten wird eine zweilagige Verlegung bzw. Stufenfalz empfohlen. Bei Umkehrdächern mit XPS-Dämmstoffe sind die Hinweise zur Ausführung den entsprechenden Bauartgenehmigungen zu entnehmen.

(2) Platten- oder bahnenförmige Dämmstoffe sind dicht gestoßen zu verlegen. Fugen aus zulässigen Maßabweichungen oder temperaturbedingten Längenänderungen sind nicht vermeidbar und beeinträchtigen die Funktionstüchtigkeit von Wärmedämmung und Abdichtung nicht.

(3) Größere Fugen an Schnittstellen oder Anschlüssen sind mit geeignetem Dämmstoffmaterial zu schließen.

(4) Bei Dämmbahnen, deren Kaschierlage als erste Lage der Abdichtung gilt (siehe Kapitel 3.4.1(5) (#ddbau01156)), sind die Längs- und Quernähte systemgerecht zu schließen.

(5) Mineralwoll-Dämmplatten (MW) nach DIN EN 13162 können vollflächig mit Heißbitumen oder teilflächig mit Kaltklebstoffen aufgeklebt oder lose unter Auflast verlegt werden. Die Herstellervorschriften sind zu beachten. Eine mechanische Befestigung kann alleine oder auch in Verbindung mit der Abdichtungsschicht erfolgen.

(6) Expandierte Polystyrol-Hartschaumplatten oder -bahnen (EPS) nach DIN EN 13163 können mit Kaltklebemassen und Kaltklebstoffen oder durch Anflämmen entsprechender Dampfsperrbahnen mit dem Untergrund verklebt oder lose unter Auflast verlegt werden. Eine mechanische Befestigung kann allein oder auch in Verbindung mit der Abdichtungsschicht erfolgen.

(7) Extrudierte Polystyrol-Hartschaumplatten (XPS) nach DIN EN 13164 sind unter Beachtung der Herstellervorschriften zu verlegen.

(8) Polyurethan-Hartschaumplatten (PU) nach DIN EN 13165 können mit Kaltklebstoffen oder mit Heißbitumen auf dem Untergrund verklebt werden. Die Verklebung mit Heißbitumen kann voll- oder teilflächig, zumindest aber 50 % flächig verteilt erfolgen. Bei mechanischer Befestigung sind die Herstellervorschriften zu beachten.

(9) Schaumglas (CG) nach DIN EN 13167 wird auf geschlossener Unterlage vollflächig mit Heißbitumen aufgeklebt. Bei vollflächig mit Bitumen gefüllten Fugen kann auf eine separate Dampfsperre verzichtet werden. Wird Schaumglas, z. B. auf Stahltrapezprofilen, mit Kaltklebemasse aufgeklebt, sind die Herstellervorschriften zu beachten.

(10) Sonstige Dämmstoffe (z. B. Platten aus expandierten Mineralien, Kork, Schüttungen) können aus Platten oder Schüttungen bestehen. Schüttungen werden in entsprechender Dicke ggf. mit Gefälle aufgetragen und verdichtet. Die Herstellervorschriften sind zu beachten.


3.4.6 Verarbeitung der Abdichtungsbahnen (#ddbau10466)

3.4.6.1 Verarbeitung der Polymerbitumen- und Bitumenbahnen (#ddbau10467)

3.4.6.1.1 Allgemeines (#ddbau10468)

(1) Die Abdichtung kann auf dem Untergrund vollflächig verklebt, teilflächig verklebt, mechanisch befestigt oder lose verlegt werden. Die Forderungen der Sicherung gegen Abheben durch Windsog müssen erfüllt werden (siehe DIN EN 1991-1-4 und DIN EN 1991-1-4/NA).

(2) Bei mehrlagigen Abdichtungen sind die Bahnen von Lage zu Lage versetzt anzuordnen. Alle Lagen sollten in gleicher Richtung verlegt werden. Die Lagen sind untereinander vollflächig zu verkleben.

(3) Es empfiehlt sich, die Bahnen in Gefällerichtung zu verlegen. Bei Dachneigungen >3° (>5,2 %) können, abhängig von den örtlichen Verhältnissen, zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden, siehe Kapitel 3.4.6.1.5 (#ddbau10481).

(4) Bei Oberlagen einer mehrlagigen Abdichtung und bei kaltselbstklebenden Unterlagsbahnen sollte die zu überdeckende Ecke im Bereich der Quernähte (T-Stoß) schräg abgeschnitten werden. Bei einlagigen Abdichtungen muss dieser Eckenschnitt erfolgen.

(5) Die Überdeckung der Bahnen darf auch gegen den Wasserlauf geführt werden.

(6) Voraussetzung für die Herstellung einer mehrlagigen Abdichtung ist die vollflächige Verklebung der Lagen untereinander. Dafür ist entweder das Schweißverfahren, das Gießverfahren oder das Kaltselbstklebeverfahren anzuwenden.

(7) Sind Ausgleichs- oder Dampfdruckausgleichsschichten erforderlich, werden sie durch teilflächige Verklebung oder lose Verlegung (bei Dächern mit Auflast oder mit mechanischer Befestigung) von dafür geeigneten Bahnen hergestellt.

(8) Polymerbitumen- und Bitumenbahnen, die als erste Lage die Funktion der Dampfdruckausgleichsschicht erfüllen sollen, werden teilflächig auf dem Untergrund aufgeklebt. Diese Verklebung erfolgt entweder punktweise oder unterbrochen streifenweise (siehe Tabelle #ddbau01845).

(9) Die angegebenen Klebeverfahren eignen sich auch zur Verarbeitung von Polymerbitumen- und Bitumenbahnen für die Bauwerksabdichtung. Aufgrund möglicher beengter Arbeitsplatzverhältnisse sind nicht immer alle genannten Verfahren anwendbar.


3.4.6.1.2 Überdeckung und Verklebung (#ddbau10469)

(1) Jede einzelne Lage in einem mehrlagigen Dachaufbau sollte mit Quernahtversatz verlegt werden. Die Überdeckung an Längs- und Quernähten beträgt mind. 8 cm und ist zu verkleben.

(2) Bei einlagigen Abdichtungssystemen beträgt die Überdeckung an Längs- und Quernähten bei mechanisch befestigten Systemen mind. 10 cm und bei verklebten Systemen mind. 8 cm an Längs- und 10 cm an Quernähten. Die Mindestfügebreite im Längsnahtbereich beträgt beim Schweißverfahren mit Flamme 8 cm, beim Heißluftschweißen 6 cm, im Quernahtbereich und bei allen Nahtverbindungen auf beschieferten Bahnen stets 10 cm.

(3) Durch Dimensionsänderung einer Abdichtungslage können sich die Überlappungen an den Querstößen der verlegten Bahnen reduzieren. Hierdurch darf die Wasserdichtheit der Abdichtungsschicht nicht eingeschränkt werden.

Anordnung der Oberlage bei werkmäßig bestreuten Bahnen
Abbildung: Anordnung der Oberlage bei werkmäßig bestreuten Bahnen © vdd #ddbau01215
Lagenversatz bei zweilagiger Verlegung
Abbildung: Lagenversatz bei zweilagiger Verlegung © vdd #ddbau01216

3.4.6.1.3 Verlegearten (#ddbau10470)

3.4.6.1.3.1 Schweißverfahren (Schmelzverfahren) (#ddbau10471)

(1) Bei diesem Verfahren werden Schweißbahnen verwendet.

(2) Bei vollflächiger Verklebung werden die zu verklebenden Bitumendeckschichten aufgeschmolzen und die Bahn unter leichtem Druck so eingerollt, dass sie sich vollflächig mit dem Untergrund verbindet. Um dies zu erreichen, muss die aufzuklebende Bahn fest aufgerollt sein. Der Einsatz eines Wickelkerns ist zu empfehlen.

(3) Bei teilflächiger Verklebung wird die untere Deckschicht der aufzuschweißenden Bahn punkt- oder streifenweise aufgeschmolzen und die Bahn unter leichtem Druck eingerollt.

(4) In Anschlussbereichen kann die Verklebung auch im Klappverfahren durchgeführt werden. Dazu werden die Bahnen in z. B. meterbreiten Abschnitten vor Ort ausgelegt, die Rückseite ganzflächig angeschmolzen, der Abschnitt umgeklappt und angedrückt.

(5) Bei Arbeiten mit offener Flamme sind Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Feuerlöscher sind vor Ort bereitzuhalten. Bei Holzschalung, offenen Fugen und ähnlichem sind Schutzmaßnahmen erforderlich, z. B. Schutzlagen.

Aufbringen einer beschieferten Oberlagsbahn im Schweißverfahren
Bild: Aufbringen einer beschieferten Oberlagsbahn im Schweißverfahren #ddbau01223

3.4.6.1.3.2 Kaltselbstklebeverfahren (#ddbau10472)

(1) Allgemeines:
Bei diesem Verfahren werden kaltselbstklebende Polymerbitumenbahnen verwendet. Der Untergrund muss für eine Kaltverklebung geeignet oder dafür vorbereitet sein. Die Untergrund- und Umgebungstemperatur muss für die Verklebung ausreichend sein. Durch Abziehen der unterseitigen Trennschicht wird die Bahn unter Druck teil- oder vollflächig aufgeklebt. Zur Vermeidung von Kapillaren sind am T-Stoß gesonderte Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Schrägschnitt der unterdeckenden Bahn). Die Herstellervorschriften sind zu beachten.

(2) KSP-Bahnen:
An An- und Abschlüssen, allen Überlappungen sowie senkrechten Flächen ist die Dichtungsbahn anzudrücken, um so eine optimale Verklebung zu erreichen. Bei senkrechten oder stark geneigten Flächen sind Zusatzmaßnahmen, z. B. Zuhilfenahme thermischer Aktivierung beim Aufbringen der Dichtungsbahn, vorzusehen. Kaltselbstklebende Oberlagsbahnen (KSP) sind bei der Verlegung thermisch zu aktivieren. Die Breite der kaltselbstklebenden Polymerbitumenbahnen sollte bei senkrechten oder stark geneigten Flächen 1,10 m nicht überschreiten.

(3) KSK-Bahnen mit HDPE-Trägerfolie:
An den Überlappungen müssen die Bahnen z. B. mit einem Hartgummiroller angedrückt werden. Die Breite der kaltselbstklebenden Bitumen-Dichtungsbahnen mit HDPE-Trägerfolie sollte bei senkrechten oder stark geneigten Flächen 1,10 m nicht überschreiten.

Verarbeitung von kaltselbstklebenden Polymerbitumenbahnen
Bild: Verarbeitung von kaltselbstklebenden Polymerbitumenbahnen #ddbau01228

3.4.6.1.3.3 Nahtschweißverfahren (#ddbau10473)

(1) Dieses Verfahren wird angewendet z. B.

  • bei lose verlegten Bahnen
  • bei mechanisch befestigten Bahnen
  • bei teilflächig verklebten Bahnen
  • beim Nahtverschluss von Kaschierlagen von Dämmbahnen.

(2) Dabei werden die Deckschichten innerhalb der Überdeckung in der erforderlichen Mindestfügebreite mit einem Brenner oder mit einem Heißluftgerät aufgeschmolzen und anschließend unter Druck z. B. mit einer Andruckrolle dicht geschlossen.

Schließen der Längsnähte mit dem Heißluftautomaten
Bild: Schließen der Längsnähte mit dem Heißluftautomaten #ddbau01232
Fügen der Quernähte mit Heißluftfön und Andruckrolle
Bild: Fügen der Quernähte mit Heißluftfön und Andruckrolle #ddbau01233
Verschließen der Längs- und Quernähte mit Nahtbrenner und Nahtabroller
Bild: Verschließen der Längs- und Quernähte mit Nahtbrenner und Nahtabroller #ddbau01234

3.4.6.1.3.4 Gießverfahren (#ddbau10474)

(1) Bei diesem Verfahren werden in der Regel Dachdichtungs- und Dachbahnen verwendet. Folienkaschierte Bahnen sind nicht dafür geeignet.

(2) Bei vollflächiger Verklebung wird die Heißbitumen-Klebemasse vor die Bahn so reichlich aufgegossen, dass beim Einrollen der Bahn vor der Rolle in ganzer Bahnenbreite ein Klebemassenwulst entsteht. Um dies zu erreichen, muss die aufzuklebende Bahn fest aufgerollt sein. Der Einsatz eines Wickelkerns ist zu empfehlen.

(3) Bei teilflächiger Verklebung wird die Heißbitumen-Klebemasse punkt- oder streifenweise aufgetragen und die Bahn unter leichtem Druck eingerollt.

(4) An den Bahnenrändern sollte bei Unter- und Zwischenlagen das austretende Klebebitumen glattgestrichen werden.

(5) Bei werkseitig bestreuten Polymerbitumenbahnen ist das an der sichtbaren Kante herausgequollene Bitumen durch geeignete Maßnahmen zu entfernen oder es ist in die noch heiße Klebemasse gleiches Bestreuungsmaterial einzustreuen. Bei Verwendung von Polymerbitumenklebemassen ist dies nicht erforderlich.

(6) Für das Gießverfahren sind Klebemassen nach Kapitel 3.2.3 (#ddbau10434) zu verwenden. Gefüllte Klebemassen sind nicht geeignet.

Verarbeitung einer Bitumenbahn im Gieß- und Einrollverfahren
Bild: Verarbeitung einer Bitumenbahn im Gieß- und Einrollverfahren #ddbau01242

3.4.6.1.3.5 Kaltverklebung (#ddbau10475)

(1) Dampfsperrbahnen, Ausgleichsbahnen und Wärmedämmstoffe können mit Bitumen-Kaltklebemassen (siehe Kapitel 3.2.2.6.1 (#ddbau10432)) oder Polyurethan-Klebstoffen (siehe Kapitel 3.2.2.6.2 (#ddbau10433)) streifenweise aufgeklebt werden (siehe Tabelle #ddbau01845). Bei der Verklebung von Ausgleichsbahnen auf lösemittelempfindlichen Dämmstoffen, wie z. B. Polystyrol-Hartschaum (EPS) mit lösemittelbasierten Kaltklebemassen oder Klebstoffen, sind die Herstellervorschriften zu beachten.


3.4.6.1.3.6 Mechanische Befestigung (#ddbau10476)

3.4.6.1.3.6.1 Allgemeines (#ddbau10477)

(1) Bei mehrlagigen Abdichtungen wird die erste Lage mechanisch befestigt, die weiteren Lagen werden vollflächig aufgeklebt. Bei einlagigen Abdichtungen mit Polymerbitumenbahnen wird die Abdichtungslage selbst mechanisch befestigt. Die Befestigung erfolgt je nach Untergrund mit entsprechenden Befestigungsmitteln, z. B. Breitkopfstiften, Schrauben mit Lastverteiltellern, Metallbändern oder Tellerdübeln. Anhang II ist zu beachten.

(2) Die zu befestigenden Bahnen müssen hohe Ausreißfestigkeit und die darüberliegenden Bahnen hohe Durchtrittfestigkeit aufweisen. Bahnen mit Trägereinlagen aus Glasgewebe oder Polyestervlies sowie Kombinationsträgereinlagen erfüllen diese Anforderungen.


3.4.6.1.3.6.2 Nagelung (#ddbau10478)

(1) Auf Holzschalung oder Holzwerkstoffen ist die Dampfsperre oder die erste Lage der Abdichtung im Bereich der Überdeckung verdeckt mit korrosionsgeschützten Nägeln nach DIN EN 14592 mit extra großem Flachkopf, Kopfdurchmesser > 9 mm, zu befestigen. Der Nagelabstand sollte 5 cm bis 10 cm entsprechend Tabellen #ddbau01848 und #ddbau01852 betragen, die Überdeckungen sind zu verkleben (siehe Abbildung #ddbau01248). Die Bahnen für Dampfsperre oder erste Abdichtungslage sind so auszuwählen, dass eine Verklebung mit dem Untergrund verhindert wird. Wird die Überdeckung der Bahnen verschweißt, sollte eine Flammschutzlage zwischen Holzschalung oder -werkstoff und Bahn oder eine andere geeignete Maßnahme vorgesehen werden, z. B. ein teilselbstklebender Nahtbereich (Sicherheitsnaht).

(2) Auf anderen nagelbaren Unterkonstruktionen sind entsprechende Spezialnägel zu verwenden.

Nageln der ersten Lage
Abbildung: Nageln der ersten Lage © vdd #ddbau01248

3.4.6.1.3.6.3 Befestigung mit Befestigungselementen (#ddbau10479)

(1) Befestigungselemente bestehen aus Lastverteiltellern und Dachbauschrauben. Bei bauphysikalisch hoher Beanspruchung und bei Erneuerung der Abdichtungsschicht unter Belassen der vorhandenen Schichten sind korrosionsbeständige Dachbauschrauben zu empfehlen.

(2) Die Wärmedämmschicht und/oder die erste Lage der Abdichtung sind mit auf die Unterkonstruktion abgestimmten Befestigungselementen zu befestigen.

(3) Die Befestigung der ersten Lage einer mehrlagigen Abdichtung sollte in der Überdeckung erfolgen. Die Überdeckung beträgt mind. 8 cm und ist zu verkleben. Dabei bleiben die Lastverteilteller unberücksichtigt. Mitten- oder Drittelbefestigungsreihen von Abdichtungslagen sind mit einem separaten Bahnenstreifen zu überkleben.

(4) Die Befestigung einer einlagigen Abdichtung sollte in der Überdeckung erfolgen. Je nach Befestigungsart und Fügetechnik beträgt die Überdeckung 11 cm bis 13 cm. Die Mindestfügebreite im Längsnahtbereich beträgt beim Schweißverfahren mit Flamme 8 cm, beim Heißluftschweißen 6 cm, im Quernahtbereich und bei allen Nahtverbindungen auf beschieferten Bahnen stets 10 cm.

Mechanische Befestigung der ersten Abdichtungslage einer mehrlagigen Abdichtung mit Elementen
Abbildung: Mechanische Befestigung der ersten Abdichtungslage einer mehrlagigen Abdichtung mit Elementen © vdd #ddbau01253
Mechanische Befestigung der einlagigen Abdichtung mit Elementen
Abbildung: Mechanische Befestigung der einlagigen Abdichtung mit Elementen © vdd #ddbau01254

3.4.6.1.4 Verarbeitung von Polymerbitumen- und Bitumenbahnen auf Dämmstoffen (#ddbau10480)

(1) Die Abdichtungsschicht wird auf Dämmstoffen, z. B aus EPS- oder PU-Hartschaum, teil- oder vollflächig aufgeklebt, mechanisch befestigt oder lose unter Auflast verlegt. Die Dämmstoffe und ggf. darauf aufgebrachte Kaschierungen müssen für die jeweilige Art der Applikation geeignet sein.

(2) Wenn zwischen Wärmedämmung und Abdichtung aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen eine zusammenhängende Luftschicht zum Dampfdruckausgleich erforderlich ist, darf die Abdichtungsschicht nicht vollflächig aufgeklebt werden. Auf geeigneten Dämmplatten können kaltselbstklebende Abdichtungsbahnen vollflächig aufgeklebt werden.

(3) Auf Dämmbahnen, deren Kaschierlage als erste Lage einer mehrlagigen Abdichtungsschicht gilt (siehe Kapitel 3.4.1 (5) (#ddbau01156)), ist die folgende Abdichtungslage vollflächig aufzukleben.

(4) Auf extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten muss eine wirksame Trennschicht zwischen Wärmedämmung und Abdichtung angeordnet werden, z. B. Rohglasvlies. Die Abdichtungsschicht darf nur unter Auflast mechanisch befestigt oder lose verlegt werden.

(5) Auf Mineralwoll-Dämmplatten erfolgt die Verklebung nach Herstellervorschrift (z. B. vollflächig mit Heißbitumen, Kaltselbstklebebahnen oder geeigneten Klebstoffen).

(6) Auf Schaumglasplatten ist die erste Lage der Abdichtung aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen vollflächig mit Heißbitumen aufzukleben. Die Dämmstoff-Fugen sind mit Heißbitumen oder Bitumen-Kaltklebemasse zu schließen. Soll die erste Lage der Abdichtung im Schweißverfahren aufgebracht werden, sind Schaumglasplatten mit werksseitiger Bitumenbeschichtung einzusetzen oder die Schaumglasplatten bauseits mit einem Heißbitumendeckaufstrich zu versehen.

(7) Für Polymerbitumenbahnen für die einlagige Abdichtung gelten diese Ausführungen sinngemäß.


3.4.6.1.5 Maßnahmen auf geneigten Flächen (#ddbau10481)

3.4.6.1.5.1 Allgemeines (#ddbau10482)

(1) Auf geneigten Dachflächen können zusätzliche Maßnahmen zur Lagesicherung der Funktionsschichten gegen Abgleiten erforderlich werden. Dies kann, abhängig von den örtlichen Verhältnissen, bereits bei Dachneigungen ab ca. 3° (5,2 %) notwendig sein.

(2) Folgende konstruktive Maßnahmen können einzeln oder kombiniert angewendet werden:

  • Sicherung der Bahnen am oberen Rand durch versetzte Nagelung mit 5 cm bis max. 10 cm Nagelabstand
  • Befestigung unter Verwendung von Metallbändern
  • Durchziehen der Bahnen über den First und kopfseitige Befestigung
  • Einbauen von Stützkonstruktionen zur Fixierung von Dämmschichten und Abdichtungslagen
  • Einbauen von zusätzlichen Nagelbohlen bei nicht nagelbarem Untergrund
  • Mechanische Befestigung in der Fläche, z. B. mit Befestigungselementen

(3) In Bezug auf die Abdichtung können zusätzlich folgende Maßnahmen erforderlich werden:

  • Verwendung von Polymerbitumenbahnen mit hoher Wärmestandfestigkeit
  • Verwendung von Polymerbitumenbahnen als untere Abdichtungslage
  • Verwendung von standfester Klebemasse oder anderer geeigneter Klebstoffe
  • Verwendung von Bahnen mit hoher Zugfestigkeit (z. B. mit Glasgewebe- oder Polyestervlies-Einlage)
  • Verlegung der Bahnen in Gefällerichtung
  • Unterteilen der Bahnenlängen
  • Bahnenteilung im Übergangsbereich wegen unterschiedlicher Verhältnisse durch starke Erwärmung infolge Sonneneinstrahlung und Schattenwirkung, z. B. bei Shedflächen

3.4.6.1.5.2 Zusätzliche mechanische Befestigung auf geneigten Dächern (#ddbau10483)

(1) An Traufe, First, ggf. Schattengrenze und jeder Bahnenunterteilung können auf nicht nagelbaren Konstruktionen Nagelbohlen angeordnet werden. In Wärmedämmschichten sind sie gleichzeitig Widerlager. Die Nagelbohlen sollten inkl. ihrer Unterfütterung ca. 5 mm dünner als die Dämmstoffdicke und 120 mm breit sein. Bei Dämmstoffdicken über 60 mm empfiehlt es sich, die Nagelbohlen in mind. 30 mm Dicke im oberen Bereich der Dämmschicht einzuarbeiten.

(2) Die Bahnen der einzelnen Abdichtungslagen, die in Traufe-First-Richtung verlegt werden, sind an der Oberkante auf den Nagelbohlen verdeckt im Abstand von 5 cm bis 10 cm versetzt zu nageln.

(3) Die Abdichtung wird grundsätzlich von unten beginnend hergestellt. Die Bahnen werden an jeder Nagelbohle abgelängt und mechanisch befestigt. Die überdeckende Bahn wird auf die zuvor verlegte Bahn geführt und mit mind. 8 cm Nahtüberdeckung verklebt.

(4) Als Alternative zu Nagelbohlen können auch Hilfskonstruktionen aus Metall ausgeführt werden. Anordnungen und Abmessungen gelten sinngemäß.

Mechanische Befestigung auf geneigten Dächern
Abbildung: Mechanische Befestigung auf geneigten Dächern © vdd #ddbau01269
Anordnung von Nagelbohlen auf Shedflächen
Abbildung: Anordnung von Nagelbohlen auf Shedflächen © vdd #ddbau01270

3.4.6.2 Verarbeitung der Kunststoff- und Elastomerbahnen (#ddbau10484)

3.4.6.2.1 Allgemeines (#ddbau10485)

(1) Die Abdichtung aus Kunststoff- oder Elastomerbahnen wird einlagig ausgeführt. Die Lagesicherung erfolgt durch mechanische Befestigung, lose Verlegung mit Auflast oder Verklebung (siehe 3.4.6.2.3).

(2) Je nach Beschaffenheit des Untergrundes können Trenn-, Schutz- und/oder Brandschutzlagen unter der Abdichtung erforderlich sein. Werkseitig aufgebrachte Kaschierungen können diese Funktion übernehmen.

Bei Verlegung ohne Trenn-/Kaschierlagen auf Bitumen oder Bitumenbahnen sind nur bitumenverträgliche Kunststoff- oder Elastomerbahnen zu verwenden Die Herstellervorschriften sind zu beachten.


3.4.6.2.2 Überlappung und Nahtfügung (#ddbau10486)

3.4.6.2.2.1 Allgemeines (#ddbau10487)

(1) Bei Kunststoff- oder Elastomerbahnen muss die Überlappung für Nähte mindestens 40 mm betragen. Bei im überdeckten Bahnenrand mechanisch befestigten Bahnen muss die Überlappungsbreite entsprechend erhöht werden und beträgt dann mindestens 10 cm.

(2) Für die Herstellung der Nähte gelten die Fügeverfahren und Mindestfügebreiten nach Tabelle #ddbau01283. Die Herstellervorschriften sind zu beachten.

(3) Die zu verbindenden Flächen müssen trocken und frei von Verunreinigungen sein.

(4) Bei Verunreinigungen der Kontaktflächen innerhalb der Naht ist eine Reinigung gemäß der Herstellervorschriften erforderlich.

(5) Je nach Art der Abdichtungsbahn kann eine Nahtvorbereitung erforderlich sein. Dies kann durch chemische oder mechanische Verfahren erfolgen. Die Herstellervorschriften sind zu beachten.

(6) An T-Stößen sind wegen möglicher Kapillarbildung ggf. zusätzliche Maßnahmen erforderlich, z. B. Anschrägen der Bahnen. Die Herstellervorschriften sind zu beachten.

(7) Je nach Art des Werkstoffes werden die Nähte von Kunststoff- oder Elastomerbahnen durch Heißluftschweißen, Quellschweißen, durch Verklebung mit Nahtfügebändern, durch Heißvulkanisation oder Heißluftschweißen mit Polymerbitumen gefügt.

(8) Für die jeweiligen Werkstoffe sind die Fügetechniken nach Tabelle #ddbau01283 zulässig.

(9) Vor der Nahtfügung auf der Dachfläche sollte zur Kontrolle und ggf. Korrektur der Einstellung der Schweißgeräte eine Versuchsschweißung mit Schältest durchgeführt werden, ein unregelmäßiger Abriss kann auf mangelhafte Reinigung, Nahtvorbereitung oder auf unsachgemäß eingestellte Schweißgeräte hinweisen.

Bild: Schältest der Probenaht © Der dichte Bau GmbH #ddbau01282
Nahtfügung von Kunststoff- und Elastomerbahnen © vdd
Tabelle: Nahtfügung von Kunststoff- und Elastomerbahnen © vdd #ddbau01283

3.4.6.2.2.2 Heißluftschweißen (#ddbau10488)

(1) Beim Heißluftschweißen werden die Fügeflächen der Abdichtungsbahnen durch Heißluft plastifiziert und durch Druck so miteinander verbunden, dass eine materialhomogene Nahtverbindung entsteht.

(2) Die Schweißung muss mit elektronisch regelbaren Schweißgeräten erfolgen. Das können Schweißautomaten oder Handschweißgeräte sein. Auf eine regelmäßige Wartung der Schweißgeräte ist zu achten.

(3) Beim Heißluftschweißen werden die Fügeflächen durch gleichmäßiges Erhitzen plastifiziert, unmittelbar nach Erreichen des plastischen Zustandes angedrückt und verschmolzen.

(4) Die Schweißgeschwindigkeit variiert in Abhängigkeit von Bahnentemperatur, Heißlufttemperatur, Luftmenge des Schweißgerätes, dem Untergrund und den Materialdicken.

(5) Nahtkanten, die mit einer nachfolgenden Bahn, einem Zuschnitt oder einem Formteil überschweißt werden, sind ggf. zur Vermeidung der Kapillarwirkung in Schweißnahtbreite nach Herstellervorschrift anzuschrägen.

(6) Elastomerbahnen dürfen nur heißluftgeschweißt werden, wenn sie thermoplastische Eigenschaften besitzen oder die Fügeflächen werkseitig mit einer plastifizierbaren Beschichtung versehen sind.

Bild: Nahtfügung mit Heißluftschweißgerät © Der dichte Bau GmbH #ddbau01290
Bild: Heißluftschweißen, Nahtfügung mit Heißluftschweißautomat in der Fläche. © Der dichte Bau GmbH #ddbau01291

3.4.6.2.2.3 Quellschweißen (#ddbau10489)

(1) Beim Quellschweißen werden die Fügeflächen der Abdichtungsbahnen durch Einbringen eines Quellschweißmittels angelöst und durch Druck miteinander verbunden.

(2) Beim Ausdiffundieren des Quellschweißmittels entsteht eine materialhomogene Verbindung.

Bild: Nahtfügung mit Quellschweißmittel © Der dichte Bau GmbH #ddbau01294

3.4.6.2.2.4 Verklebung mit Nahtfügeband/Abdeckband (#ddbau10490)

(1) Kunststoffbahnen aus PIB können werkseitig mit einem vorkonfektionierten Nahtfügeband ausgerüstet sein. Dieses ist im Längsnahtbereich aufgebracht und mit einer Schutzfolie abgedeckt. Auf der Baustelle wird nach dem Ausrichten und Reinigen der Bahnen die Schutzfolie abgezogen und die Naht unter Druck zusammengefügt. Längsnähte ohne werkseitig vorkonfektioniertem Nahtfügeband können durch manuelles Einlegen eines zusätzlichen Nahtfügebandes gefügt werden. Quernähte müssen mit einem Abdeckband abgedichtet werden.

(2) Bei Elastomerbahnen ohne unterseitige Polymerbitumenschicht können die Nähte mit einem Abdeckband gefügt werden. Das Abdeckband ist mit Heißluft aufzuschweißen.


3.4.6.2.2.5 Heißluftschweißen mit Polymerbitumen (#ddbau10491)

Bei werkseitig vorkonfektionierten Elastomerbahnen mit unterseitiger Polymerbitumenschicht muss die Bahnenüberlappung durch Heißluft erwärmt und durch Druck miteinander verbunden werden. Die Breite der Überlappung muss mindestens 40 mm betragen.


3.4.6.2.2.6 Nahtprüfung (#ddbau10492)

(1) Auf der Baustelle sind nach dem Fügen sämtliche Schweißnähte einer Sichtprüfung zu unterziehen. Speziell zu beachten sind Übergänge von Automaten- zur Handschweißung, Schweißnähte bei: Querstößen, Durchdringungen, Anschlüssen, Kehlen und Formteilen. Besonderes Augenmerk ist auf die T-Stöße zu richten.

(2) Zusätzlich können die mechanische Prüfung und ggf. weitere Prüfverfahren, z. B. Vakuumprüfung oder elektrische Prüfungen, in Abstimmung mit dem Hersteller der Abdichtungsbahnen angewendet werden.

(3) Die mechanische Prüfung erfolgt nach dem vollständigen Abkühlen der Schweißnähte. Hierfür kann ein speziell konzipierter Nahtprüfer mit abgerundeter Spitze verwendet werden. Spitze Prüf- oder Reißnadeln sind für die Nahtkontrolle nicht geeignet. Während der Prüfung wird auf die Naht ein leichter Druck ausgeübt. Bei Fehlstellen dringt das Prüfwerkzeug in die Naht ein. Ein zu hoher Druck und/oder mehrmaliges Prüfen entlang der Nahtkante ist in der Regel nicht notwendig, kann zu Beschädigungen führen und sollte daher vermieden werden.

Bild: Mechanische Kontrolle mit Nahtprüfer © Der dichte Bau GmbH #ddbau01301

(4) Die Scherfestigkeit wird nach DIN EN 12317-2 und der Schälwiderstand nach DIN EN 12316-2 bestimmt. Die Prüfungen können nur im Labor durchgeführt werden, da nur dort vergleichbare Bedingungen möglich sind. Auf der Baustelle können Scherfestigkeit und Schälwiderstand nicht normgerecht geprüft werden.


3.4.6.2.3 Verlegearten (#ddbau10493)

3.4.6.2.3.1 Allgemeines (#ddbau10494)

(1) Kunststoff- oder Elastomerbahnen werden lose verlegt mit mechanischer Befestigung, lose verlegt mit Auflast oder verklebt verlegt.

(2) Die Sicherung gegen Abheben durch Windsog erfolgt nach DIN EN 1991-1-4 und DIN EN 1991-1-4/NA.


3.4.6.2.3.2 Lose Verlegung mit mechanischer Befestigung (#ddbau10495)

Prinzipskizze mechanisch befestigtes Dach auf Stahltrapezprofilen
Abbildung: Prinzipskizze mechanisch befestigtes Dach auf Stahltrapezprofilen © vdd #ddbau01305

(1) Bei der losen Verlegung mit mechanischer Befestigung sind die Bahnen sowie ggf. die weiteren Schichten des Dachaufbaus mechanisch gegen Windsog zu sichern.

(2) Übliche Tragkonstruktionen für die mechanisch befestigte Verlegung bestehen aus Stahltrapezprofilen, Beton, Porenbeton, Holz oder Holzwerkstoffen. Sie müssen für eine mechanische Befestigung geeignet sein.

(3) Bei Stahltrapezprofilen oder Holzschalungen erfolgt die Verlegung der Abdichtungsbahnen rechtwinklig zur Spannrichtung der Stahltrapezprofile oder der Holzschalung.

(4) Die lose aufeinander gelegten Funktionsschichten können in einem Arbeitsgang in die Tragkonstruktion befestigt werden.

(5) Korrosionsbeständige Schrauben bieten eine größere Zuverlässigkeit bei Feuchteeinwirkung.

(6) Werden bei Instandsetzungen Befestigungselemente durch vorhandene wärmegedämmte Dachaufbauten geschraubt, sind korrosionsbeständige Befestiger zu verwenden.

(7) Die mechanische Befestigung von Kunststoff- oder Elastomerbahnen kann mit den Befestigungsmethoden nach #ddbau01314 erfolgen.

(8) Die anzusetzende Bemessungslast wird nach dem Europäischen Bewertungsdokument EAD 030351-00-0402 (Ersatz für ETAG 006) ermittelt.

Befestigungsmethoden für Kunststoff- und Elastomerbahnen © vdd
Tabelle: Befestigungsmethoden für Kunststoff- und Elastomerbahnen © vdd #ddbau01314

(9) Die Saumbefestigung ist eine lineare punktweise Einzelbefestigung im überdeckten Bahnenrand. Sie ist die am häufigsten eingesetzte Befestigungsmethode. Die Flächenabdichtung wird dabei nicht perforiert. Der Abstand zwischen Haltetellerkante und Bahnenrand muss mindestens 1 cm betragen, um eine ausreichende Klemmwirkung zwischen der Abdichtungsbahn und ihrem Untergrund zu erzielen.

(10) Die unterseitige Befestigung ist hinsichtlich der Lage der Befestiger variabel. Sie lässt daher größere Bahnenbreiten als die Saumbefestigung oder werkseitig vorgefertigte Planen zu. Sie kann mit Einzelbefestigern oder im Klettsystem erfolgen.

(11) Die Feldbefestigung mit Abdichtungsfunktion durchdringt die Abdichtungsbahn mit Einzelbefestigern außerhalb der Nahtüberdeckung. Der Befestigerabstand ist variabel. Die Durchstoßpunkte werden mit geeigneten Abdichtungsmitteln geschlossen. Die Feldbefestigung mit Abdichtungsfunktion kann für Kunststoffbahnen aus PVC und EVA eingesetzt werden. Die Herstellervorschriften sind zu beachten.

(12) Die überschweißte Feldbefestigung durchdringt die Abdichtungsbahn mit Einzelbefestigern außerhalb der Nahtüberdeckung und ist variabel. Die bei der Montage der Befestigungselemente in der Abdichtungsschicht entstehenden Durchstoßpunkte werden mit Scheiben oder Streifen aus dem Material der Flächenabdichtung geschlossen.

(13) Die Schienenbefestigung ist eine linienförmige Befestigung der Abdichtungsschicht mit Befestigungsschienen und Befestigungsmitteln. Die Schienen werden mit Streifen aus dem Material der Flächenabdichtung übergedeckt und eingeschweißt. Der Abstand der Schienen untereinander erfolgt unter Berücksichtigung der Elastizität der Abdichtungsschicht und der Biegesteifigkeit der Profile nach Herstellerangabe.


3.4.6.2.3.3 Lose Verlegung mit Auflast (#ddbau10496)

Prinzipskizze Dach mit Kiesauflast
Abbildung: Prinzipskizze Dach mit Kiesauflast © vdd #ddbau01321

(1) Bei der losen Verlegung mit Auflast sind die Bahnen sowie ggf. die weiteren Schichten des Dachaufbaus durch Auflast gegen Windsog zu sichern.

(2) Tragkonstruktionen müssen die Auflast z. B. aus Kies, Plattenbelägen oder Dachbegrünungen aufnehmen können und entsprechend dimensioniert sein.

(3) Die Auflast muss mindestens so groß wie die Bemessungswindlast sein.

(4) Die Auflast darf nicht abrutschen. Dazu haben sich Dachneigungen < 3° (5 %) bewährt. Bei größeren Dachneigungen sind Maßnahmen zu ergreifen, die ein Abrutschen der Auflast verhindern.

(5) Zwischen Abdichtungsschicht und Auflast sind Schutzlagen vorzusehen. Als Schutzlagen sind z. B. Stoffe nach 3.2.2.1 geeignet. In Rand- und Eckbereichen werden zur Vermeidung von Verwehungen Rasengittersteine mit Kiesverfüllung oder Plattenbeläge empfohlen.

(6) Werden Dachbegrünungsaufbauten zur Lagesicherung genutzt, ist das Trockenflächengewicht maßgebend.


3.4.6.2.3.4 Verklebte Verlegung (#ddbau10497)

Prinzipskizze eines verklebten Dachaufbaus © vdd
Abbildung: Prinzipskizze eines verklebten Dachaufbaus © vdd #ddbau01328

(1) Bei der verklebten Verlegung sind die Bahnen sowie ggf. die weiteren Schichten des Dachaufbaus durch Verklebung gegen Windsog zu sichern.

(2) Die Abdichtungsschicht darf nur auf lagesicheren Untergründen verklebt werden.

(3) Der Untergrund muss für eine Klebung geeignet, d.h. er muss frostfrei, fest, eben, sauber, trocken, fett- und ölfrei sein.

(4) Wärmedämmschichten müssen kraftschlüssig mit dem Untergrund verbunden sein und lagesicher bleiben.

(5) Bitumenverträgliche Kunststoff- oder Elastomerbahnen können auch auf einer unteren Lage aus Bitumenbahnen voll- oder teilflächig verklebt werden.

(6) Zur Verklebung sind produktbezogene Systemklebstoffe oder die unterseitige Klebeschicht von Selbstklebebahnen zu verwenden. Auftragsweise und Klebstoffmenge sind vom Hersteller anzugeben Die Herstellervorschriften sind zu beachten.

(7) Folgende Klebstoffe sind üblich:

  • einkomponentige Polyurethanklebstoffe
  • lösemittelhaltige Synthesekautschuk-Klebstoffe
  • lösemittelfreie Dispersionsklebstoffe
  • Heißbitumen
  • werkseitig aufgebrachte Selbstklebeschichten
  • unterseitige Polymerbitumenschicht (PBS)

(8) Es ist sicherzustellen, dass die Nahtüberlappungen frei von Klebstoffen oder Heißbitumen bleiben.

(9) Mit Heißbitumen dürfen nur bitumenverträgliche Bahnen geklebt werden. Die Klebung wird im Gießverfahren oder im Bürstenstreichverfahren ausgeführt. Die Bahn ist in die Klebemasse einzurollen.

(10) Beim Flämmverfahren muss die Heißbitumenklebemasse in ausreichender Menge auf einen festen, eben-flächigen, staubfreien, trockenen und bitumenverträglichen Untergrund gegossen und gleichmäßig verteilt werden. Zum teil- oder vollflächigen Verkleben der bitumenverträglichen Bahn ist die Bitumenschicht durch Wärmezufuhr wieder aufzuschmelzen und die Bahn darin auszurollen. Statt der Bitumenschicht kann bei diesem Verfahren auch die Schweißmasse einer Polymerbitumenschweißbahn oder einer Bitumenschweißbahn nach Tabelle #ddbau01124 aufgeschmolzen werden.

(11) Bahnen mit unterseitiger Selbstklebeschicht sind nach Tabelle #ddbau01128 zu verwenden. Der Untergrund muss für eine Kaltselbstklebung geeignet oder vorbereitet sein. Die Untergrund- und Umgebungstemperatur nach Herstellerangabe ist zu beachten. Nach Abziehen des Trennpapiers oder der Trennfolie ist die Selbstklebebahn unter Druck teil- oder vollflächig aufzukleben. Fügeverfahren und Mindestfügebreite nach Tabelle #ddbau01283 sind zu beachten.

(12) Eine hohlraumfreie Verklebung unter Baustellenbedingungen ist nicht immer erzielbar. Einzelne, z. B. durch Unebenheiten entstehende, geringfügige Hohlräume können nicht ausgeschlossen werden.


3.4.6.3 Verarbeitung von Kunststoff- und Elastomerbahnen auf Dämmstoffen (#ddbau10498)

(1) Die Abdichtungsschicht wird auf Dämmstoffen, z. B aus EPS- oder PU-Hartschaum, teil- oder vollflächig aufgeklebt, mechanisch befestigt oder lose unter Auflast verlegt. Die Dämmstoffe und ggf. darauf aufgebrachte Kaschierungen müssen für die jeweilige Art der Applikation geeignet sein.

(2) Auf extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten muss eine wirksame Trennschicht zwischen Wärmedämmung und Abdichtung angeordnet werden, z. B. Rohglasvlies. Die Abdichtungsschicht darf nur unter Auflast mechanisch befestigt oder lose verlegt werden.

(3) Auf Mineralwoll-Dämmplatten erfolgt die Verklebung nach Herstellervorschrift (z. B. vollflächig mit Heißbitumen, Kaltselbstklebebahnen oder geeigneten Klebstoffen).

(4) Wird eine geeignete Kunststoff- oder Elastomerbahn als Abdichtung verwendet, ist diese auf eine untere Lage aus Polymerbitumen- oder Bitumenbahnen oder auf einem Heißbitumendeckaufstrich aufzubringen. Die Dämmstoff-Fugen sind mit Heißbitumen oder Bitumen-Kaltklebemasse zu schließen. Die Kunststoff- und Elastomerbahnen können im Schweiß-, Flämm-, Kaltselbstklebeverfahren aufgebracht, mit Klebstoffen aufgeklebt oder lose verlegt werden. Alternativ können geeignete Kunststoff- und Elastomerbahnen auch im Gieß- und Einrollverfahren aufgebracht werden.


3.4.6.4 Maßnahmen zur Aufnahme horizontaler Kräfte (#ddbau10499)

(1) Bei abgedichteten Dächern können Horizontalkräfte in der Abdichtungsebene auftreten. Diese sind abhängig von Unterkonstruktion, Wärmedämmung, Auflast und der Art der Lagesicherung der Abdichtung. Zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf den Dachaufbau sind Maßnahmen zur Aufnahme horizontaler Kräfte erforderlich:

  • bei einer einlagig lose verlegten Abdichtung,
  • bei einer Unterkonstruktion aus Stahltrapezprofilen, außer bei vollflächig verklebtem Aufbau mit Schaumglas,
  • bei einem Dachaufbau ohne schweren Oberflächenschutz und mit Wärmedämmstoffen aus Hartschaum, die mit Klebstoffen mit Nachklebeeffekt, z. B. Kaltbitumenklebstoffen, verklebt sind.

(2) Maßnahmen zur Aufnahme horizontaler Kräfte können z. B. erforderlich sein an:

  • Dachrändern
  • Anschlüssen an aufgehenden Bauteilen
  • Bewegungsfugen
  • Lichtbändern
  • Lichtkuppeln

(3) Die Befestigung der Abdichtung mit dem Untergrund erfolgt durch Linienbefestigung oder durch lineare Befestigung. Linienbefestigungen können mit Metallbändern, Profilen aus Metall oder Verbundblech ausgeführt werden, die mit mindestens drei Befestigern pro Meter an der lastabtragenden Konstruktion verbunden sein sollten. Lineare Befestigungen sind in Reihe angeordnete punktweise Einzelbefestigungen. Diese sind mit mindestens vier Befestigungselementen pro Meter auszuführen. Lineare Befestigungen für die Aufnahme von horizontalen Kräften sind nicht für die Befestigung im aufgehenden Bauteil geeignet. Bei Polymerbitumen- oder Bitumenbahnen darf die lineare Befestigung auch durch v-förmiges Abnageln mit Breitkopfstiften im Abstand von ca. 5 cm erfolgen. Die Befestigung nach Abbildung 15 hat sich in der Praxis bewährt und gilt als ausreichend sicher.

Linienbefestigung am Dachrand (Beispiel)
Abbildung: Linienbefestigung am Dachrand (Beispiel) © vdd #ddbau01348

(4) Diese Befestigungen sind nur dann voll wirksam, wenn sie in oder unmittelbar über der Abdichtungsschicht vor dem Übergang zu senkrechten oder geneigten Flächen angeordnet und ausgeführt werden. Einbinden oder Einklemmen der Abdichtung in höher liegende Randprofile oder unter Dachrandabdeckungen sind nicht ausreichend.

(5) Die Herstellervorschriften sind zu beachten.


3.4.6.5 Abschottungen (#ddbau10500)

Bei Abdichtungen auf wasserdurchlässigen Dämmschichten auf Dammsperren können die möglichen negativen Auswirkungen von Unterläufigkeit durch regelmäßige Abschottungen des Dämmstoffquerschnitts minimiert werden.

Abschottung mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen
Abbildung: Abschottung mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen © vdd #ddbau01352
Abschottung mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen
Abbildung: Abschottung mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen © vdd #ddbau01353

3.5 Detailausbildungen (#ddbau10501)

3.5.1 Allgemeines (#ddbau10502)

(1) Genauso wichtig wie die einwandfreie Planung des Dachaufbaues und die fachgerechte Ausführung der einzelnen Schichten ist die funktionsgerechte Herstellung der An- und Abschlüsse der einzelnen Schichten an Dachrändern, aufgehenden Bauteilen und Durchdringungen.

(2) Die Voraussetzungen für die fachgerechte Ausbildung und Ausführung müssen bereits bei der Planung berücksichtigt werden, um Fehler zu vermeiden.

(3) Anschlussbereiche sollten so ausgebildet und gestaltet sein, dass diese zur Überprüfung und Wartung stets zugänglich sind.

(4) An- und Abschlüsse an Dachrändern, aufgehenden Bauteilen und Durchdringungen sind bei Verwendung von Polymerbitumen- oder Bitumenbahnen unabhängig von der Anzahl der Lagen der Flächenabdichtung mindestens zweilagig auszuführen. Bei Verwendung von Kunststoff- oder Elastomerbahnen können diese Anschlüsse aus Bahnenware oder industriellen Formteilen ausgeführt werden.

(5) Dachdurchdringungen und An- und Abschlüsse müssen dauerhaft luftdicht ausgebildet werden, damit ein Wärmeabfluss und Feuchteschäden vermieden werden, z. B. unter Verwendung geeigneter Dampfsperrbahnen.

(6) An- und Abschlüsse von Abdichtungen müssen bis zu ihrem oberen Ende wasserdicht sein und den mechanischen und thermischen Einwirkungen sowie der Bewitterung Rechnung tragen. Es wird unterschieden zwischen Anschlüssen an Bauteilen, die mit der Unterkonstruktion fest verbunden sind (Starrer Anschluss) , und Anschlüssen an Bauteilen, die gegenüber der Unterkonstruktion Bewegungen unterschiedlicher Art unterworfen sind (beweglicher Anschluss) .

(7) Eine starre Verbindung der Abdichtung an Bauteilen, die statisch voneinander getrennt sind, ist auf jeden Fall zu vermeiden, um eine Überbeanspruchung im Anschlussbereich durch Zug-, Schub- und Scherkräfte auszuschließen. Bei Anschlüssen an beweglichen Bauteilen sind deshalb entsprechende konstruktive Maßnahmen erforderlich.

(8) An- und Abschlüsse sollten aus den gleichen Werkstoffen wie die Abdichtung hergestellt werden. Werden unterschiedliche Werkstoffe verwendet, so müssen diese für den jeweiligen Zweck uneingeschränkt und dauerhaft geeignet und untereinander verträglich sein.

Hinweis: Alle nachfolgenden Detailskizzen sind beispielhaft. Sie dienen der prinzipiellen Darstellung und sind nicht maßstabsgetreu.


3.5.2 Wandanschlüsse (#ddbau10503)

(1) Die Anschlusshöhe bei einer nicht genutzten Dachfläche muss:

  • bei Dachneigung bis 5° (≤ 8,8 %) mind. 15 cm und
  • bei Dachneigung über 5° (> 8,8 %) mind. 10 cm
  • über Oberfläche Belag oder Gesteinsschüttung betragen. 

Die Anschlusshöhe bei genutzten Dachflächen muss mind. 15 cm betragen.

In schneereichen Gebieten ist ggf. eine größere Anschlusshöhe erforderlich.

(2) Bei Abdichtungen aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen ist der Anschlussbereich mit einem Haftgrund vorzustreichen. Am Übergang vom Dach zum aufgehenden Bauteil sollte ein Keil, z. B. aus Dämmstoff, angeordnet werden, der eine bessere Fügetechnik gewährleistet. Für Anschlüsse sollten aufgrund der Standfestigkeit Polymerbitumenbahnen verwendet werden. Als Oberlage sind Polymerbitumenbahnen mit leichtem Oberflächenschutz zu verwenden.

(3) Polymerbitumen- und Bitumenbahnen dürfen nicht aus der Abdichtungs- in die Anschlussebene hochgeführt werden, sondern sind im Übergang abzusetzen.

(4) Bei Abdichtungen aus Kunststoff- oder Elastomerbahnen ist am Übergang vom Dach zum aufgehenden Bauteil eine Randfixierung z. B. mit Befestigungsschiene oder Verbundblechwinkel auszuführen. Die Anschlussbahnen werden rechtwinklig direkt auf die Flächenabdichtung geführt.

(5) Bei wärmegedämmten Anschlüssen mit Anschlusshöhen > 50 cm mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen ist die Abdichtung in mindestens einer Lage in der Senkrechten als Zwischenfixierung mechanisch zu befestigen.

(6) Bei Anschlüssen mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen ist ab 50 cm Anschlusshöhe eine mechanische Zwischenfixierung oder eine flächige Verklebung an der senkrechten Fläche auszuführen.

(7) Der obere Abschluss von Anschlüssen muss gegen ablaufendes Niederschlagswasser und gegen Abrutschen gesichert sein.

(8) Sind die Anschlüsse ausreichend hochgeführt und ist der Abdichtungsrand z. B. durch eine abdeckende Wandbekleidung vor einer Wassereinwirkung geschützt und gegen Abrutschen gesichert, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

(9) Sind Anschlüsse an aufgehende Bauteile frei bewittert oder wirkt Spritzwasser ein, sind sie durch Klemmprofile an ausreichend eben hergestellten Untergründen zu fixieren und zu versiegeln.

(10) Bei nicht wasserdichten vorgehängten Außenwandbekleidungen muss der Anschluss hinter diesen hochgeführt und befestigt werden.

(11) Bei Vorsatzmauerwerk, z. B. Verblendstein, muss eine z-förmige Horizontalsperre über dem Anschluss angeordnet sein. Die Sperre muss hier an die hintere Wand hochgeführt und fixiert sein.

(12) Mauerwerksoberflächen o. ä., an denen die Bahnen des Anschlusses hochgeführt, geklebt oder befestigt werden, müssen eben sein, ggf. ist eine fest haftende Putzschicht aufzubringen. Betonflächen im Anschlussbereich müssen glatt und eben sein und dürfen keine Kiesnester, Risse oder ausgebrochene Kanten aufweisen.

(13) Klemmprofile, die gleichzeitig die Regensicherheit übernehmen, müssen so formstabil sein, dass die Anschlussbahnen durchgehend angedrückt werden. Der Befestigungsabstand sollte nicht mehr als 20 cm betragen. Die Befestigungsmittel (z. B. Edelstahlschrauben mit Dübel) müssen eine durchgehende Anpressung sicherstellen. Die Einbaulänge der Klemmprofile sollte wegen der thermischen Längenänderung < 3,00 m sein.

(14) Zusätzliche Überhangstreifen über Klemmprofilen erhöhen die Regensicherheit. Überhangstreifen sollten mit dem oberen Ende in eine Nut oder Mauerwerksfuge, schräg nach oben verlaufend, eingeführt werden. Sie sind mit Dichtungsmasse zusätzlich zu sichern. Werden Überhangstreifen am oberen Rand z-förmig abgekantet, muss die Abkantung schräg nach unten ausgeführt werden, so dass ablaufendes Niederschlagswasser nach außen abgeleitet wird.

(15) Bei senkrechten Fugen im Anschlussbereich, z. B. bei Fugen von Betonfertigteilen oder Bauwerksfugen, muss der Anschluss so ausgebildet werden, dass eine Dehnung über dem Fugenbereich möglich ist. Klemmprofile dürfen über beweglichen Fugen nicht durchlaufen. Die Fugen selbst sind durch konstruktive Maßnahmen (z. B. Abdeckungen mit Komprimierbändern) so auszubilden, dass der Anschlussbereich nicht durch Niederschlagswasser hinterlaufen werden kann.

(16) Bei geringfügigen Bewegungen im Anschlussbereich, z. B. bei Betonfertigteilen oder Holzaufkantungen, sollten Anschlussbahnen im Übergangsbereich von der Abdichtungsebene zur Anschlussfläche nicht mit dem Untergrund verbunden werden. Bei Abdichtungen und Polymerbitumen- und Bitumenbahnen kann über dem Keil der Einbau von Trennstreifen notwendig sein.

(17) Bei genutzten Dachflächen ist der Anschlussbereich gegen mechanische Beschädigung zu schützen, z. B. durch Schutz- oder Abdeckbleche, Steinplatten.

Detailskizze eines Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen mit vorgehängter Fassade © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen mit vorgehängter Fassade © vdd #ddbau01381
Detailskizze eines Wandanschlusses mit Kunststoffbahnen mit vorgehängter Fassade © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses mit Kunststoffbahnen mit vorgehängter Fassade © vdd #ddbau01382
Detailskizze eines wärmegedämmten Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen mit vorgehängter Fassade © vdd
Abbildung: Detailskizze eines wärmegedämmten Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen mit vorgehängter Fassade © vdd #ddbau01383
Detailskizze eines wärmegedämmten Wandanschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen mit vorgehängter Fassade © vdd
Abbildung: Detailskizze eines wärmegedämmten Wandanschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen mit vorgehängter Fassade © vdd #ddbau01384
Detailskizze eines wärmegedämmten Wandanschlusses mit Kunststoffbahnen mit vorgehängter Fassade © vdd
Abbildung: Detailskizze eines wärmegedämmten Wandanschlusses mit Kunststoffbahnen mit vorgehängter Fassade © vdd #ddbau01385
Detailskizze eines Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen © vdd #ddbau01386
Detailskizze eines Wandanschlusses mit Kunststoff- und Elastomerbahnen © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses mit Kunststoff- und Elastomerbahnen © vdd #ddbau01387
Detailskizze eines Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen, Sanierung mit zusätzlicher Wärmedämmung © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen, Sanierung mit zusätzlicher Wärmedämmung © vdd #ddbau01388
Detailskizze eines Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen, zweischaliges Mauerwerk mit Dämmung, hinterlüftet © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen, zweischaliges Mauerwerk mit Dämmung, hinterlüftet © vdd #ddbau01389
Detailskizze eines Wandanschlusses mit Kunststoffbahnen, zweischaliges Mauerwerk mit Dämmung, hinterlüftet © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses mit Kunststoffbahnen, zweischaliges Mauerwerk mit Dämmung, hinterlüftet © vdd #ddbau01390
Detailskizze eines Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen, Mauerwerk mit Wärmedämm-Verbundsystem © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen, Mauerwerk mit Wärmedämm-Verbundsystem © vdd #ddbau01391
Detailskizze eines Wandanschlusses mit Kunststoffbahnen, Mauerwerk mit Wärmedämm-Verbundsystem © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses mit Kunststoffbahnen, Mauerwerk mit Wärmedämm-Verbundsystem © vdd #ddbau01392
Detailskizze eines Wandanschlusses - beweglich - mit Polymerbitumenbahnen, mit Hilfskonstruktion © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses – beweglich – mit Polymerbitumenbahnen, mit Hilfskonstruktion © vdd #ddbau01393
Detailskizze eines Wandanschlusses - beweglich - mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen, mit Hilfskonstruktion © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses – beweglich – mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen, mit Hilfskonstruktion © vdd #ddbau01394
Detailskizze eines Wandanschlusses - beweglich - mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Dachabdichtung, mit Hilfskonstruktion © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses – beweglich – mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Dachabdichtung, mit Hilfskonstruktion © vdd #ddbau01395
Detailskizze eines Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Abdichtung © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Abdichtung © vdd #ddbau01396
Detailskizze eines Wandanschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Wandanschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen © vdd #ddbau01397

3.5.3 Dachrandabschlüsse (#ddbau10504)


3.5.3.1 Dachrandausbildung (#ddbau10505)

(1) Die Höhen von Dachrandabschlüssen nicht genutzter Dachflächen müssen

  • bei Dachneigung bis 5° (≤ 8,8 %) mind. 10 cm
  • bei Dachneigung über 5° (> 8,8 %) mind. 5 cm
  • über Oberfläche Belag oder Gesteinsschüttung betragen.
  • Die Höhe von Dachrandabschlüssen genutzter Dachflächen muss mind. 10 cm betragen.
  • In schneereichen Gebieten ist ggf. eine größere Anschlusshöhe erforderlich.

(2) Zweckmäßig sind Randaufkantungen aus Holz, Beton oder Mauerwerk. Die Abdichtungsbahnen des Anschlusses sind bis zur Außenkante der Aufkantungen zu führen und zu befestigen. Polymerbitumen- und Bitumenbahnen dürfen nicht aus der Abdichtungsebene hochgeführt werden, sondern sind im Übergang abzusetzen. Zur besseren Fügetechnik sollte ein Keil, z. B. aus Dämmstoff, angeordnet werden. Bei Randhölzern oder Dämmschichten wird empfohlen, mindestens eine Lage der Abdichtung bis über deren äußere Unterkante herunterzuführen.

(3) Bei Abdichtungen aus Kunststoff- oder Elastomerbahnen ist am Übergang zum Dachrand eine Randfixierung z. B. mit Befestigungsschiene oder Verbundblechwinkel auszuführen. Die Anschlussbahnen werden rechtwinklig direkt auf die Flächenabdichtung geführt.

(4) Bei wärmegedämmten Anschlüssen mit Anschlusshöhen > 50 cm mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen ist die Abdichtungsschicht in mindestens einer Lage in der Senkrechten als Zwischenfixierung mechanisch zu befestigen.

Bei Anschlüssen mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen ist ab 50 cm Anschlusshöhe eine mechanische Zwischenfixierung oder eine flächige Verklebung an der senkrechten Fläche auszuführen.

(5) Als oberer Abschluss werden Abdeckungen angebracht. Die Abdeckung sollte ein Gefälle zur Dachseite aufweisen.

(6) Anstelle von Dachrandaufkantungen mit Abdeckungen können mehrteilige Dachrandabschlussprofile verwendet werden. Diese sind so zu konstruieren und zu montieren, dass sich die thermischen Längenänderungen der Profile nicht nachteilig auf die Abdichtungsschicht auswirken können.

(7) Bei der Abdichtung mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen ist der Anschluss vom Dachrandprofil zur Abdichtungsschicht mit Polymerbitumenbahnen herzustellen.

(8) Bei Abdichtungen mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen ist im Übergangsbereich vom Dachrandprofil zur Dachebene oder unter dem Dachrandprofil eine Randfixierung, z. B. mit einer Befestigungsschiene oder einem Verbundblech, erforderlich.

(9) Im Dachrandbereich muss der Anschluss der Abdichtung winddicht hergestellt werden.


3.5.3.2 Dachrandabdeckungen (#ddbau10506)

(1) Abdeckungen von Dachrandaufkantungen werden aus Metall oder anderen geeigneten Werkstoffen hergestellt.

(2) Dachrandabdeckungen sollten ein Gefälle zur Dachseite aufweisen, damit Niederschlagswasser mit den auf der Blendenoberseite sich ablagernden Verunreinigungen nicht nach außen ablaufen kann.

(3) Der äußere senkrechte Schenkel von Abdeckungen sollte den oberen Rand von Wandputz oder Wandbekleidungen zum Schutz vor Schlagregen überdecken (siehe Tabelle #ddbau01412).

(4) Der Überstand von Abdeckungen muss eine Tropfkante mit mind. 20 mm Abstand (siehe Tabelle #ddbau01412) von den zu schützenden Bauwerksteilen erhalten. Bei Putzfassaden oder Wärmedämmverbundsystemen wird empfohlen, den Überstand der Tropfkante zum fertigen Oberputz mit 40 mm auszuführen.

Skizze Dachrandabschluss © vdd
Abbildung: Skizze Dachrandabschluss © vdd #ddbau01935
Mindest- Auf-/Abkanthöhen © vdd
Tabelle: Mindest- Auf-/Abkanthöhen © vdd #ddbau01412

(5) Stöße von Abdeckungen müssen so ausgebildet sein, dass durch temperaturbedingte Längenänderungen keine Schäden an Abdeckung, Abdichtungsschicht und Außenwand entstehen können.

(6) Halter- und Abdeckbleche müssen so befestigt werden, dass sie den zu erwartenden Windlasten standhalten.

(7) Bei Anschlüssen an aufgehenden Bauteilen sind Aufkantungen und Überhangstreifen erforderlich.

(8) Durchdringungen an Dachrandabdeckungen sind zu vermeiden. Geländerstützen sind an der äußeren senkrechten Fläche oder an der Unterseite von Kragplatten zu befestigen. Blitzschutz oder Elektroleitungen sollten unter der Dachrandabdeckung herausgeführt werden.

(9) Die Ausführungs- bzw. Montagevorschriften der Hersteller sind zu beachten.

Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Polymerbitumenbahnen mit mehrteiligem Profil © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Polymerbitumenbahnen mit mehrteiligem Profil © vdd #ddbau01418
Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Kunststoffbahnen mit mehrteiligem Profil © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Kunststoffbahnen mit mehrteiligem Profil © vdd #ddbau01419
Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Polymerbitumenbahnen © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Polymerbitumenbahnen © vdd #ddbau01420
Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Kunststoffbahnen © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Kunststoffbahnen © vdd #ddbau01421
Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen © vdd #ddbau01422
Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Wandanschluss - beweglich - mit Polymerbitumenbahnen © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Wandanschluss – beweglich – mit Polymerbitumenbahnen © vdd #ddbau01423
Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Wandanschluss - beweglich - mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Wandanschluss – beweglich – mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen © vdd #ddbau01424
Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Abdichtung © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Dachrandabschlusses mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Abdichtung © vdd #ddbau01425

3.5.4 An- und Abschlüsse mit Blechen (#ddbau10507)

3.5.4.1 An- und Abschlüsse mit eingeklebten Blechen bei Abdichtungen mit Polymerbitumen- oder Bitumenbahnen (#ddbau10508)

(1) Lassen sich bei Abdichtungen eingeklebte Winkelblechanschlüsse nicht vermeiden, werden sie aus abgekanteten Metallstreifen (z. B. Kupfer, Titanzink, Edelstahl) hergestellt. Diese Anschlüsse sind Wartungsdetails und sollten zugänglich sein.

(2) Die Bleche sind an Nähten und Stößen wasserdicht zu verbinden. Falzverbindungen sind nicht zulässig.

(3) Dachrandabschlussprofile, die wie Blechverwahrungen direkt in die Abdichtung eingebunden oder eingeklebt werden, sind nicht geeignet.

(4) Unter und hinter Blechanschlüssen, die mit Beton oder Mörtel in direkten Kontakt kommen, muss eine Bitumenbahn als Schutz- oder Trennlage verlegt werden.

(5) Blechverwahrungen sind auf der Unterkonstruktion direkt durch Nagelung in ca. 5 cm Abstand versetzt zu befestigen. Bei nicht nagelbarem Untergrund sind zu diesem Zweck Nagelbohlen (Randhölzer) anzuordnen. Klebeflansche dürfen dachseitig nicht über Randhölzer überstehen oder müssen nach unten abgekantet werden.

(6) Die Einklebefläche von Blechanschlüssen muss mind. 16 cm breit sein. Die Einklebefläche muss sauber und fettfrei sein und sollte mit einem Bitumenvoranstrich versehen werden. Die Abdichtungslagen müssen vollflächig im Lagenrückversatz aufgeklebt werden. Die aufgeklebte Abdichtung sollte mind. 10 mm vor der Aufkantung enden.

(7) Das obere Ende von Blechverwahrungen muss mit einem zusätzlichen und getrennt angebrachten Überhangstreifen gegen hinterlaufendes Wasser abgesichert werden, wenn dies nicht durch andere Abdeckungen verhindert wird, z. B. regensichere vorgehängte Außenwandbekleidungen.

(8) Metallanschlüsse, die in wasserführenden Ebenen liegen, müssen mit einem Korrosionsschutzanstrich versehen werden. Dies gilt nicht für Edelstahlbleche.

(9) Die Richtlinien des ZVSHK Zentralverband Sanitär Heizung Klima sind zu beachten.


3.5.4.2 An- und Abschlüsse mit Verbundblechen bei Abdichtungen mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen (#ddbau10509)

(1) An- und Abschlüsse mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen können mit Verbundblechen hergestellt werden.

(2) Verbundbleche sind bei An- oder Abschlüssen im Untergrund zu verschrauben. Der Schraubenabstand sollte maximal 20 cm betragen und die Schrauben sollten versetzt angeordnet werden.

(3) Die Verbindung der Verbundbleche erfolgt mit Zuschnittstreifen aus Bahnen. Der Zuschnittstreifen über der Fuge sollte einen mindestens 2 cm breiten unverschweißten Bereich aufweisen. Kreppband entsprechender Breite kann für die Montagehilfe unter dem Zuschnittstreifen eingesetzt werden.

(4) Das obere Ende von Blechverwahrungen ist gegen hinterlaufendes Wasser zu sichern, z. B. mit einem Überhangstreifen.


3.5.5 Anschlüsse an Türen und Fenster (#ddbau10510)

(1) Um zu verhindern, dass bei Schneematschbildung, Wasserstau, Schlagregen, Winddruck oder bei Vereisung Niederschlagswasser eindringt, sollte die Anschlusshöhe im Tür- und Fensterbereich mindestens 15 cm über Oberfläche Belag oder Gesteinsschüttung betragen.

(2) Türen und Fenster müssen für den Anschluss von Abdichtungsbahnen geeignet sein. Sie müssen so konstruiert sein, dass die Abdichtungsschicht hinter Rollladenschienen und Deckleisten durchgeführt werden kann. Entwässerungsöffnungen müssen zur Außenseite des Anschlusses entwässern.

(3) Das Oberflächengefälle des Belages sollte nicht in Richtung der Tür verlaufen. Notentwässerungseinrichtungen sind so zu planen und anzuordnen, dass bei Verstopfung des Ablaufs die Schwelle nicht überstaut werden kann.

(4) Anschlusshöhen < 15 cm sind zulässig, wenn im unmittelbaren Tür- und Fensterbereich Entwässerungsmöglichkeiten, wie z. B. eine Dränrinne mit Anschluss an die Entwässerungseinrichtung, so angeordnet werden, dass zu jeder Zeit ein einwandfreier Wasserablauf sichergestellt ist.

(5) Der Anschluss an Türschwellen kann durch Hochziehen der Abdichtung wie an Wandanschlüssen oder durch das Einbauen von Türanschlussblechen erfolgen. Anschlüsse müssen hinter Rolladenschienen und Deckleisten durchgeführt werden.

(6) Die Abdichtung von Anschlüssen an Tür- und Fensterkonstruktionen aus Kunststoff kann z. B. mit selbstklebenden Bahnen oder Anschlussblechen hergestellt werden. Anschlüsse mit Kunststoffbahnen können mit Verbundblechen hergestellt werden. Dabei sind die Herstellervorschriften zu beachten.

(7) An Tür- und Fensterrahmen hochgeführte Abdichtungen müssen mechanisch, z. B. durch Klemmprofile, befestigt werden. Der Anschluss ist durch einen Überhangstreifen zu schützen oder mit Dichtstofffase zu versiegeln.

(8) Blechverwahrungen an Tür- und Fensterrahmen müssen in allen Ecken sorgfältig eingepasst werden. Alle Nähte der Blechverwahrungen sind wasserdicht herzustellen.

(9) Anschlusshöhen an Türen < 5 cm und barrierefreie Übergänge sind nicht durch die Abdichtungsmaßnahme allein zu lösen. Sie erfordern auf den Einzelfall abgestimmte zusätzliche Maßnahmen, die zwischen Planer, Ausführenden und Bauherrn abgestimmt werden müssen. Türelemente und Schwellenprofile müssen für barrierefreie Übergänge geeignet sein. Allgemeine Planungsgrundsätze hierzu finden sich in E DIN 18531-1:2024.

Detailskizze eines Terrassentüranschlusses mit Polymerbitumenbahnen und Drainrinne (Gitterrost) © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Terrassentüranschlusses mit Polymerbitumenbahnen und Drainrinne (Gitterrost) © vdd #ddbau01448
Detailskizze eines Terrassentüranschlusses mit Kunststoffbahnen und Drainrinne (Gitterrost) © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Terrassentüranschlusses mit Kunststoffbahnen und Drainrinne (Gitterrost) © vdd #ddbau01449
Detailskizze eines Terrassentüranschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen und Drainrinne (Gitterrost) © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Terrassentüranschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen und Drainrinne (Gitterrost) © vdd #ddbau01450

3.5.6 Dachdurchdringungen (#ddbau10511)

3.5.6.1 Allgemeines (#ddbau10512)

(1) Dachdurchdringungen sind durch planerische Maßnahmen auf ein Minimum zu reduzieren und möglichst in Sammelschächten zusammenzufassen. Diese können analog zum Wandanschluss (Kap. 3.5.2) oder analog Kap. 3.5.5 hergestellt werden.

(2) Aggregate und Aufständerungen sollten auf ausreichend druckverteilende Schutzschichten aufgestellt werden. Ist dies nicht möglich, so sind sie auf Stützen zu montieren. Diese müssen einen rechteckigen oder runden Querschnitt aufweisen und geschlossen sein. Der Abstand zwischen Oberkante der Abdichtung und Unterkante des Aggregats sollte mindestens 50 cm sein. Oberhalb der hochgeführten Abdichtung ist an der Stütze ein wasserabweisendes, dicht angeschweißtes Blech anzubringen.

(3) Bei Dachdurchdringungen sollte der lichte Abstand der Außenkanten untereinander und/oder zu anderen Bauteilen mind. 30 cm betragen, damit die jeweiligen Anschlüsse fachgerecht hergestellt werden können.

(4) Estriche und Plattenbeläge dürfen nicht direkt an Durchdringungen anschließen. Sie müssen durch eine mind. 2 cm breite Fuge von diesen getrennt sein, damit der Anschluss der Abdichtung oder die Durchdringung selbst durch temperaturbedingte Bewegungen des Belags nicht gefährdet wird.


3.5.6.2 Dunstrohre (#ddbau10513)

Der Anschluss der Abdichtung an Dunstrohre erfolgt mit vorgefertigten Hülsenrohren aus Metall oder aus Kunststoff, jeweils mit Klebeflansch oder mit Manschette aus dem Werkstoff der jeweiligen Flächenabdichtung. Bei Abdichtungen mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen können Hülsen und Manschetten auch bauseits aus dem jeweiligen Werkstoff der Flächenabdichtung hergestellt werden. Die Klebeflansche oder Manschetten sind in die Flächenabdichtung einzubinden. Das obere Ende von Formstücken muss gegen hinterlaufendes Wasser gesichert sein.

Detailskizze von Anschlüssen mit Polymerbitumenbahnen an Dunstrohr mit Klebeflansch © vdd
Abbildung: Detailskizze von Anschlüssen mit Polymerbitumenbahnen an Dunstrohr mit Klebeflansch © vdd #ddbau01456
Detailskizze eines Anschlusses mit Kunststoffbahnen an Dunstrohr mit Flansch © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Anschlusses mit Kunststoffbahnen an Dunstrohr mit Flansch © vdd #ddbau01457
Detailskizze eines Anschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen an Dunstrohr mit Flansch © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Anschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen an Dunstrohr mit Flansch © vdd #ddbau01458
Detailskizze eines Anschlusses mit Polymerbitumenbahnen an Lüfterrohr mit industriell vorgefertigten Flanschen mit wasserdicht aufgebrachten Manschetten, Sanierung © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Anschlusses mit Polymerbitumenbahnen an Lüfterrohr mit industriell vorgefertigten Flanschen mit wasserdicht aufgebrachten Manschetten, Sanierung © vdd #ddbau01459

3.5.6.3 Antennenmasten, Stützen und Verankerungen, Blitzschutzanlagen (#ddbau10514)

(1) Antennenmasten o. ä. müssen in der Unterkonstruktion ausreichend sicher befestigt sein.

(2) Hülsen und Metallrohre müssen so ausgebildet sein, dass Tauwasser nicht in den Dachaufbau gelangen kann. Wenn zwischen Hülse und Metall- oder Dunstrohr ein Hohlraum entsteht, ist dieser mit z. B. PUR-Montageschaum zu schließen.

(3) Durch die Anlagenteile der Blitzschutzsysteme darf die Dichtheit des Daches nicht beeinträchtigt werden.

Detailskizze einer Einfassung mit Polymerbitumenbahnen © vdd
Abbildung: Detailskizze einer Einfassung mit Polymerbitumenbahnen © vdd #ddbau01463

3.5.6.4 Lichtkuppeln und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (#ddbau10515)

(1) Lichtkuppeln bestehen in der Regel aus Aufsetzkranz und darauf getrennt angeordneten Lichtschalen bzw. Öffnungssystemen. Aufsetzkränze müssen auf dem Untergrund nach Herstellerangaben befestigt werden.

(2) Wird der Anschluss mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen an Aufsetzkränze durch einen Klebeflansch mit Einklebefläche hergestellt, muss dieser mind. 12 cm breit sein. Eingeklebte Anschlüsse bei Dachneigungen unter 5° (≤ 8,8 %) sollten ca. 5 cm aus der wasserführenden Ebene angehoben werden. Der Übergang ist dann keilförmig auszubilden.

(3) Bei Abdichtungen mit Kunststoffbahnen ist eine geeignete Randfixierung z. B. mit Verbundblech oder Befestigungsschiene herzustellen und die Anschlussbahn über die Randfixierung hinweg auf die Flächenabdichtung zu führen.

(4) Die Oberkante des Aufsetzkranzes muss mindestens 15 cm über Oberfläche Belag oder Gesteinsschüttung liegen.

(5) Bei Dachneigungen über 5° (> 8,8 %) sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einen Wasseranstau vor der firstzugewandten Lichtkuppelseite zu vermeiden (z. B. Einbau von Dämmstoffkeilen für Kontergefälle) .

(6) Die Anschlussbahnen müssen im Übergangsbereich zur Dachebene abgesetzt werden.

(7) Es wird empfohlen, Anschlüsse von Abdichtungen an Lichtkuppelaufsetzkränze durch vollständiges Eindichten des Aufsetzkranzes bis zum oberen Rand herzustellen

(8) Bei vollständig eingedichteten Aufsetzkränzen sind die hochgeführten Abdichtungsbahnen mechanisch zu befestigen, z. B. mit Klemmschiene oder Klemmprofil. Der obere Abschluss sollte mit einer Dichtstofffase versiegelt werden.

(9) Bei Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen ist der Aufsetzkranz in der Regel mit einem Voranstrich vorzustreichen. Bei hitzeempfindlichen Aufsetzkränzen sollte die Verarbeitung vorzugsweise im Klappverfahren erfolgen oder es sind Kaltselbstklebebahnen mit entsprechendem Voranstrich einzusetzen.

(10) Abdichtungen mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen können lose oder verklebt am Aufsetzkranz hochgeführt werden und sind oben mechanisch zu fixieren. Der Aufsetzkranz kann auch mit Verbundblechen eingefasst werden (siehe Kapitel 3.5.6.2 (#ddbau10513)) . Der obere Abschluss sollte mit einer Dichtstofffase versiegelt werden. Die Flächenabdichtung ist an den Verbundblechen anzuschließen. Die Herstellervorschriften sind zu beachten.

(11) Bei Anordnung mehrerer Lichtkuppelelemente sollte der Abstand zwischen den äußeren Kanten der Flansche der Aufsetzkränze untereinander mind. 50 cm betragen.

(12) Anschlüsse an Lichtbänder werden als Wandanschluss entsprechend Abschnitt 3.5.2 ausgeführt.

Detailskizze eines Lichtkuppelanschluss mit Polymerbitumenbahnen, z. B. Sanierung am Aufsetzkranz hochgeführt © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Lichtkuppelanschluss mit Polymerbitumenbahnen, z. B. Instandsetzung am Aufsetzkranz hochgeführt © vdd #ddbau01477
Detailskizze eines Lichtkuppelanschlusses mit Polymerbitumenbahnen – Klebeflansch aus der wasserführenden Ebene angehoben © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Lichtkuppelanschlusses mit Polymerbitumenbahnen – Klebeflansch aus der wasserführenden Ebene angehoben © vdd #ddbau01478
Detailskizze eines Lichtkuppelanschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen auf Holzbohle
Abbildung: Detailskizze eines Lichtkuppelanschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen auf Holzbohle © vdd #ddbau01479
Detailskizze eines Lichtkuppelanschlusses mit Polymerbitumenbahnen mit Einfassung des Aufsetzkranzes © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Lichtkuppelanschlusses mit Polymerbitumenbahnen – mit Einfassung des Aufsetzkranzes © vdd #ddbau01480
Detailskizze eines Lichtkuppelanschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen direkt auf Stahltrapezprofil © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Lichtkuppelanschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen – direkt auf Stahltrapezprofil © vdd #ddbau01481
Detailskizze eines Lichtkuppelanschlusses mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Dachabdichtung, mit Einfassung des Aufsetzkranzes © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Lichtkuppelanschlusses mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Dachabdichtung, mit Einfassung des Aufsetzkranzes © vdd #ddbau01482
Detailskizze eines Lichtbandes mit Polymerbitumenbahnen © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Lichtbandes mit Polymerbitumenbahnen © vdd #ddbau01483
Detailskizze eines Lichtbandes mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen
Abbildung: Detailskizze eines Lichtbandanschluss mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen © vdd #ddbau01484

3.5.7 Bewegungsfugen (#ddbau10516)

(1) Die Anordnung von Bewegungsfugen in der Dachkonstruktion richtet sich nach baukonstruktiven Erfordernissen. Sie sind in allen Schichten des Dachaufbaues auszubilden.

(2) Die erforderlichen Angaben über die zu erwartenden Bewegungen über Fugen müssen bei der Planung der Abdichtung vorliegen und sind Grundlage für die Konstruktion der Fugenausbildung. Fugenflanken können sich relativ zueinander bewegen. Die Bewegungen können:

  • senkrecht zur Abdichtungsebene, z. B. Setzungen
  • parallel zur Abdichtungsebene, z. B. Dehnung
  • als Scherung

sowie in der Kombination dieser Einzelbewegungen auftreten.

Sie können langsam oder schnell, einmalig, selten oder häufig wiederholt auftreten und unterschiedlich groß sein. Daraus ergeben sich zwei unterschiedliche Fugentypen.

Fugentyp I liegt vor bei langsam ablaufenden, einmaligen oder selten wiederholten Bewegungen (z. B. Setzungsbewegungen, Schwindverkürzungen oder Längenänderungen durch jahreszeitliche Temperaturschwankungen in oberseitig wärmegedämmten Dachflächen) von nicht mehr als 5 mm bei verklebten Abdichtungen bzw. nicht mehr als 10 mm bei lose verlegten Abdichtungen.

Fugentyp II liegt vor bei schnell ablaufenden oder häufig wiederholten Bewegungen (z. B. Längenänderungen durch tageszeitliche Temperaturschwankungen) , bei allen Bewegungen von mehr als 5 mm bei verklebten Abdichtungen bzw. mehr als 10 mm bei lose verlegten Abdichtungen.

(3) Fugen des Typs I können in der Abdichtungsebene ausgeführt werden. Bei verklebten Abdichtungen ist ein Schleppstreifen von mind. 20 cm Breite unter der Abdichtung anzuordnen. Bei lose verlegten Abdichtungen ist die Abdichtung über der Fuge ggf. durch geeignete Maßnahmen, z. B. durch Stützbleche, zu unterlegen. Fugen des Typs II werden unter Berücksichtigung von Größe und Häufigkeit der Bewegungen durch Unterbrechung der Flächenabdichtung hergestellt. Mögliche Maßnahmen sind:

  • schlaufenartige Anordnung geeigneter Abdichtungsbahnen
  • geeignete Fugenbänder mit Klebe- oder Anschweißflansch
  • vorgefertigte Fugenkonstruktionen mit integrierten Dichtungsprofilen
  • Los- und Festflanschkonstruktionen mit Fugenbändern

Fugen des Typs II sollten aus der Abdichtungsebene, z. B. durch Anordnung von Dämmstoffkeilen oder Aufkantungen, herausgehoben werden. Die Teilflächen sind unabhängig voneinander zu entwässern.

(4) Bewegungsfugen sollten nicht unmittelbar im Bereich von Wandanschlüssen angeordnet werden und dürfen insbesondere nicht durch Ecken von Wandanschlüssen oder Randaufkantungen verlaufen. Ist dies unvermeidbar, so sind besondere konstruktive Maßnahmen notwendig, die geplant werden müssen.

(5) Bei größeren Dehnungs-, Setzungs- oder Scherbewegungen, z. B. in Bergsenkungsgebieten, ist die Abdichtung über Bewegungsfugen durch Sonderkonstruktionen mit Abdeckungen oder Flanschkonstruktionen herzustellen.

(6) Bei Abdichtungen über Bewegungsfugen sind Abdichtungsbahnen mit hoher Dehnfähigkeit zu verwenden.

(7) Bewegungsfugen sind bis zum Ende der Abdichtung durchzuführen, einschließlich der An- und Abschlüsse.

Detailskizze einer Bewegungsfuge (Fugentyp 2, DIN 18531-3) mit Polymerbitumenbahnen auf Stahlbetondecke © vdd
Abbildung: Detailskizze einer Bewegungsfuge (Fugentyp 2, DIN 18531-3) mit Polymerbitumenbahnen auf Stahlbetondecke © vdd #ddbau01493
Detailskizze einer Bewegungsfuge (Fugentyp 2, DIN 18531-3) mit Kunststoffbahnen © vdd
Abbildung: Detailskizze einer Bewegungsfuge (Fugentyp 2, DIN 18531-3) mit Kunststoffbahnen © vdd #ddbau01494
Detailskizze einer Bewegungsfuge (Fugentyp 1, DIN 18531-3) mit Polymerbitumenbahnen auf Stahlbetondecke © vdd
Abbildung: Detailskizze einer Bewegungsfuge (Fugentyp 1, DIN 18531-3) mit Polymerbitumenbahnen auf Stahlbetondecke © vdd #ddbau01495
Detailskizze einer Bewegungsfuge (Fugentyp 1, DIN 18531-3) mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen, lose verlegt © vdd
Abbildung: Detailskizze einer Bewegungsfuge (Fugentyp 1, DIN 18531-3) mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen, lose verlegt © vdd #ddbau01496
Detailskizze einer Gebäude-Bewegungsfuge mit Polymerbitumenbahnen und Abdeckung © vdd
Abbildung: Detailskizze einer Gebäude-Bewegungsfuge mit Polymerbitumenbahnen und Abdeckung © vdd #ddbau01497
Detailskizze einer Gebäude-Bewegungsfuge mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen und Abdeckung © vdd
Abbildung: Detailskizze einer Gebäude-Bewegungsfuge mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen und Abdeckung © vdd #ddbau01498

3.5.8 Dachentwässerung (#ddbau10517)

Siehe hierzu auch abc Anhang III, Entwässerung und Notentwässerung (#ddbau10605).


3.5.8.1 Allgemeines (#ddbau10518)

(1) Jede Dachfläche mit einer in das Gebäude abgeführten oder am Gebäude verlaufenden Entwässerung muss mind. einen Ablauf und einen Notab- oder Notüberlauf mit freiem Abfluss über die Gebäudefassade erhalten. Planung und Bemessung erfolgen nach DIN 1986-100.

(2) Innenliegende Dachentwässerungen sind an den Tiefpunkten der Dachfläche zu planen, z. B. Anordnung der Abläufe an den Stellen maximaler Durchbiegung.


3.5.8.2 Dachabläufe (#ddbau10519)

(1) Dachabläufe sollten einen Abstand von mind. 30 cm von anderen Details haben. Sie müssen so konstruiert und eingebaut sein, dass sie keine Wärmebrücke in der Dachkonstruktion bilden.

(2) Um einen einwandfreien Wasserablauf sicherzustellen, sollten Flansche von Dachabläufen in den Untergrund eingelassen werden. Es wird empfohlen, die Wärmedämmschicht im Ablaufbereich (ca. 1 m x 1 m) 2 cm dünner auszubilden.

(3) Bei wärmegedämmten Dachkonstruktionen mit Dampfsperre sind zweiteilige Dachabläufe zu verwenden. Befinden sich unmittelbar unter der Decke beheizte oder genutzte Räume, so sind wärmegedämmte Dachabläufe zu verwenden.

(4) Der Grundkörper des Dachablaufs muss mit dem Untergrund verbunden werden.

(5) Der Anschluss der Abdichtung an Dachabläufe erfolgt mit Fest- und Losflansch oder integrierten Anschlussbahnen. Die Anschlussbahnen müssen auf den Stoff der Abdichtung abgestimmt sein. Bei Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen dürfen auch Klebeflansche verwendet werden. Bei Abdichtungen mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen können auch Anschweißflansche verwendet werden.

(6) Werkseitig vorgefertigte Dachabläufe müssen DIN EN 1253-2 entsprechen.

(7) Bei Begrünung ist der Bereich der Dachabläufe von der Vegetation freizuhalten.

(8) Dachabläufe müssen die Abdichtungsebene entwässern, bei genutzten Dachflächen auch die Oberfläche der Nutzschicht. Zur Kontrolle der Dachabläufe sollten die Entwässerungsroste herausnehmbar sein. Entwässerungsroste, die im Nutzbelag fest eingebunden sind, dürfen nicht gleichzeitig mit dem Dachablauf fest verbunden sein. Die unabhängige Eigenbeweglichkeit des Nutzbelages gegenüber dem Entwässerungsrost ist bei der Planung zu berücksichtigen.

Detailskizze eines Anschlusses mit Polymerbitumenbahnen am Dachablauf mit Aufstockelement © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Anschlusses mit Polymerbitumenbahnen am Dachablauf mit Aufstockelement © vdd #ddbau01510
Detailskizze eines Anschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen an Dachablauf mit Aufstockelement © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Anschlusses mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen an Dachablauf mit Aufstockelement © vdd #ddbau01511

3.5.8.3 Traufausbildung mit Rinne (#ddbau10520)

(1) Erfolgt die Entwässerung von Dachflächen über vorgehängte Dachrinnen, so sollte als Übergang ein Traufblech angeordnet werden. Bei Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen muss die Einklebefläche von Blechanschlüssen mind. 16 cm breit, sauber und fettfrei sein und sollte mit einem geeigneten Voranstrich versehen werden. Die Abdichtungslagen müssen vollflächig im Lagenrückversatz aufgeklebt werden.

(2) Bei Abdichtungen mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen sollten vorzugsweise Verbundbleche verwendet werden.

(3) Bei nicht nagelbarem Untergrund sind Nagelleisten, bei einer vorhandenen Dämmschicht Randbohlen vorzusehen. Randbohlen sollten 1 cm dünner als die vorhandene Dämmschicht sein. Traufbleche sollten dachseitig nicht über die Randbohle oder Nagelleiste überstehen oder müssen nach unten abgekantet werden. Traufbleche aus Verbundblech sollten mit Schrauben im Abstand von max. 15 cm befestigt werden. Die Schrauben sind versetzt anzuordnen.

(4) Wird die Abdichtung bis zur Abtropfkante heruntergezogen, hat das Blech keine Dicht-, sondern Stützfunktion. Hier genügt eine lose Überlappung der einzelnen Stützbleche untereinander von ca. 5 cm und eine direkte Befestigung der Bleche durch versetztes Nageln in ca. 5 cm Abstand.

(5) Rinnenhalter müssen in Deckunterlagen oder Randbohlen eingelassen sein.

(6) Bei Rinnen aus verzinktem Stahl oder Titanzink sind innenseitig Maßnahmen zum Korrosionsschutz erforderlich.

Detailskizze eines Anschlusses mit Polymerbitumenbahnen und vorgehängter Dachrinne © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Anschlusses mit Polymerbitumenbahnen und vorgehängter Dachrinne © vdd #ddbau01519
Detailskizze eines Anschlusses mit Kunststoffbahnen und vorgehängter Dachrinne auf Schalung © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Anschlusses mit Kunststoffbahnen und vorgehängter Dachrinne auf Schalung © vdd #ddbau01520
Detailskizze eines Anschlusses mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige mechanisch befestigte Dachabdichtung – vorgehängte Dachrinne –  © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Anschlusses mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige mechanisch befestigte Dachabdichtung – vorgehängte Dachrinne – © vdd #ddbau01521
Detailskizze eines Anschlusses mit Kunststoffbahnen und vorgehängter Dachrinne auf Wärmedämmung © vdd
Abbildung: Detailskizze eines Anschlusses mit Kunststoffbahnen und vorgehängter Dachrinne auf Wärmedämmung © vdd #ddbau01522

3.6 Oberflächenschutz, Schutzschichten und Schutzmaßnahmen (#ddbau10521)

3.6.1 Allgemeines (#ddbau10522)

Oberflächenschutz, Schutzschichten und Schutzmaßnahmen sollen die Abdichtung vor Witterungseinflüssen und mechanischen Einwirkungen schützen. Die Art des Oberflächenschutzes ist abhängig von der Dachneigung, der Tragfähigkeit der Unterkonstruktion und der Nutzung. Bei Polymerbitumenbahnen wird zwischen leichtem und schwerem Oberflächenschutz unterschieden.


3.6.2 Oberflächenschutz (#ddbau10523)

3.6.2.1 Leichter Oberflächenschutz (#ddbau10524)

Leichter Oberflächenschutz besteht aus einer werkseitig aufgebrachten Bestreuung (z. B. Schiefer oder Granulat) auf Polymerbitumenoberlagsbahnen. Er kann für alle Dachneigungen verwendet werden.


3.6.2.2 Schwerer Oberflächenschutz (#ddbau10525)

Schwerer Oberflächenschutz besteht aus einer Gesteinsschüttung (vornehmlich aus natürlichen, ungebrochenen Gesteinskörnungen) der Korngruppe 16/32 mit einer Einbaudicke von mind. 5 cm und/oder mineralischen Plattenbelägen z. B. Betonplatten in Splittbett. Bei Dachneigungen ≥ 3° (≥ 5,2 %) können Zusatzmaßnahmen gegen Abrutschen der Gesteinsschüttung erforderlich werden. Werden einlagige Abdichtungen ausgeführt, ist der Einbau einer Schutzlage zu empfehlen, bei pneumatischer Förderung der Gesteinsschüttung muss eine Schutzlage auf die Abdichtungsschicht aufgebracht werden.


3.6.3 Schutzschichten, Schutzlagen und Schutzmaßnahmen (#ddbau10526)

(1) Bei Abdichtungen von genutzten Dächern sind Schutzschichten oder Schutzlagen gegen mechanische Beschädigung anzuordnen. Dies gilt auch für Dächer mit haustechnischen Anlagen im Bereich der Auflagerflächen. Schutzschichten müssen Abdichtungen dauerhaft vor schädigenden Einwirkungen mechanischer und thermischer Art schützen. Sie können auch Nutzschichten des Bauwerks bilden, z. B. bei Nutzbelägen von Dachterrassen.

(2) Für Schutzlagen sind Stoffe nach Kapitel 3.2.2.1 (#ddbau10426) geeignet, für Schutzschichten Stoffe nach Kapitel 3.2.2.2 (#ddbau10427).

(3) Bewegungen und Verformungen der Schutzschichten dürfen die Abdichtung nicht beschädigen. Schutzschichten sind von der Abdichtung zu trennen und ggf. durch Fugen aufzuteilen. Zwischen der Abdichtungsschicht und einer Schutzschicht aus Beton ist eine Trenn- und Gleitschicht, z. B. zwei Lagen PE-Folie, anzuordnen. Darüber hinaus müssen an Aufkantungen und Durchdringungen der Abdichtung in der Schutzschicht ausreichend breite Fugen vorhanden sein.

(4) In festen Schutzschichten sind ferner Fugen im Bereich von Neigungswechseln, z. B. beim Übergang von schwach zu stark geneigten Flächen, anzuordnen, sofern die Gefällestrecken der einzelnen Flächen mehr als 2 m lang sind.

(5) Die Art der Schutzschicht ist in Abhängigkeit von den zu erwartenden Einwirkungen und den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen. Schutzschichten, die auf die fertige Abdichtung aufgebracht werden, sind möglichst unverzüglich nach Fertigstellung der Abdichtung herzustellen.

(6) Senkrechte Schutzschichten müssen in jedem Bauzustand standsicher sein.

(7) Auf waagerechte oder schwach geneigte Schutzschichten dürfen Lasten nur dann aufgebracht werden, wenn die Schutzschichten belastbar und ggf. gesichert sind.

(8) Schutzlagen sind in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen. Stoffe für Schutzlagen müssen gegen diese Einwirkungen widerstandsfähig und mit der Abdichtungsschicht verträglich sein. Als Schutzlagen sind Stoffe nach Kapitel 3.2.2.1 (#ddbau10426) geeignet.

(9) Schutzmaßnahmen dienen im Gegensatz zu Schutzschichten dem vorübergehenden Schutz der Abdichtung während der Bauarbeiten. Sie müssen auf den Zeitraum des maßgebenden Bauzustandes, z. B. einer Arbeitsunterbrechung, abgestimmt sein. Auf ungeschützten Abdichtungsbahnen dürfen keine Lasten, z. B. Baustoffe oder Geräte, gelagert werden.


3.7 Dachbegrünung (#ddbau10527)

3.7.1 Allgemeines (#ddbau10528)

(1) Die Begrünung von Dächern mit Abdichtungen hat viele Vorteile. Neben positiven ökologischen und städtebaulichen Aspekten sprechen auch bautechnische und ökonomische Argumente für die Begrünung von Dächern. Diese gelten für Neubau und Instandsetzung.

(2) Positive Aspekte für die Bautechnik:

  • Sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz
  • Energieeinsparung
  • Schallschutz
  • Verminderung der Beanspruchung der Abdichtung durch UV-Strahlung, hohe Temperaturdifferenzen und mechanische Einwirkungen
  • Reduzierung abwassertechnischer Anlagen (z. B. Verminderung der Abflussquerschnitte von Fallleitungen)

(3) Positive Aspekte für die Ökonomie:

  • Verlängerung der Nutzungsdauer des Gesamtaufbaus
  • Wertsteigerung des Gebäudes
  • Einsparung von Regenwassergebühren
  • finanzieller Ausgleich für versiegelte Flächen

(4) Positive Aspekte für die Ökologie:

  • Regenwasserrückhaltung (Entlastung des Kanalisationsnetzes insbesondere bei Starkregen)
  • Verbesserung des Kleinklimas durch, Staubbindung, Luftkühlung und Erhöhung der Luftfeuchtigkeit
  • Lebensraum für Flora und Fauna
  • CO2-Bindung
  • Urban Farming

(5) Positive Aspekte für Gestaltung/Städtebau

  • Verbesserung des Stadt- und Landschaftsbildes
  • Erholungsraum für Menschen in Ballungsgebieten, dadurch Mehrfachnutzen teurer Grundstücke
  • Naturhaftes Erleben von Grünflächen in städtischen Wohnlagen

3.7.2 Hinweise zur Planung und Ausführung von Dachbegrünungen (#ddbau10529)

(1) Dachbegrünungen erfordern eine rechtzeitige Abstimmung aller beteiligten Fachleute der Planungs- und Ausführungsseite, damit alle bauphysikalischen, konstruktiven und vegetationstechnischen Anforderungen unter Berücksichtigung erforderlicher Absturzsicherungsmaßnahmen in Einklang gebracht werden können. Ebenfalls müssen technische Vorrichtungen wie z. B. Wasseranschlüsse für die Bewässerung der Dachbegrünung geplant werden.

(2) Die fachgerechte Ausführung eines kompletten Dach- und Begrünungsaufbaus erfordert die Zusammenarbeit von Planer, Dachdecker, Bauwerksabdichter und Landschaftsgärtner. Dies ist durch darauf abgestimmte Bauablaufplanung, Ausschreibung und Vergabe der Leistungen sicherzustellen. Eindeutig gärtnerische Leistungen sollten, gerade im Hinblick auf die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten, durch entsprechende Fachleute geplant und ausgeführt werden.

(3) Die Materialauswahl der Funktionsschichten des Begrünungsaufbaues (Schutzlagen, Drän- bzw. Wasserspeicherschicht, Filterschicht, Vegetationstragschicht, Bepflanzung) ist vom individuellen Begrünungsziel abhängig.

(4) Bestehende Dachaufbauten sind vor einer nachträglichen Begrünung auf ihre baukonstruktiven und bauphysikalischen Voraussetzungen bzw. ihre Funktionseigenschaften, wie z. B. Durchwurzelungsschutz, zu überprüfen. Im Zweifelsfall ist immer der Einbau einer durchwurzelungsfesten Abdichtungsschicht zu empfehlen.

(5) Das geplante Erscheinungsbild der Vegetation kann sich durch nicht beeinflussbare objektspezifische Gegebenheiten während der Nutzung verändern. Unabhängig davon ist eine Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, sowie Wartungsarbeiten an den technischen Einrichtungen ausdrücklich zu empfehlen.


3.7.3 Arten der Dachbegrünung (#ddbau10530)

Dachbegrünungen unterscheiden sich in Abhängigkeit von der Nutzung sowie der bautechnischen Gegebenheiten in drei Begrünungsarten. Dabei verlaufen die Übergänge zwischen den Begrünungsarten fließend.


3.7.3.1 Extensivbegrünungen (#ddbau10531)

(1) Extensivbegrünungen sind Vegetationsformen, die sich weitgehend selbst erhalten und weiterentwickeln. Sie erfordern daher meist nur einen geringen Pflegeaufwand. Es werden Pflanzen mit besonderer Anpassung an extreme Standortbedingungen wie Moose, Sedum, Kräuter und Gräser verwendet.

(2) Charakteristisch für Extensivbegrünungen sind eine verhältnismäßig einfache Herstellung, geringe Aufbauhöhe und geringes Gewicht. Daher ist diese Begrünungsart insbesondere auch für Bestandsgebäude geeignet. Extensivbegrünungen sind in der Regel mit geringem Aufwand und kostengünstig herstellbar.


3.7.3.2 Einfache Intensivbegrünungen (#ddbau10532)

Einfache Intensivbegrünungen sind als Begrünungen mit Gräsern, Stauden und kleinen Gehölzen ausgebildet. Die Pflanzen stellen höhere Anforderungen an die Vegetationstragschicht sowie an Wasser- und Nährstoffversorgung. Herstellungsaufwand und -kosten, Schichtdicke, Gewicht sowie Pflegemaßnahmen sind höher als bei Extensivbegrünungen.


3.7.3.3 Intensivbegrünungen (#ddbau10533)

Intensivbegrünungen umfassen aufwändigere Pflanzungen von Stauden und Gehölzen sowie Rasenflächen bis hin zu Bäumen. Diese Begrünungsart ist in den Möglichkeiten der Nutzung und Gestaltung am vielfältigsten. Sie ist jedoch auch hinsichtlich der Anforderung an Vegetationstragschicht, Wasser- und Nährstoffversorgung, Herstellungsaufwand und -kosten, Schichtdicke, Gewicht sowie Pflegemaßnahmen am aufwändigsten. Intensivbegrünungen sind nur durch eine intensive Pflege, vor allem eine regelmäßige Wasser- und Nährstoffversorgung, dauerhaft zu erhalten. Diese Begrünungsart ist in den Möglichkeiten der Nutzung und Gestaltung am vielfältigsten.


3.7.4 Retentionsdächer (#ddbau10535)

Retentionsdächer halten Wasser auf der Dachfläche zurück und ermöglichen so die natürliche Verdunstung wie auch die zeitverzögerte und gedrosselte Einleitung des Überschusswassers in die Kanalisation. Sie leisten damit einen Beitrag zum Regenwassermanagement und wirken den negativen Effekten von Starkregenereignissen entgegen. Zusätzlich verbessern sie durch die erhöhte Verdunstung an Ort und Stelle die Wasserbilanz des Baufeldes und sind somit eine wirkungsvolle Klimaanpassungsmaßnahme für überhitzte Stadtbezirke. Weitere Informationen sind im vdd-Merkblatt Retentionsdächer enthalten.

Aufbau eines Retentionsdaches
Abbildung: Aufbau eines Retentionsdaches © vdd #ddbau01553

3.7.5 Funktionsschichten (#ddbau10536)

Die Funktionsschichten einer Dachbegrünung zeigen die Abbildungen #ddbau01556 und #ddbau01557. Bei entsprechender Materialauswahl kann eine Schicht auch mehrere Funktionen erfüllen.

Nachfolgend sind spezifische, auf die Dachbegrünung bezogene Hinweise zum Schichtaufbau aufgeführt.


3.7.5.1 Dachaufbau (#ddbau10537)

  1. Tragkonstruktion
    Alle Konstruktionsarten sind möglich, wenn die Lasten statisch abgetragen werden können. Die Lasten der Dachbegrünung sind im wassergesättigten Zustand anzusetzen.
  2. Dampfsperre
    Um sicherzustellen, dass sich auch bei ggf. auf der Abdichtungsschicht stehendem Wasser (z. B. Anstaubewässerung) kein schädliches Tauwasser im Dachaufbau bildet, sind Dampfsperren mit ausreichend hohem Diffusionswiderstand zu verwenden. Hierfür eignen sich besonders Polymerbitumenbahnen mit Trägereinlagen aus Metallband- oder Metall-Kunststoff-Verbund.
  3. Wärmedämmung
    Bei intensiv begrünten Dachflächen und Solargründächern sind Dämmstoffe mit erhöhter Druckbelastbarkeit, Typkurzzeichen dh oder ds nach DIN 4108-10, zu verwenden. Bei extensiv begrünten Dachflächen dürfen auch Dämmstoffe mit dem Typkurzzeichen dm verwendet werden.
  4. Abdichtung und Durchwurzelungsschutz
    Die Funktion des Durchwurzelungsschutzes kann von der Abdichtung aus Polymerbitumen oder von Kunststoff- und Elastomerbahnen übernommen werden, wenn sie wurzelfest sind.

    Dies ist grundsätzlich bei der Anwendung unter Begrünung für allen Arten von Abdichtungsbahnen nach DIN EN 13948 „Bestimmung des Widerstandes gegen Wurzelpenetration“ nachzuweisen.

    Ein separater Wurzelschutz ist dann erforderlich, wenn auf einer nicht durchwurzelungsfesten Abdichtungsschicht ein Begrünungsaufbau geplant ist und ausgeführt wird.

    Die Abdichtung der An- und Abschlüsse ist ebenfalls wurzelfest auszuführen. Die erforderlichen Anschlusshöhen sind ab Oberkannte Vegetationstragschicht, Belag oder Kiesschüttung einzuhalten.
: Dachbegrünungsaufbau – Einschichtbauweise
Abbildung: Dachbegrünungsaufbau – Einschichtbauweise © vdd #ddbau01556
Dachbegrünungsaufbau – Mehrschichtbauweise
Abbildung: Dachbegrünungsaufbau – Mehrschichtbauweise © vdd #ddbau01557

3.7.5.2 Trenn- und Gleitlage (#ddbau10538)

Zwischen der Abdichtungsschicht und dem Begrünungsaufbau sind bei Bedarf Trenn- und Gleitlagen anzuordnen.


3.7.5.3 Schutzschicht/Schutzlage (#ddbau10539)

(1) Zwischen der Abdichtungsschicht und dem Begrünungsaufbau ist eine Schutzlage oder Schutzschicht anzuordnen. Sie hat die Funktion, die Abdichtung einschließlich des Durchwurzelungsschutzes während der Bauphase und der späteren Nutzung dauerhaft gegen Beschädigungen zu schützen.

(2) Je nach Belastungsfall dürfen z. B. verwendet werden:

  • Schutzvliese (mindestens 300 g/m²) oder Schutzmatten
  • geeignete Stoffe, die gleichzeitig auch Drän- und Wasserspeicherfunktionen erfüllen
  • Schutzestrich
  • Schutzbeton
  • Gussasphalt

(3) In allen An- und Abschlussbereichen muss die Abdichtungsschicht in geeigneter Weise geschützt werden.


3.7.5.4 Dränschicht bzw. Dränschicht mit Wasserspeicherung (#ddbau10540)

Diese Schicht führt Überschusswasser ab bzw. speichert gezielt Niederschlagswasser zur Pflanzenversorgung. Die Dicke der Schicht und die Wahl der Materialien sind von der Bepflanzung und der Ausführung der Vegetationsschicht abhängig. Bei Einschichtbauweise wird die Funktion der Dränung und Wasserspeicherung von der Vegetationstragschicht übernommen.


3.7.5.5 Filterschicht (#ddbau10541)

Durch diese Schicht wird das Eindringen von Feinteilen und damit eine Verschlämmung der Dränschicht verhindert. Als Filterschicht werden in der Regel geeignete Kunststoffvliese verwendet.


3.7.5.6 Vegetationstragschicht (#ddbau10542)

Sie bietet der Pflanze die Wachstumsbasis, d. h. Nährstoffe, Wasser, Luft und mechanischen Halt. Die Zusammensetzung der hierfür geeigneten Pflanzerde bzw. Substratmischung ist von der individuellen Begrünungsaufgabe abhängig. Je nach Begrünungsart können folgende Aufbauhöhen und Flächenlasten auftreten.

Aufbauhöhen und Flächenlasten © vdd
Tabelle: Aufbauhöhen und Flächenlasten © vdd #ddbau01565

3.7.5.7 Bepflanzung (#ddbau10543)

Bild: Beispiel einer intensiven Dachbegrünung © ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR #ddbau01567

3.7.6 Bauliche Voraussetzungen (#ddbau10544)

3.7.6.1 Gefälle (#ddbau10545)

(1) Das Gefälle in der Abdichtungsebene ist auf die jeweilige Begrünungsform abzustimmen. Für Extensivbegrünungen und einfache Intensivbegrünungen sollten Dächer mit einem Gefälle von mind. 2 % (1,2°) geplant werden. Intensivbegrünungen können auch auf gefällelosen Dachkonstruktionen ausgeführt werden. Werden ein- oder mehrschichtige Extensivbegrünungen auf Dächern mit weniger als 2 % (1,2°) Gefälle geplant, sollte aus entwässerungstechnischen Gründen eine zusätzliche Dränschicht angeordnet werden. Wegen des in diesem Falle zu erwartenden Wasseranstaus kann es zu Pflanzenausfällen, Vegetationsumbildungen und/oder verstärkter Ansiedlung von Fremdvegetation kommen.

(2) Für Intensivbegrünungen mit Anstaubewässerung bis 10 cm ist ein geringeres Gefälle zulässig, wenn der Dachaufbau mit Maßnahmen zur Begrenzung oder Verhinderung der Wasserunterläufigkeit wie vollflächige Verklebung der Abdichtungsschicht auf dem Untergrund oder durch Abschottungen innerhalb der Wärmedämmschichten bei wasserleitenden Dämmstoffen ausgeführt wird.

(3) Bei einer planmäßigen, nicht nur kurzzeitigen Anstaubewässerung über 10 cm ist bei der Planung und Ausführung der Abdichtung der hydrostatische Druck zu berücksichtigen. Die Abdichtung ist nach DIN 18533 zu planen und auszuführen.


3.7.6.2 Wasserrückhaltung (Retention) (#ddbau10546)

Die Wasserrückhaltung wird als Differenz aus der Menge der gefallenen Niederschläge und der abgeflossenen Wassermenge im jährlichen Durchschnitt ermittelt. Ausführliche Angaben dazu sind in der Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen, Ausgabe 2018. Herausgeber: FLL, Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V., Bonn, zu finden.

Abflussbeiwert
Für Dachbegrünungen können die Orientierungswerte aus Tabelle #ddbau01572 als Abflussbeiwerte CS, je nach Dicke des Schichtaufbaus aus Schüttstoffen und abhängig von der Dachneigung, angesetzt werden.

Orientierungswerte für Abflussbeiwerte © vdd
Tabelle: Orientierungswerte für Abflussbeiwerte © vdd #ddbau01572

Tabelle #ddbau01573 enthält Anhaltswerte für die prozentuale Wasserrückhaltung. Im Hinblick auf die Berücksichtigung in Abwassersatzungen mit gesplitteten Gebühren wird gleichzeitig der Jahresabflussbeiwert/Versiegelungsfaktor ausgewiesen.

Wasserrückhaltung, Jahresabflussbeiwert/Versiegelungsfaktor bei Dachbegrünungen in Abhängigkeit von der Aufbaudicke © vdd
Tabelle: Wasserrückhaltung, Jahresabflussbeiwert/Versiegelungsfaktor bei Dachbegrünungen in Abhängigkeit von der Aufbaudicke © vdd #ddbau01573

3.7.6.3 Brandschutz (#ddbau10547)

Sofern entsprechend den Vorgaben der Bauordnung der Länder die Dachfläche widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (Harte Bedachung) ausgebildet werden muss, gilt nach DIN 4102-4/A1:2023-04 Ziff. 11.4 folgendes:

  • Intensivbegrünungen gelten als Bedachungen, die gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig sind.
  • Extensivbegrünungen sind widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme, wenn
    • die Vegetationstragschicht mineralisch bestimmt ist (höchstens 20 % Masseanteil organischer Bestandteile).
    • die Schichtdicke der Vegetationstragschicht mind. 30 mm beträgt.
    • ein Abstandsstreifen aus massiven Platten oder Grobkies ≥ 0,5 m Breite gegenüber Öffnungen in der Dachfläche (Lichtkuppeln, Dachfenster) oder aufgehenden Wänden mit Fenstern, deren Brüstung sich ≤ 0,8 m oberhalb der Vegetationstragschicht befindet, vorhanden ist.
    • alle 40 m eine 30 cm hohe Aufkantung aus nicht brennbaren Baustoffen oder ein 1 m breiter Streifen aus massiven Platten oder Grobkies vorhanden ist, sofern Gebäudeabschlusswände oder Brandwände nicht mind. 30 cm über das Dach, bezogen auf die Vegetationstragschicht, hinausgeführt wurden.
    • bei aneinandergereihten, giebelständigen Gebäuden im Bereich der Traufe ein in der Horizontalen gemessener, mind. 1 m breiter Streifen unbegrünt bleibt und mit einem Oberflächenschutz aus nicht brennbaren Baustoffen versehen ist.

3.7.6.4 Windsogsicherung (#ddbau10548)

(1) Sofern der Aufbau der Dachbegrünung die zur Windsogsicherung des Dachaufbaus notwendige Auflast darstellt, sind die Lasten und entsprechenden Schichtdicken nach DIN EN 1991-1-4 zu dimensionieren. Dabei ist der trockene Zustand zugrunde zu legen. Gegebenenfalls muss die Sicherung der Rand- und Eckbereiche durch Erhöhung der Schichtdicke in diesen Bereichen und/oder durch zusätzliche Gesteinsschüttungen aus Kies und/oder Plattenbelägen erfolgen.

(2) Als Schutz gegen Verwehungen der Vegetationstragschicht bis zur vollständigen Wurzelbildung, kann der Einsatz besonderer Maßnahmen auch in Kombination erforderlich werden:

  • Wahl eines lagestabilen Substrates
  • Auswahl von systembedingt lagestabilen Begrünungen
  • Bewässerung des Substrates während der Anwuchsphase
  • Überziehen von Erosionsschutzgeweben
  • Einsatz von Substratverfestigern
  • Einsatz des Nassansaatverfahrens
  • Andecken von vorkultivierten Matten
  • Verankerung von hochwachsenden Gehölzen

3.7.7 Detailausbildungen (#ddbau10549)

(1) Bei Planung und Ausführung von An- und Abschlüssen haben die bautechnischen Anforderungen Vorrang vor gestalterischen und vegetationstechnischen Aspekten.

(2) Alle An- und Abschlussbereiche sollten weitgehend vegetationsfrei gehalten werden, um jederzeit einen ungehinderten Wasserabfluss und zusätzlich eine Kontrollmöglichkeit sicherzustellen. Hierfür sind in der Regel 0,5 m breite Kiesstreifen oder Plattenbeläge ausreichend.

(3) Dachabläufe müssen eine Entwässerung in der Ebene der Abdichtungsschicht sowie der Vegetationstragschicht ermöglichen und z. B. durch entsprechende Kontrollschächte zugänglich sein.

(4) Die erforderlichen Anschlusshöhen sind bei Dachbegrünungen auf die Oberkante Vegetationstragschicht bzw. Gesteinsschüttung im Anschlussbereich zu beziehen.

(5) Bewegungsfugen dürfen nicht durch den Begrünungsaufbau überdeckt werden. Sie sind vegetationsfrei und kontrollierbar zu halten.

(6) Die Anforderungen an An- und Abschlüsse sowie Durchdringungen unbegrünter Dachflächen gelten auch für begrünte Dachflächen, wobei die in diesem Kapitel beschriebenen besonderen Anforderungen zu berücksichtigen sind.

Dachrandabschluss mit Polymerbitumenbahnen – Beispiel Extensivbegrünungen
Abbildung: Dachrandabschluss mit Polymerbitumenbahnen – Beispiel Extensivbegrünungen © vdd #ddbau01583
Dachablauf mit Aufstockelement - Mehrschichtbauweise
Abbildung: Dachablauf mit Aufstockelement – Mehrschichtbauweise © vdd #ddbau01584

3.8 Zusätzliche Anforderungen an Industriedächer (#ddbau10550)

(1) Die Muster-Industriebau-Richtlinie (IndBauRL) regelt die Mindestanforderung an den baulichen Brandschutz von Industriebauten. Da die Industriebaurichtlinie für ein breites Spektrum unterschiedlicher Gebäudearten und -nutzungen vorgesehen ist, kann von einzelnen Regelungen dieser Richtlinie abgewichen werden, wenn im Rahmen des Brandschutzkonzepts nachgewiesen wird, dass durch eine andere Lösung in gleicher Weise das Schutzniveau erreicht wird. Sofern in der Richtlinie nicht höhere Anforderungen gestellt oder geringere Anforderungen gestattet werden, gelten die Anforderungen der Bauordnungen der Länder.

Nutzungsänderungen, z. B. infolge von Änderungen des Betriebsablaufs oder des Lagergutes, bedürfen der Überprüfung des Brandschutzkonzeptes sowie der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.

Zusammenhängende Dachflächen bestehend z. B. aus Abdichtung, Wärmedämmung, Dampfsperre, Unterkonstruktion u. ä. von Brandabschnitten oder Brandbekämpfungsabschnitten mit einer Dachfläche von mehr als 2.500 m2 (die Einführungsverordnungen der Bundesländer sind zu beachten) sind so auszubilden, dass eine Brandausbreitung innerhalb eines Brandbekämpfungsabschnittes über das Dach behindert wird.

Dies gilt z. B. als erfüllt bei Dächern

  • nach DIN 18234-1, DIN 18234-2 oder
  • mit tragenden Dachschalen aus mineralischen Baustoffen (wie Beton und Porenbeton) oder
  • mit geschlossenen Stahltrapezprofilen mit einer Mindestblechdicke tN=0,75 mm und mit nicht bitumenhaltiger Dampfsperre, nicht brennbaren Dämmstoffen und Abdichtung aus Kunststoff- oder Elastomerbahnen und harter Bedachung.

Im Bereich von Dachdurchdringungen ist durch konstruktive Maßnahmen eine Brandweiterleitung zu behindern (siehe DIN 18234-3 und DIN 18234-4).

Es gilt die Anforderung nach § 32 Dächer (MBO): Bedachungen müssen gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (Harte Bedachung) widerstandsfähig sein.

Diese Anforderung gilt nicht für erforderliche Rauch- und Wärmeabzugsflächen. DIN 18234 legt brandschutztechnische Anforderungen von Abdichtungen, sowie Prüfungen für großflächige Dächer bis 20° Dachneigung fest. Diese Norm wird im Wesentlichen bei flachen Dächern, z. B. Hallenbauten großer Abmessungen (Industriebauten), angewendet.

Dächer, die nach DIN 18234 hergestellt werden, erfüllen das Schutzziel einer Begrenzung der Brandweiterleitung. Zur Erfüllung des Schutzziels bedarf es ebenfalls eines ausreichend standsicheren Dachtragwerks und Gesamtwerks. Dächer, die nach DIN 18234-2 hergestellt werden, erfüllen dieses Schutzziel ohne weiteren Nachweis.

DIN 18234 besteht aus vier Teilen:

DIN 18234-1
Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer – Brandbeanspruchung von unten – Teil 1: Geschlossene Dachflächen – Anforderungen und Prüfung

DIN 18234-2
Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer – Brandbeanspruchung von unten – Teil 2: Verzeichnis von Dächern, welche ohne weiteren Nachweis die Anforderungen nach DIN 18234-1 erfüllen – Dachflächen

DIN 18234-3
Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer – Brandbeanspruchung von unten – Teil 3: Durchdringungen, Anschlüsse und Abschlüsse von Dachflächen – Anforderungen und Prüfung

DIN 18234-4
Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer – Brandbeanspruchung von unten – Teil 4: Verzeichnis von Durchdringungen, Anschlüssen und Abschlüssen von Dachflächen, welche ohne weiteren Nachweis die Anforderungen nach DIN 18234-3 erfüllen

(2) Profilfüller
Nach DIN 18234-2 sind Profilfüller von oben in die Profilrippen der Trapezprofiltragschale einzulegen:

  • an allen Dachrandan- und -abschlüssen
  • an allen Durchdringungen
  • und über brandschutzrelevanten Trennwänden oder Rauchschürzen
  • nach maximal 25 m
  • bei stumpf gestoßenen Trapezblechen.

Die Profilfüller müssen aus nicht brennbaren Baustoffen (A1) bestehen und eine Länge von mind. 12 cm haben. Sie sind vor dem Aufbringen der Dampfsperre in alle angeschnittenen Profilrippen der Tragschale zu legen.

(3) Dampfsperrbahnen 
Nach DIN 18234-2 müssen Dampfsperrbahnen aus Bitumen mindestens Brandklasse E nach DIN EN 13501-1 entsprechen. Der Brennwert der Bitumen-Dampfsperrbahnen darf 11.600 kJ/m² nicht überschreiten. Kaltselbstklebende Dampfsperrbahnen mit Aluminiumverbund-Träger sind hervorragend geeignet, auf Tragschalen aus Stahltrapezprofilen eine hohe Durchtrittsicherheit und eine sichere luft- und dampfdichte Schicht nach GEG herzustellen. An allen An- und Abschlüssen sowie Dachdurchdringungen sind die Dampfsperrbahnen luftdicht anzuschließen. 

(4) Wärmedämmung
Nach DIN 18234-2 muss Wärmedämmung auf Stahltrapezprofilen aus nachfolgend aufgeführten Materialien verwendet werden:

  • Mineralwolle (MW)
  • Polyurethan-Hartschaum (PU)
  • Schaumglas (CG)
  • Verbunddämmplatten, auch mit Polystyrol-Hartschaum (EPS)

Die Dämmplatten sind versetzt im Verband zu verlegen.

Nach DIN 18234-2 sind die Anforderungen an Mindestdicken, Kantenausbildungen und die Art der Befestigung in Abhängigkeit der Art der Lagesicherung sowie der verwendeten Dämmstoffe zu beachten.

Es wird auf einer Tragschale aus ungelochten Stahltrapezprofilen unterschieden zwischen:

  • einschaligen Dächern mit mechanischer Befestigung bis 20° Dachneigung mit Wärmedämmung aus
    • Mineralwolle (MW)
    • Polyurethan-Hartschaum (PU)
    • Verbunddämmplatten
  • einschaligen Dächern mit verklebtem Dachaufbau bis 5° Dachneigung mit Wärmedämmung aus
    • Mineralwolle (MW)
    • Polyurethan-Hartschaum (PU)
    • Verbunddämmplatten
  • einschaligen Dächern mit verklebtem Dachaufbau mit Oberflächenschutz/Auflast bis 3° Dachneigung mit Wärmedämmung aus
    • Mineralwolle (MW)
    • Polyurethan-Hartschaum (PU)
    • Verbunddämmplatten

Weiterhin sind Dämmstoffkombinationen mit EPS zulässig, wenn die erste (untere) Lage Wärmedämmung die Anforderungen nach DIN 18234-2 erfüllt. Die Anforderungen an Harte Bedachung sind zu beachten.

Auf einer Tragschale aus gelochten Stahltrapezprofilen (Akustikprofile) ist bei einschaligen Dächern mit mechanischer Befestigung bis 20° Dachneigung als Wärmedämmung nur Mineralwolle (MW) zulässig. Voll- oder Akustiksickenfüller nach DIN 18234-2 sind einzulegen. Auf zusätzliche Profilfüller nach (2) darf verzichtet werden.

Hinweise zu verklebten Dachaufbauten:
Die Verbindung der Dämmstoffe mit der kaltselbstklebenden Dampfsperrbahn muss mit einer Bitumen-Kaltklebemasse oder einem Polyurethan-Kleber mit einer maximalen Auftragsmenge der Verklebung von 300 g/m2 erfolgen.

(5) Abdichtung
Den Anforderungen an die Abdichtung ist durch die Auswahl von Abdichtungsstoffen mit entsprechenden Eigenschaften Rechnung zu tragen. Sie müssen unter Berücksichtigung der Einbauart sowie der jeweiligen Beanspruchungen im Zusammenwirken mit anderen Teilen der Abdichtung und des Dachaufbaus besonders folgenden Anforderungen genügen:

  • Wasserdichtheit bei den zu erwartenden Beanspruchungen
  • Standfestigkeit, Dehnfähigkeit und Reißfestigkeit unter Verformungen, Temperaturen und Windbelastungen
  • ausreichende Perforationsfestigkeit
  • ausreichende Dimensionsstabilität
  • ausreichende Widerstandsfähigkeit gegen UV-Strahlung
  • genügend widerstandsfähig gegen Angriffe von Mikroorganismen
  • Brandverhalten nach DIN CEN/TS 1187 BROOF (t1) oder DIN 4102-7

Die Abdichtungsschicht ist mechanisch zu befestigen, auf dem Untergrund zu verkleben oder durch Auflast zu sichern.

(6) An- und Abschlüsse
Nach DIN 18234-4 sind an allen An- und Abschlüssen gesonderte Maßnahmen gegen die Brandweiterleitung zu ergreifen. Der Eintritt von Flammen und Brandgasen in den Profilhohlraum der Stahltrapezprofile ist zu vermeiden. Dies wird durch den Einbau von Profilfüllern aus nicht brennbaren Baustoffen erreicht, z. B.:

  • Mineralwolle nach DIN EN 13162, Schmelzpunkt > 1000 °C, Rohdichte > 40 kg/m³
  • Schaumglas nach DIN EN 13167
  • Schüttungen aus zementgebundenen expandierten Mineralien.

Die Mindestlänge der einzelnen Profilfüller beträgt in Profilrichtung 12 cm.

Auf die Abschottung der Profilhohlräume kann bei parallel zum aufgehenden Bauteil verlaufendem Stahltrapezprofil verzichtet werden.

(7) Durchdringungen
An Durchdringungen sind gesonderte Maßnahmen gegen die Brandweiterleitung zu ergreifen. Als geeignet gelten Konstruktionen, die in DIN 18234-4 aufgeführt sind, oder deren Eignung durch Brandprüfung oder eine gutachterliche Stellungnahme einer anerkannten Prüfstelle nachgewiesen ist. Die Profilhohlräume sind mit Profilfüllern abzuschotten. Die unten aufgeführten Ausführungen gelten ohne weiteren Nachweis als geeignet.

Es wird zwischen kleinen, mittleren und großen Durchdringungen unterschieden.

Kleine Durchdringungen aus nicht thermoplastischen Stoffen wie Metallabläufe oder -rohre sind mittig in eine Wärmedämmung (1 m x 1 m) der Brandklasse A1 einzubauen. Wird alternativ PU-Hartschaum als Flächenwärmedämmung eingebaut, ist um das Metallrohr herum ein Passstück-Formteil (≥ 6 cm Breite) aus Wärmedämmung der Brandklasse A1 einzubauen und die zusätzliche mechanische Befestigung der Flächenwärmedämmung ist zu beachten. Außer den Profilfüllern sind keine weiteren Maßnahmen notwendig. Sind kleine Durchdringungen aus thermoplastischen Stoffen wie Kunststoffrohren vorgesehen, sind die Rohre zusätzlich mit einer selbstschließenden Rohrabschottung bzw. Brandschutzmanschette an der Unterseite der Dachunterkonstruktion zu planen.

Mittlere oder große Durchdringungen wie Lichtkuppeln, RWA oder Lichtbänder werden in der Regel mit Aufsetzkränzen hergestellt. Aufsetzkränze können aus verschiedenen Materialien bestehen, in verschiedenen Arten mit der Dachunterkonstruktion verbunden und unterschiedlich abgedichtet werden.

Werden geeignete Aufsetzkränze aus UP-GF oder Metall direkt auf die Dachtragschale aus Stahltrapezprofil aufgelegt, kann die Flächenwärmedämmung nach DIN 18234-2 direkt an die Aufsetzkränze herangeführt werden.

Werden als Aufsetzkränze Holzbohlenrahmen verwendet, ist an der Innenseite eine Stahlzarge mit Blechdicke > 2 mm anzuordnen und außen um den Bohlenkranz eine Wärmedämmung der Brandklasse A1 oder Wärmedämmung aus PU nach DIN EN 13165 in einer Breite von mind. 0,5 m zu verlegen.

Ein schwerer Oberflächenschutz in einem Streifen von mind. 50 cm Breite, aus Kies 16/32, Betonplatten oder anderen mineralischen Platten in einer Dicke von 5 cm ist um die Durchdringung herum auszuführen, wenn:

  • Aufsetzkränze auf Holzbohlenrahmen aufgesetzt werden,
  • Aufsetzkränze aus schmelzbaren Stoffen (< 1000 °C) bestehen,
  • die Abdichtung am Aufsetzkranz hochgeführt wird, außer die Abdichtung wird mind. 25 cm hochgeführt und am oberen Ende mit einem geeigneten Profil abgedeckt,
  • thermoplastische Abdeckungen von Lichtkuppeln seitlich überstehen und brennend abtropfen können.

3.9 Instandhaltung und Erneuerung (#ddbau10551)

3.9.1 Instandhaltung (#ddbau10552)

3.9.1.1 Allgemeines (#ddbau10553)

(1) Dächer sind die am stärksten belasteten Bauteile eines Gebäudes. Sie widerstehen den natürlichen Witterungsprozessen, aber auch extremen Belastungen aus Wärme und Kälte, wie:

  • schnellen Temperaturwechseln, z. B. Gewitterregen während eines heißen Sommertages,
  • Hagel, Eis und Schnee.

(2) Schmutzablagerungen und Pflanzenwildwuchs stellen eine zusätzliche Belastung des Bauteils Dach dar. Deshalb sollten Abdichtungen inspiziert und gewartet werden (siehe Tabelle #ddbau01615, Zeilen 1 und 2).

(3) Daher lässt sich die Funktionsfähigkeit einer Abdichtung und ihre erwartete Nutzungsdauer langfristig nur sicherstellen, wenn sie neben einer fachgerechten Planung und Ausführung auch ordnungsgemäß instandgehalten wird. Dazu gehört die regelmäßige Inspektion, verbunden mit fachgerechter Wartung und Instandsetzung.

(4) Regelmäßige Inspektionen sind notwendig, turnusgemäße Wartungen und Instandsetzungen können erforderlich werden. Der für die Nutzung des Bauwerks Verantwortliche muss die Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen sicherstellen. Eine Festlegung der zeitlichen Intervalle für Inspektions- und Wartungsarbeiten im Voraus ist nur bedingt möglich, weil die Beanspruchung der Abdichtungsschicht weitgehend von Konstruktion, Lage und Neigung des Daches sowie von Umwelteinflüssen abhängt. Deshalb muss der Zeitpunkt für Inspektions- und Wartungsarbeiten vom Fachmann bestimmt werden. Die Inspektion muss nach DIN 18531-4 mind. einmal jährlich erfolgen. Entwässerungseinrichtungen sind nach DIN 1986-3 mind. zweimal jährlich zu überprüfen.

(5) Je nach Zustand, Art und Belastung der Abdichtungsschicht ist zu entscheiden, welche Maßnahme notwendig ist. Es können Wartung, Instandsetzung oder eine Erneuerung der Abdichtungsschicht oder des Abdichtungsaufbaus erforderlich sein.

(6) Aufgrund ihrer Stoffeigenschaften sind Abdichtungsschichten aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen regenerierbar und ermöglichen einfache regelmäßige Inspektion, Wartung und Instandsetzung.


3.9.1.2 Inspektion (#ddbau10554)

Inspektion ist eine Sichtkontrolle zur Feststellung des Zustandes der Abdichtungsschicht. Dazu gehört die Überprüfung z. B. folgender Bereiche:

  • Abdichtungsschicht in der Fläche
  • An- und Abschlüsse der Abdichtungsschicht, Versiegelungen, Dachrandprofile und/oder -abdeckungen, Durchdringungen wie z. B. Schornsteinköpfe, Dunstrohre, Sicherheitseinrichtungen, Aufstandsflächen von technischen Anlagen etc.
  • Entwässerungseinrichtungen wie z. B. Dachabläufe, Rinnen, Laubfangkörbe, Fallrohre
  • Bewegungsfugen
  • Be- und Entlüftungsöffnungen bei zweischaligen Dachkonstruktionen.

Die Ergebnisse der Inspektion sind schriftlich zu dokumentieren. Dieser Bericht sollte Angaben zu den Feststellungen und zu ggf. erforderlichen weiteren Voruntersuchungen enthalten. Sie sind Grundlage für die Festlegung evtl. erforderlicher Instandsetzungsmaßnahmen.

Die genannten Überprüfungen können durch Abschluss eines Inspektionsvertrages sichergestellt werden.


3.9.1.3 Wartung (#ddbau10555)

Wartung ist eine Maßnahme zur Pflege und Reinigung der Abdichtungsschicht sowie der Entwässerungseinrichtungen. Sie umfasst mindestens:

  • Beseitigung von Verschmutzungen und unerwünschtem Pflanzenbewuchs. Bei Extensivbegrünungen sind insbesondere die nicht begrünten Randstreifen von unerwünschtem Pflanzenwildwuchs freizuhalten.
  • Reinigung von Entwässerungsanlagen, z. B. Dachabläufen und/oder Dachrinnen
  • Beseitigung von Kiesverwehungen
  • Reinigung von Be- und Entlüftungsöffnungen, soweit dies ohne Einrüstungen möglich ist.

Die genannten Arbeiten können durch Abschluss eines Wartungsvertrages sichergestellt werden.


3.9.1.4 Instandsetzung (#ddbau10556)

3.9.1.4.1 Allgemeines (#ddbau10557)

(1) Instandsetzungsarbeiten werden erforderlich, wenn Schäden an der Abdichtungsschicht behoben werden müssen.

(2) Ziel der Instandsetzung ist die Wiederherstellung eines funktionsfähigen, den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Dachaufbaus. Die dazu erforderlichen Arbeiten müssen auf den vorhandenen Zustand des Daches abgestimmt werden.

(3) Vor der Instandsetzung ist eine Voruntersuchung durchzuführen. Sie beinhaltet Bestandsaufnahme, Zustandsfeststellung und – beim Vorliegen von Schäden – Ursachenermittlung.

Art und Umfang der Voruntersuchungen sind abzustimmen auf z. B.:

  • die Art und den Aussagewert vorliegender Planungs- und Ausführungsunterlagen
  • das Schadensbild des vorhandenen Dachaufbaus
  • die Ziele und Art der geplanten Maßnahmen.

Dazu können folgende Untersuchungen notwendig sein:

  • Überprüfung des vorhandenen Dachaufbaus hinsichtlich seiner Funktionsfähigkeit
  • Prüfung der Weiterverwendbarkeit vorhandener Dachschichten, wenn die vorhandenen Schichten im Dachaufbau verbleiben sollen
  • Prüfung der verbleibenden Dachschichten auf Verträglichkeit mit den neu aufzubringenden Schichten
  • Prüfung von Zustand und Tragfähigkeit der Dachunterkonstruktion, insbesondere wenn durch geplante Instandsetzungsmaßnahmen die Dachlast erhöht wird
  • Prüfung des vorhandenen Dachaufbaus in Bezug auf die Anforderungen des GEG (siehe Anhang I).
  • Prüfung der bauphysikalischen Situation des Daches bei Einbau von neuen Schichten
  • Im Falle einer Nutzungsänderung des Gebäudes Anpassung des Dachaufbaus an die neuen bauphysikalischen Anforderungen
  • Prüfung der Gefälle- und Entwässerungssituation
  • Prüfung der An- und Abschlüsse auf Zustand, Funktion und weitere Eignung
  • Prüfung des positionsstabilen und lagesicheren Verbundes der neuen und vorhandenen Dachschichten untereinander und mit der Tragkonstruktion.

Sollte das Ziel der Instandsetzungsarbeiten lediglich eine auf eine kurzfristige Reststandzeit des Gebäudes oder Daches abgestimmte Reparatur sein, so können ggf. die vorgenannten Untersuchungen eingeschränkt werden.


3.9.1.4.2 Maßnahmen (#ddbau10558)

Art und Umfang der Instandsetzungsarbeiten sind zu planen und festzulegen.


3.9.1.4.2.1 Vorbereitende Maßnahmen (#ddbau10559)

Vorbereitende Maßnahmen können sein:

  • Entfernung von Schmutzablagerungen, Reinigung der Dachfläche oder der zu überarbeitenden Bereiche
  • Aufschneiden, Abstoßen oder Herausschneiden vorhandener Wellen, Blasen und Falten
  • Ausgleich von Fehlstellen
  • Abdeckung größerer Risse mit Schleppstreifen
  • Voranstrich oder Grundierung, sofern der Zustand des Untergrundes oder die anzuwendende Klebetechnik dies erfordert.

3.9.1.4.2.2 Überarbeitung von Einzelfehlstellen (#ddbau10560)

Einzelne Fehlstellen können durch Aufbringen von Abdichtungsbahnen aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen bzw. Kunststoff- oder Elastomerbahnen, einlagig oder mehrlagig verlegt, beseitigt werden.


3.9.1.4.2.3 Einlagiges Überarbeiten der Abdichtungsschicht aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen (#ddbau10561)

Eine noch funktionsfähige Abdichtungsschicht aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen kann zur Verlängerung ihrer Nutzungsdauer durch Aufbringen einer weiteren Lage aus Polymerbitumenbahnen überarbeitet werden. Diese darf vollflächig aufgeklebt werden, wenn nicht mit Feuchtigkeit in der vorhandenen Abdichtung gerechnet werden muss. Andernfalls ist sie teilflächig zu verkleben, um einen Dampfdruckausgleich zu ermöglichen.


3.9.2 Erneuerung (#ddbau10562)

3.9.2.1 Erneuerung der Abdichtungsschicht (#ddbau10563)

Ist die Abdichtungsschicht nicht mehr funktionsfähig und durch Instandhaltungsmaßnahmen auch nicht mehr in einen den Regeln der Technik entsprechenden Zustand zu versetzen, ist sie zu erneuern. Dazu sind Voruntersuchungen nach Kapitel 3.9.1.4.1 (#ddbau10557) und vorbereitende Maßnahmen nach Kapitel 3.9.1.4.2.1 (#ddbau10559) durchzuführen.


3.9.2.1.1 Erneuerung der Abdichtungsschicht ohne zusätzliche Wärmedämmung (#ddbau10564)

(1) Sind die Schichten unter der vorhandenen Abdichtungsschicht funktionsfähig und ist ein ausreichendes Gefälle zur Ableitung des Niederschlagswassers vorhanden, kann die Abdichtungsschicht unter Beibehaltung dieser Schichten erneuert werden.

(2) Die vorhandene alte Abdichtungsschicht kann dabei auf dem Dach verbleiben, wenn sie sich im Schichtenaufbau nicht schädigend auswirken kann. Abhängig vom Ergebnis der Voruntersuchungen sind ggf. Trenn- und/oder Ausgleichsschichten erforderlich.


3.9.2.1.2 Erneuerung der Abdichtungsschicht mit zusätzlicher Wärmedämmung (#ddbau10565)

(1) Wird außer der Erneuerung der Abdichtungsschicht eine zusätzliche Wärmedämmung erforderlich, so ist diese auf den vorbereiteten Untergrund nach Kapitel 3.4.5 (#ddbau10465) aufzubringen. Hierauf ist eine neue Abdichtungsschicht nach Kapitel 3.4.6 (#ddbau10466) aufzubringen.

(2) Die vorhandene alte Abdichtungsschicht kann auf dem Dach verbleiben, wenn sie sich im Schichtenaufbau nicht schädigend auswirken kann.

(3) Abhängig vom Ergebnis der Voruntersuchung ist zu empfehlen, die zusätzliche Wärmedämmung als Gefälledämmschicht zur Herstellung eines geregelten Wasserablaufs auszubilden.

(4) Zusatzdämmungen vergrößern die Dicke des Dachaufbaus. Dies ist bei Dachan- und Dachrandabschlüssen zu berücksichtigen.


3.9.2.2 Erneuerung des gesamten Dachaufbaus (#ddbau10566)

Ergibt sich aus den Voruntersuchungen, dass die vorhandenen Dachschichten und/oder die Unterkonstruktionen den Verbleib vorhandener Schichten des Dachaufbaus nicht mehr zulassen, ist der gesamte Dachaufbau zu erneuern.

Instandhaltung von Dachabdichtungen und Dacherneuerung © vdd
Tabelle: Instandhaltung von Dachabdichtungen und Dacherneuerung © vdd #ddbau01615