Anhang III Entwässerung und Notentwässerung

III.8 Brandschutz (#ddbau10629)

Bei der Planung und Ausführung von Entwässerungsanlagen sind die Brandschutz-anforderungen entsprechend der Landesbauordnungen und der Technischen Baubestimmungen bzw. der „Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen“ der Länder einzuhalten. Ggf. ist das Brandschutzkonzept einzuhalten oder bei der Brandschutzplanung hinzuzuziehen.