4 Bauwerksabdichtung

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4.13 Baugrubenverfüllung (#ddbau10727)

Beim Verfüllen der Baugrube ist das Füllmaterial schichtweise mit einer maximalen Dicke von 0,3 m einzubringen und zu verdichten. Dabei dürfen die Abdichtungs- und Schutzschichten durch das Verdichten nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt werden, und es dürfen keine erhöhten Lasten auf die Abdichtungsschicht einwirken. Bauschutt oder Geröll dürfen nicht an die abgedichteten Wandflächen angeschüttet werden. Schutzschichten, die mit der Abdichtungsschicht verbunden sind, dürfen sich durch das Verdichten des Erdreiches nicht verschieben. Setzungen der Baugrubenverfüllung dürfen die Abdichtungsschicht nicht schädigen; gegebenenfalls sind Schichten mit Gleitfunktion anzuordnen.