7 Regeln für Dachdeckungen mit Bitumenschindeln
7.2 Anforderungen an Dachdeckungen (#ddbau10764)
7.2.1 Allgemeine Anforderungen (#ddbau10765)
(1) Die im Normalfall zu erwartenden klimatischen, mechanischen und konstruktiven Einwirkungen der Dachdeckungen und Wandbekleidungen sowie die Nutzung des Gebäudes bestimmen die Wahl des Deckwerkstoffes und gegebenenfalls die Art der Zusatzmaßnahmen. Für höhere Beanspruchungen und Anforderungen hinsichtlich Nutzung und Nutzungsdauer sind Polymerbitumen-Dachschindeln zu verwenden.
(2) Die Anforderungen an Dachdeckungen und Wandbekleidungen müssen bei der Planung berücksichtigt werden.
(3) In wärmegedämmten Dachkonstruktionen muss eine Belüftung zwischen Schalung und Wärmedämmung angeordnet werden. Die Mindestquerschnitte nach Tabelle #ddbau02246 sind einzuhalten.
(4) Dachdeckungen mit Bitumenschindeln müssen bei entsprechenden bauaufsichtlichen Anforderungen widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme sein.
7.2.2 Dachneigungen (#ddbau10766)
(1) Bitumenschindeln eignen sich für Dachdeckungen und Wandbekleidungen auf allen Dachformen mit Dachneigungen zwischen 15° und 85°.
(2) Bei Dachneigungen > 85° ist eine zusätzliche mechanische Fixierung und eine flächige Verklebung der Schindeldeckung untereinander erforderlich.
(3) Die Regeldachneigung ist von der Sparrenlänge und der Schindelform abhängig. Die Neigungsgrenzen nach Tabelle #ddbau02247 sind einzuhalten.
(4) Besondere klimatische Verhältnisse, ungünstige Lage des Gebäudes und große Entfernung zwischen First und Traufe können steilere Dachneigungen erfordern.
(5) Wird in Ausnahmefällen an Details oder an Teilbereichen der Dachfläche, z. B. Dachgauben, die Regeldachneigung unterschritten, sind besondere geeignete regensichernde Zusatzmaßnahmen erforderlich. Werden die Schindeln ohne Nagelung vollflächig auf eine normgemäße Abdichtung aufgeklebt, oder die Abdichtung mit einer, der Schindeldeckung angepassten, farbigen, Oberlagsbahn ausgeführt, kann die Regeldachneigung unterschritten werden.
(6) Bei Sonderformaten sind die vom Hersteller vorgegebenen Dachneigungsgrenzen mit den entsprechenden Verarbeitungshinweisen einzuhalten.