Anhang IV Hinweise zur Nachhaltigkeit und Ökologie von Flachdächern und Abdichtungsbahnen
IV.5 Umweltkennzeichnungen (#ddbau10646)
IV.5.1 Allgemeines (#ddbau10647)
Umweltkennzeichnungen bieten Anwendern wichtige Umweltinformationen über Produkte. Sie dienen dazu, die Qualität von Produkten zu verbessern und Anreize für umweltfreundliche Entscheidungen zu schaffen. Es gibt verschiedene Arten von Umweltzeichen:
Typ-I-Umweltzeichen: Sie identifizieren Produkte, die bestimmte Umwelt- oder Gesundheitsstandards erfüllen. Diese werden von unabhängigen Vergabestellen festgelegt und geprüft. Sie eignen sich vor allem für Produkte, bei denen ein direkter Vergleich verschiedener Produkte möglich und sinnvoll ist, wie z. B. elektronische Geräte, Reinigungsmittel und andere Verbrauchsmaterialien.
Typ-II-Umweltzeichen: Selbstdeklaration durch Hersteller oder Händler. Da Anbieter selbst bestimmen können, wie viele und welche Produktmerkmale sie hervorheben wollen, muss der Anwender prüfen, ob sich die gewählten Kriterien auf die von ihm gewünschten Eigenschaften beziehen.
Typ-III-Umweltzeichen: Transparent, umfassend und unabhängig verifiziert. Basierend auf Ökobilanzen bieten sie detaillierte Umweltinformationen über Produkte. Sie werden von unabhängigen Stellen geprüft und bieten eine hohe Vertrauenswürdigkeit.
Beispiel für ein TYP-III-Umweltzeichen ist die Umweltproduktdeklaration (EPD).
IV.5.2 Umweltproduktdeklaration EPD (#ddbau10648)
Die Umweltproduktdeklarationen, auch bekannt als EPDs (Environmental Product Declarations), sind wesentliche Instrumente, die Planern die Informationen liefern, die für "nachhaltige Entscheidungen" benötigt werden.
EPDs fungieren als Kommunikationsinstrument, das relevante Umweltinformationen formalisiert und verifiziert produktbezogen zur Verfügung stellt. Sie enthalten zwei Hauptkomponenten: eine Beschreibung des Produktlebenszyklus und die Ergebnisse der Ökobilanz. EPDs liefern keine Bewertung der Produkte selbst, sondern dienen der geregelten Kommunikation von Informationen und als Datengrundlage bei der Gebäudezertifizierung.
Die Ökobilanzergebnisse werden in Form von Umweltindikatoren präsentiert. Diese umfassen unter anderem die Menge an nicht-erneuerbarer und erneuerbarer Primärenergie im Produkt, den Carbon Footprint (Treibhauspotenzial) sowie Indikatoren für Umweltaspekte wie Ozonschichtabbau, Sommersmog, Waldsterben und Überdüngung von Boden und Gewässern.
Die Umweltproduktdeklaration (EPD) ist in der Norm EN 15804 geregelt, die spezifischen Anforderungen und Richtlinien für die Erstellung von EPDs festlegt. Diese Norm stellt sicher, dass EPDs gemäß international anerkannten Standards erstellt werden und eine einheitliche Methode für die Bewertung der Umweltauswirkungen von Produkten gewährleistet ist.
Product Category Rules (PCR) legen für jede Produktgruppe die spezifischen Anforderungen und Kriterien für die EPD-Erstellung fest.
Durch die Bereitstellung dieser umfassenden Umweltinformationen ermöglichen EPDs eine fundierte Entscheidungsfindung und tragen dazu bei, dass Produkte und Gebäude entlang ihres gesamten Lebenszyklus nachhaltiger gestaltet werden können.