7 Regeln für Dachdeckungen mit Bitumenschindeln

7.4 Ausführung von Dachdeckungen und Wandbekleidungen (#ddbau10777)

(1) Dachdeckungen und Wandbekleidungen mit Bitumenschindeln werden in Doppeldeckung gedeckt. Dabei muss das dritte Gebinde das erste noch um die in Tabelle #ddbau02248 angegebenen Mindestwerte überdecken.

(2) Bitumenschindeln werden rechtwinklig zum Wasserlauf in halbem Verband (halbe Schindelschürze) mit Stoßfuge gedeckt. Hierbei liegen die Schlitze des ersten und des dritten Gebindes übereinander.

(3) Zur gleichmäßigen Abstandhaltung in Höhe und Breite ist eine horizontale und vertikale Schnürung zu empfehlen.

(4) Bitumenschindeln sind mit mindestens vier Breitkopfstiften zu befestigen. Die Befestigungen müssen die unterdeckende Schindel mit erfassen. Die Nagelung sollte mind. 20 mm oberhalb des Schürzeneinschnitts angeordnet werden. Die Nagelung sollte nicht innerhalb der Klebepunkte erfolgen. Bei Dachneigung über 60° sollten an jedem Nagelpunkt zwei Nägel verwendet werden.

(5) Die Selbstverklebung der einzelnen Gebinde untereinander ist temperaturabhängig. Ist aus konstruktiven oder witterungsbedingten Gründen eine Selbstverklebung der Bitumenschindeln untereinander nicht zu erwarten (z. B. bei steilen Dachneigungen, Schattenbereichen, wechselnden Witterungsbedingungen), so sind die Klebeflächen bei der Verlegung thermisch zu aktivieren, bzw. zusätzlich mit geeigneten Klebstoffen zu fixieren.

(6) Bei der Bekleidung von Wangenflächen mit geeigneten Bitumenschindeln sind die Schindeln zusätzlich in den oberen Ecken mit verzinkten Breitkopfnägeln zu befestigen.