Anhang III Entwässerung und Notentwässerung

III.3 Arten der Ablaufstellen (#ddbau10608)

III.3.1 Dachabläufe (#ddbau10609)

III.3.1.1 Allgemeines (#ddbau10610)

Es dürfen Dachabläufe verwendet werden, die den Anforderungen der DIN EN 1253-2 entsprechen. Dachabläufe, für die es keine allgemein anerkannte Regel der Technik gibt, dürfen nur verwendet werden, wenn ein baurechtlicher Verwendbarkeitsnachweis vorliegt.

Der Hersteller muss das Abflussvermögen des Dachablaufes in Abhängigkeit von der Druckhöhe in Form einer Tabelle oder eines Diagramms angeben. Der dichte Anschluss der Abläufe an die Dachhaut muss sichergestellt sein. Zweiteilige Dachabläufe müssen eine dichte Verbindung zwischen Ablauf und Aufstockelement aufweisen.

Die Festlegungen für Dachabläufe gelten sinngemäß auch für Attika-, Rinnen- und Notabläufe bzw. Notüberläufe.


III.3.1.2 Dachabläufe für planmäßig vollgefüllt betriebene Dachentwässerungsanlagen (#ddbau10611)

Die Dachabläufe müssen für planmäßig vollgefüllt betriebene Dachentwässerungsanlagen geeignet sein. Das Abflussvermögen des Dachablaufes muss ohne Lufteintrag ermittelt werden. Der Einzelwiderstandsbeiwert für den Dachablauf ist nach DIN EN 1253-2 zu ermitteln und vom Hersteller anzugeben.

Die bei diesem Dachentwässerungssystem verwendeten Bauteile müssen aufeinander abgestimmt sein und den im Betrieb auftretenden Über- und Unterdrücken sowie den daraus resultierenden Kräften standhalten.

Systemspezifische Herstellerangaben sind einzuhalten.

Planmäßig vollgefüllte Regenwasserleitungen dürfen ohne Gefälle verlegt werden.

Über eine vollgefüllt betriebene Regenwasserleitung sollten nicht mehr als 5.000 m2 Dachfläche entwässert werden. Größere Dachflächen sind dementsprechend über mehrere Anlagen zu entwässern.

In einem Druckentwässerungssystem ist die Kombination von Dachflächen mit unterschiedlicher Abflussverzögerung (Abflussbeiwerte) – z. B. Intensivbegrünungen/Extensivbegrünungen oder bekieste/unbekieste Dächer – zu vermeiden.

Dachflächen mit stark unterschiedlichem Höhenniveau (> 1 m) sollten über getrennte Fallleitungen entwässert werden.


III.3.2 Dachrinnen/Kehlen (#ddbau10612)

III.3.2.1 Allgemeines (#ddbau10613)

Vorgehängte und innenliegende Dachrinnen können mit Gefälle zu den Abläufen oder waagerecht verlegt werden.

Waagerecht verlegte Rinnen bzw. Kehlen können nach einem Regenereignis nicht vollständig leerlaufen. Wasserrückstände in der Rinne ergeben sich zwangsläufig und sind zu tolerieren.

Hieraus resultiert eine größere Einwirkung auf die Abdichtung (siehe auch Kapitel 3.1.4).


III.3.2.2 Vorgehängte Dachrinnen (#ddbau10614)

Bei Starkregenereignissen oberhalb der Berechnungsregenspende erfolgt die Notentwässerung in der Regel über die Rinnenlängsseite. Eine höhere Berechnungsregenspende sollte dann verwendet werden, wenn überfließendes Wasser zu Beeinträchtigungen führen kann, z. B. über Eingängen von öffentlichen Gebäuden.

Der Anschluss der Dachrinne an das Dach sollte soweit erforderlich über ein Traufblech oder Stützblech (Rinneneinhang) erfolgen. Die Dachrinnen sind so anzuordnen, dass bei Starkregenereignissen aufstauendes Wasser über die Rinnenvorderkante ablaufen kann.


III.3.2.3 Innenliegende Rinnen (#ddbau10615)

Bei Anordnung von innenliegenden, wasserführenden Rinnen sind insbesondere die Kriterien zur Entwässerung von Dachflächen nach Anhang III Ziffer 9.2 zu berücksichtigen.

Ggf. können Dachreiter zur geregelten Wasserführung angeordnet werden.