7 Regeln für Dachdeckungen mit Bitumenschindeln
7.3 Stoffe (#ddbau10767)
7.3.1 Bitumenschindeln (#ddbau10768)
(1) Bitumenschindeln sind kleinformatige Baustoffe für Dachdeckungen und Wandbekleidungen mit Trägereinlagen und beidseitigen Deckschichten aus Bitumen oder Polymerbitumen, die in der Regel aus optischen Gründen durch Einschnitte geteilt sind. Die unterschiedlichen Schürzen können verschiedene Formen und Formate haben. Üblich sind:
- Rechteck
- Biberschwanz
- Dreieck
- Wabe (Trapez)
- Welle
- Sonderformate
(2) Bitumenschindeln sind i. d. R. 1000 mm breit. Die Höhe ergibt sich aus der Schindelform.
(3) Die Art des Bitumens beeinflusst nicht nur die Kälteflexibilität und die Wärmestandfestigkeit der Bitumenschindel, sondern maßgeblich auch die Nutzungsdauer der Dacheindeckung. Die Deckschichten können bestehen aus:
- Bitumen
- Elastomerbitumen
- Plastomerbitumen
(4) Es ist empfehlenswert, bei Wohnbauten mit geplanter langer Nutzungsdauer und höherer Beanspruchung des Dachwerkstoffes Elastomer- und Plastomer-Bitumenschindeln zu verwenden.
(5) Art und Gewicht des Trägers beeinflussen die Nagelausreißfestigkeit und die Flächenstabilität der Bitumenschindel.
(6) Bitumenschindeln müssen mit einem Oberflächenschutz versehen sein. Dieser kann bestehen aus:
- mineralischem Granulat
- Schiefersplitt
- Metallfolie
(7) Zur Erhöhung der Lagesicherheit können Bitumenschindeln mit Selbstklebepunkten oder -flächen ausgestattet werden.
(8) Kaltselbstklebeschindeln sollen an der Unterseite eine Selbstklebeschicht > 40 % der Gesamtfläche der Schindel aufweisen.
(9) Bitumenschindeln müssen den Mindestanforderungen der DIN EN 544 entsprechen und das CE‑Zeichen tragen.
(10) Bitumenschindeln müssen den bauaufsichtlichen Anforderungen entsprechen.
7.3.2 Deckunterlagen (#ddbau10769)
7.3.2.1 Allgemeines (#ddbau10770)
Für Dachdeckungen und Wandbekleidungen mit Bitumenschindeln sind formstabile, nagelbare Unterkonstruktionen, vorzugsweise aus Vollholz, erforderlich. Die Deckunterlage muss geschlossen sein und mit einer Vordeckung versehen werden.
7.3.2.2 Schalung aus Vollholz (#ddbau10771)
(1) Holzschalungen sind aus Schnittholz nach DIN 4074‑1 mindestens Sortierklasse S10 herzustellen. Spätestens bei der Verlegung der Schindeldeckung muss das Holz trocken sein. Die Bretter sollen zwischen 80 mm und 150 mm breit sein.
(2) Die Schalung ist horizontal zu verlegen und stumpf zu stoßen.
(3) Schalungen aus Holz sind mit mindestens zwei Drahtstiften oder gleichwertigen Befestigungsmitteln pro Brett auf jedem Sparren zu befestigen.
Ab einer Gebäudehöhe > 25 m oder ab Windzone 3 und/oder Achsabstand der Unterkonstruktion/Auflager von > 0,80 m ist die Anzahl der Befestigungsmittel ggf. zu erhöhen.
Bei einem Achsabstand der Unterkonstruktion von ≤ 0,80 m muss die Schalung eine Nenndicke von ≥ 24 mm, bei ≤ 0,90 m Achsabstand eine Nenndicke von ≥ 28 mm und bei ≤ 1,00 m Achsabstand eine Nenndicke von ≥ 30 mm haben. Bei Achsabständen über 1,00 m ist ein rechnerischer Nachweis erforderlich.
7.3.2.3 Schalung aus Holzwerkstoffen (#ddbau10772)
(1) Holzwerkstoffe als Deckunterlage für Bitumenschindeln müssen geeignet sein. Insbesondere dürfen sich Änderungen der Maßhaltigkeit auf die Deckung nicht nachteilig auswirken.
(2) Platten aus Bau-Furniersperrholz nach DIN 68705-3, Typ BFU 100 G, mit einer Mindestdicke von 22 mm sind geeignet.
(3) Flachpressplatten nach DIN 68763 sind nicht geeignet.
(4) Zur Befestigung der Holzwerkstoffe ist DIN 1052 zu beachten.
(5) Bei einem Achsabstand der Unterkonstruktion von ≤ 0,80 m muss die Schalung eine Nenndicke von ≥ 22 mm und bei ≤ 1,00 m Achsabstand eine Nenndicke von ≥ 25 mm haben. Bei Achsabständen über 1,00 m ist ein rechnerischer Nachweis erforderlich.
7.3.2.4 Leichtbeton (#ddbau10773)
Bei Leichtbeton-Unterkonstruktionen müssen offene Fugen abgedeckt oder vermörtelt werden. Die für die Befestigung auf Leichtbeton vorgesehenen Nägel müssen geeignet sein.
7.3.2.5 Vordeckung (#ddbau10774)
(1) Als Vordeckung sind geeignet:
- Polymerbitumen-Unterdeckbahnen mit Glasvlies-, Polyestervlies-, Kombinationsträger- oder Glasgewebeeinlage
- Dachbahnen mit Glasvlieseinlage oder Dachdichtungsbahnen mit Glasgewebeeinlage.
(2) Die Nahtüberdeckungen müssen mind. 80 mm betragen; Quernähte sind zu versetzen.
(3) Die Nahtüberdeckungen der Vordeckung können sich in der Bitumenschindeldeckung abzeichnen. Aus optischen Gründen empfiehlt es sich, die Vordeckung gleichlaufend mit den Gebinden (horizontal) zu verlegen und dünne Vordeckbahnen (ca. 1,5 mm dick) zu verwenden.
(4) Bei dickeren Vordeckbahnen, z. B. Dach- und Dachdichtungsbahnen, sind Abzeichnungen der Nahtüberdeckungen unvermeidbar.
7.3.3 Befestiger (#ddbau10775)
(1) Für die Befestigung der Bitumenschindeln auf Holz sind korrosionsgeschützte Nägel nach DIN EN 14592 mit extra großem Flachkopf, Kopfdurchmesser ≥ 9 mm zu verwenden.
(2) Die Nägel müssen mind. 25 mm lang sein, bei Mehrfachüberdeckungen, z. B. an Grat, First und bei Dacherneuerung auf vorhandene Schindeldeckung entsprechend länger. Der Schaft der Befestiger muss rau oder aufgeraut sein.
(3) Die Befestiger können sowohl manuell, als auch mittels Druckluftnagler eingebracht werden.
7.3.4 Hilfsstoffe (#ddbau10776)
Für Bitumenschindelkleber zur windsicheren Ausbildung der Deckung von Bitumenschindeln auf An- oder Abschlussblechen oder erforderlichenfalls auch untereinander muss die Materialverträglichkeit sichergestellt sein.