Die im Juni 2025 veröffentlichte überarbeitete DIN 18532 regelt die Abdichtung befahrbarer Verkehrsflächen aus Beton – etwa Parkhäuser, Hofkellerdecken und Brücken – und gliedert sich in sechs Teile, wobei Teil 1 übergeordnete Anforderungen enthält und die Teile 2 bis 6 stoff- und bauartspezifische Regelungen. Eine wesentliche Neuerung ist die verschärfte Unterlaufsicherheit zum Schutz vor chloridinduzierter Bewehrungskorrosion, die nun bei allen Abdichtungsbauarten verpflichtend ist. Zudem wurden die Rissüberbrückungsklassen vereinfacht und in zwei Rissklassen zusammengeführt, während das Oberflächenschutzsystem OS 8 wegen unzureichender Rissüberbrückung aus der Norm gestrichen wurde.
DIN 18532
Die Norm für befahrbare Flächen
17.03.2026
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Kompakt
Seit Juli 2017 ersetzen neue Abdichtungsnormen die Vorgängernormen Normen DIN 18195 und DIN 18531. Damit einher ging auch eine klarere Struktur, die die Anwendung in der Praxis vereinfacht. Denn jede Norm umfasst einen deutlich abgegrenzten Geltungsbereich. Die Aufteilung in anwendungsbezogene Normen wie auch die Normen selbst haben sich in den vergangenen Jahren in der Praxis bewährt. Dabei hat sich aus der praktischen Anwendung, der Diskussion in Fachkreisen und der fortschreitenden technischen Entwicklung der Bedarf zur Präzisierung, Ergänzung und Überarbeitung ergeben.
Die im Juni 2025 veröffentlichte überarbeitete DIN 18532:2025-06 gliedert sich wie folgt:
DIN 18532 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton
- Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
- Teil 2: Abdichtung mit einer Lage PolymerbitumenSchweißbahn und einer Lage Gussasphalt
- Teil 3: Abdichtung mit zwei Lagen Polymerbitumen-Bahnen
- Teil 4: Abdichtung mit einer Lage Kunststoff- oder Elastomerbahn
- Teil 5: Abdichtung mit einer Lage Polymerbitumenbahn und einer Lage Kunststoffbahn
- Teil 6: Abdichtungen mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen
In der Praxis kommen die Teile 2 bis 6, die jeweils stoff- und bauartspezifische Regelungen enthalten, immer in Kombination mit dem als übergeordnet anzusehenden Teil 1 zur Anwendung. In der neuen Ausgabe 2025-06 sind bauartübergreifenden Regelungen aus den einzelnen Normteilen 2 bis 6 konsequent in den Teil 1 verschoben worden.
Geltungsbereiche und Abgrenzungen
Die Norm 18532 gilt für befahrbare Flächen aus Beton, z. B. von Zwischendecks und Freidecks von Parkhäusern sowie Bodenplatten, für Hofkellerdecken und Durchfahrten sowie für Straßenbrücken, Fußgänger- und Radwegbrücken, für die nicht die Regelungen der ZTV-ING gelten.
Eisenbahnbrücken und Ingenieurbauwerke des Schienenweges, wasserundurchlässige Betonbauteile und Parkdecks, die aufgrund besonderer konstruktiver und betontechnologischer Maßnahmen als dauerhaft gegenüber Chloriden gelten, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich.
Befahrbare erdüberschüttete Decken fallen unter die Zuständigkeit von DIN 18533. Alle Informationen zu den Abdichtungsnormen finden Sie in der Mediathek unter derdichtebau.de/mediathek.
Neu: Schutz der Betonbauteile gegen Chloride
Die Regelungen zur Unterlaufsicherheit wurden verschärft. Diese sind nun zur Vermeidung von Chlorid induzierter Bewehrungskorrosion grundsätzlich in allen Teilen der DIN 18532 gefordert. Bei jeder Abdichtungsbauart ist auf dem Betonuntergrund eine abdichtende und rissüberbrückende Schicht anzuordnen und vollflächig und unterlaufsicher mit dem Betonuntergrund zu verbinden.
Ferner wurden mit Ausgabe 2025-06 die Regelungen zur Vorbereitung des Betonuntergrundes präzisiert und die Rissüberbrückungsklassen für die einzelnen Abdichtungsbauarten gestrichen und mit den Regelungen zu den Rissklassen (R0-V, R1-V) zusammengeführt. Abzudichtende Betonbauteile können den beiden definierten Rissklassen R0-V „keine Risse“ und R1-V „Rissbreite bis 0,3 mm“ zugeordnet werden.
Nutzungsklassen und Fahrbahnaufbau bestimmen Abdichtungsverfahren
In Teil 1 der Norm werden die generellen Anforderungen an den Schutz der Abdichtung, an den Untergrund und weitere Schichten, etwa zur Wärmedämmung oder zur Lastenverteilung definiert. Vier Nutzungsklassen, die die Einwirkungen des Verkehrs auf die Fläche von „gering“ (N1-V) bis „sehr hoch“ (N4-V) unterteilen sowie je zwei Abdichtungsbauweisen bei Fahrbahnaufbau mit und ohne Wärmedämmung bestimmen im Wesentlichen die zur Verwendung zugelassenen Abdichtungsverfahren, die in den Teilen 2 bis 6 der Norm behandelt werden.
Fünf verschiedene Abdichtungsbauarten
In den Teilen 2 bis 6 der DIN 18532 sind die möglichen Abdichtungsbauarten sowie deren Verwendung in den unterschiedlichen Nutzungsklassen und Bauarten geregelt.
Teil 2 definiert die Abdichtung mittels einer Lage Polymerbitumen-Schweißbahn in Verbindung mit einer Gussasphalt-Dichtungsschicht.
Diese werden im vollflächigen Verbund untereinander und mit dem Untergrund aufgebracht. Die Bauart kann in allen vier Nutzungsklassen angewendet werden. Als eine der wenigen Abdichtungsbauarten ist in den Nutzungsklassen N1-V bis N3-V für gewisse Verkehrsflächen auch eine Verwendung ohne zusätzliche Nutzschicht möglich. Die Abdichtungsvariante entspricht zudem den Bestimmungen des ZTV-ING 7.1 des Bundesverkehrsministeriums.
Teil 3 der Norm beschreibt die Abdichtung mit zwei Lagen Polymerbitumenbahnen. Dabei dürfen Polymerbitumen-Schweißbahnen, -Dichtungsbahnen oder kaltselbstklebende Bahnen verschiedener Normen und Spezifikationen kombiniert werden. Sie werden vollflächig miteinander und mit dem Untergrund verbunden. Diese Abdichtungsbauart ist anwendbar für die Abdichtung von Verkehrsflächen aller Nutzungsklassen, aber nicht aller Bauweisen. Mit ihr können im Betonuntergrund entstehende Risse der Rissklasse R1-V nach DIN 18532-1 überbrückt werden. Sie entspricht den Vorgaben der ZTV-ING 6.2 des Bundesverkehrsministeriums.
Teil 4 der Norm beschreibt die Abdichtung mit einer Lage Kunststoff- oder Elastomerbahnen für Nutzungsklassen N1-V bis N3-V.
Teil 5 der Norm beschreibt die Abdichtung mit einer Lage Polymerbitumenbahnen und einer Lage Kunststoff- oder Elastomerbahnen, die im vollflächigen Verbund unterlaufsicher ausgeführt werden. Diese Bauart wurde auch schon für Brückenbauwerke angewendet, der Nachweis der Bewährung muss in Deutschland noch erbracht werden. Die Bauweise ist nach DIN 18532 für die Nutzungsklassen N1-V bis N3-V geeignet.
Teil 6 regelt die Verwendung flüssig zu verarbeitender Stoffe. Auch die Verwendung eines Oberflächenschutzsystems als Beschichtung ist unter bestimmten Bedingungen zulässig. In Ausgabe 2025-06 ist das Oberflächenschutzsystemen der Klasse OS 8 nach der DAfStb-Richtlinie aufgrund ihrer unzureichenden Rissüberbrückungsfähigkeit entfallen.
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