Die seit 2017 unverändert gültige DIN 18535 regelt die Abdichtung von Behältern und Becken – etwa Schwimm- oder Regenrückhaltebecken – und gliedert sich in drei Teile. Die Auswahl der Abdichtungsbauart richtet sich nach Wassereinwirkungs-, Riss- und Standortklasse, wobei sowohl bahnenförmige als auch flüssig zu verarbeitende Stoffe zum Einsatz kommen können. Fugen innerhalb des Behälters sind normativ nicht vorgesehen und erfordern im Bedarfsfall Sonderkonstruktionen; zudem schreibt die Norm eine regelmäßige Instandhaltung vor.
DIN 18535
Abdichten von Behältern und Becken genau erklärt
18.03.2026
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Kompakt
Für die Abdichtung von Behältern und Becken trat 2017 die neue DIN 18535 in Kraft. Die Norm ist weiterhin unverändert gültig. Neben den Angaben zur Ausführung enthält diese auch Leitlinien zur Planung und zur Auswahl der Abdichtungsstoffe.
Die DIN 18535 gliedert sich wie folgt:
DIN 18535 Abdichtung von Behältern und Becken
Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
- Teil 2: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen
- Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen
Teil 1 der Norm umfasst alle grundsätzlichen, stoffunabhängigen Regeln zur Planung und Ausführung. Ein informativer Anhang A führt zudem Kriterien auf, die zur Auswahl des geeigneten Abdichtungsstoffes herangezogen werden können.
Geltungsbereich
Angewendet wird die Norm bei der Planung, Auswahl und Ausführung der Abdichtung von Behältern und Becken, die innenliegend, frei aufgestellt oder erdeingebaut sind. Dazu zählen beispielsweise Schwimmbecken, Regenrückhaltebecken oder Wasserspeicherbecken sowie die dazugehörigen Zu- und Abläufe.
Wie die übrigen Abdichtungsnormen, so definiert auch die DIN 18535 die zulässigen Abdichtungsbauweisen anhand der jeweils vorliegenden Ausgangssituation. Die Auswahl der Abdichtung wird im Wesentlichen über drei Faktoren bestimmt:
- Wassereinwirkungsklasse
- W1-B, für Behälter mit einer Füllhöhe bis fünf Meter
- W2-B, für Behälter mit einer Füllhöhe bis zehn Meter
- W3-B, für Behälter mit einer Füllhöhe über zehn Meter
- Rissklasse
- R0-B, wenn keine Rissbreitenänderungen oder Neurissbildungen zu erwarten sind
- R1-B, bei Rissen bis 0,2 Millimeter
- R2-B, bei Rissen bis 0,5 Millimeter
- Standortklasse
- S1-B für Behälter im Außenbereich, die nicht mit einem Bauwerk verbunden sind
- S2-B für Behälter im Außenbereich, der an ein Bauwerk angrenzt und mit diesem verbunden ist sowie Behälter im Innenbereich
Fugen innerhalb des Behälters sieht die Norm nicht vor. Sind diese dennoch vorhanden muss die Abdichtung über Sonderkonstruktionen erfolgen.
Eine Regelung zur Instandhaltung der Abdichtung ist in Teil 1 enthalten. Dies soll zu einer möglichst langen Nutzbarkeit des Behälters beitragen. Veranlasst werden sollen die sachgemäßen Inspektionen und Wartungsarbeiten laut Norm durch den für die Nutzung des Bauwerks Verantwortlichen. Für die Standortklasse S2-B muss der Planer jedoch einen entsprechenden Instandhaltungsplan erstellen. Fugen innerhalb des Fugen innerhalb des Behälters sieht die Norm nicht vor. Sind diese dennoch vorhanden muss die Abdichtung über Sonderkonstruktionen erfolgen.
Stoffspezifische Regelungen
Teil 2 der Norm regelt den Einsatz von bahnenförmigen Abdichtungstoffen. Diese dürfen bei jeder Kombination der oben genannten Faktoren verwendet werden. Die stoffspezifischen Regelungen für die Ausführung der Abdichtung haben sich bewährt. So sieht die Norm weiterhin Bitumen- und Polymerbitumenbahnen als zweilagige Abdichtung und Kunststoff- und Elastomerbahnen als einlagige Abdichtung vor. Ebenso ist die Kombination aus Polymerbitumenschweißbahnen und einer Kunststoff- oder Elastomerbahn zulässig.
Teil 3 spezifiziert die Regeln für die Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen. Die Norm unterscheidet zwischen rissüberbrückenden und nicht rissüberbrückenden Stoffen. Letztere dürfen nur im Außenbereich ohne Angrenzung zu einem Bauwerk und bei Rissklasse R0-B verwendet werden.
Zu berücksichtigen ist bei flüssigen Abdichtungsstoffen das von der Norm vorgegebene Mindestalter des Betonuntergrundes. Dieses reicht von 28 Tagen beim Einsatz von Flüssigkunststoff bis hin zu mehr als sechs Monaten bei nicht rissüberbrückenden mineralischen Dichtungsschlämmen oder bei Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten.
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