7 Regeln für Dachdeckungen mit Bitumenschindeln

7.5 Details (#ddbau10778)

7.5.1 Allgemeines (#ddbau10779)

Bei Dachdeckungen mit Bitumenschindeln können An- und Abschlüsse aus dem gleichen Deckwerkstoff, aus Metall oder anderen Werkstoffen hergestellt werden.


7.5.2 Traufe (#ddbau10780)

(1) An der Traufe ist bei der Deckung mit Bitumenschindeln ein Traufblech ohne Falzabkantung auf der Dachseite erforderlich.

(2) In Abhängigkeit von der Einbausituation und den klimatischen Verhältnissen sind die Traufbleche untereinander einfach zu überdecken, zu kleben oder zu löten.

(3) Damit die Bitumenschindeln an der Traufe die gleiche Neigung wie die folgenden haben, sind sie ggf. zu unterlegen.

(4) Für die Traufeinbindung ist ein Ansetzer erforderlich. Hierfür werden die Bitumenschindeln im unteren Bereich um die Höhe der Einschnitte gekürzt. Der Ansetzer ist mit Bitumenschindelkleber am Traufblech windsicher zu verkleben. Auch auf die Verklebung des aufliegenden mit dem darunter liegenden Gebinde ist zu achten.

(5) Die Unterkante des Ansetzergebindes sollte am Farbschnurschlag parallel zur Vorderkante des Traufbleches abschließen (Abstand ca. 10 mm). Das erste Deckgebinde wird im Halbverband (halbe Schindelschürze) gedeckt, die Unterkante bündig mit der Unterkante des Ansetzergebindes.

(6) Die Herstellervorschriften sind zu beachten.


7.5.3 Ortgang (#ddbau10781)

(1) Der Ortgang kann mit Metallabdeckung oder mit untergelegten Blechen hergestellt werden.

(2) Beim Ortgang mit Metallabdeckung ist entlang der Dachkante eine mind. 30 mm hohe Dreikantleiste anzubringen. Vordeckung und Bitumenschindeldeckung werden hochgeführt, mit Breitkopfstiften befestigt und mit Metall abgedeckt. Die Abdeckung ist auf die Dachfläche zu führen und außenseitig mit Wassertropfnase auszubilden. Alternativ können auch mehrteilige handelsübliche Dachrandprofile verwendet werden.

(3) Bei Ortgang mit untergelegten Blechen ist ein dachseitiger Wasserfalz erforderlich. Die Überdeckung der Bitumenschindeln auf die Bleche muss mind. 120 mm betragen.

(4) An der überdeckten äußeren Oberkante müssen die Bitumenschindeln einen wasserabweisenden Schrägschnitt erhalten; ein wasserabweisender Schnitt an der Unterkante ist zu empfehlen.

(5) Vor Ort zugeschnittene Bitumenschindeln müssen mindestens eine Schürze breit sein. Im Anschlussbereich an die Flächendeckung darf 1/4 der Schürzenbreite nicht unterschritten werden. Eine entsprechende Aufteilung ist in der anzuschließenden Fläche vorzunehmen.


7.5.4 First (#ddbau10782)

(1) Für die Deckung des Firstes können Teilstücke aus Bitumenschindeln mit einer Breite von mind. 200 mm, z. B. Einzelschürzen, verwendet werden.

(2) Die Höhenüberdeckung der Flächendeckung ist auch das Mindestmaß für die Überdeckung am First.

(3) Die Deckung des Firstes mit Bitumenschindeln ist als seitliche Doppeldeckung auszuführen. Dabei muss die dritte Firstschindel die erste noch um mind. 45 mm überdecken.

(4) Die Befestigung der Firstschindeln erfolgt mit zwei Breitkopfstiften, die analog zur Flächendeckung im Übergangsbereich liegen und die unterdeckende Firstschindel mit befestigen.

(5) Eine Ausführung als Lüftungsfirst ist möglich.

(6) Pultdachfirste können analog Kapitel 7.5.3 (2) (#ddbau02216) ausgeführt werden.

(7) Eine Ausführung der Firstdeckung mit Formteilen aus anderen Werkstoffen, z. B. Blechen, ist möglich.


7.5.5 Grat (#ddbau10783)

Für die Gratdeckung gelten sinngemäß die gleichen Regeln wie für die Firstdeckung. Die Gebinde der in der Fläche gedeckten Bitumenschindeln sind parallel mit der Gratlinie abzuschneiden. Die Unterkante der Schindel ist mit einem wasserabweisenden Schnitt zu versehen.


7.5.6 Kehle (#ddbau10784)

7.5.6.1 Allgemeines (#ddbau10785)

(1) Bei Dachdeckungen mit Bitumenschindeln können folgende Kehldeckungen ausgeführt werden:

  • wechselseitig durchgedeckte Kehle
  • einseitig durchgedeckte Kehle
  • Verfahren mit offener Kehle/unterlegte Kehle

(2) Für wechselseitig gedeckte Bitumenschindelkehlen und eingebundene Bitumenschindelkehlen muss die Kehlsparrenneigung in Abhängigkeit von Schindelform und Deckart mindestens der Regeldachneigung nach Tabelle #ddbau02247 entsprechen. Für unterlegte Kehlen ist eine Kehlsparrenneigung von mind. 30° erforderlich.

(3) Bei Unterschreitung der Kehlsparrenneigung ist eine wasserdichte Ausführung erforderlich, z. B. mit beschieferter Polymerbitumenbahn und geklebtem Anschluss der Deckung.


7.5.6.2 Eingebundene Kehle (wechselseitig gedeckte Kehle) (#ddbau10786)

In der Kehle kann ein Kehlbrett angebracht werden. Links und rechts der Kehlmitte ist im Abstand von jeweils 300 mm ein Schnurschlag aufzubringen. Im Zuge der Deckung sind ganze Bitumenschindeln wechselseitig bis über den gegenüberliegenden Schnurschlag zu decken. In der Kehle muss ein nagelfreier Bereich von mind. 300 mm vorhanden sein.


7.5.6.3 Einseitig durchgedeckte Kehle (#ddbau10787)

Die Dachfläche mit der geringsten Dachneigung oder Höhe wird als erstes eingedeckt. Die Schindeln sind mind. 250 mm auf die angrenzende Dachfläche durchzudecken. Die Anfangsreihe ist wechselseitig zu decken. 150 mm rechts und links des Kehlmittenbereiches dürfen keine Nägel eingeschlagen werden. Die Befestigung der oberen überragenden Schindeldecke erfolgt durch einen zusätzlichen Nagel.


7.5.6.4 Unterlegte Kehle (#ddbau10788)

(1) Für unterlegte Kehlen sind folgende Materialien geeignet:

  • Bitumenschindeln
  • Polymerbitumenschindeln
  • Polymerbitumenbahnen
  • Metall

(2) Die Überdeckung der Flächendeckung auf die Kehldeckung muss parallel zur Kehlmitte verlaufen und rechtwinklig zur Kehllinie gemessen mind. 120 mm betragen.

(3) Bei zweiseitig unterlegten Kehlen aus Bitumenschindeln muss das vierte Gebinde das erste noch um mind. 10 mm überdecken.

(4) Bei einseitig unterlegten Kehlen sind die Herstellervorschriften zu beachten.