4 Bauwerksabdichtung

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4.9 Schutzschichten (#ddbau10723)

(1) Schutzschichten dienen dem dauerhaften Schutz von Bauwerksabdichtungen gegen schädigende mechanische und thermische Einflüsse.

(2) Schutzschichten dürfen Abdichtungen nicht beschädigen, z. B. durch Profilierungen, Bewegungen oder Verformungen.

(3) Die weitreichenden Anforderungen, die baulichen Erfordernisse und die konstruktive Ausführung im Bereich von Schutzschichten regeln DIN 18532 bis DIN 18535.

(4) Ausführung

Schutzschichten sind in Abhängigkeit von den zu erwartenden Beanspruchungen und den örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Sie können z. B. bestehen aus:

  • Beton
  • Estrich
  • Mauerwerk
  • Gussasphalt
  • Schaumkunststoffplatten und Schaumglasplatten