abc der Bitumenbahnen

Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen

3: Dachabdichtungen – Funktionssichere technische Lösungen

Inhaltsverzeichnis

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

3.1: Planung von nicht genutzten und genutzten Dächern (#ddbau10010)

(1) Für die Planung der Abdichtung von nicht genutzten und genutzten Dächern gelten:

DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie Balkonen, Loggien und Laubengängen
Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
Teil 2: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Stoffe
Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Auswahl, Ausführung und Details
Teil 4: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Instandhaltung
Teil 5: Balkone, Loggien und Laubengänge

und DIN 18195 Abdichtung von Bauwerken – Begriffe

3.1.1: Grundsätzliche Anforderungen (#ddbau10011)

(1) Nicht genutzte Dächer sind nur zum Zwecke der Pflege und Wartung und allgemeinen Instandhaltung begehbar. Sie sind nicht für den dauernden Aufenthalt von Personen, die Nutzung durch Verkehr oder für intensive Begrünung vorgesehen.

(2) Genutzte Dächer sind für den Aufenthalt von Personen, für die Intensivbegrünung, für am Tragwerk befestigte oder ballastierte Solaranlagen und/oder haustechnische Anlagen vorgesehen.

(3) Bei der Planung des Bauwerks, seiner Dachkonstruktion und der Abdichtung sind die Voraussetzungen für eine fachgerechte Anordnung und Ausführung zu schaffen. Die Einwirkungs- und Einflussgrößen, die für die Funktion und den Bestand des Dachaufbaus von Bedeutung sind, müssen sowohl bei der Planung als auch bei der Auswahl der Stoffe berücksichtigt werden. Dabei ist die Wechselwirkung zwischen der Abdichtung und den darunter- bzw. darüberliegenden Schichten zu berücksichtigen und gegebenenfalls die Einwirkung auf die Abdichtung durch entsprechende konstruktive Maßnahmen in zulässigen Grenzen zu halten.

(4) Die Art und Auswahl der Abdichtung ist von der Dachkonstruktion (z. B. nicht belüftet oder belüftet), von der Unterkonstruktion, von der Einwirkung und der Nutzung abhängig. Die Auswahl der Stoffe erfolgt nach DIN 18531-3.

(5) Dampfsperre, Luftdichtheitsschicht und Wärmedämmung sind wesentliche Bestandteile des Feuchte- und Wärmeschutzes für das Bauwerk. Die Bemessung und Festlegung der Ausführungsart und Details der bauphysikalischen Funktionsschichten sind bei der Planung vorzunehmen.

Die Dampfsperre vermindert oder verhindert die Diffusion von Wasserdampf. Bei geeigneter Stoffauswahl und sachgerechter Verarbeitung erfüllt sie gleichzeitig die Funktion der Luftdichtheitsschicht. Der sd-Wert der Dampfsperre ist je nach zu erwartendem Temperaturgefälle zwischen innen und außen und Feuchtigkeitsanfall zu wählen.

Durch die Verwendung von Polymerbitumen- und Bitumenbahnen mit Metallbandeinlage oder Metall-Kunststoff-Verbund-Einlage werden diffusionsdichte Bauteilschichten (sd- ≥ 1500 m) erzielt. Dadurch wird schädlicher Tauwasseranfall in der Wärmedämmung vermieden.

Die Wärmedämmung ist eine Schicht im Dachaufbau, die den Wärmedurchgang zwischen innen und außen vermindert. Sie ist entsprechend den Anforderungen und Belastungen zu dimensionieren. Die jeweils gültige Energieeinsparverordnung und der Mindestwärmeschutz sind zu beachten. Zu Flachdächer in Holzbauweise siehe I.6.3.

(6) Dächer mit Abdichtungen müssen den bestehenden Brandschutzvorschriften für Bedachungen der Landesbauordnungen entsprechen. Zusätzlich sind die Anforderungen an das Brandverhalten der verwendeten Stoffe einzuhalten. Bedachungen mit vollständig bedeckender, mindestens 50 mm dicker Schüttung aus Kies 16/32, mit Bedeckung aus mindestens 40 mm dicken Betonwerksteinplatten oder anderen mineralischen Platten, intensive Dachbegrünungen oder extensive Dachbegrünungen nach DIN 4102-4 Ziff. 11.4.7 gelten ohne gesonderten Nachweis als Bedachungen, die gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig sind.

(7) Damit Niederschlagswasser nicht langanhaltend auf der Abdichtung verbleibt, sollte die Abdichtungsunterlage mit einem Gefälle von mind. 2 % (1,2°) in der Tragkonstruktion oder einer zusätzlichen Gefälleschicht, z. B. Gefälleestrich oder Gefälledämmung, geplant werden.

(8) Dächer mit einem geplanten Gefälle unter 2 % (1,2°) und/oder innenliegende Rinnen und Kehlen unter 1 % (0,6°) sind bei geeigneter Stoffauswahl (siehe Kapitel 3.3.3) zulässig. Sie erfordern auf Grund erhöhter Beanspruchung aus stehendem Wasser besondere Maßnahmen und Wartung. Diese Flächen sollten z. B. mit schwerem Oberflächenschutz, Plattenbelag, Dachbegrünung und/oder Hochwertbahnen versehen werden.

(9) Auf Dächern mit einer Dachneigung unter 3° (ca. 5,2 %) muss – bedingt durch zulässige Toleranzen in der Ebenheit der Fläche, der Dicke der Werkstoffe, durch Überdeckungen und Verstärkungen – mit behindertem Wasserablauf und Pfützenbildung gerechnet werden. Der erhöhten Beanspruchung, z. B. durch Schmutzablagerungen und langsam ablaufendes bzw. verbleibendes Niederschlagswasser, ist Rechnung zu tragen. Soll Pfützenfreiheit erreicht werden, ist eine Neigung von mehr als 5 % zu planen.

(10) Maßnahmen zur Begrenzung der Wasserunterläufigkeit (Abschottungen) erhöhen die Sicherheit der Abdichtung.

(11) Anzahl, Größe und Art der Entwässerung sowie Notentwässerung sind nach DIN EN 12056-3 und DIN 1986-100 zu planen und zu dimensionieren (siehe Anhang III). Teildachflächen müssen getrennt entwässert werden. Dies gilt z. B. für Flächen, die durch erhöht ausgebildete Bewegungsfugen bzw. durch Gefällegebung entstehen.

(12) Bewegungsfugen sind vom Planer vorzusehen und müssen in der Unterkonstruktion erkennbar sein (siehe auch DIN 18530 „Massive Deckenkonstruktionen für Dächer“).

(13) Übergänge zwischen Dachdecke und vorgehängter Fassade aus Fertigteilen können als Bewegungsfuge ausgebildet werden. Hier ist ein Abdichtungsanschluss z. B. über Hilfskonstruktion erforderlich.

(14) Die nach der DIN EN 1991-1-4 ermittelten Windsoglasten müssen über geeignete Maßnahmen in die Unterkonstruktion abgeleitet werden. Dies kann durch Verklebung, mechanische Befestigung und/oder Auflast erfolgen.

(15) Auf geneigten Dachflächen können zusätzliche Maßnahmen zur Lagesicherung der Funktionsschichten gegen Abgleiten erforderlich werden. Dies kann, abhängig von den örtlichen Verhältnissen, bereits bei Dachneigungen ab ca. 5,2 % (3°) notwendig sein.

(16) Der Abdichtungsschicht darf keine Übertragung von planmäßigen Kräften parallel zu ihrer Ebene zugewiesen werden. Dies gilt auch für den Nachweis der Standsicherheit, z. B. von aufgeständerten Solaranlagen

(17) Bei der Planung und Ausführung von Dächern sind die bauphysikalischen Einwirkungen konstruktiv und werkstoffgerecht zu berücksichtigen. Dazu zählen insbesondere der Wärmeschutz, der Tauwasserschutz und die lastenunabhängigen Formänderungen der Dachdecke.

(18) Objekt- und standortbezogene Gegebenheiten sind bei der Planung ausreichend zu berücksichtigen, z. B. Beanspruchungen durch wärmereflektierende Bekleidungen von aufgehenden Bauteilen und/oder Emissionen aus Produktionsprozessen.

(19) Grundsätzlich sind die Belange der Arbeitssicherheit für die Ausführung der Abdichtung zu berücksichtigen (s. DIN 4426).

3.1.2: Anforderungen an die Unterlage für den Dachaufbau (#ddbau10012)

Die Unterlage muss so beschaffen sein, dass eine fachgerechte Herstellung der Schichten des Dachaufbaues erfolgen kann. Ungünstig sind z. B.:

  • größere Unebenheiten des Untergrundes
  • zu raue Flächen
  • zu porige Flächen
  • scharfe Schalungskanten und Grate
  • unrichtige Höhenlage der Oberfläche des Untergrundes zu den Anschlüssen und Abläufen
  • Spannungs- und Setzrisse
  • zu feuchte Flächen
  • ungenügende Festigkeit der Oberfläche
  • verölte Flächen, Farbreste
  • ungeeignete Art oder Lage von durchdringenden Bauteilen (nicht ausreichender Arbeitsraum)
  • falsche Lage der Bewegungsfuge
  • fehlende oder ungeeignete Anschluss- oder Abdichtungsmöglichkeiten der Abdichtung bei Rohr- oder sonstigen Durchführungen, Befestigungen, Verankerungen, u. ä.
  • fehlende oder ungeeignete Möglichkeiten zur Sicherung von senkrechten oder geneigten Anschlüssen der Abdichtung gegen Abgleiten
  • fehlende oder ungeeignete Entwässerungseinrichtungen
  • falsche Höhen anderer Bauteile, an die die Abdichtung angeschlossen werden soll (Wasserrückstau, Gefahr der Wasserhinterläufigkeit)
  • Fehlen von Widerlagen für die Dämmschicht bei geneigten Flächen
  • Fehlen von Nagelbohlen oder ähnlichem bei geneigten Dachflächen zur Sicherung der Abdichtung gegen Abgleiten.

3.1.2.1: Stahlbetondecken (#ddbau10013)

Stahlbetondecken einschließlich vorhandener Gefälleschichten müssen ausreichend erhärtet und oberflächentrocken sein und eine abgeriebene, stetig verlaufende Oberfläche haben. Kanten und Ecken müssen durch geeignete Maßnahmen gebrochen werden. Statisch erforderliche Bewegungsfugen müssen mind. 500 mm seitlich von Ecken und Aufkantungen entfernt liegen. Ist das Maß nicht einzuhalten, ist eine Sonderkonstruktion zu planen und auszuführen. Etwa erforderlicher Gefällebeton sollte aus Stoffen mit geringem Wärmedämmwert bestehen (z. B. Estrich). Aussparungen für Dachdurchdringungen, z. B. Abläufe, Dunstrohre usw. sind bauseits herzustellen.

3.1.2.2: Betonfertigteile (#ddbau10014)

(1) Betonfertigteile können bestehen aus Bims-, Poren-, Spann- und Schwerbetonplatten.

(2) Die Platten müssen fest aufliegen und eine stetig verlaufende Oberfläche bilden. Eventuell vorhandene Höhenunterschiede zwischen einzelnen Platten sind auszugleichen. Außerdem müssen alle Fugen in der Oberfläche planeben geschlossen oder z. B. mit Blechstreifen abgedeckt sein.

(3) Um Bewegungen an den Plattenstößen, die aus Formänderungen resultieren, abzumindern, müssen die Querstöße (Kopfenden) mit 200 mm breiten Trennstreifen abgedeckt werden. Diese Streifen sind gegen Verschieben durch einseitiges Heften zu sichern. Bei großformatigen Platten (> 1 m Breite), z. B. TT-Platten oder Kassetten-Platten, sind zusätzlich auch die Längsstöße mit Trennstreifen abzudecken.

(4) Mechanische Befestigungen auf Spannbetonplatten sind vom Statiker festzulegen.

3.1.2.3: Stahltrapezprofile (#ddbau10015)

(1) Stahltrapezprofile als Tragschale müssen den Anforderungen der DIN EN 1090-4 entsprechen und CE gekennzeichnet sein. Sie sind nach den IFBS-Fachregeln für die Planung und Ausführung von Dach-, Wand- und Deckenkonstruktionen aus Metallprofiltafeln zu verlegen.

(2) Die geplante Durchbiegung der Stahltrapezprofile darf in Feldmitte zwischen den Bindern oder Pfetten l/300 bei der Anwendungsklasse K1 und l/500 bei der Anwendungsklasse K2 nicht überschreiten. Bei Dachneigungen unter 2 % (1,2°) muss mit Wasseransammlungen gerechnet werden.

(3) Die Stahltrapezprofile müssen so verlegt sein, dass ihre Obergurte eine ebene Fläche bilden, damit der Untergrund der Abdichtung ebenflächig aufgeklebt oder mechanisch befestigt werden kann (siehe auch DIN EN 1090-4 und IFBS-Fachregeln).

(4) Zum Schutz gegen Durchtreten müssen Dämmschichten in Art und Dicke auf den Abstand der Obergurte der Stahltrapezprofile abgestimmt sein (siehe Tabelle 3).

(5) Die Blechdicke von Stahltrapezprofilen sollte im Hinblick auf die mechanische Beanspruchung bei der Herstellung der Abdichtung mind. 0,88 mm betragen. Bei dünneren Blechen besteht die Gefahr der Deformierung oder Verbeulung.

(6) Palettierte Baustoffe, schwere Maschinen und Geräte bzw. hohe Einzellasten dürfen nur im Auflagerbereich der Stahltrapezprofile auf Bohlen oder ähnlichen lastverteilenden Unterlagen abgestellt und vorübergehend gelagert werden.

(7) In den Rippen der Tragschale darf kein Wasser stehen bleiben. Um den Ablauf von während der Ausführung eingedrungenem Wasser zu ermöglichen, dürfen die Untergurte in den Tiefpunkten angebohrt werden.

(8) Dachabläufe sind an Tiefpunkten zu planen. Sie sind mechanisch an der Tragschale zu befestigen.

(9) Öffnungen und Durchdringungen in Trapez- oder Wellprofiltafeln müssen beim Nachweis der Tragsicherheit und Gebrauchstauglichkeit berücksichtigt werden. Öffnungen in der Verlegefläche bis zu einer Größe von 300 mm × 300 mm (z. B. für Abläufe und Rohrdurchführungen) dürfen ohne Auswechslungen ausgeführt werden. Sie sind mit einem Verstärkungsblech abzudecken (siehe auch DIN EN 1090-4 und IFBS-Fachregeln). Bei größeren Öffnungen sind lastableitende Auswechslungen zu planen.

(10) Treten im Bereich von An- und Abschlüssen zwischen der Unterkonstruktion und den aufgehenden Bauteilen bzw. Dachrandkonstruktionen unterschiedliche Bewegungen auf, so sind An- und Abschlüsse beweglich auszubilden (siehe Detailskizzen 7 und 12).

(11) Als Tragschale dürfen nur korrosionsgeschützte Stahltrapezprofile nach DIN EN 1090-4 verwendet werden. In Abhängigkeit der zu erwartenden Korrosionsbelastung müssen Stahltrapezprofile verzinkt und/oder zusätzlich organisch beschichtet sein. Die Korrosionsschutzanforderungen und Korrosionsschutzsysteme sind in DIN 55634 enthalten.

(12) Ein Voranstrich, der als Haftvermittler auf der Oberfläche der Obergurte aufgebracht wird, ist kein zusätzlicher Korrosionsschutz.

(13) Eine Dampfsperre ist immer zu empfehlen. Bei Konstruktionen über klimatisierten Räumen, Feuchträumen und bei Räumen mit Temperaturen ≥ 20 °C und relativer Luftfeuchtigkeit ≥ 60 % ist eine Dampfsperre erforderlich. Übernimmt die Dampfsperre die Funktion der Konvektionssperre und Luftdichtheitsebene nach DIN 4108-7 sind Quer- und Längsnähte dauerhaft zu verschließen. Alle Detailpunkte sind luftdicht anzuschließen. Zur Herstellung der Luftdichtheit sowie einer ggf. erforderlichen Behelfsabdichtung während der Bauphase sollten im Bereich von Quernähten zusätzliche Maßnahmen ausgeführt werden, z. B. flächige Unterlagen oder Blechstreifen, ggf. auch temporär. Längsnähte sind auf den Obergurten anzuordnen. Beschädigungen in der Dampfsperre sind vor Verlegung der Wärmedämmschicht zu verschließen/verkleben.

3.1.2.4: Schalung aus Vollholz und Holzwerkstoffen (#ddbau10016)

3.1.2.4.1: Allgemeines (#ddbau10017)

Parallel zu den Auflagern verlaufende Stöße dürfen nur auf den unterstützenden Bauteilen (z. B. Pfetten oder Sparren) angeordnet werden. Die Auflagerbreite muss mind. 20 mm betragen.

3.1.2.4.2: Schalung aus Vollholz (#ddbau10018)

(1) Holzschalung als Untergrund für den Dachaufbau ist aus trockensortierten Brettern herzustellen und muss mindestens Sortierklasse S 10 nach DIN 4074-1 entsprechen.

(2) Die Nenndicke darf 24 mm nicht unterschreiten. Die Bretter sollten höchstens 160 mm breit sein und müssen auf jedem Sparren mit mindestens zwei Drahtstiften befestigt sein. Bei einem Verhältnis der lichten Weite zwischen den Sparren zur Nenndicke über 30 sollte die Dicke der Schalung entsprechend erhöht werden. Die erforderliche Schalungsdicke darf auch durch einen Einzelnachweis nach DIN EN 1995-1-1 und DIN EN 1995-1-1/NA sowie DIN EN 1991 ermittelt werden.

(3) Für den Holzschutz sind die Normen der Reihe DIN 68800 zu beachten. Falls chemischer Holzschutz nach DIN 68800-3 vorgesehen ist, darf das verwendete Holschutzmittel den Dachaufbau nicht schädlich beeinflussen. Andernfalls sind Trennlagen anzuordnen.

3.1.2.4.3: Schalung aus Holwerkstoffe (#ddbau10019)

(1) Schalungen aus Holzwerkstoffen können bestehen aus Spanplatten, Flachpress- und Baufurnierplatten, Stapelholzdecken.

(2) Kunstharzgebundene Holzspanplatten nach DIN EN 13986 sind begrenzt wetterbeständig und unterliegen einer Dickenquellung. Sie sind deshalb als Unterlage für Abdichtungen nur bedingt geeignet.

(3) Holzwerkstoffplatten sind unmittelbar nach dem Verlegen gegen Witterungseinflüsse zu schützen.

(4) Die Platten müssen unabhängig von der Plattenlänge mit offener Fuge verlegt werden. Über den Fugen sind Trennstreifen zu verlegen und gegen Verschieben zu sichern.

(5) Die rechtwinklig zu den Auflagern verlaufenden freien Ränder der Platten müssen stets miteinander durch Nut und Feder oder gleichwertige Maßnahmen verbunden sein.

(6) Bei der Herstellung von Schalungen aus Holzwerkstoffen ist zu beachten:

  • Hinsichtlich der Verwendung von Schalung aus Holzwerkstoffen sind DIN EN 13986 und DIN 20000-1 zu beachten. Die Tragfähigkeit einschließlich der Befestigung ist nach den technischen Bestimmungen, insbesondere DIN EN 1995-1-1 und DIN EN 1995-1-1/NA sowie DIN EN 1991 nachzuweisen. Die Mindestdicke darf 22 mm nicht unterschreiten.
  • Geeignet sind:
    • Kunstharzgebundene Holzspanplatten nach DIN EN 312, technische Klassen: P5 oder P7,
    • Sperrholz nach DIN EN 636, technische Klassen: Feucht und Außen,
    •  OSB-Platten nach DIN EN 300, technische Klassen: OSB/3 und OSB/4,
    •  Harte Holzfaserplatten nach DIN EN 622-2, technische Klasse: HB.HLA2,
    • Zementgebundene Holzspanplatten nach DIN EN 634-1,
    •  Massivholzplatten nach DIN EN 13353, technische Klasse: SWP/2
  • Die Platten müssen trocken, gleichmäßig dick sein und dürfen keine Binde- und Schutzmittel enthalten, die den Dachaufbau schädlich beeinflussen. Falls chemischer Holzschutz nach DIN 68800-3 vorgesehen ist, darf das verwendete Holzschutzmittel den Dachaufbau nicht schädlich beeinflussen, andernfalls sind Trennlagen anzuordnen.
  •  Bei der Verlegung sind die feuchtebedingten Längenänderungen von Holzwerkstoffplatten zu beachten. Fugen sind unter Berücksichtigung der zu erwartenden Längen- und Breitenänderungen infolge Quellens auszubilden. Diese Dimensionsänderungen sind in der Regel bei Holzspanplatten mit 2 mm/m und bei Sperrholz/OSB-Platten mit 1 mm/m zu berücksichtigen.
  • Bei der Verwendung von Stapelholzdecken ist die Tragfähigkeit nachzuweisen.

3.1.2.5: Vorhandene Abdichtungen (#ddbau10020)

Bestehende Abdichtungen müssen für die Verlegung einer neuen Abdichtung mit oder ohne Zusatzdämmung geeignet sein.
 

Vor Instandsetzungen und Erneuerung von Abdichtungen sind Bestandsaufnahmen, Zustandsfeststellungen und, sofern Schäden vorliegen, Ursachenermittlungen durchzuführen. Art und Umfang der Voruntersuchungen sind abzustimmen auf z. B.:

  • die Art und den Aussagewert vorliegender Dokumente
  • das Schadensbild des Altdaches
  • die Ziele und Art der geplanten Maßnahmen

Zu den vor der Instandsetzung und/oder Erneuerung von Abdichtungen erforderlichen Voruntersuchungen siehe Kapitel 3.9.1.4.3.

3.1.3: Einwirkungen auf die Abdichtung (#ddbau10044)

3.1.3.1: Mechanische Einwirkungen (#ddbau10045)

Abdichtungen müssen die auf sie einwirkenden, planmäßig zu erwartenden Lasten auf tragfähige Bauteile weiterleiten und dürfen dadurch nicht geschädigt werden. Ferner müssen sie den planmäßigen Formänderungen der Tragkonstruktion und der Werkstoffe des Dachschichtenaufbaus, z. B. Längenänderungen und Bewegungen im Bereich der Fugen von Dämmplatten, standhalten.

DIN 18531-1 unterscheidet zwischen folgenden mechanischen Einwirkungsstufen:

  • Stufe I: Hohe mechanische Einwirkung
  • Stufe II: Mäßige mechanische Einwirkung

(1) Hohe mechanische Einwirkung (Stufe I) liegt z. B. vor:

  • bei genutzten Dachflächen mit Ausnahme von Umkehrdächern
  • bei Tragkonstruktionen aus Stahltrapezprofilen, Betonfertigteilen, Betondielen, Schalungen aus Holz oder Holzwerkstoffen
  • bei Verlegung der Abdichtung direkt auf:
    • Ortbetonuntergründen mit Rauigkeiten und Höhenversprüngen
    • harten Dämmstoffen (XPS)
    • Mineralwolldämmstoffen (MW)
    • vorhandenen Abdichtungen
  • bei lose verlegten mechanisch befestigten Abdichtungen
  • bei Dächern, die häufig zur Inspektion oder Wartung begangen werden
  • bei Extensivbegrünung
  • bei aufgeständerten oder aufgelegten Solaranlagen oder anderen haustechnischen Anlagen
  • bei Abdichtungen in besonders Hagelschlag gefährdeten Gebieten
  • bei allen An- und Abschlüssen
     

(2) Mäßige mechanische Einwirkung (Stufe II) liegt z. B. vor:

  • bei nicht genutzten Dächern mit Tragkonstruktionen aus Ortbeton
  • bei Verlegung der Abdichtung nicht genutzter Dächer direkt auf Wärmedämmung aus:
    • Expandiertem Polystyrol Hartschaum (EPS)
    • Polyurethan-Hartschaum (PU)
    • Schaumglas (CG)
       

3.1.3.2: Thermische Einwirkungen (#ddbau10046)

Abdichtungen müssen so geplant und ausgeführt sein, dass sie bei den Oberflächentemperaturen, die auf Dächern üblicherweise zu erwarten sind (-20 °C bis +80 °C), funktionsfähig bleiben.

DIN 18531-1 unterscheidet zwischen folgenden thermischen Einwirkungsstufen:

  • Stufe A: Hohe thermische Einwirkung
  • Stufe B: Mäßige thermische Einwirkung
     

(1) Hohe thermische Einwirkung (Stufe A) liegt z. B. vor bei Abdichtungen, die der Witterung direkt ausgesetzt sind, wie Abdichtungen ohne schweren Oberflächenschutz und bei thermisch nicht wirksam geschützten Abdichtungen von An- und Abschlussbereichen.

(2) Mäßige thermische Einwirkung (Stufe B) liegt z. B. vor bei Abdichtungen unter Gesteinsschüttungen aus Kies oder Plattenbelägen, Umkehrdächern und begrünten Dächern.

3.1.3.3: Einwirkungsklassen für Abdichtungen (#ddbau10047)

Durch die Kombination der mechanischen und thermischen Einwirkungsstufen werden gemäß DIN 18531-1 vier Einwirkungsklassen gebildet. Die Einwirkungsklassen haben Einfluss auf die Stoffauswahl der Abdichtung (siehe Tabelle 6).

Tabelle 1: Einwirkungsklassen für Abdichtungen (aus DIN 18531-1)
Tabelle 1: Einwirkungsklassen für Abdichtungen (aus DIN 18531-1)

3.1.4: Anwendungsklassen für Abdichtungen von nicht genutzten und genutzten Dächern (#ddbau10048)

(1) Es werden zwei Qualitätsklassen für Abdichtungen unterschieden:

  •  als Standard-Ausführung die Anwendungsklasse K1
  •  als höherwertige Ausführung die Anwendungsklasse K2.
     

(2) Abdichtungen der Anwendungsklasse K2 lassen eine erhöhte Zuverlässigkeit, eine längere Nutzungsdauer und/oder einen geringeren Instandhaltungsaufwand erwarten. Sie erfordern nicht nur höhere Anforderungen an die zu verwendenden Stoffe und den Dachaufbau, sondern auch erhöhte Anforderungen an die Planung des Gefälles, die Anordnung der Entwässerungselemente und die Detailgestaltung.

(3) Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sollten Abdichtungen nach Anwendungsklasse K2 geplant und ausgeführt werden.

(4) Zur Auswahl der Abdichtungsbauart und der Abdichtungsstoffe siehe Kapitel 3.3.

3.1.4.1: Anwendungsklasse K1 (#ddbau10049)

(1) Dächer, an die durch Planer und Bauherren nur die Mindestanforderungen gestellt werden, sind der Anwendungsklasse K1 zuzuordnen.

(2) Dächer der Anwendungsklasse K1 dürfen auch ohne Gefälle geplant werden, wenn die Auswahl der Abdichtungsstoffe nach den Anforderungen der Anwendungsklasse K2 vorgenommen wird.

3.1.4.2: Anwendungsklasse K2 (#ddbau10050)

(1) Dächer, an die durch Planer und Bauherren erhöhte Anforderungen gestellt werden (z. B. bei hochwertiger Gebäudenutzung, Dächern und Dachflächen mit Solaranlagen oder mit haustechnischen Anlagen oder bei Hochhäusern), sind der Anwendungsklasse K2 zuzuordnen.

(2) Dächer der Anwendungsklasse K2 sind in der Fläche mit einem Gefälle von mindestens 2 % (1,2°) zu planen. Im Bereich von Kehlen sollte ein Gefälle von 1 % (0,6°) geplant werden.

Merkmale der Anwendungsklassen K1 und K2
Abbildung 2: Merkmale der Anwendungsklassen K1 und K2

3.1.5: Dachkonstruktionen nicht genutzter und genutzter Dächer (#ddbau10051)

Für genutzte Dachflächen ist die statische Tragfähigkeit der in den nachfolgenden Abbildungen aufgeführten Unterkonstruktionen entsprechend nachzuweisen. Der Folgeaufbau oberhalb der Abdichtung ist auf die Nutzung abzustimmen.

3.1.5.1: Das nicht belüftete (einschalige) Dach (#ddbau10052)

ist eine einschalige Dachkonstruktion, bei der der Dachaufbau unmittelbar auf der Unterkonstruktion aufliegt.

Das nicht belüftete (einschalige) Dach, Variante 1
Abbildung 3: Das nicht belüftete (einschalige) Dach, Variante 1
Das nicht belüftete (einschalige) Dach, Variante 2
Abbildung 4: Das nicht belüftete (einschalige) Dach, Variante 2

3.1.5.2: Das Umkehrdach (#ddbau10053)

ist eine nicht belüftete einschalige Dachkonstruktion, bei der der Dachaufbau unmittelbar auf der Unterkonstruktion aufliegt, die Wärmedämmschicht über der Abdichtung verlegt und mit Auflast/Oberflächenschutz versehen ist.

3.1.5.3: Das Plusdach (#ddbau10054)

ist eine nicht belüftete einschalige Dachkonstruktion, bei der der Dachaufbau unmittelbar auf der Unterkonstruktion aufliegt, ein Teil der Wärmedämmschicht unter und ein Teil über der Abdichtung angeordnet ist. Die letzte Lage der Dämmschicht wird mit Auflast/Oberflächenschutz versehen.

3.1.5.4: Das Kompaktdach (#ddbau10055)

ist eine nicht belüftete einschalige Dachkonstruktion, bei der der Dachaufbau unmittelbar auf der Unterkonstruktion aufliegt und alle Schichten kompakt miteinander und mit dem Untergrund verklebt sind. Hierzu können geeignete Dämmstoffe systembedingt mit oder ohne Dampfsperre eingesetzt werden. Die Herstellervorschriften sind zu beachten.

3.1.5.5: Das belüftete (zweischalige) Dach (#ddbau10056)

ist eine zweischalige Dachkonstruktion mit einer oberen und einer unteren Schale sowie mit einem dazwischenliegenden von außen belüfteten Dachraum.

Das belüftete (zweischalige) Dach
Abbildung 8: Das belüftete (zweischalige) Dach

3.2: Stoffe (#ddbau10034)

3.2.1: Allgemeines (#ddbau10057)

Stoffe für den Dachaufbau von nicht genutzten und genutzten Dachflächen müssen für den Verwendungszweck geeignet sowie aufeinander und auf die Unterlage der Abdichtung abgestimmt sein.

Für eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit des Dachaufbaus kommt der richtigen Auswahl der Stoffe eine entscheidende Bedeutung zu.
 

3.2.2: Bitumenvoranstrich (#ddbau10058)

Bitumenvoranstriche werden als Haftbrücke verwendet und sind lösemittelbasiert oder als Emulsion verfügbar. Die Verarbeitung lösemittelbasierter Voranstriche sollte nur im Freien erfolgen. Die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien (z. B. BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)) für den Umgang mit lösemittelbasierten Anstrichen sind einzuhalten.

3.2.3: Bitumen-Klebemassen und -deckaufstrich (heiß zu verarbeiten) (#ddbau10059)

(1) Als Bitumenklebemassen und -Deckaufstrich sind Bitumen mit einem Erweichungspunkt nach DIN EN 1427 von 80 °C bis 125 °C oder Polymerbitumen mit einem Erweichungspunkt ≥ 100 °C zu verwenden.

(2) Für die Verklebung von Polymerbitumen- und Bitumenbahnen auf Dachneigungen ≥ 5,2 % (3°) und von Elastomerbitumen-Dachdichtungsbahnen sind Klebemassen aus Polymerbitumen mit einem Erweichungspunkt ≥ 100 °C zu verwenden. Abhängig von den örtlichen Verhältnissen können zusätzliche Maßnahmen nach Kapitel 3.4.6.9 notwendig werden.

3.2.4: Kaltklebemassen und Klebstoffe (#ddbau10060)

3.2.4.1: Kaltklebemassen aus Bitumen (#ddbau10061)

(1) Für das punkt- und/oder streifenweise bzw. unterbrochen streifenweise Aufkleben von Dampfsperren, von Wärmedämmschichten aus Hartschaum oder Mineralwolle oder der ersten Abdichtungslage können Kaltklebemassen aus Bitumen verwendet werden. Die Einsatz- und Verarbeitungshinweise der Hersteller sind zu beachten.

(2) Bei der Verklebung der ersten Lage auf lösemittelempfindlichen Dämmstoffen (z. B. EPS) mit lösemittelbasierten Bitumenklebemassen sind die Herstellervorschriften zu beachten.

3.2.4.2: Klebstoffe aus Polyurethan (#ddbau10062)

Für das streifenweise Aufkleben von Dampfsperren, Wärmedämmschichten oder Abdichtungen können Klebstoffe aus Polyurethan verwendet werden.

Die Einsatz- und Verarbeitungshinweise der Hersteller sind zu beachten.
 

3.2.5: Wärmedämmstoffe (#ddbau10063)

Für die Wärmedämmung abzudichtender Dächer dürfen nur genormte Dämmstoffe verwendet werden. Dämmstoffe der Baustoffklasse B3 „leicht entflammbar“ bzw. Euroklasse F dürfen nicht verwendet werden.

3.2.5.1: Wärmedämmstoffe für nicht belüftete Dächer (#ddbau10064)

Genormte Dämmstoffe sind in den Normen DIN EN 13162 bis 13167 geregelt. Bei der Verwendung von genormten Dämmstoffen sind die anwendungsbezogenen Anforderungen der DIN 4108-10 für den Anwendungsbereich DAA zu beachten.

Tabelle 2: Beispiele für Dämmstoffe für nicht belüftete Dächer (nach DIN 4108-10)
Tabelle 2: Beispiele für Dämmstoffe für nicht belüftete Dächer (nach DIN 4108-10)

3.2.5.2: Wärmedämmstoffe für belüftete Dächer (#ddbau10065)

Die in Tabelle 2 aufgeführten Dämmstoffe können – mit Ausnahme von Schaumglas – auch in belüfteten Dachkonstruktionen eingesetzt werden. Die Mindestanforderungen an die Eigenschaften nach DIN 4108-10 (Anwendungsgebiet DZ) sind zu beachten. Diese Dämmstoffarten werden in der Regel lose verlegt.

3.2.5.3: Dämmplatten und Dämmbahnen (#ddbau10066)

(1) Für die Wärmedämmung von Dächern dürfen Dämmstoffe in Form von Platten und Bahnen verwendet werden.

(2) Soll bei Dämmbahnen die Kaschierung als erste Lage einer mehrlagigen Abdichtung gelten, ist Kapitel 3.3.2(4) zu beachten.

Verlegung von PU Dämmplatten
Bild 1: Verlegung von PU Dämmplatten
Verlegung einer kaschierten Dämmbahn
Bild 2: Verlegung einer kaschierten Dämmbahn

3.2.5.4: Gefälledämmung (#ddbau10067)

(1) Zur Herstellung von geneigten Dächern können keilförmig geschnittene Dämmplatten eingesetzt werden.

(2) Bitumengebundene Schüttungen aus expandierten Mineralien können ebenfalls zur Gefällegebung und zum Niveauausgleich verwendet werden. Die Einsatz- und Verarbeitungshinweise der Hersteller sind zu beachten.

(3) Die Dachneigung hat Einfluss auf die Abdichtungsbauart und die Abdichtungsstoffe (siehe Kapitel 3.3.3).

Beispiel einer Gefälledämmung aus Gefälledämmplatten
Bild 3: Beispiel einer Gefälledämmung aus Gefälledämmplatten

3.2.5.5: Dämmstoffdicken auf Stahltrapezprofilen (#ddbau10068)

Da die Abmessungen der Stahltrapezprofile quer zur Spannrichtung mit denen der Dämmplatten meistens nicht übereinstimmen, ist es nicht wirtschaftlich die Dämmplattenstöße stets auf den Obergurten anzuordnen. Daher liegen die Dämmplattenstöße häufig im Bereich der Untergurte. Der Einsatz von durchtrittsicheren Bitumendampfsperrbahnen ist daher zu empfehlen. Falls keine durchtrittsicheren Bitumendampfsperrbahnen eingebaut werden, wird die Verwendung von Dämmplatten mit einer Mindestdicke nach Tabelle 3 empfohlen.

Die Angaben in Tabelle 3 gelten unabhängig von den sich aus DIN 4108 oder EnEV ergebenden Dämmstoffdicken, die in jedem Fall als Mindestdicken eingehalten werden müssen.

Tabelle 3: Mindestdämmstoffdicken zum Schutz gegen Durchtreten auf Stahltrapezprofilen
Tabelle 3: Mindestdämmstoffdicken zum Schutz gegen Durchtreten auf Stahltrapezprofilen

3.2.6: Polymerbitumen- und Bitumenbahnen (#ddbau10069)

3.2.6.1: Bahnen für Dampfsperren (#ddbau10070)

Polymerbitumen- und Bitumenbahnen können als Dampfsperre nach Kapitel 3.4.4 verlegt werden.

Polymerbitumen- und Bitumen-Dampfsperrbahnen werden den verschiedensten Beanspruchungen und Anforderungen gerecht. Sie bieten folgende Vorteile:

  • Wasserdampfdichtheit
  • Luftdichtheit
  • einfache und sichere Fügbarkeit der Nähte
  • einfache Anschlussmöglichkeit an aufgehende Bauteile
  • sehr gute Eignung als behelfsmäßige Abdichtung
  • bei geeigneter Oberflächenausrüstung kein zusätzlicher Klebstoff erforderlich für das Aufbringen von Dämmstoff
  • bei brandlastarmer Ausrüstung hoher Widerstand gegen Brandbeanspruchung von unten
  • Durchtrittfestigkeit auf Profilblechen
  • Perforationsfestigkeit auf massiven Untergründen
  • Windsogsicherheit
  • Winddichtheit
  • Dauerhaftigkeit
  • einfache Verlegung
     

Die Eigenschaften von Polymerbitumen- und Bitumen-Dampfsperrbahnen sind in DIN EN 13970 definiert. Die für die jeweilige Anwendung maßgeblichen Eigenschaften sind vom Hersteller anzugeben.

3.2.6.2: Bahnen für die Abdichtung nicht genutzter und genutzter Dächer (#ddbau10071)

3.2.6.2.1: Allgemeines (#ddbau10072)

Polymerbitumen- und Bitumenbahnen können in Abdichtungen einlagig oder mehrlagig nach Kapitel 3.3 verlegt werden. Es sind Stoffe nach DIN SPEC 20000-201 zu verwenden. Für die Verwendbarkeit von Bahnen, die von den Mindestanforderungen der DIN SPEC 20000-201 abweichen, ist ein baurechtlicher Nachweis zu erbringen.
 

Durch die Verwendung von Abdichtungsbahnen, die vom Anforderungsprofil der Normen abweichen, kann vielfach gezielter den thermischen und mechanischen Einwirkungen auf die Abdichtung entgegengewirkt werden.

Die für Polymerbitumen- und Bitumenbahnen für die Abdichtung von Dächern maßgeblichen Eigenschaften sind in DIN EN 13707 definiert.
Polymerbitumen- und Bitumenbahnen für die Abdichtung von Dächern sind in DIN 18531-2 aufgeführt.
 

Die Mindestanforderungen an die Produkteigenschaften und die Anwendungstypen sind in der Anwendungsnorm DIN SPEC 20000-201 festgelegt.

  • DE = Bahnen für einlagige Dachabdichtungen
  • DO = Bahnen für die Oberlage einer mehrlagigen Dachabdichtung
  • DU = Bahnen für die untere Lage einer mehrlagigen Dachabdichtung
  • DZ = Bahnen für die Zwischenlage bzw. Zusatzlage einer mehrlagigen Dachadichtung
     

Bei geeigneter Oberflächenausrüstung dürfen Bahnen für einlagige Abdichtungen auch als Oberlagen verwendet werden und Bahnen des Anwendungstyps DO und DE dürfen auch als untere Lagen sowie Zwischenlagen verwendet werden. Bahnen des Anwendungstyps DU dürfen auch als Zwischenlage verwendet werden.

Die Konstruktionsnorm DIN 18531 legt für die einzelnen Produkte je nach Einwirkungsart Eigenschaftsklassen fest.

Tabelle 4: Eigenschaftsklassen der Abdichtungsstoffe (aus DIN 18531-2)
Tabelle 4: Eigenschaftsklassen der Abdichtungsstoffe (aus DIN 18531-2)

3.2.6.2.2: Übersicht genormter Bahnen (#ddbau10073)

Die genormten Werkstoffe für Abdichtungen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet:

Tabelle 5: Übersicht der Polymerbitumen- und Bitumenbahnen für die Dachabdichtung nicht genutzter und genutzter Dächer (Zusammenfassung der Mindestanforderungen aus DIN SPEC 20000-201)
Tabelle 5: Übersicht der Polymerbitumen- und Bitumenbahnen für die Dachabdichtung nicht genutzter und genutzter Dächer (Zusammenfassung der Mindestanforderungen aus DIN SPEC 20000-201)

Beispiele:
DO/E1 PYE-PV 200 S5
Oberlage einer mehrlagigen Dachabdichtung aus Polymerbitumen (PYE) mit Polyestervlieseinlage 200 g/m², Schweißbahn, 5,2 mm dick inkl. leichtem Oberflächenschutz

DU/E1 PYE KTG KSP-2,8
untere Lage einer mehrlagigen Dachabdichtung aus Polymerbitumen (PYE) mit Kombinationsträgereinlage mit überwiegendem Glasanteil, Kaltselbstklebende Polymerbitumenbahn, 2,8 mm dick
 

3.3: Auswahl der Abdichtung (#ddbau10021)

3.3.1: Anforderungen (#ddbau10090)

(1) Abdichtungen müssen das Eindringen von Niederschlagswasser in das zu schützende Bauwerk verhindern.

(2) Die Art der Stoffe, die Anzahl der Lagen und deren Anordnung sowie das Verfahren zur Herstellung der Abdichtung müssen in ihrem Zusammenwirken und unter Berücksichtigung der Bewegungen der Unterlage die Funktion der Abdichtung sicherstellen. Ihre Eigenschaften dürfen sich unter den üblichen Bedingungen, denen Abdichtungen nach Lage, Ort und Aufbau zur Zeit der Planung unterliegen, nicht so verändern, dass die Funktion und der Bestand der Abdichtung wesentlich beeinträchtigt werden.

(3) Abdichtungen müssen wasserdicht mit Durchdringungen wie Dachabläufen, Lichtkuppeln etc. verbunden und an aufgehende Bauteile angeschlossen werden.

(4) Abdichtungen müssen die auf sie einwirkenden planmäßig zu erwartenden Lasten auf tragfähige Bauteile weiterleiten. Kräfte parallel zur Abdichtungsebene dürfen nicht in die Abdichtung eingeleitet werden.

(5) Abdichtungen müssen so geplant und ausgeführt werden, dass sie bei den zu erwartenden Temperaturen von -20 °C bis +80 °C funktionsfähig bleiben.

(6) Die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Abdichtung wird beeinflusst durch:

  • die Dachneigung
  • die Art der Einwirkung
  • die Auswahl der Stoffe
  • die Art des Dachaufbaus
  • die gewählten Zusatzmaßnahmen
  • die Wartung
     

3.3.2: Ausführung (#ddbau10091)

(1) Abdichtungen dürfen bei Witterungsverhältnissen, die sich nachteilig auswirken können, nur ausgeführt werden, wenn zusätzliche Maßnahmen getroffen werden. Diese sind entsprechend den Gegebenheiten zum Ausführungszeitpunkt mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Solche Witterungsverhältnisse sind z. B. Temperaturen unter +5 °C, Feuchtigkeit, Nässe, Schnee und Eis oder scharfer Wind (s. auch VOB/C DIN 18338 „Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten“).

(2) Abdichtungen aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen dürfen sowohl einlagig als auch mehrlagig hergestellt werden. Detailausbildungen und gefällelose Bereiche sind mindestens zweilagig herzustellen. Werden Abdichtungen mehrlagig ausgeführt, so sind die Lagen untereinander vollflächig zu verkleben und im Versatz anzuordnen.

(3) Die Auswahl der Bahnen richtet sich nach den zu erwartenden Einwirkungen auf die Abdichtung, die sich ergeben aus z. B.:

  • Witterung
  • Gefälle
  • Nutzung
  • Art und Dicke der Dämmschicht
  • Unterkonstruktion (Stahltrapezprofile, Fertigteile, großformatige Fertigteile etc.)
     

(4) Die Kaschierlage von Dämmbahnen gilt als Lage mehrlagiger Abdichtungen, wenn die Lieferlänge mind. 2,50 m beträgt und die Anforderungen nach 3.3.3 erfüllt werden.

(5) Bitumenbahnen mit Metallband- bzw. Metall-Kunststoff-Verbundeinlage sind geeignet unter Dachbegrünungen und schwerer Auflast. Sie sollten nicht für längere Zeit ungeschützt der freien Bewitterung ausgesetzt werden.

(6) Bei Verwendung von Plastomerbitumenbahnen im Schichtenverbund sind die Verarbeitungshinweise der Hersteller zu beachten. Abdichtungen mit diesen Bahnen sind systemgerecht herzustellen. Plastomerbitumenbahnen werden im Schweißverfahren verarbeitet.

Abdichtung eines Industriedaches mit Polymerbitumenbahnen
Bild 4: Abdichtung eines Industriedaches mit Polymerbitumenbahnen

3.3.3: Auswahl der Stoffe (#ddbau10092)

(1) Abdichtungen von nicht genutzten und genutzten Dächern werden nach Tabelle 6 ausgewählt.

Tabelle 6: Auswahl einer Abdichtung aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen (Tabelle 1 aus DIN 18531-3)
Tabelle 6: Auswahl einer Abdichtung aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen (Tabelle 1 aus DIN 18531-3)

(2) Die Auswahl der Stoffe zur Festlegung des Aufbaus der Abdichtung ist unter Berücksichtigung der Anwendungsklassen K1 und K2 und der Einwirkungsklassen IA, IB, IIA und IIB vorzunehmen. Die Zuordnung der Abdichtung zu den Anwendungs- und Einwirkungsklassen hat unter Berücksichtigung der für den Einzelfall maßgebenden Anwendungsbedingungen zu erfolgen. Hierbei sind Stoffe nach Tabelle 5 zu verwenden. Etwaige weitere Einwirkungen (z. B. chemische Belastungen) sind zu berücksichtigen.

(3)  In der Anwendungsklasse K1 erfolgt die Auswahl der Abdichtung in Abhängigkeit von dem geplanten Gefälle und den Einwirkungen auf die Abdichtung.

  • Bei einem geplanten Gefälle ≥ 2 % (≥ 1,2°) muss die untere Lage einer zweilagigen Abdichtung der Eigenschaftsklasse E1 oder E2 entsprechen, die obere der Eigenschaftsklasse E1. Für nicht genutzte Dachflächen mit mäßiger mechanischer Einwirkung (Einwirkungsklassen IIA, IIB) darf die untere Lage auch der Eigenschaftsklasse E4 entsprechen. Für nicht genutzte Dachflächen darf auch eine einlagige Abdichtung mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Verlegung (Eigenschaftsklasse E1, Anwendungstyp DE) ausgeführt werden.
  • Bei einem geplanten Gefälle < 2 % (< 1,2°) sind mindestens zwei Abdichtungslagen der Eigenschaftsklasse E1 zu verwenden.
     

In der Anwendungsklasse K2 ist in der Fläche ein geplantes Gefälle von ≥ 2 % (≥ 1,2°) erforderlich; Kehlen sollten mit ≥ 1 % (≥ 0,6°) geplant werden. Es sind mindestens zwei Abdichtungslagen der Eigenschaftsklasse E1 zu verwenden. Im Bereich der Detailausbildungen sind besondere Anforderungen zu berücksichtigen (siehe Kapitel 3.5 und Abbildung 2). Bei Abdichtungen auf wasserdurchlässigen Dämmschichten mit Dampfsperren können die möglichen negativen Auswirkungen von Unterläufigkeit durch regelmäßige Abschottungen des Dämmstoffquerschnitts minimiert werden. Bei intensiver Begrünung mit Anstaubewässerung bis 100 mm kann ein Gefälle < 2 % (< 1,2°) geplant werden, wenn der Dachaufbau mit Maßnahmen zur Begrenzung der Wasserunterläufigkeit ausgeführt wurde. Der Einsatz von Hochwertbahnen wird empfohlen.
 

(4) Zur Zuordnung der Eigenschaftsklassen E1 bis E4 zu den jeweiligen Polymerbitumen- und Bitumenbahnen siehe Tabelle 5.

(5) Begrünte Abdichtungen sind mehrlagig auszuführen. Es sind durchwurzelungsfest ausgerüstete Oberlagen einzusetzen. Mit Ausnahme der An- und Abschlussbereiche darf als obere Lage auch eine Polymerbitumenbahn PYE-Vcu S5 oder PYE-Cu01 S5 verwendet werden.

(6) Bei Abdichtungen von genutzten Dächern sind Schutzlagen oder Schutzschichten gegen mechanische Beschädigung anzuordnen. Dies gilt auch für Dächer mit haustechnischen Anlagen im Bereich der Auflagerflächen.

(7) Für Abdichtungen unter schwerem Oberflächenschutz oder unter Nutzbelägen dürfen als obere Lage sowohl bestreute als auch unbestreute Bahnen verwendet werden.

3.3.4: Balkone, Loggien und Laubengänge (#ddbau10093)

(1) Balkone, Loggien und Laubengänge sind definitionsgemäß genutzte Bauteile, die nicht über einem genutzten Raum liegen (siehe Anhang Begriffe). Daher darf das Schutzniveau der Abdichtung geringer als bei Bauteilen über genutzten Räumen sein. Die Festlegung des Schutzniveaus ist planerisch vorzugeben.

(2) Balkone, Loggien und Laubengänge sind als genutzte Dachflächen der Anwendungsklassen K1 oder K2 zu planen und auszuführen.

(3) Auf massiven Unterkonstruktionen ohne Wärmedämmung darf die Abdichtung auch einlagig hergestellt werden. Dazu eignen sich alle Stoffe nach Tabelle 5, z. B. eine kaltselbstklebende Bitumendichtungsbahn mit HDPE-Trägerfolie. Hierbei sollte ein Mindestgefälle von 1,5 % geplant werden. Die Qualität ist unterhalb der Anwendungsklasse K1 zuzuordnen.
 

3.4: Verarbeitung der Stoffe (#ddbau10096)

3.4.1: Allgemeines (#ddbau10097)

(1) Polymerbitumen- und Bitumenbahnen bieten bewährte und in der Praxis erprobte Anwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten, die funktionssichere technische Lösungen im Bereich der Abdichtung bieten.

(2) Für die Ausführung von Abdichtungsarbeiten bei Witterungsverhältnissen, die sich nachteilig auf die Leistungen auswirken können, sind besondere Maßnahmen zu treffen, die diese nachteiligen Auswirkungen verhindern. Diese besonderen Maßnahmen sind entsprechend der Gegebenheiten zum Ausführungszeitpunkt mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

Eine Möglichkeit dieser „besonderen Maßnahmen“ ist die Materialauswahl. Sind z. B. Arbeiten bei Temperaturen unter +5 °C erforderlich, ist der Einsatz von Bahnen mit besserem Verarbeitungsverhalten in der Kälte, wie z. B. Polymerbitumen-Dampfsperrbahnen bzw. -Abdichtungslagen vorzusehen. Während der Verarbeitung von Polymerbitumen- und Bitumenbahnen bei hohen Außentemperaturen und/oder intensiver Sonneneinstrahlung kann es sinnvoll sein, die Oberflächen der Bahnen durch besondere Maßnahmen vor z. B. statischen oder dynamischen Einwirkungen zu schützen.
 

(3) Bei Arbeitsunterbrechung sind besondere Maßnahmen erforderlich, um die Wasserunterläufigkeit der bereits hergestellten Teile der Abdichtung zu verhindern.

3.4.2: Lagerung und Transport (#ddbau10098)

Eine der Voraussetzungen für die handwerklich sichere Verarbeitung ist der einwandfreie Zustand der Materialien an der Einbaustelle, und damit der sachgerechte Transport und die sachgerechte Lagerung der Baustoffe. Insbesondere ist Folgendes zu beachten:

  • trockener und ebener Untergrund für die Lagerung
  • Schrumpfhauben erst unmittelbar vor der Verarbeitung abnehmen
  • Baustoffe nicht längere Zeit direkter Sonneneinstrahlung aussetzen

Darüber hinaus sind die Baustoffe nach Herstelleranweisung zu transportieren und zu lagern.
 

3.4.3: Verarbeitung von Bitumenvoranstrich und Bitumenklebemasse (#ddbau10099)

(1) Bitumenvoranstrich wird in ausreichender Menge durch Streichen, Rollen oder Spritzen auf den besenreinen und tragfähigen Untergrund vollflächig aufgetragen. Er muss vor der Verarbeitung weiterer Dachaufbauschichten ausreichend durchgetrocknet sein.

(2) Lösemittelbasierte Voranstriche sollten in Innenräumen und ähnlichen baulichen Anlagen nicht eingesetzt werden. Die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien (z. B. der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) für den Umgang mit lösemittelbasierten Voranstrichen sind einzuhalten.

(3) Heiß zu verarbeitende Bitumenklebemassen sind auf ca. 200 °C zu erhitzen (siehe Kapitel 3.2.3), Polymerbitumenklebemassen auf ca. 180 °C. Bei der Aufbereitung der Klebemassen darf eine Temperatur von 230 °C nicht überschritten werden.

3.4.4: Verarbeitung von Dampfsperre und Ausgleichsschicht (#ddbau10100)

(1) Dampfsperrbahnen, z. B. Schweißbahnen, können die Funktion der Ausgleichsschicht unmittelbar übernehmen, wenn sie teilflächig verklebt aufgebracht, lose verlegt oder mechanisch befestigt werden.

(2) Schweißbare Dampfsperrbahnen mit Deckschichten aus Polymerbitumen dürfen aufgrund ihrer rissüberbrückenden Eigenschaften auch vollflächig aufgeschweißt werden.

(3) Kaltselbstklebende Dampfsperrbahnen mit Deckschichten aus Polymerbitumen können vollflächig kaltselbstklebend aufgebracht werden. Die Nähte können kaltselbstklebend oder thermisch aktiviert geschlossen werden.

(4)    Bitumendachdichtungsbahnen, z. B. mit Metallbandeinlage oder Metall-Kunststoffvlies-Verbund-Einlage, werden im Gießverfahren mit Heißbitumen vollflächig auf einer Ausgleichsschicht, z. B. Lochglasvlies-Bitumenbahn aufgebracht. Bei der Verwendung von Polymerbitumenklebemassen kann auf die Ausgleichsschicht verzichtet werden.
 

(5) Sollen Dampfsperren vorübergehend als behelfsmäßige Abdichtung während der Bauzeit dienen, sind sie vor Weiterführung der Abdichtungsarbeiten bzw. während der Bauphase zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Nähte von kaltselbstklebenden Dampfsperrbahnen sollten dabei thermisch aktiviert werden. Sollen brandlastreduzierte Dampfsperren als behelfsmäßige Abdichtungen eingesetzt werden, gelten besondere Anforderungen z. B. an das Gefälle, die Ausbildung der Längs- und Quernähte, Kehlen sowie Anschlüsse. Die Herstellervorschriften sind zu beachten.

(6) Dampfsperren sind an An- und Abschlüssen über die Dämmschicht hoch zu führen und dicht anzuschließen.

3.4.5: Verarbeitung von Dämmstoffen (Dämmplatten und -bahnen) (#ddbau10101)

3.4.5.1: Allgemeine Hinweise (#ddbau10102)

(1) Dämmplatten und -bahnen sollten im Verband verlegt werden. Zur Vermeidung von Wärmebrücken und zum Ausgleich von geringfügigen Unebenheiten wird eine zweilagige Verlegung bzw. Stufenfalz empfohlen.

(2) Platten- oder bahnenförmige Dämmstoffe sind dicht gestoßen zu verlegen. Fugen aus zulässigen Maßabweichungen oder temperaturbedingten Längenänderungen sind nicht vermeidbar und beeinträchtigen die Funktionstüchtigkeit von Wärmedämmung und Abdichtung nicht.

(3) Größere Fugen an Schnittstellen oder Anschlüssen sind mit geeignetem Dämmstoffmaterial zu schließen.

(4) Bei Dämmbahnen, deren Kaschierlage als erste Lage der Abdichtung gilt (siehe Kapitel 3.3.2 (4)), sind die Längs- und Quernähte systemgerecht zu schließen.

3.4.5.2: Verarbeitung der Dämmstoffe (#ddbau10103)

Mineralwoll-Dämmplatten (MW) nach DIN EN 13162 können vollflächig mit Heißbitumen oder teilflächig mit Kaltklebstoffen aufgeklebt werden. Die Herstellervorschriften sind zu beachten. Eine mechanische Befestigung kann alleine oder auch in Verbindung mit der ersten Abdichtungslage erfolgen.

Expandierte Polystyrol-Hartschaumplatten oder -bahnen (EPS) nach DIN EN 13163 können mit Kaltklebemassen und Kaltklebstoffen oder durch Anflämmen entsprechender Dampfsperrbahnen mit dem Untergrund verklebt werden. Eine mechanische Befestigung kann alleine oder auch in Verbindung mit der ersten Abdichtungslage erfolgen.
 

Extrudierte Polystyrol-Hartschaumplatten (XPS) nach DIN EN 13164 sind unter Beachtung der Herstellervorschriften zu verlegen.

Polyurethan-Hartschaumplatten (PU) nach DIN EN 13165 können mit Kaltklebstoffen oder mit Heißbitumen auf dem Untergrund verklebt werden. Die Verklebung mit Heißbitumen kann voll- oder teilflächig, zumindest aber 50 % flächig verteilt erfolgen. Bei mechanischer Befestigung sind die Herstellervorschriften zu beachten.

Schaumglas (CG) nach DIN EN 13167 wird auf geschlossener Unterlage vollflächig mit Heißbitumen aufgeklebt. Bei vollflächig mit Bitumen gefüllten Fugen kann auf eine separate Dampfsperre verzichtet werden. Wird Schaumglas, z. B. auf Stahltrapezprofilen, mit Kaltklebemasse aufgeklebt, sind die Herstellervorschriften zu beachten.

Sonstige Dämmstoffe (z. B. Platten aus expandierten Mineralien, Kork, Schüttungen)

  • Plattenmaterial wird vollflächig mit Heißbitumen aufgeklebt. Wird, z. B. auf Stahltrapezprofilen, mit Kaltklebemasse oder Kaltklebstoff aufgeklebt, sind die Herstellervorschriften zu beachten. Eine mechanische Befestigung kann alleine oder auch in Verbindung mit der ersten Abdichtungslage erfolgen.
  • Schüttungen werden in entsprechender Dicke ggf. mit Gefälle aufgetragen und verdichtet. Die Herstellervorschriften sind zu beachten.
     

3.4.5.3: Verarbeitung von Polymerbitumen- und Bitumenbahnen auf Dämmstoffen (#ddbau10104)

(1) Die erste Lage der Abdichtung wird teil- oder vollflächig aufgeklebt, mechanisch befestigt oder lose verlegt, z. B. auf Dämmstoffen aus EPS- oder PU-Hartschaum.

(2) Wenn zwischen Wärmedämmung und Abdichtung eine zusammenhängende Luftschicht zum Dampfdruckausgleich erforderlich ist, darf die erste Lage der Abdichtung nicht vollflächig aufgeklebt werden. Auf geeigneten Dämmplatten können kaltselbstklebende Unterlagsbahnen vollflächig aufgeklebt werden. Die Herstellerangaben sind zu beachten.

(3) Auf Dämmbahnen, deren Kaschierlage als erste Lage der Abdichtung gilt (siehe Kapitel 3.3.2 (4)), ist die folgende Abdichtungslage vollflächig aufzukleben.

(4) Auf extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten muss eine wirksame Trennschicht zwischen Wärmedämmung und Abdichtung angeordnet werden, z. B. Rohglasvlies. Die erste Lage der Abdichtung darf nur mechanisch befestigt oder lose verlegt werden.

(5) Auf Mineralwoll-Dämmplatten erfolgt die Verklebung der ersten Abdichtungslage nach Herstellervorschrift (z. B. vollflächig mit Heißbitumen).

(6) Auf Schaumglasplatten ist die erste Lage der Abdichtung vollflächig mit Heißbitumen aufzukleben. Die Dämmstoff-Fugen sind mit Heißbitumen oder Bitumen-Kaltklebemasse zu schließen. Soll die erste Lage der Abdichtung im Schweißverfahren aufgebracht werden, sind Schaumglasplatten mit werksseitiger Bitumenbeschichtung einzusetzen oder die Schaumglasplatten bauseits mit einem Heißbitumendeckaufstrich zu versehen.

(7) Auf sonstigen Dämmstoffen (z. B. Platten aus expandierten Mineralien, Kork) oder Schüttungen erfolgt die Verklebung der ersten Abdichtungslage im Allgemeinen vollflächig mit Heißbitumen.

Für einlagige Abdichtungssysteme gelten diese Ausführungen sinngemäß. Die entsprechenden Herstellervorschriften sind zu beachten.

3.4.6: Verarbeitung der Polymerbitumen- und Bitumenbahnen (#ddbau10105)

3.4.6.1: Allgemeines (#ddbau10106)

(1) Die Abdichtung kann auf dem Untergrund vollflächig verklebt, teilflächig verklebt, mechanisch befestigt oder lose verlegt werden. Die Forderungen der Sicherung gegen Abheben durch Windsog müssen erfüllt werden (siehe DIN EN 1991-1-4 und DIN EN 1991-1-4/NA).

(2) Jede einzelne Lage in einem mehrlagigen Dachaufbau sollte mit Quernahtversatz verlegt werden. Die Überdeckung an Längs- und Quernähten beträgt mind. 80 mm und ist zu verkleben.


(3) Bei einlagigen Abdichtungssystemen beträgt die Überdeckung an Längs- und Quernähten bei mechanisch befestigten Systemen mind. 100 mm und bei verklebten Systemen mind. 80 mm an Längsnähten und 100 mm an Quernähten. Die Mindestfügebreite im Längsnahtbereich beträgt beim Schweißverfahren mit Flamme 80 mm, beim Warmgasschweißen 60 mm, im Quernahtbereich und bei allen Nahtverbindungen auf beschieferten Bahnen stets 100 mm.
 

(4) Durch Dimensionsänderung einer Abdichtungslage können sich die Überlappungen an den Querstößen der verlegten Bahnen reduzieren. Hierdurch darf die Wasserdichtheit der Abdichtungsschicht nicht eingeschränkt werden.

(5) Bei mehrlagigen Abdichtungen sind die Bahnen von Lage zu Lage versetzt anzuordnen. Alle Lagen sollten in gleicher Richtung verlegt werden. Die Lagen sind untereinander vollflächig zu verkleben.

(6) Es empfiehlt sich, die Bahnen in Gefällerichtung zu verlegen. Bei Dachneigungen
> 3° (> 5,2 %) können, abhängig von den örtlichen Verhältnissen, zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden.
 

(7) Bei Oberlagen einer mehrlagigen Abdichtung und bei kaltselbstklebenden Unterlagsbahnen sollte die zu überdeckende Ecke im Bereich der Quernähte (T-Stoß) schräg abgeschnitten werden. Bei einlagigen Abdichtungen muss dieser Eckenschnitt erfolgen.

(8) Die Überdeckung der Bahnen darf auch gegen den Wasserlauf geführt werden.

(9) Voraussetzung für die Herstellung einer mehrlagigen Abdichtung ist die Vollflächige Verklebung der Lagen untereinander. Dafür ist entweder das Schweißverfahren, das Gießverfahren oder das Kaltselbstklebeverfahren anzuwenden.

(10) Sind Ausgleichs- oder Dampfdruckausgleichsschichten erforderlich, werden sie durch teilflächige Verklebung oder lose Verlegung (bei Dächern mit Auflast oder mit mechanischer Befestigung) von dafür geeigneten Bahnen hergestellt.

(11) Polymerbitumen- und Bitumenbahnen, die als erste Lage die Funktion der Dampfdruckausgleichsschicht erfüllen sollen, werden teilflächig auf dem Untergrund aufgeklebt. Diese Verklebung erfolgt entweder punktweise oder unterbrochen streifenweise (siehe Tabelle 35).

(12) Die angegebenen Klebeverfahren eignen sich auch zur Verarbeitung von Polymerbitumen- und Bitumenbahnen für die Bauwerksabdichtung. Aufgrund möglicher beengter Arbeitsplatzverhältnisse sind nicht immer alle genannten Verfahren anwendbar.

Anordnung der Oberlage bei fabrikmäßig bestreuten Bahnen
Abbildung 10: Anordnung der Oberlage bei fabrikmäßig bestreuten Bahnen
Lagenversatz bei zweilagiger Verlegung
Abbildung 11: Lagenversatz bei zweilagiger Verlegung

3.4.6.2: Schweißverfahren (Schmelzverfahren) (#ddbau10107)

(1) Bei diesem Verfahren werden Schweißbahnen verwendet.

(2) Bei vollflächiger Verklebung werden die zu verklebenden Bitumendeckschichten aufgeschmolzen und die Bahn unter leichtem Druck so eingerollt, dass sie sich vollflächig mit dem Untergrund verbindet. Um dies zu erreichen, muss die aufzuklebende Bahn fest aufgerollt sein. Der Einsatz eines Wickelkerns ist zu empfehlen.

(3) Bei teilflächiger Verklebung wird die untere Deckschicht der aufzuschweißenden Bahn punkt- oder streifenweise aufgeschmolzen und die Bahn unter leichtem Druck eingerollt.

(4)    In Anschlussbereichen kann die Verklebung auch im Umklappverfahren durchgeführt werden. Dazu werden die Bahnen in z. B. meterbreiten Abschnitten vor Ort ausgelegt, die Rückseite ganzflächig angeschmolzen, der Abschnitt umgeklappt und angedrückt.
 

(5) Bei Arbeiten mit offener Flamme sind Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Feuerlöscher sind vor Ort bereitzuhalten. Bei Holzschalung, offenen Fugen und ähnlichem sind Schutzmaßnahmen erforderlich, z. B. Schutzlagen.

Aufbringen einer beschieferten Oberlagsbahn im Schweißverfahren
Bild 5: Aufbringen einer beschieferten Oberlagsbahn im Schweißverfahren
Verarbeitung im Schweißverfahren mit Rollenführungsbügel
Bild 6: Verarbeitung im Schweißverfahren mit Rollenführungsbügel

3.4.6.3: Kaltselbstklebeverfahren (#ddbau10108)

(1) Bei diesem Verfahren werden kaltselbstklebende Polymerbitumenbahnen verwendet. Der Untergrund muss für eine Kaltverklebung geeignet oder dafür vorbereitet sein. Die Untergrund- und Umgebungstemperatur muss für die Verklebung ausreichend sein. Durch Abziehen der unterseitigen Trennschicht wird die Bahn unter Druck teil- oder vollflächig aufgeklebt. Zur Vermeidung von Kapillaren sind am T-Stoß gesonderte Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Schrägschnitt der unterdeckenden Bahn). Die Herstellervorschriften sind zu beachten.

(2) KSP-Bahnen:
An An- und Abschlüssen, allen Überlappungen sowie senkrechten Flächen ist die Dichtungsbahn anzudrücken, um so eine optimale Verklebung zu erreichen. Bei senkrechten oder stark geneigten Flächen sind Zusatzmaßnahmen, z. B. Zuhilfenahme thermischer Aktivierung beim Aufbringen der Dichtungsbahn, vorzusehen. Kaltselbstklebende Oberlagsbahnen (KSP) sind bei der Verlegung thermisch zu aktivieren. Die Breite der kaltselbstklebenden Polymerbitumenbahnen sollte bei senkrechten oder stark geneigten Flächen 1,10 m nicht überschreiten.
 

(3) KSK-Bahnen mit HDPE-Trägerfolie:
An den Überlappungen müssen die Bahnen z. B. mit einem Hartgummiroller angedrückt werden. Die Breite der kaltselbstklebenden Bitumen-Dichtungsbahnen mit HDPE-Trägerfolie sollte bei senkrechten oder stark geneigten Flächen 1,10 m nicht überschreiten.
 

Verarbeitung von kaltselbstklebenden Polymerbitumenbahnen
Bild 7: Verarbeitung von kaltselbstklebenden Polymerbitumenbahnen

3.4.6.4: Nahtverschweißen (#ddbau10109)

(1) Dieses Verfahren wird angewendet z. B.

  • bei lose verlegten Bahnen
  • bei mechanisch befestigten Bahnen
  • bei teilflächig verklebten Bahnen
  • beim Nahtverschluss von Kaschierlagen von Dämmbahnen.
     

(2) Dabei werden die Deckschichten innerhalb der Überdeckung in der erforderlichen Mindestfügebreite mit einem Brenner oder mit einem Warmgasgerät aufgeschmolzen und anschließend unter Druck z. B. mit einer Andruckrolle dicht geschlossen.

Schließen der Längsnähte mit dem Heißluftautomaten
Bild 8: Schließen der Längsnähte mit dem Heißluftautomaten
Fügen der Quernähte mit Heißluftfön und Andruckrolle
Bild 9: Fügen der Quernähte mit Heißluftfön und Andruckrolle
Verschließen der Längs- und Quernähte mit Nahtbrenner und Nahtabroller
Bild 10: Verschließen der Längs- und Quernähte mit Nahtbrenner und Nahtabroller

3.4.6.5: Gießverfahren (#ddbau10110)

(1) Bei diesem Verfahren werden in der Regel Dachdichtungs- und Dachbahnen verwendet. Folienkaschierte Bahnen sind nicht dafür geeignet.

(2) Bei vollflächiger Verklebung wird die Heißbitumen-Klebemasse vor die Bahn so reichlich aufgegossen, dass beim Einrollen der Bahn vor der Rolle in ganzer Bahnenbreite ein Klebemassenwulst entsteht. Um dies zu erreichen, muss die aufzuklebende Bahn fest aufgerollt sein. Der Einsatz eines Wickelkerns ist zu empfehlen.

(3) Bei teilflächiger Verklebung wird die Heißbitumen-Klebemasse punkt- oder streifenweise aufgetragen und die Bahn unter leichtem Druck eingerollt.

(4) An den Bahnenrändern sollte bei Unter- und Zwischenlagen das austretende Klebebitumen glattgestrichen werden.

(5) Bei fabrikmäßig bestreuten Polymerbitumenbahnen ist das an der sichtbaren Kante herausgequollene Bitumen durch geeignete Maßnahmen zu entfernen oder es ist in die noch heiße Klebemasse gleiches Bestreuungsmaterial einzustreuen. Bei Verwendung von Polymerbitumenklebemassen ist dies nicht erforderlich.

(6) Für das Gießverfahren sind Klebemassen nach Kapitel 3.2.3 zu verwenden. Gefüllte Klebemassen sind nicht geeignet.

Verarbeitung einer Bitumenbahn im Gieß- und Einrollverfahren
Bild 11: Verarbeitung einer Bitumenbahn im Gieß- und Einrollverfahren

3.4.6.6: Kaltverklebung (#ddbau10111)

(1) Dampfsperrbahnen, Ausgleichsbahnen und Wärmedämmstoffe können mit Bitumen-Kaltklebemassen (siehe Kapitel 3.2.4.1) oder Polyurethan-Klebstoffen (siehe Kapitel 3.2.4.2) streifenweise aufgeklebt werden (siehe Tabelle 35). Bei der Verklebung von Ausgleichsbahnen auf lösemittelempfindlichen Dämmstoffen, wie z. B. Polystyrol-Hartschaum (EPS) mit lösemittelbasierten Kaltklebemassen oder Klebstoffen, sind die Herstellervorschriften zu beachten.

3.4.6.7: Mechanische Befestigung (#ddbau10112)

3.4.6.7.1: Allgemeines (#ddbau10113)

(1) Bei mehrlagigen Abdichtungen wird die erste Lage mechanisch befestigt, die weiteren Lagen werden vollflächig aufgeklebt. Bei einlagigen Abdichtungen mit Polymerbitumenbahnen wird die Abdichtungslage selbst mechanisch befestigt. Die Befestigung erfolgt je nach Untergrund mit entsprechenden Befestigungsmitteln, z. B. Breitkopfstiften, Schrauben mit Lastverteiltellern, Metallbändern oder Tellerdübeln. Anhang II ist zu beachten.

(2) Die zu befestigenden Bahnen müssen hohe Ausreißfestigkeit und die darüberliegenden Bahnen hohe Durchtrittfestigkeit aufweisen. Bahnen mit Trägereinlagen aus Glasgewebe oder Polyestervlies sowie Kombinationsträgereinlagen erfüllen diese Anforderungen.

3.4.6.7.2: Nagelung (#ddbau10114)

(1) Auf Holzschalung oder Holzwerkstoffen ist die Dampfsperre oder die erste Lage der Abdichtung im Bereich der Überdeckung verdeckt mit korrosionsgeschützten Nägeln nach DIN EN 14592 mit extra großem Flachkopf, Kopfdurchmesser > 9 mm, zu befestigen. Der Nagelabstand soll 50 mm bis 100 mm entspr. Tabellen 36 und 38 betragen, die Überdeckungen sind zu verkleben (siehe nachfolgende Abbildung). Die Bahnen für Dampfsperre oder erste Abdichtungslage sind so auszuwählen, dass eine Verklebung mit dem Untergrund verhindert wird. Wird die Überdeckung der Bahnen verschweißt, sollte eine Flammschutzlage zwischen Holzschalung oder -werkstoff und Bahn oder eine andere geeignete Maßnahme vorgesehen werden.
 

(2) Auf anderen nagelbaren Unterkonstruktionen sind entsprechende Spezialnägel zu verwenden.

Nageln der ersten Lage
Abbildung 12: Nageln der ersten Lage

3.4.6.7.3: Befestigung mit Befestigungselementen (#ddbau10115)

(1) Befestigungselemente bestehen aus Lastverteiltellern und Dachbauschrauben. Bei Abdichtungen der Anwendungsklasse K2, bei bauphysikalisch hoher Beanspruchung und bei Erneuerung der Abdichtungsschicht unter Belassen der vorhandenen Schichten sind korrosionsbeständige Dachbauschrauben zu empfehlen.

(2) Die Wärmedämmschicht und/oder die erste Lage der Abdichtung sind mit auf die Unterkonstruktion abgestimmten Befestigungselementen zu befestigen.

(3) Die Befestigung der ersten Lage einer mehrlagigen Abdichtung sollte in der Überdeckung erfolgen. Die Überdeckung beträgt mind. 80 mm und ist zu verkleben. Dabei bleiben die Lastverteilteller unberücksichtigt. Mitten- oder Drittelbefestigungsreihen von Abdichtungslagen sind mit einem separaten Bahnenstreifen zu überkleben.

Mechanische Befestigung der ersten Abdichtungslage einer mehrlagigen Abdichtung mit Elementen
Abbildung 13: Mechanische Befestigung der ersten Abdichtungslage einer mehrlagigen Abdichtung mit Elementen

(4) Die Befestigung einer einlagigen Abdichtung soll in der Überdeckung erfolgen. Je nach Befestigungsart und Fügetechnik beträgt die Überdeckung 110 mm bis 130 mm. Die Mindestfügebreite im Längsnahtbereich beträgt beim Schweißverfahren mit Flamme 80 mm, beim Warmgasschweißen 60 mm, im Quernahtbereich und bei allen Nahtverbindungen auf beschieferten Bahnen stets 100 mm.

Mechanische Befestigung der einlagigen Abdichtung mit Elementen
Abbildung 14: Mechanische Befestigung der einlagigen Abdichtung mit Elementen

3.4.6.8: Maßnahmen zur Aufnahme horizontaler Kräfte (#ddbau10116)

(1) Bei abgedichteten Dächern können Horizontalkräfte in der Abdichtungsebene auftreten. Diese sind abhängig von Unterkonstruktion, Wärmedämmung, Auflast und der Art der Lagesicherung der Abdichtung. Zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf den Dachaufbau sind Maßnahmen zur Aufnahme horizontaler Kräfte erforderlich:

  • bei einer einlagig lose verlegten Abdichtung,
  • bei einer Unterkonstruktion aus Stahltrapezprofilen, außer bei vollflächig verklebtem Aufbau mit Schaumglas,
  • bei einem Dachaufbau ohne schweren Oberflächenschutz und mit Wärmedämmstoffen aus Hartschaum, die mit Klebstoffen mit Nachklebeeffekt, z. B. Kaltbitumenklebstoffen, verklebt sind.
     

(2) Die Befestigung der Abdichtung mit dem Untergrund erfolgt durch Linienbefestigung oder durch lineare Befestigung. Linienbefestigungen können mit Metallprofilen ausgeführt werden, die mit mindestens drei Befestigern pro Meter an der lastabtragenden Konstruktion verbunden sein sollten. Lineare Befestigungen sind in Reihe angeordnete punktweise Einzelbefestigungen. Diese sind mit mindestens drei Befestigungselementen pro Meter oder v-förmigem Abnageln mit Breitkopfstiften im Abstand von ca. 5 cm auszuführen. Die Befestigung nach Abbildung 15 hat sich in der Praxis bewährt und gilt als ausreichend sicher.

Dachrandbefestigung – Linienbefestigung
Abbildung 15: Dachrandbefestigung – Linienbefestigung

(3) Diese Befestigungen sind nur dann voll wirksam, wenn sie in oder unmittelbar über der Abdichtungsschicht vor dem Übergang zu senkrechten oder geneigten Flächen angeordnet und ausgeführt werden. Einbinden oder Einklemmen der Abdichtung in höher liegende Randprofile oder unter Dachrandabdeckungen sind nicht ausreichend.

(4) Die Herstellerangaben sind zu beachten.

3.4.6.9: Maßnahmen auf geneigten Flächen (#ddbau10117)

3.4.6.9.1: Allgemeines (#ddbau10118)

(1) Auf geneigten Dachflächen können zusätzliche Maßnahmen zur Lagesicherung der Funktionsschichten gegen Abgleiten erforderlich werden. Dies kann, abhängig von den örtlichen Verhältnissen, bereits bei Dachneigungen ab ca. 3° (5,2 %) notwendig sein.

(2) Folgende konstruktive Maßnahmen können einzeln oder kombiniert angewendet werden:

  • Sicherung der Bahnen am oberen Rand durch versetzte Nagelung mit 50 mm bis max. 100 mm Nagelabstand
  • Befestigung unter Verwendung von Metallbändern
  • Durchziehen der Bahnen über den First und kopfseitige Befestigung
  • Einbauen von Stützkonstruktionen zur Fixierung von Dämmschichten und Abdichtungslagen
  • Einbauen von zusätzlichen Nagelbohlen bei nicht nagelbarem Untergrund
  • Mechanische Befestigung in der Fläche, z. B. mit Befestigungselementen
     

(3) In Bezug auf die Abdichtung können zusätzlich folgende Maßnahmen erforderlich werden:

  • Verwendung von Polymerbitumenbahnen mit hoher Wärmestandfestigkeit
  • Verwendung von Polymerbitumenbahnen als untere Abdichtungslage
  • Verwendung von standfester Klebemasse oder anderer geeigneter Klebstoffe
  • Verwendung von Bahnen mit hoher Zugfestigkeit (z. B. mit Glasgewebe- oder Polyestervlies-Einlage)
  • Verlegung der Bahnen in Gefällerichtung
  • Unterteilen der Bahnenlängen
  • Bahnenteilung im Übergangsbereich wegen unterschiedlicher Verhältnisse durch starke Erwärmung infolge Sonneneinstrahlung und Schattenwirkung, z. B. bei Shedflächen
     

3.4.6.9.2: Zusätzliche mechanische Befestigung auf geneigten Dächern (#ddbau10119)

(1) An Traufe, First, ggf. Schattengrenze und jeder Bahnenunterteilung können auf nicht nagelbaren Konstruktionen Nagelbohlen angeordnet werden. In Wärmedämmschichten sind sie gleichzeitig Widerlager. Die Nagelbohlen sollten inkl. Ihrer Unterfütterung ca. 5 mm dünner als die Dämmstoffdicke und 120 mm breit sein. Bei Dämmstoffdicken über 60 mm empfiehlt es sich, die Nagelbohlen in 30 mm Dicke im oberen Bereich der Dämmschicht einzuarbeiten.

(2) Die Bahnen der einzelnen Abdichtungslagen, die in Traufe-First-Richtung verlegt werden, sind an der Oberkante auf den Nagelbohlen verdeckt im Abstand von 50 mm bis 100 mm versetzt zu nageln.

(3) Die Abdichtung wird grundsätzlich von unten beginnend hergestellt. Die Bahnen werden an jeder Nagelbohle abgelängt und mechanisch befestigt. Die überdeckende Bahn wird auf die zuvor verlegte Bahn geführt und mit mind. 80 mm Nahtüberdeckung verklebt.

Mechanische Befestigung auf geneigten Dächern
Abbildung 16: Mechanische Befestigung auf geneigten Dächern
Anordnung von Nagelbohlen auf Shedflächen
Abbildung 17: Anordnung von Nagelbohlen auf Shedflächen

3.5: Detailausbildungen (#ddbau10120)

Übersicht

Detailskizze 1 Wandanschluss mit Polymerbitumenbahnen mit vorgehängter Fassade
Detailskizze 2Wärmegedämmter Wandanschluss mit Polymerbitumenbahnen mit vorgehängter Fassade
Detailskizze 3 Wandanschluss mit Polymerbitumenbahnen
Detailskizze 4Wandanschluss mit Polymerbitumenbahnen, Sanierung mit zusätzlicher Wärmedämmung
Detailskizze 5Wandanschluss mit Polymerbitumenbahnen, zweischaliges Mauerwerk mit Wärmedämmung, hinterlüftet
 
Detailskizze 6 Wandanschluss mit Polymerbitumenbahnen, Mauerwerk mit Wärmedämm-Verbundsystem
Detailskizze 7Wandanschluss – beweglich – mit Polymerbitumenbahnen, mit Hilfskonstruktion
Detailskizze 8Wandanschluss – beweglich – mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Abdichtung, mit Hilfskonstruktion
Detailskizze 9 Wandanschluss mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Abdichtung
Detailskizze 10Dachrandabschluss mit Polymerbitumenbahnen mit mehrteiligem Profil
 
Detailskizze 11Dachrandabschluss mit Polymerbitumenbahnen
Detailskizze 12Dachrandabschluss mit Wandanschluss – beweglich – mit Polymerbitumenbahnen
Detailskizze 13Dachrandabschluss mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Abdichtung
Detailskizze 14Kaminanschluss mit Polymerbitumenbahnen
 
Detailskizze 15Terrassentüranschluss mit Polymerbitumenbahnen und Drainrinne (Gitterrost)
 
Detailskizze 16Türanschluss mit Polymerbitumenbahnen, mit Los-Festflansch – barrierefrei –
Detailskizze 17Anschlüsse mit Polymerbitumenbahnen an Dunstrohr mit Klebeflansch – K2-Ausführung –
Detailskizze 18Anschlüsse mit Polymerbitumenbahnen an Lüfterrohr mit eingeschäumter Polymerbitumenmanschette, Sanierung – K2-Ausführung –
Detailskizze 19Einfassung mit Polymerbitumenbahnen
Detailskizze 20Lichtkuppelanschlüsse mit Polymerbitumenbahnen, z. B. Sanierung am Aufsetzkranz hochgeführt – K2-Ausführung –
Detailskizze 21Lichtkuppelanschluss mit Polymerbitumenbahnen, Klebeflansch aus der wasserführenden Ebene angehoben – K2 Ausführung –
Detailskizze 22Lichtkuppelanschluss mit Polymerbitumenbahnen, mit Einfassung des Aufsetzkranzes – K2-Ausführung –
Detailskizze 23Lichtkuppelanschluss mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Abdichtung, mit Einfassung des Aufsetzkranzes
Detailskizze 24Bewegungsfuge (Fugentyp II, DIN 18531-3) mit Polymerbitumenbahnen auf Stahlbetondecke
Detailskizze 25Bewegungsfuge (Fugentyp I, DIN 18531-3) mit Polymerbitumenbahnen auf Stahlbetondecke
Detailskizze 26Gebäude-Bewegungsfuge mit Polymerbitumenbahnen und Abdeckung – K2-Ausführung –
Detailskizze 27Anschluss mit Polymerbitumenbahnen am Dachablauf mit Aufstockelement
Detailskizze 28Anschluss mit Polymerbitumenbahnen und vorgehängter Dachrinne – K2-Ausführung –
Detailskizze 29Anschluss mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige mechanisch befestigte Abdichtung – vorgehängte Dachrinne –

3.5.1: Allgemeines (#ddbau10121)

(1) Genauso wichtig wie die einwandfreie Planung des Dachaufbaues und die fachgerechte Ausführung der einzelnen Schichten ist die funktionsgerechte Herstellung der An- und Abschlüsse der einzelnen Schichten an Dachrändern, aufgehenden Bauteilen und Durchdringungen.

(2) Die Voraussetzungen für die fachgerechte Ausbildung und Ausführung müssen bereits bei der Planung berücksichtigt werden, um Fehler zu vermeiden.

(3) Bei Abdichtungen, die der Anwendungsklasse K2 zugeordnet werden, sind gegenüber der Standardausführung höhere Anforderungen an die Detailgestaltung zu beachten (siehe Abbildung 2).

(4) Anschlussbereiche sollten so ausgebildet und gestaltet sein, dass diese zur Überprüfung und Wartung stets zugänglich sind.

(5) An- und Abschlüsse an Dachrändern, aufgehenden Bauteilen und Durchdringungen sind unabhängig von der Anzahl der Lagen der Flächenabdichtung mindestens zweilagig auszuführen.

(6) Dachdurchdringungen und An- und Abschlüsse müssen dauerhaft luftdicht ausgebildet werden, damit ein Wärmeabfluss und Feuchteschäden vermieden werden, z. B. unter Verwendung geeigneter Dampfsperrbahnen.

(7) An- und Abschlüsse von Abdichtungen müssen bis zu ihrem oberen Ende wasserdicht sein und den mechanischen und thermischen Einwirkungen sowie der Bewitterung Rechnung tragen. Es wird unterschieden zwischen Anschlüssen an Bauteilen, die mit der Unterkonstruktion fest verbunden sind (Starrer Anschluss), und Anschlüssen an Bauteilen, die gegenüber der Unterkonstruktion Bewegungen unterschiedlicher Art unterworfen sind (beweglicher Anschluss).

(8) Eine starre Verbindung der Abdichtung an Bauteilen, die statisch voneinander getrennt sind, ist auf jeden Fall zu vermeiden, um eine Überbeanspruchung im Anschlussbereich durch Zug-, Schub- und Scherkräfte auszuschließen. Bei Anschlüssen an beweglichen Bauteilen sind deshalb entsprechende konstruktive Maßnahmen erforderlich.

(9) An- und Abschlüsse sollten aus den gleichen Werkstoffen wie die Abdichtung hergestellt werden. Werden unterschiedliche Werkstoffe verwendet, so müssen diese für den jeweiligen Zweck uneingeschränkt und dauerhaft geeignet und untereinander verträglich sein. Den besonderen Anforderungen der Detailausbildung wird durch Polymerbitumenbahnen Rechnung getragen. Sie zeichnen sich aus durch leichte Verarbeitbarkeit, hohe Wärmestandfestigkeit und Dauerhaftigkeit.

Hinweis: Alle nachfolgenden Detailskizzen sind beispielhaft. Sie dienen der prinzipiellen Darstellung und sind nicht maßstabsgetreu.

3.5.2: Wandanschlüsse (#ddbau10122)

(1) Die Anschlusshöhe muss

  • bei Dachneigung bis 5° (8,8 %) mind. 150 mm und
  • bei Dachneigung über 5° (8,8 %) mind. 100 mm

über Oberfläche Belag oder Gesteinsschüttung betragen. In schneereichen Gebieten ist ggf. eine größere Anschlusshöhe erforderlich.
 

(2) Bei Abdichtungen aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen ist der Anschlussbereich mit einem Haftgrund vorzustreichen. Am Übergang vom Dach zum aufgehenden Bauteil sollte ein Keil, z. B. aus Dämmstoff, angeordnet werden, der eine bessere Fügetechnik gewährleistet. Für Anschlüsse sollten aufgrund der Standfestigkeit Polymerbitumenbahnen verwendet werden. Als Oberlage der Anschlüsse sind Polymerbitumenbahnen mit Beschieferung zu verwenden.

(3) Die Abdichtungsbahnen dürfen nicht aus der Abdichtungs- in die Anschlussebene hochgeführt werden, sondern sind aus Gründen der handwerklichen Durchführbarkeit im Übergang abzusetzen. Bei wärmegedämmten Anschlüssen mit Anschlusshöhen ≥ 0,5 m ist es empfehlenswert, die Bahnen in der Senkrechten zu unterteilen und zu befestigen.

(4) Der obere Abschluss von Anschlüssen muss gegen ablaufendes Niederschlagswasser und gegen Abrutschen gesichert sein.

(5) Sind die Anschlüsse ausreichend hochgeführt und ist der Abdichtungsrand z. B. durch eine abdeckende Wandbekleidung vor einer Wassereinwirkung geschützt und gegen Abrutschen gesichert, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

(6) Sind Anschlüsse an aufgehende Bauteile frei bewittert oder wirkt Spritzwasser ein, sind sie durch Klemmprofile an ausreichend eben hergestellten Untergründen zu fixieren. Anschlüsse mit Wassereinwirkung der Anwendungsklasse K2 sind zusätzlich z. B. durch einen Überhangstreifen vor Wassereinwirkung zu schützen. Die Versiegelung von Klemmprofilen ist dazu nicht ausreichend.

(7) Bei nicht wasserdichten vorgehängten Außenwandbekleidungen und Wärmedämmverundsystemen muss der Anschluss hinter diesen hochgeführt und befestigt werden.

(8) Bei Vorsatzmauerwerk, z. B. Verblendstein, muss eine z-förmige Horizontalsperre über dem Anschluss angeordnet sein. Die Sperre muss hier an die hintere Wand hochgeführt und angeklebt sein.

(9) Mauerwerk o. ä., an dem die Bahnen des Anschlusses hochgeführt, geklebt oder befestigt werden, muss in der Oberfläche eben sein, ggf. ist eine fest haftende Putzschicht aufzubringen. Betonflächen im Anschlussbereich müssen glatt und eben sein und dürfen keine Kiesnester, Risse oder ausgebrochene Kanten aufweisen.

(10) Klemmprofile, die gleichzeitig die Regensicherheit übernehmen, müssen so formstabil sein, dass die Anschlussbahnen durchgehend angedrückt werden. Der Befestigungsabstand sollte nicht mehr als 200 mm betragen. Dazu empfiehlt es sich, die Anschlussbahnen im Bereich der Klemmprofile nicht zu überdecken, sondern durch entsprechenden Zuschnitt stumpf zu stoßen. Die Befestigungsmittel (z. B. Edelstahlschrauben mit Dübel) müssen eine durchgehende Anpressung sicherstellen. Die Einbaulänge der Klemmprofile sollte wegen der thermischen Längenänderung nicht > 2,50 m sein.

(11) Zusätzliche Metallüberhangstreifen über Klemmprofilen erhöhen die Regensicherheit. Überhangstreifen sollten mit dem oberen Ende in eine Nut oder Mauerwerksfuge, schräg nach oben verlaufend, eingeführt werden. Sie sind mit Dichtungsmasse zusätzlich zu sichern. Werden Überhangstreifen am oberen Rand z-förmig abgekantet, muss die Abkantung schräg nach unten ausgeführt werden, so dass ablaufendes Niederschlagswasser nach außen abgeleitet wird.

(12) Bei senkrechten Fugen im Anschlussbereich, z. B. bei Fugen von Betonfertigteilen oder Bauwerksfugen, muss der Anschluss so ausgebildet werden, dass eine Dehnung über dem Fugenbereich möglich ist. Klemmprofile dürfen über beweglichen Fugen nicht durchlaufen. Die Fugen selbst sind durch konstruktive Maßnahmen (z. B. Abdeckungen mit Komprimierbändern) so auszubilden, dass der Anschlussbereich nicht durch Niederschlagswasser hinterlaufen werden kann.

(13) Bei geringfügigen Bewegungen im Anschlussbereich, z. B. bei Betonfertigteilen oder Holzaufkantungen, sollten Anschlussbahnen im Übergangsbereich von der Abdichtungsebene zur Anschlussfläche nicht mit dem Untergrund verbunden werden. Über dem Keil kann der Einbau von Trennstreifen notwendig sein.

(14) Bei genutzten Dachflächen ist der Anschlussbereich gegen mechanische Beschädigung zu schützen, z. B. durch Schutz- oder Abdeckbleche, Steinplatten.

Wandanschluss mit Polymerbitumenbahnen mit vorgehängter Fassade
Detailskizze 1: Wandanschluss mit Polymerbitumenbahnen mit vorgehängter Fassade
Wärmegedämmter Wandanschluss mit Polymerbitumenbahnen mit vorgehängter Fassade
Detailskizze 2: Wärmegedämmter Wandanschluss mit Polymerbitumenbahnen mit vorgehängter Fassade
Wandanschluss mit Polymerbitumenbahnen
Detailskizze 3: Wandanschluss mit Polymerbitumenbahnen
Wandanschluss mit Polymerbitumenbahnen, Sanierung mit zusätzlicher Wärmedämmung
Detailskizze 4: Wandanschluss mit Polymerbitumenbahnen, Sanierung mit zusätzlicher Wärmedämmung
Wandanschluss mit Polymerbitumenbahnen, zweischaliges Mauerwerk mit Dämmung, hinterlüftet
Detailskizze 5: Wandanschluss mit Polymerbitumenbahnen, zweischaliges Mauerwerk mit Dämmung, hinterlüftet
Wandanschluss mit Polymerbitumenbahnen, Mauerwerk mit Wärmedämm-Verbundsystem
Detailskizze 6: Wandanschluss mit Polymerbitumenbahnen, Mauerwerk mit Wärmedämm-Verbundsystem
Wandanschluss – beweglich – mit Polymerbitumenbahnen, mit Hilfskonstruktion
Detailskizze 7: Wandanschluss – beweglich – mit Polymerbitumenbahnen, mit Hilfskonstruktion
Wandanschluss – beweglich – mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Abdichtung, mit Hilfskonstruktion
Detailskizze 8: Wandanschluss – beweglich – mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Abdichtung, mit Hilfskonstruktion
Wandanschluss mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Abdichtung
Detailskizze 9: Wandanschluss mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Abdichtung

3.5.3: Dachrandabschlüsse (#ddbau10123)

3.5.3.1: Dachrandausbildung (#ddbau10124)

(1) Die Höhe von Dachrandabschlüssen müssen

  • bei Dachneigung bis 5° (8,8 %) mind. 100 mm
  • bei Dachneigung über 5° (8,8 %) mind. 50 mm

über Oberfläche Belag oder Gesteinsschüttung betragen. In schneereichen Gebieten ist ggf. eine größere Anschlusshöhe erforderlich.
 

(2) Zweckmäßig sind Randaufkantungen aus Holz, Beton und Mauerwerk. Die Abdichtungsbahnen des Anschlusses sollen bis zur Außenkante der Aufkantungen geführt und befestigt werden. Die Anschlussbahnen sind im Übergangsbereich zur Dachebene abzusetzen. Bei Randhölzern oder Dämmschichten wird empfohlen, mindestens eine Lage der Abdichtung bis über deren äußere Unterkante herunterzuführen.

Bei wärmegedämmten Dachrandabschlüssen mit Anschlusshöhen ≥ 0,5 m ist es empfehlenswert, die Bahnen in der Senkrechten zusätzlich zu unterteilen und zu befestigen.
 

(3) Als oberer Abschluss werden Abdeckungen angebracht. Die Abdeckung sollte ein Gefälle zur Dachseite aufweisen.

(4) Anstelle von Dachrandaufkantungen mit Abdeckungen können mehrteilige Dachrandabschlussprofile verwendet werden. Diese sind so zu konstruieren und zu montieren, dass sich die thermischen Längenänderungen der Profile nicht nachteilig auf die Abdichtungsschicht auswirken können.

(5)    Der Anschluss vom Dachrandprofil zur Abdichtungsschicht ist mit einer Polymerbitumenbahn herzustellen.

(6) Im Dachrandbereich muss der Anschluss der Abdichtung winddicht hergestellt werden.

3.5.3.2: Dachrandabdeckungen (#ddbau10125)

(1) Abdeckungen von Dachrandaufkantungen werden aus Metall, aus Faserzement oder anderen geeigneten Werkstoffen hergestellt.

(2) Dachrandabdeckungen sollten ein Gefälle zur Dachseite aufweisen, damit Niederschlagswasser mit den auf der Blendenoberseite sich ablagernden Verunreinigungen nicht nach außen ablaufen kann.

(3) Der äußere senkrechte Schenkel von Abdeckungen sollte den oberen Rand von Wandputz oder Wandbekleidungen zum Schutz vor Schlagregen überdecken (siehe Tabelle 7).

(4) Der Überstand von Abdeckungen muss eine Tropfkante mit mind. 20 mm Abstand (siehe Tabelle 7) von den zu schützenden Bauwerksteilen erhalten.

Tabelle 7: Mindest- Auf-/Abkanthöhen
Tabelle 7: Mindest- Auf-/Abkanthöhen
Skizze Dachrandabschluss
Abbildung 18: Skizze Dachrandabschluss

(5) Stöße von Abdeckungen müssen so ausgebildet sein, dass durch temperaturbedingte Längenänderungen keine Schäden an Abdeckung, Abdichtungsschicht und Außenwand entstehen können.

(6) Halter- und Abdeckbleche müssen so befestigt werden, dass sie den zu erwartenden Windlasten standhalten.

(7)    Bei Anschlüssen an aufgehenden Bauteilen sind Aufkantungen und Überhangstreifen erforderlich.

(8) Durchdringungen an Dachrandabdeckungen sind zu vermeiden. Geländerstützen sind an der äußeren senkrechten Fläche oder an der Unterseite von Kragplatten zu befestigen. Blitzschutz oder Elektroleitungen sollten unter der Dachrandabdeckung herausgeführt werden.

(9) Die Ausführungs- bzw. Montagevorschriften der Hersteller sind zu beachten.

Dachrandabschluss mit Polymerbitumenbahnen mit mehrteiligem Profil
Detailskizze 10: Dachrandabschluss mit Polymerbitumenbahnen mit mehrteiligem Profil
Dachrandabschluss mit Polymerbitumenbahnen
Detailskizze 11: Dachrandabschluss mit Polymerbitumenbahnen
Dachrandabschluss mit Wandanschluss – beweglich – mit Polymerbitumenbahnen
Detailskizze 12: Dachrandabschluss mit Wandanschluss – beweglich – mit Polymerbitumenbahnen
Dachrandabschluss mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Abdichtung
Detailskizze 13: Dachrandabschluss mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Abdichtung
Kaminanschluss mit Polymerbitumenbahnen
Detailskizze 14: Kaminanschluss mit Polymerbitumenbahnen

3.5.4: Anschlüsse an Schornsteine (#ddbau10126)

An Schornsteinen erfolgt der Anschluss von Abdichtungen wie bei Wandanschlüssen (siehe Kapitel 3.5.2).

Kaminanschluss mit Polymerbitumenbahnen
Detailskizze 14: Kaminanschluss mit Polymerbitumenbahnen

3.5.5: An- und Abschlüsse mit Blechen (#ddbau10127)

(1) Lassen sich eingeklebte Winkelblechanschlüsse nicht vermeiden, werden sie aus abgekanteten Metallstreifen (z. B. Kupfer, Titanzink, Edelstahl) hergestellt. Diese Anschlüsse sind Wartungsdetails und sollten zugänglich sein.

(2) Die Bleche sind an Nähten und Stößen wasserdicht zu verbinden. Falzverbindungen sind nicht zulässig.
 

(3) Dachrandabschlussprofile, die wie Blechverwahrungen direkt in die Abdichtung eingebunden oder eingeklebt werden, sind nicht geeignet.

(4) Unter und hinter Blechanschlüssen, die mit Beton oder Mörtel in direkten Kontakt kommen, muss eine Bitumenbahn als Schutz- oder Trennlage verlegt werden.

(5) Blechverwahrungen sind auf der Unterkonstruktion direkt durch Nagelung in ca. 50 mm Abstand versetzt zu befestigen. Bei nicht nagelbarem Untergrund sind zu diesem Zweck Nagelbohlen (Randhölzer) anzuordnen. Klebeflansche dürfen dachseitig nicht über Randhölzer überstehen oder müssen nach unten abgekantet werden.

(6) Die Einklebefläche von Blechanschlüssen muss mind. 160 mm breit sein. Die Einklebefläche muss sauber und fettfrei sein und sollte mit einem Bitumenvoranstrich versehen werden. Die Abdichtungslagen müssen vollflächig im Lagenrückversatz aufgeklebt werden. Die aufgeklebte Abdichtung sollte mind. 10 mm vor der Aufkantung enden.

(7) Blechanschlüsse müssen mind. 150 mm über Oberfläche Belag hochgeführt werden. Das obere Ende von Blechverwahrungen muss mit einem zusätzlichen und getrennt angebrachten Überhangstreifen gegen hinterlaufendes Wasser abgesichert werden, wenn dies nicht durch andere Abdeckungen verhindert wird,
z. B. regensichere vorgehängte Außenwandbekleidungen.
 

(8) Metallanschlüsse, die in wasserführenden Ebenen liegen, müssen mit einem Korrosionsschutzanstrich versehen werden. Dies gilt nicht für Edelstahlbleche.

(9) Die Richtlinien des ZVSHK sind zu beachten.

3.5.6: Anschlüsse an Türen (#ddbau10128)

(1) Um zu verhindern, dass bei Schneematschbildung, Wasserstau, Schlagregen, Winddruck oder bei Vereisung Niederschlagswasser über die Türschwelle eindringt, darf die Anschlusshöhe im Türbereich 50 mm über Oberfläche Belag oder Gesteinschüttung nicht unterschreiten. Dabei sind im unmittelbaren Türbereich Entwässerungsmöglichkeiten, wie z. B. eine Dränrinne, anzuordnen, so dass kein Wasserstau entsteht. Andernfalls muss die Anschlusshöhe mind. 150 mm betragen.

(2) Türen als Zugänge zu Dachterrassen und Dachflächen müssen im Bereich der Türschwellen und Türpfosten für einen einwandfreien Abdichtungsanschluss geeignet sein.

(3) Der Anschluss an Türschwellen kann durch Hochziehen der Abdichtung wie an Wandanschlüssen oder durch das Einbauen von Türanschlussblechen erfolgen. Anschlüsse müssen hinter Rolladenschienen und Deckleisten durchgeführt werden.

(4) Die Abdichtung von Anschlüssen an Türkonstruktionen aus Kunststoff sollte mit kaltselbstklebenden Bahnen oder Anschlussblechen hergestellt werden. Dabei sind die Herstellervorschriften zu beachten.

(5) Hochgeführte Abdichtungen müssen am Türrahmen mechanisch, z. B. durch Klemmprofile, befestigt werden. Der Anschluss ist durch einen Überhangstreifen zu schützen oder mit Dichtstofffase zu versiegeln.

(6) Blechverwahrungen an Türrahmen müssen in allen Ecken sorgfältig eingepasst werden. Alle Nähte der Blechverwahrungen sind wasserdicht herzustellen.

(7) Barrierefreie Übergänge sind abdichtungstechnische Sonderkonstruktionen und erfordern auf den Einzelfall abgestimmte zusätzliche Maßnahmen, die zwischen Planer, Ausführenden und Bauherrn abgestimmt werden müssen. Die Türelemente müssen für barrierefreie Übergänge geeignet sein.

Terrassentüranschluss mit Polymerbitumenbahnen und Drainrinne (Gitterrost)
Detailskizze 15: Terrassentüranschluss mit Polymerbitumenbahnen und Drainrinne (Gitterrost)
Türanschluss mit Polymerbitumenbahnen, mit Los-Festflansch – barrierefrei –
Detailskizze 16: Türanschluss mit Polymerbitumenbahnen, mit Los-Festflansch – barrierefrei –

3.5.7: Dachdurchdringungen (#ddbau10129)

3.5.7.1: Allgemeines (#ddbau10130)

(1) Dachdurchdringungen sind durch planerische Maßnahmen auf ein Minimum zu reduzieren und möglichst in Sammelschächten zusammenzufassen. Sie können mit Klebe- oder Klemmflanschen ausgeführt werden. Die Einklebefläche der Klebeflansche muss mind. 120 mm breit sein und ggf. mit Voranstrich versehen werden. Die aufgeklebte Abdichtung sollte mind. 10 mm vor der Aufkantung enden. Metallklebeflansche sind zu säubern und zu entfetten.

(2) Aggregate und Aufständerungen sollten auf ausreichend druckverteilende Schutzschichten aufgestellt werden. Ist dies nicht möglich, so sind sie auf Stützen zu montieren. Diese müssen einen geschlossenflächigen, rechteckigen oder runden Querschnitt aufweisen. Der Abstand zwischen Oberkante der Abdichtung und Unterkante des Aggregats soll möglichst 0,50 m nicht unterschreiten. Oberhalb der hochgeführten Abdichtung ist an der Stütze ein wasserabweisendes, dicht angeschweißtes Blech anzubringen.

(3) Bei Dachdurchdringungen soll der Abstand der Außenkanten der Klebeflansche untereinander und zu anderen Details mind. 300 mm betragen, damit die jeweiligen Anschlüsse fachgerecht hergestellt werden können.

(4) Estriche und Plattenbeläge dürfen nicht direkt an Durchdringungen anschließen. Sie müssen durch eine mind. 20 mm breite Fuge von diesen getrennt sein, damit der Anschluss der Abdichtung oder die Durchdringung selbst durch temperaturbedingte Bewegungen des Belags nicht gefährdet wird.

(5) Bei Dachneigungen < 2 % (< 1,2°) und bei Dächern der Anwendungsklasse K2 sollten die Anschlussflansche durch geeignete Maßnahmen, z. B. Dämmplatten, 0,50 m x 0,50 m x 0,05 m, aus der wasserführenden Ebene herausgehoben oder eingeschäumte Manschetten aus Polymerbitumenbahnen verwendet werden.

3.5.7.2: Dunstrohre (#ddbau10131)

(1) Der Anschluss der Abdichtung an Dunstrohre erfolgt mit vorgefertigten Hülsenrohren aus Metall oder aus Kunststoff, jeweils mit Klebeflansch oder mit eingeschäumter Polymerbitumenmanschette. Die Klebeflansche sind in die Abdichtung einzubinden. Das obere Ende von Formstücken muss gegen hinterlaufendes Wasser gesichert sein.

Anschlüsse mit Polymerbitumenbahnen an Dunstrohr mit Klebeflansch – K2-Ausführung –
Detailskizze 17: Anschlüsse mit Polymerbitumenbahnen an Dunstrohr mit Klebeflansch – K2-Ausführung –
Anschlüsse mit Polymerbitumenbahnen an Lüfterrohr mit eingeschäumter Polymerbitumenmanschette – Sanierung K2-Ausführung –
Detailskizze 18: Anschlüsse mit Polymerbitumenbahnen an Lüfterrohr mit eingeschäumter Polymerbitumenmanschette – Sanierung K2-Ausführung –

3.5.7.3: Antennenmasten, Stützen und Verankerungen, Blitzschutzanlagen (#ddbau10132)

(1) Antennenmasten o. ä. müssen in der Unterkonstruktion ausreichend sicher befestigt sein.

(2) Hülsen und Metallrohre müssen so ausgebildet sein, dass Tauwasser nicht in den Dachaufbau gelangen kann. Zwischen Hülse und Metall- oder Dunstrohr ist der Hohlraum mit z. B. PUR-Montageschaum zu schließen.

(3) Durch die Anlagenteile der Blitzschutzsysteme darf die Dichtheit des Daches nicht beeinträchtigt werden.

Einfassung mit Polymerbitumenbahnen
Detailskizze 19: Einfassung mit Polymerbitumenbahnen

3.5.7.4: Lichtkuppeln und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (#ddbau10133)

(1) Diese bestehen in der Regel aus Aufsetzkranz und darauf getrennt angeordneten Lichtschalen bzw. Öffnungssystemen. Aufsetzkränze müssen auf dem Untergrund nach Herstellerangaben befestigt werden.

(2) Wird der Anschluss an Aufsetzkränze durch einen Klebeflansch mit Einklebefläche hergestellt, muss dieser mind. 120 mm breit sein. Eingeklebte Anschlüsse bei Dachneigungen unter 5° (8,8 %) müssen ca. 50 mm aus der wasserführenden Ebene angehoben werden. Der Übergang ist keilförmig auszubilden.

(3) Es wird empfohlen, Anschlüsse von Abdichtungen an Lichtkuppelaufsetzkränze durch vollständiges Eindichten des Aufsetzkranzes bis zum oberen Rand herzustellen.

(4) Das Eindichten des Aufsetzkranzes erfolgt mit Polymerbitumen-Schweißbahnen. Bei Anschlusshöhen ≥ 150 mm ist die hochgeführte Abdichtung mechanisch zu befestigen, z. B. mit Klemmschiene oder Klemmprofil.

(5) Der Aufsetzkranz ist in der Regel mit einem Voranstrich vorzustreichen. Nach vollständigem Abtrocknen des Voranstriches sind die Polymerbitumen-Schweißbahnen aufzubringen. Bei hitzeempfindlichen Aufsetzkränzen sollte die Verarbeitung vorzugsweise im Klappverfahren erfolgen oder es sind Kaltselbstklebebahnen mit entsprechendem Voranstrich einzusetzen.

(6) Die Oberkante des Aufsetzkranzes muss mindestens 150 mm über Oberfläche Belag oder Gesteinsschüttung liegen.

(7) Bei Dachneigungen über 5° (8,8 %) sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einen Wasseranstau vor der firstzugewandten Lichtkuppelseite zu vermeiden (z. B. Einbau von Dämmstoffkeilen für Kontergefälle).

(8) Bei Anordnung mehrerer Lichtkuppelelemente sollte der Abstand zwischen den äußeren Kanten der Klebeflansche der Aufsetzkränze untereinander mind. 0,50 m betragen.

(9) Anschlüsse an Lichtbänder werden als Wandanschluss entsprechend Abschnitt 3.5.2 ausgeführt.

Lichtkuppelanschlüsse mit Polymerbitumenbahnen, z. B. Sanierung am Aufsetzkranz hochgeführt – K2-Ausführung –
Detailskizze 20: Lichtkuppelanschlüsse mit Polymerbitumenbahnen, z. B. Sanierung am Aufsetzkranz hochgeführt – K2-Ausführung –
Lichtkuppelanschluss mit Polymerbitumenbahnen, Klebeflansch aus der wasserführenden Ebene angehoben – K2-Ausführung –
Detailskizze 21: Lichtkuppelanschluss mit Polymerbitumenbahnen, Klebeflansch aus der wasserführenden Ebene angehoben – K2-Ausführung –
Lichtkuppelanschluss mit Polymerbitumenbahnen, mit Einfassung des Aufsetzkranzes – K2-Ausführung –
Detailskizze 22: Lichtkuppelanschluss mit Polymerbitumenbahnen, mit Einfassung des Aufsetzkranzes – K2-Ausführung –
Lichtkuppelanschluss mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Abdichtung, mit Einfassung des Aufsetzkranzes
Detailskizze 23: Lichtkuppelanschluss mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Abdichtung, mit Einfassung des Aufsetzkranzes

3.5.8: Bewegungsfugen (#ddbau10134)

(1) Die Anordnung von Bewegungsfugen in der Dachkonstruktion richtet sich nach baukonstruktiven Erfordernissen. Sie sind in allen Schichten des Dachaufbaues auszubilden.

(2) Die erforderlichen Angaben über die zu erwartenden Bewegungen über Fugen müssen bei der Planung der Abdichtung vorliegen und sind Grundlage für die Konstruktion der Fugenausbildung.

Fugenflanken können sich relativ zueinander bewegen. Die Bewegungen können

  • senkrecht zur Abdichtungsebene, z. B. Setzungen
  • parallel zur Abdichtungsebene, z. B. Dehnung
  • als Scherung

sowie in der Kombination dieser Einzelbewegungen auftreten.

Sie können langsam oder schnell, einmalig, selten oder häufig wiederholt auftreten und unterschiedlich groß sein. Daraus ergeben sich zwei unterschiedliche Fugentypen.

Fugentyp I liegt vor bei langsam ablaufenden, einmaligen oder selten wiederholten Bewegungen (z. B. Setzungsbewegungen, Schwindverkürzungen oder Längenänderungen durch jahreszeitliche Temperaturschwankungen in oberseitig wärmegedämmten Dachflächen) von nicht mehr als 5 mm bei verklebten Abdichtungen bzw. nicht mehr als 10 mm bei lose verlegten Abdichtungen.

Fugentyp II liegt vor bei schnell ablaufenden oder häufig wiederholten Bewegungen (z. B. Längenänderungen durch tageszeitliche Temperaturschwankungen), bei allen Bewegungen von mehr als 5 mm bei verklebten Abdichtungen bzw. mehr als 10 mm bei lose verlegten Abdichtungen sowie bei oberseitig ungedämmten Dachflächen.
 

(3) Fugen des Typs I können in der Abdichtungsebene ausgeführt werden. Bei verklebten Abdichtungen ist ein Schleppstreifen von mind. 200 mm Breite unter der Abdichtung anzuordnen. Bei lose verlegten Abdichtungen ist die Abdichtung über der Fuge ggf. durch geeignete Maßnahmen, z. B. durch Stützbleche, zu unterlegen. Fugen des Typs II werden unter Berücksichtigung von Größe und Häufigkeit der Bewegungen durch Unterbrechung der Flächenabdichtung hergestellt. Mögliche Maßnahmen sind:

  • schlaufenartige Anordnung geeigneter Polymerbitumenbahnen
  • geeignete Fugenbänder mit Klebeflansch
  • vorgefertigte Fugenkonstruktionen mit integrierten Dichtungsprofilen
  • Los- und Festflanschkonstruktionen mit Fugenbändern

Fugen des Typs II sollten aus der Abdichtungsebene, z. B. durch Anordnung von Dämmstoffkeilen oder Aufkantungen, herausgehoben werden. Die Teilflächen sollten unabhängig voneinander entwässert werden.
 

(4) Bewegungsfugen sollten nicht unmittelbar im Bereich von Wandanschlüssen angeordnet werden und dürfen insbesondere nicht durch Ecken von Wandanschlüssen oder Randaufkantungen verlaufen. Ist dies unvermeidbar, so sind besondere konstruktive Maßnahmen notwendig, die geplant werden müssen.

(5) Bei größeren Dehnungs-, Setzungs- oder Scherbewegungen, z. B. in Bergsenkungsgebieten, ist die Abdichtung über Bewegungsfugen durch Sonderkonstruktionen mit Abdeckungen oder Flanschkonstruktionen herzustellen.

(6) Bei Abdichtungen über Bewegungsfugen sind Polymerbitumenbahnen mit hoher Dehnfähigkeit zu verwenden.

(7) Bewegungsfugen sind bis zum Ende der Abdichtung durchzuführen, einschließlich der An- und Abschlüsse.

Bewegungsfuge (Fugentyp II, DIN 18531-3) mit Polymerbitumenbahnen auf Stahlbetondecke
Detailskizze 24: Bewegungsfuge (Fugentyp II, DIN 18531-3) mit Polymerbitumenbahnen auf Stahlbetondecke
Bewegungsfuge (Fugentyp I, DIN 18531-3) mit Polymerbitumenbahnen auf Stahlbetondecke
Detailskizze 25: Bewegungsfuge (Fugentyp I, DIN 18531-3) mit Polymerbitumenbahnen auf Stahlbetondecke
Gebäude-Bewegungsfuge mit Polymerbitumenbahnen und Abdeckung – K2-Ausführung
Detailskizze 26: Gebäude-Bewegungsfuge mit Polymerbitumenbahnen und Abdeckung – K2-Ausführung

3.5.9: Dachentwässerung (#ddbau10135)

siehe hierzu auch Anhang III, Entwässerung und Notentwässerung

3.5.9.1: Allgemeines (#ddbau10136)

(1) Jede Dachfläche mit einer in das Gebäude abgeführten oder am Gebäude verlaufenden Entwässerung muss mind. einen Ablauf und einen Notüberlauf mit freiem Abfluss über die Gebäudefassade erhalten. Planung und Bemessung erfolgen nach DIN 1986-100.

(2) Innenliegende Dachentwässerungen sind an den Tiefpunkten der Dachfläche zu planen, z. B. Anordnung der Abläufe an den Stellen maximaler Durchbiegung.

3.5.9.2: Dachabläufe (#ddbau10137)

(1) Die Flanschaußenkanten der Dachabläufe sollten einen Abstand von mind. 300 mm von anderen Details haben. Durch Anordnung von Gegengefälle ist sicherzustellen, dass die Entwässerung von diesen Details weg erfolgt. Abläufe müssen so konstruiert und eingebaut sein, dass sie keine Wärmebrücke in der Dachkonstruktion bilden.

(2) Um einen einwandfreien Wasserablauf sicherzustellen, sollten Flansche von Dachabläufen in die Unterlage eingelassen werden. Es wird empfohlen, die Wärmedämmschicht im Ablaufbereich (ca. 1,0 m x 1,0 m) 20 mm dünner auszubilden.

(3) Bei wärmegedämmten Dachkonstruktionen mit Dampfsperre sind zweiteilige Dachabläufe zu verwenden. Befinden sich unmittelbar unter der Decke beheizte oder genutzte Räume, so sind wärmegedämmte Dachabläufe zu verwenden.

(4) Der Grundkörper des Dachablaufs muss mit dem Untergrund verbunden werden.

(5) Der Anschluss der Abdichtung an Dachabläufe erfolgt mit Fest- und Losflansch, Klebeflansch oder integrierten Anschlussbahnen. Die Anschlussbahnen müssen auf das Material der Abdichtung abgestimmt sein.

(6) Fabrikgemäß vorgefertigte Dachabläufe müssen DIN EN 1253-2 entsprechen.

(7) Bei Begrünung ist der Bereich der Dachabläufe von der Vegetation freizuhalten.

(8) Dachabläufe müssen die Abdichtungsebene entwässern, bei genutzten Dachflächen auch die Oberfläche der Nutzschicht. Zur Kontrolle der Dachabläufe sollten die Entwässerungsroste herausnehmbar sein. Entwässerungsroste, die im Nutzbelag fest eingebunden sind, dürfen nicht gleichzeitig mit dem Dachablauf fest verbunden sein. Die unabhängige Eigenbeweglichkeit des Nutzbelages gegenüber dem Entwässerungsrost ist bei der Planung zu berücksichtigen.

Anschluss mit Polymerbitumenbahnen am Dachablauf mit Aufstockelement
Detailskizze 27: Anschluss mit Polymerbitumenbahnen am Dachablauf mit Aufstockelement

3.5.9.3: Traufausbildung mit Rinne (#ddbau10138)

(1) Erfolgt die Entwässerung von Dachflächen über vorgehängte Dachrinnen, so sollte als Übergang ein Traufblech angeordnet werden. Die Einklebefläche von Blechanschlüssen muss mind. 160 mm breit sein. Die Einklebefläche muss sauber und fettfrei sein und sollte mit einem geeigneten Voranstrich versehen werden. Die Abdichtungslagen müssen vollflächig im Lagenrückversatz aufgeklebt werden. Diese Ausführung entspricht der Anwendungsklasse K1.

(2) Bei nicht nagelbarem Untergrund sind Nagelleisten, bei einer vorhandenen Dämmschicht Randbohlen vorzusehen. Randbohlen müssen 10 mm dünner als die vorhandene Dämmschicht sein. Traufbleche sollten dachseitig nicht über die Randbohle oder Nagelleiste überstehen oder müssen nach unten abgekantet werden.

(3) Werden Verstärkungsstreifen oder die Oberlage der Abdichtung bis zur Abtropfkante heruntergezogen, hat das Blech keine Dicht-, sondern Stützfunktion. Hier genügt eine lose Überlappung der einzelnen Stützbleche untereinander von ca. 50 mm und eine direkte Befestigung der Bleche durch versetztes Nageln in ca. 50 mm Abstand. Diese Ausführung entspricht der Anwendungsklasse K2.

(4) Rinnenhalter müssen in Deckunterlagen oder Randbohlen eingelassen sein.

(5) Bei Abdichtungen ohne schweren Oberflächenschutz sind bei Rinnen aus Zinkblech Maßnahmen zum Korrosionsschutz erforderlich.

(6) Die Richtlinien des ZVSHK sind zu beachten.

Anschluss mit Polymerbitumenbahnen und vorgehängter Dachrinne – K2-Ausführung –
Detailskizze 28: Anschluss mit Polymerbitumenbahnen und vorgehängter Dachrinne – K2-Ausführung –
Anschluss mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige mechanisch befestigte Abdichtung – vorgehängte Dachrinne –
Detailskizze 29: Anschluss mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige mechanisch befestigte Abdichtung – vorgehängte Dachrinne –

3.6: Oberflächenschutz, Schutzschichten, Schutzmaßnahmen, Nutzschichten (#ddbau10139)

3.6.1: Allgemeines (#ddbau10140)

Oberflächenschutz, Schutzschichten, Schutzmaßnahmen und Nutzschichten sollen die Abdichtung vor Witterungseinflüssen und mechanischen Beanspruchungen schützen. Die Art des Oberflächenschutzes ist abhängig von der Dachneigung, den statischen Erfordernissen und der Nutzung. Man unterscheidet zwischen leichtem und schwerem Oberflächenschutz, Schutzschichten, Schutzmaßnahmen und Nutzschichten. Wegen der Lagesicherheit der Abdichtung und der Schutz- und Nutzschicht ist die DIN EN 1991-1-4 und DIN EN 1991-1-4/NA zu beachten (siehe Anhang II).

3.6.2: Oberflächenschutz (#ddbau10141)

3.6.2.1: Leichter Oberflächenschutz (#ddbau10142)

Leichter Oberflächenschutz besteht aus einer werkseitig aufgebrachten Bestreuung (z. B. Schiefer oder Granulat) auf der Oberlagsbahn. Er kann für alle Dachneigungen verwendet werden.

3.6.2.2: Schwerer Oberflächenschutz (#ddbau10143)

Schwerer Oberflächenschutz besteht aus einer Gesteinsschüttung (vornehmlich aus natürlichen ungebrochenen Gesteinskörnungen) der Korngruppe 16/32 mit einer Einbaudicke von mind. 50 mm oder Plattenbelägen z. B. aus Betongehwegplatten. Bei Dachneigungen ≥ 3° (≥ 5,2 %) können Zusatzmaßnahmen gegen Abrutschen der Gesteinsschüttung erforderlich werden. Werden einlagige Abdichtungen ausgeführt, muss bei pneumatischer Förderung der Gesteinsschüttung eine Schutzlage auf die Abdichtungsschicht aufgebracht werden.

3.6.3: Schutzschichten und Schutzmaßnahmen (#ddbau10144)

3.6.3.1: Allgemeines (#ddbau10145)

(1) Schutzschichten müssen Abdichtungen dauerhaft vor schädigenden Einflüssen statischer, dynamischer und thermischer Art schützen. Sie können auch Nutzschichten des Bauwerks bilden, z. B. bei Nutzbelägen von Dachterrassen. Zu Schutzschichten siehe auch Kapitel 4.10.

(2) Bewegungen und Verformungen der Schutzschichten dürfen die Abdichtung nicht beschädigen. Schutzschichten sind von der Abdichtung zu trennen und ggfs. durch Fugen aufzuteilen. Zwischen der Abdichtungsschicht und einer Schutzschicht aus Beton ist eine Trennschicht, z. B. zwei Lagen PE-Folie, anzuordnen. Darüber hinaus müssen an Aufkantungen und Durchdringungen der Abdichtung in der Schutzschicht ausreichend breite Fugen vorhanden sein.

(3) In festen Schutzschichten sind ferner Fugen im Bereich von Neigungswechseln, z. B. beim Übergang von schwach zu stark geneigten Flächen, anzuordnen, sofern die Gefällestrecken der einzelnen Flächen mehr als 2 m lang sind.
 

(4) Die Art der Schutzschicht ist in Abhängigkeit von den zu erwartenden Einwirkungen und den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen. Schutzschichten, die auf die fertige Abdichtung aufgebracht werden, sind möglichst unverzüglich nach Fertigstellung der Abdichtung herzustellen.

(5) Senkrechte Schutzschichten müssen in jedem Bauzustand standsicher sein.

(6) Auf waagerechte oder schwach geneigte Schutzschichten dürfen Lasten oder lose Massen nur dann aufgebracht werden, wenn die Schutzschichten belastbar und ggfs. gesichert sind.

(7) Schutzmaßnahmen dienen im Gegensatz zu Schutzschichten dem vorübergehenden Schutz der Abdichtung während der Bauarbeiten. Sie müssen auf die Dauer des maßgebenden Bauzustandes, z. B. einer Arbeitsunterbrechung, abgestimmt sein.

3.6.3.2: Schutzschichten aus Beton (#ddbau10146)

Schutzschichten aus Beton müssen mindestens in der Betongüte C 8/10 nach DIN EN 206 hergestellt werden, Dicke ≥ 50 mm.

3.6.3.3: Schutzschichten aus Platten (#ddbau10147)

Für Schutzschichten aus Platten sind Betonplatten der Abmessungen mind. 0,40 m x 0,40 m x 0,04 m oder Platten aus Hartschaum, z. B. Polystyrol-Extruderschaum (XPS) geeignet.

3.6.3.4: Schutzlagen aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen (#ddbau10148)

Für Schutzlagen aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen eignen sich besondere Bahnen, die nach Herstellervorschrift zu verwenden sind.

3.6.4: Nutzschichten (#ddbau10149)

(1) Als Nutzschichten eignen sich z. B. Plattenbeläge, Betonbeläge oder Nutzbeläge aus Gussasphalt.

(2) Als Plattenbeläge eignen sich z. B. 40 mm dicke Gehwegplatten der Abmessung 0,40 m x 0,40 m. Sie können in mind. 30 mm Kies- oder Splittbett, auf Stelzlager oder im Mörtelbett verlegt werden. Plattenbeläge, die auf Stelzlagern verlegt werden, sind nur auf stabilem und ebenem Untergrund aufzubringen. Die direkte Verlegung der Stelzlager auf der Abdichtung ist zu vermeiden. Werden Plattenbeläge im Mörtelbett oder Betonbeläge auf die Abdichtung aufgebracht, ist zwischen Abdichtung und Mörtelbett bzw. Betonbelag mindestens eine Trennschicht aus z. B. zwei Lagen PE-Folie oder eine Schutz- und eine Trennschicht anzuordnen. Zur Vermeidung von Schäden am Nutzbelag können zusätzliche Maßnahmen, z. B. Dränschichten, erforderlich sein. Der Nutzbelag ist von Aufkantungen und Durchdringungen durch Fugen ≥ 20 mm Breite zu trennen.
 

(3) Werden Nutzbeläge aus Gussasphalt hergestellt, sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Bei Aufbringung des Gussasphalts direkt auf die Abdichtungsschicht ist der Gussasphalt Teil der Abdichtung. Die Bitumenschweißbahnen müssen gussasphaltverträglich sein. Ein Nutzbelag aus Gussasphalt kann ohne weitere Maßnahmen auf der unteren Gussasphaltschicht eingebaut werden.
  • Bei Verlegen einer Nutzschicht aus Gussasphalt auf einer Druckverteilungsplatte aus Beton ist zwischen dieser und dem Gussasphalt eine Trennschicht aus z. B. einer Lage Rohglasvlies anzuordnen. Werden Abdichtung und Gussasphalt über einer Wärmedämmschicht a geordnet, sind die Belastungsgrenzen (auch Temperaturbeständigkeit) der Dämmplatten zu beachten.

Für den Gussasphalt gilt:

  • Gussasphalt als Schutzschicht und Wurzelschutzschicht auf einer Abdichtung, z. B. unter Erdüberschüttung/Begrünung, muss mind. 25 mm dick sein (Nenndicke).
  • Gussasphalt als Schutz- und Nutzschicht auf einer Abdichtung ist in der Regel zweilagig mit einer Gesamtnenndicke von mind. 50 mm herzustellen.
  • Gussasphalt auf druckverteilter Betonplatte über der Abdichtung kann sowohl einlagig (d ≥ 30 mm) oder zweilagig (d > 50 mm) hergestellt werden.

(4) Bei Dachbegrünungen sind die Ausführungen in Kapitel 3.7 zu beachten.

3.7: Dachbegrünung (#ddbau10150)

3.7.1: Allgemeines (#ddbau10151)

(1) Die Begrünung von Dächern mit Abdichtungen weist unter verschiedenen Gesichtspunkten eine Vielzahl von Vorteilen auf. Neben positiven ökologischen und städtebaulichen Aspekten sprechen auch bautechnische und ökonomische Argumente für die Begrünung von Flachdächern. Diese gelten beim Neubau und bei der Sanierung.

(2) Bautechnik

  • Sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz
  • Schallschutz
  • Verminderung der Beanspruchung der Abdichtung durch UV-Strahlung, hohe Temperaturdifferenzen und mechanische Belastungen
  • Reduzierung abwassertechnischer Anlagen (z. B. Verminderung der Abflussquerschnitte von Fallleitungen)
     

(3) Ökonomie

  • Verlängerung der Nutzungsdauer des Gesamtaufbaus
  • Einsparung von Regenwassergebühren
  • finanzieller Ausgleich für versiegelte Flächen
     

(4) Ökologie

  • Regenwasserrückhaltung (Entlastung des Kanalisationsnetzes insbesondere bei Starkregen)
  • Verbesserung des Kleinklimas durch Staubbindung, Luftkühlung und Erhöhung der Luftfeuchtigkeit
  • Lebensraum für Flora und Fauna
     

(5) Gestaltung/Städtebau

  • Verbesserung des Stadt- und Landschaftsbildes
  • Erholungsraum für Menschen in Ballungsgebieten, dadurch Mehrfachnutzen teurer Grundstücke
  • Naturhaftes Erleben von Grünflächen in städtischen Wohnlagen
     

3.7.2: Hinweise zur Planung und Ausführung von Dachbegrünungen (#ddbau10152)

(1) Dachbegrünungen erfordern eine rechtzeitige Abstimmung aller beteiligten Fachleute der Planungs- und Ausführungsseite, damit alle bauphysikalischen, konstruktiven und vegetationstechnischen Anforderungen in Einklang gebracht werden können.

(2)    Die fachgerechte Ausführung eines kompletten Dach- und Begrünungsaufbaus erfordert die Zusammenarbeit von Planer, Dachdecker, Bauwerksabdichter und Landschaftsgärtner. Dies ist durch darauf abgestimmte Bauablaufplanung, Ausschreibung und Vergabe der Leistungen sicherzustellen.

Eindeutig gärtnerische Leistungen sollten durch entsprechende Fachleute geplant und ausgeführt werden.
 

(3) Die Materialwahl der Schichten des Begrünungsaufbaues (Drän- bzw. Wasserspeicherschicht, Filterschicht, Vegetationstragschicht, Bepflanzung) ist vom individuellen Begrünungsziel abhängig. Die Eignung der Materialien muss den jeweiligen Anforderungen entsprechen und dauerhaft sein.

(4) Bestehende Dachaufbauten sind vor einer nachträglichen Begrünung auf ihre baukonstruktiven und bauphysikalischen Voraussetzungen bzw. ihre Funktionseigenschaften, wie z. B. Durchwurzelungsschutz, zu überprüfen. Im Zweifelsfall ist immer eine durchwurzelungsfeste Abdichtungsschicht zu empfehlen.

(5) Das geplante Erscheinungsbild der Vegetation kann sich durch nicht beeinflussbare objektspezifische Gegebenheiten während der Nutzung verändern.

3.7.3: Arten der Dachbegrünung (#ddbau10153)

Bei Dachbegrünungen sind in Abhängigkeit von der Nutzung sowie der bautechnischen Gegebenheiten drei Begrünungsarten zu unterscheiden.

3.7.3.1: Extensivbegrünungen (#ddbau10154)

Extensivbegrünungen sind Vegetationsformen, die sich weitgehend selbst erhalten und weiterentwickeln. Sie erfordern daher meist nur einen geringen Pflegeaufwand. Es werden Pflanzen mit besonderer Anpassung an extreme Standortbedingungen wie Moose, Sedum, Kräuter und Gräser verwendet.

Charakteristisch für Extensivbegrünungen sind eine verhältnismäßig einfache Herstellung, geringe Aufbauhöhe und geringes Gewicht. Daher ist diese Begrünungsart insbesondere auch für den Sanierungsbereich geeignet. Extensivbegrünungen sind in der Regel am kostengünstigsten herstellbar.
 

3.7.3.2: Einfache Intensivbegrünungen (#ddbau10155)

Einfache Intensivbegrünungen sind als Begrünungen mit Gräsern, Stauden und kleinen Gehölzen ausgebildet. Die Pflanzen stellen höhere Anforderungen an die Vegetationstragschicht sowie an Wasser- und Nährstoffversorgung. Herstellungsaufwand und -kosten, Schichtdicke, Gewicht sowie Pflegemaßnahmen sind höher als bei Extensivbegrünungen.

3.7.3.3: Intensivbegrünungen (#ddbau10156)

Intensivbegrünungen umfassen aufwändigere Pflanzungen von Stauden und Gehölzen sowie Rasenflächen, im Einzelfall auch Bäume. Diese Begrünungsart ist in den Möglichkeiten der Nutzung und Gestaltung am vielfältigsten. Sie ist jedoch auch hinsichtlich der Anforderung an Vegetationstragschicht, Wasser- und Nährstoffversorgung, Herstellungsaufwand und -kosten, Schichtdicke, Gewicht sowie Pflegemaßnahmen am aufwändigsten.

3.7.4: Funktionsschichten (#ddbau10157)

Die Funktionsschichten einer Dachbegrünung zeigt Abbildung 19. Bei entsprechender Materialauswahl können auch mehrere Funktionen in einer Schicht erfüllt werden.

Nachfolgend sind spezifische, auf die Dachbegrünung bezogene Hinweise zum Schichtaufbau aufgeführt.
 

3.7.4.1: Dachaufbau (#ddbau10158)

(1)    Tragkonstruktion
Alle Konstruktionsarten sind möglich, wenn die Lasten statisch abgetragen werden können. Die Lasten der Dachbegrünung sind im wassergesättigten Zustand anzusetzen.
 

(2) Dampfsperre
Um sicherzustellen, dass sich auch bei ggf. auf der Abdichtungsschicht stehendem Wasser (z. B. Anstaubewässerung) kein schädliches Tauwasser im Dachaufbau bildet, sind Dampfsperren mit ausreichend hohem Diffusionswiderstand zu verwenden. Hierfür eignen sich besonders Polymerbitumen mit Trägereinlagen aus Metallband- oder Metall-Kunststoff-Verbund.
 

(3) Wärmedämmung
Bei intensiv begrünten Dachflächen sind Dämmstoffe mit erhöhter Druckbelastbarkeit, Typkurzzeichen: dh oder ds nach DIN 4108-10, zu verwenden. Bei extensiv begrünten Dachflächen dürfen auch Dämmstoffe mit dem Typkurzzeichen dm verwendet werden.
 

(4) Abdichtung und Durchwurzelungsschutz
Die Funktion des Durchwurzelungsschutzes kann von der Abdichtungsschicht übernommen werden, wenn sie wurzelfest ist.
 

3.7.4.2: Trenn- und Gleitlage (#ddbau10159)

Zwischen der Abdichtungsschicht und dem Begrünungsaufbau sind bei Bedarf Trenn- und Gleitlagen anzuordnen.

3.7.4.3: Schutzschicht/Schutzlage (#ddbau10160)

Zwischen der Abdichtungsschicht und dem Begrünungsaufbau ist eine Schutzschicht oder Schutzlage anzuordnen. Sie hat die Funktion, die Abdichtung einschließlich des Durchwurzelungsschutzes während der Bauphase und der späteren Nutzung dauerhaft gegen Beschädigungen zu schützen.

Je nach Belastungsfall dürfen z. B. verwendet werden:

  • Schutzvliese (mind. 300 g/m²) oder Schutzmatten
  • geeignete Stoffe, die gleichzeitig auch Drän- und Wasserspeicherfunktionen erfüllen
  • Schutzestrich
  • Schutzbeton
  • Gussasphalt

In allen An- und Abschlussbereichen muss die Abdichtungsschicht in geeigneter Weise geschützt werden.
 

3.7.4.4: Dränschicht bzw. Dränschicht mit Wasserspeicherung (#ddbau10161)

Diese Schicht führt Überschusswasser ab bzw. speichert gezielt Niederschlagswasser zur Pflanzenversorgung. Die Dicke der Schicht und die Wahl der Materialien sind von der Bepflanzung und der Ausführung der Vegetationsschicht abhängig. Bei Einschichtbauweise wird die Funktion der Dränung und Wasserspeicherung von der Vegetationstragschicht übernommen.

3.7.4.5: Filterschicht (#ddbau10162)

Durch diese Schicht wird das Eindringen von Feinteilen und damit eine Verschlämmung der Dränschicht verhindert. Als Filterschicht werden in der Regel geeignete Kunststoffvliese verwendet.

3.7.4.6: Vegetationstragschicht (#ddbau10163)

Sie bietet der Pflanze die Wachstumsbasis, d. h. Nährstoffe, Wasser, Luft und mechanischen Halt. Die Zusammensetzung der hierfür geeigneten Pflanzerde bzw. Substratmischungen ist von der individuellen Begrünungsaufgabe abhängig. Je nach Begrünungsart können folgende Aufbauhöhen und Flächenlasten auftreten.

Tabelle 8: Aufbauhöhen und Flächenlasten
Tabelle 8: Aufbauhöhen und Flächenlasten

3.7.4.7: Bepflanzung (#ddbau10164)

Zur Bepflanzung siehe Kapitel 3.7.3.1 bis 3.7.3.3.

Beispiel einer intensiven Dachbegrünun
Bild 12: Beispiel einer intensiven Dachbegrünun

3.7.5: Bauliche Voraussetzungen (#ddbau10165)

3.7.5.1: Gefälle (#ddbau10166)

(1) Für Extensivbegrünungen und einfache Intensivbegrünungen sollten Dächer mit einem Gefälle von mind. 2 % (1,2°) geplant werden. Werden ein- oder mehrschichtige Extensivbegrünungen auf Dächern mit weniger als 2 % (1,2°) Gefälle geplant, sollte aus entwässerungstechnischen Gründen eine zusätzliche Dränschicht angeordnet werden. Wegen des in diesem Falle zu erwartenden Wasseranstaus kann es zu Pflanzenausfällen, Vegetationsumbildungen und/oder verstärkter Ansiedlung von Fremdvegetation kommen.
 

(2) Für Intensivbegrünungen mit Anstaubewässerung bis 100 mm ist ein geringeres Gefälle zulässig, wenn der Dachaufbau mit Maßnahmen zur Begrenzung der Wasserunterläufigkeit ausgeführt wird.

(3) Bei einer planmäßigen, nicht nur kurzzeitigen Anstaubewässerung über 100 mm ist bei der Planung und Ausführung der Abdichtung der hydrostatische Druck zu berücksichtigen. Die Abdichtung ist nach DIN 18533 zu planen und auszuführen.

3.7.5.2: Wasserrückhaltung (#ddbau10167)

Zur Wasserrückhaltung, siehe Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen, Ausgabe 2017. Herausgeber: FLL, Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V., Bonn

Abflussbeiwert
Für Dachbegrünungen können die Orientierungswerte aus Tabelle 9 als Abflussbeiwerte CS je nach Dicke des Schichtaufbaus aus Schüttstoffen und abhängig von der Dachneigung angesetzt werden.
 

Tabelle 9: Orientierungswerte für Abflussbeiwerte
Tabelle 9: Orientierungswerte für Abflussbeiwerte

Tabelle 10 enthält Anhaltswerte für die prozentuale Wasserrückhaltung. Im Hinblick auf die Berücksichtigung in Abwassersatzungen mit gesplitteten Gebühren wird gleichzeitig der Jahresabflussbeiwert/Versiegelungsfaktor ausgewiesen.

Tabelle 10: Wasserrückhaltung, Jahresabflussbeiwert/Versiegelungsfaktor bei Dachbegrünungen in Abhängigkeit von der Aufbaudicke
Tabelle 10: Wasserrückhaltung, Jahresabflussbeiwert/Versiegelungsfaktor bei Dachbegrünungen in Abhängigkeit von der Aufbaudicke

3.7.5.3: Brandschutz (#ddbau10168)

Sofern entsprechend den Vorgaben der Bauordnung der Länder die Dachfläche widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme („Harte Bedachung“) ausgebildet werden muss, gilt nach DIN 4102-4:2016-05, Abschnitt 11.4.7 folgendes:

  • Intensivbegrünungen gelten als Bedachungen, die gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig sind.
  • Extensivbegrünungen sind widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme, wenn
    • die Vegetationstragschicht mineralisch bestimmt ist (höchstens 20 % Masseanteil organischer Bestandteile)
    • die Schichtdicke der Vegetationstragschicht mind. 30 mm beträgt
    • ein Abstandsstreifen aus massiven Platten oder Grobkies ≥ 0,5 m Breite gegenüber Öffnungen in der Dachfläche (Lichtkuppeln, Dachfenster) oder aufgehenden Wänden mit Fenstern, deren Brüstung sich ≤ 0,8 m oberhalb der Vegetationstragschicht befindet, vorhanden ist.
    • alle 40 m eine 30 cm hohe Aufkantung aus nicht brennbaren Baustoffen oder ein 1 m breiter Streifen aus massiven Platten oder Grobkies vorhanden ist, sofern Gebäudeabschlusswände oder Brandwände nicht mind. 30 cm über das Dach, bezogen auf die Vegetationstragschicht, hinaus geführt wurden.
    • bei aneinandergereihten, giebelständigen Gebäuden im Bereich der Traufe ein in der Horizontalen gemessener, mind. 1 m breiter Streifen unbegrünt bleibt und mit einem Oberflächenschutz aus nicht brennbaren Baustoffen versehen ist.
       

3.7.5.4: Windsogsicherung (#ddbau10169)

(1) Sofern der Aufbau der Dachbegrünung die zur Windsogsicherung des Dachaufbaus notwendige Auflast darstellt, sind die Gewichte und Schichtdicken entsprechend der DIN EN 1991-1-4 zu dimensionieren. Dabei ist der trockene Zustand zugrunde zu legen. Gegebenenfalls muss die Sicherung der Rand- und Eckbereiche durch Erhöhung der Schichtdicke in diesen Bereichen und/oder durch zusätzliche Gesteinsschüttungen aus Kies und/oder Plattenbelägen erfolgen.

(2) Als Schutz gegen Verwehungen der Vegetationstragschicht bis zur vollständigen Wurzelbildung, kann der Einsatz besonderer Maßnahmen auch in Kombination erforderlich werden:

  • Wahl eines lagestabilen Substrates
  • Auswahl von systembedingt lagestabilen Begrünungen
  • Bewässerung des Substrates während der Anwuchsphase
  • Überziehen von Erosionsschutzgeweben
  • Einsatz von Substratverfestigern
  • Einsatz des Nassansaatverfahrens
  • Andecken von vorkultivierten Matten
  • Verankerung von hochwachsenden Gehölzen
     

3.7.6: Detailausbildungen (#ddbau10170)

(1) Bei Planung und Ausführung von An- und Abschlüssen haben die bautechnischen Anforderungen Vorrang vor gestalterischen und vegetationstechnischen Aspekten.

(2) Alle An- und Abschlussbereiche sollten weitgehend vegetationsfrei gehalten werden, um jederzeit einen ungehinderten Wasserabfluss und zusätzlich eine Kontrollmöglichkeit sicherzustellen. Hierfür sind in der Regel 0,5 m breite Kiesstreifen oder Plattenbeläge ausreichend.

(3) Dachabläufe müssen eine Entwässerung in der Ebene der Abdichtungsschicht sowie der Vegetationstragschicht ermöglichen und z. B. durch entsprechende Kontrollschächte zugänglich sein.

(4) Die erforderlichen Anschlusshöhen sind bei Dachbegrünungen auf die Oberkante Vegetationstragschicht bzw. Gesteinsschüttung im Anschlussbereich zu beziehen.

(5) Bewegungsfugen dürfen nicht durch den Begrünungsaufbau überdeckt werden. Sie sind vegetationsfrei und kontrollierbar zu halten.

(6) Die Anforderungen an An- und Abschlüsse sowie Durchdringungen unbegrünter Dachflächen gelten auch für begrünte Dachflächen, wobei die in diesem Kapitel beschriebenen besonderen Anforderungen zu berücksichtigen sind.

Dachrandabschluss mit Polymerbitumenbahnen – Beispiel Extensivbegrünungen
Abbildung 20: Dachrandabschluss mit Polymerbitumenbahnen – Beispiel Extensivbegrünungen
Dachaufbau mit Aufstockelement
Abbildung 21: Dachaufbau mit Aufstockelement

3.8: Zusätzliche Anforderungen an Industriedächer (#ddbau10171)

(1) Die Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau – Industriebaurichtlinie (IndBauRL) – regelt die Mindestanforderung an den baulichen Brandschutz von Industriebauten. Da die Industriebaurichtlinie für ein breites Spektrum unterschiedlicher Gebäudearten und -nutzungen vorgesehen ist, kann von einzelnen Regelungen dieser Richtlinie abgewichen werden, wenn im Rahmen des Brandschutzkonzepts nachgewiesen wird, dass durch eine andere Lösung in gleicher Weise das Schutzniveau erreicht wird. Sofern in der Richtlinie nicht höhere Anforderungen gestellt oder geringere Anforderungen gestattet werden, gelten die Anforderungen der Bauordnungen der Länder.

Nutzungsänderungen, z. B. infolge von Änderungen des Betriebsablaufs oder des Lagergutes, bedürfen der Überprüfung des Brandschutzkonzeptes sowie der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.

Zusammenhängende Dachflächen bestehend z. B. aus Abdichtung, Wärmedämmung, Dampfsperre, Unterkonstruktion u. ä. von Brandabschnitten oder Brandbekämpfungsabschnitten mit einer Dachfläche von mehr als 2.500 m2 (die Einführungsverordnungen der Bundesländer sind zu beachten) sind so auszubilden, dass eine Brandausbreitung innerhalb eines Brandbekämpfungsabschnittes über das Dach behindert wird.


Dies gilt z. B. erfüllt bei Dächern

  • nach DIN 18234-1, DIN 18234-2,
  • mit tragenden Dachschalen aus mineralischen Baustoffen (wie Beton und Porenbeton) oder
  • mit Bedachungen aus nichtbrennbaren Baustoffen.

Die Anforderungen gelten nicht für erdgeschossige Lagerhallen mit einer Dachfläche bis 3.000 m2, wenn im Lager ausschließlich nicht brennbare Stoffe oder Waren (z. B. Sand, Salz, Klinker, Stahl) unverpackt sind bzw. wenn die Verpackung und/oder die Lager- /Transporthilfen (z. B. Paletten) nicht zur Brandausbreitung beitragen.

Im Bereich von Dachdurchdringungen ist durch konstruktive Maßnahmen eine Brandweiterleitung zu behindern (siehe DIN 18234-3 und DIN 18234-4).

Es gelten die Anforderung nach § 32 Dächer (MBO): Bedachungen müssen gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (Harte Bedachung) widerstandsfähig sein.

Diese Anforderung gilt nicht für erforderliche Rauch- und Wärmeabzugsflächen.

DIN 18234 legt brandschutztechnische Anforderungen von Abdichtungen, sowie Prüfungen für großflächige Dächer bis 20° Dachneigung fest. Diese Norm wird im Wesentlichen bei flachen Dächern, z. B. Hallenbauten großer Abmessungen (Industriebauten), angewendet.

Dächer, die nach DIN 18234 hergestellt werden, erfüllen das Schutzziel einer Begrenzung der Brandweiterleitung. Zur Erfüllung des Schutzziels bedarf es ebenfalls eines ausreichend standsicheren Dachtragwerks und Gesamtwerks. Dächer, die nach DIN 18234-2 hergestellt werden, erfüllen dieses Schutzziel ohne weiteren Nachweis.

DIN 18234 besteht aus vier Teilen:

  • DIN 18234-1 Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer Brandbeanspruchung von unten – Teil 1: Begriffe, Anforderungen und Prüfungen; geschlossene Dachflächen
  • DIN 18234-2 Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer Brandbeanspruchung von unten – Teil 2: Verzeichnis von Dächern, welche die Anforderungen nach DIN 18234-1 erfüllen; geschlossene Dachflächen
  • DIN 18234-3 Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer Brandbeanspruchung von unten – Teil 3: Begriffe, Anforderungen und Prüfungen Durchdringungen, Anschlüsse und Abschlüsse von Dachflächen
  • DIN 18234-4 Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer Brandbeanspruchung von unten – Teil 4: Verzeichnis von Durchdringungen, Anschlüssen und Abschlüssen von Dachflächen, welche die Anforderungen nach DIN 18234-3 erfüllen
     

(2) Profilfüller
Nach DIN 18234-2 sind an allen Dachrandanschlüssen und -abschlüssen sowie an allen Durchdringungen in die Stahltrapezprofile im Bereich der Untergurte Profilfüller aus nicht brennbaren Stoffen (A1) einzulegen. Die Profilfüller sind in einer Länge von > 0,12 m in alle angeschnittenen Untergurte vor dem Aufbringen der Dampfsperre zu verlegen.
 

(3) Dampfsperrbahnen
Nach DIN 18234-2 müssen Dampfsperrbahnen aus Bitumen mindestens Brandklasse E nach DIN EN 13501-1 entsprechen. Der Brennwert der Bitumen-Dampfsperrbahnen darf 11.600 kJ/m² nicht überschreiten. Kaltselbstklebende Dampfsperrbahnen mit Aluminiumverbund-Träger sind hervorragend geeignet, auf Stahltrapezprofil-Unterkonstruktionen eine hohe Durchtrittsicherheit und eine sichere luft- und dampfdichte Schicht nach EnEV herzustellen.

An allen An- und Abschlüssen sowie Dachdurchdringungen sind die Dampfsperrbahnen luftdicht anzuschließen.

(4) Wärmedämmung
Nach DIN 18234-2 muss Wärmedämmung auf Stahltrapezprofilen aus nachfolgend aufgeführten Materialien verwendet werden:

  • Mineralwolle (MW)
  • Polyurethan-Hartschaum (PU)
  • Schaumglas (CG)
  • Verbunddämmplatten, auch mit Polystyrol-Hartschaum (EPS) Die Dämmplatten sind versetzt im Verband zu verlegen.

Nach DIN 18234-2 sind die Anforderungen an Mindestdicken, Kantenausbildungen und die Art der Befestigung in Abhängigkeit der Art der Lagesicherung sowie der verwendeten Dämmstoffe zu beachten.

Es wird auf einer Tragschale aus ungelochten Stahltrapezprofilen unterschieden zwischen:

  • einschaligen Dächern mit mechanischer Befestigung bis 20° Dachneigung mit Wärmedämmung aus
    • Mineralwolle (MW)
    • Polyurethan-Hartschaum (PU)
    • Verbunddämmplatten
  • einschaligen Dächern mit verklebtem Dachaufbau bis 5° Dachneigung mit Wärmedämmung aus
    • Mineralwolle (MW)
    • Polyurethan-Hartschaum (PU)
    • Verbunddämmplatten
  • einschaligen Dächern mit verklebtem Dachaufbau mit Oberflächenschutz/ Auflast bis 3° Dachneigung mit Wärmedämmung aus
    • Mineralwolle (MW)
    • Polyurethan-Hartschaum (PU)
    • Verbunddämmplatten
  • einschaligen Dächern mit Wärmedämmung aus Schaumglas bis 5° Dachneigung
    • Schaumglas (CG)

Weiterhin sind Dämmstoffkombinationen mit EPS zulässig, wenn die erste Lage Wärmedämmung die Anforderungen nach DIN 18234-2 erfüllt. Die Anforderungen an Harte Bedachung sind zu beachten.

Hinweise zu verklebten Dachaufbauten:
Die Verbindung der Dämmstoffe mit der kaltselbstklebenden Dampfsperrbahn muss mit einer Bitumen-Kaltklebemasse oder einem Polyurethan-Kleber mit einer maximalen Auftragsmenge der Verklebung von 300 g/m2 erfolgen.
 

(5) Abdichtung
Den Anforderungen an die Abdichtung ist durch die Auswahl von Abdichtungsstoffen mit entsprechenden Eigenschaften Rechnung zu tragen. Sie müssen unter Berücksichtigung der Einbauart sowie der jeweiligen Beanspruchungen im Zusammenwirken mit anderen Teilen der Abdichtung und des Dachaufbaus besonders folgenden Anforderungen genügen:

  • Wasserdichtheit bei den zu erwartenden Beanspruchungen
  • Standfestigkeit, Dehnfähigkeit und Reißfestigkeit unter Verformungen, Temperaturen und Windbelastungen
  • ausreichende Perforationsfestigkeit
  • ausreichende Dimensionsstabilität
  • ausreichende Widerstandsfähigkeit gegen UV-Strahlung
  • genügend widerstandsfähig gegen Angriffe von Mikroorganismen
  • Brandverhalten nach DIN CEN/TS 1187 BRoof (t1) oder DIN 4102-7

Die Abdichtung muss nach DIN CEN/TS 1187 Prüfverfahren 1, Prüfzeugnis nach DIN 4102-7 oder DIN 4102-4 gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig sein.

Die Abdichtungsschicht ist mechanisch zu befestigen, auf der Unterlage zu verkleben oder durch Auflast zu sichern. Bei verklebten Dachaufbauten darf die untere Lage der Abdichtung einer zweilagigen Abdichtungsschicht eine Polymerbitumen-Kaltselbstklebebahn auf geeigneter Wärmedämmung sein.
 

(6) An- und Abschlüsse
Nach DIN 18234-4 sind an allen An- und Abschlüssen gesonderte Maßnahmen gegen die Brandweiterleitung zu ergreifen. Der Eintritt von Flammen und Gasen in den Profilhohlraum ist zu vermeiden. Dies wird durch den Einbau von Profilfüllern aus nicht brennbaren Baustoffen erreicht, z. B.:

  • Mineralwolle nach DIN EN 13162, Schmelzpunkt > 1000 °C, Rohdichte > 40 kg/m³
  • Schaumglas nach DIN EN 13167
  • zementgebundene expandierte Füllstoffe

Die Mindestlänge der einzelnen Profilfüller beträgt in Profilrichtung 0,12 m. Untergurte parallel zu An- und Abschlüssen sind mit Profilfüllern zu schließen, wenn zwischen Trapezprofil und aufgehendem Bauteil offene Fugen vorhanden sind.
 

(7) Durchdringungen
An Durchdringungen sind gesonderte Maßnahmen gegen die Brandweiterleitung zu ergreifen. Als geeignet gelten Konstruktionen, die in DIN 18234-4 aufgeführt sind, oder deren Eignung durch Brandprüfung oder eine gutachterliche Stellungnahme einer anerkannten Prüfstelle nachgewiesen ist. Die Profilhohlräume sind mit Profilfüllern abzuschotten. Die weiter unten aufgeführten Ausführungen gelten ohne weiteren Nachweis als geeignet.

Es wird zwischen kleinen, mittleren und großen Durchdringungen unterschieden.

Kleine Durchdringungen aus nicht thermoplastischen Stoffen wie Metallabläufe oder -rohre sind mittig in eine Wärmedämmung (1,00 m x 1,00 m) der Brandklasse A1 einzubauen. Außer den Profilfüllern sind keine weiteren Maßnahmen notwendig. Sind kleine Durchdringungen aus thermoplastischen Stoffen wie Kunststoffrohren vorgesehen, sind die Rohre zusätzlich mit einer selbstschließenden Rohrabschottung bzw. Brandschutzmanschette an der Unterseite der Dachunterkonstruktion zu planen.

Mittlere oder große Durchdringungen werden in der Regel mit Aufsetzkränzen hergestellt. Aufsetzkränze können aus verschiedenen Materialien bestehen, in verschiedenen Arten mit der Dachunterkonstruktion verbunden und unterschiedlich abgedichtet werden.

Werden als Aufsetzkränze Holzbohlenrahmen verwendet, ist an der Innenseite eine Stahlzarge mit Blechdicke > 2 mm anzuordnen und außen um den Bohlenkranz eine Wärmedämmung der Brandklasse A1 oder Wärmedämmung aus PU nach DIN EN 13165 in einer Breite von mind. 0,50 m zu verlegen. Die Profilhohlräume sind mit Profilfüller abzuschotten. Der Anschluss der Abdichtung ist zweilagig mit Polymerbitumenbahnen herzustellen.

Um die Durchdringung ist ein mind. 0,50 m breiter Streifen aus einer Gesteinsschüttung aus Kies 16/32 oder Betonwerksteinplatten oder anderen mineralischen Platten in einer Dicke von 50 mm auf die Abdichtung aufzubringen. Darauf kann bei Ergreifung besonderer Maßnahmen nach DIN 18234-4 verzichtet werden, wenn z. B. die Abdichtung an dem Aufsetzkranz mindestens 0,25 m hochgeführt und am oberen Ende mit einem geeigneten Abdeckprofil (≥ 80 mm breit) abgedeckt wird.
 

3.9: Instandhaltung und Erneuerung (#ddbau10172)

3.9.1: Instandhaltung (#ddbau10173)

3.9.1.1: Allgemeines (#ddbau10174)

(1) Dächer sind die am stärksten belasteten Bauteile eines Gebäudes. Sie widerstehen den natürlichen Witterungsprozessen, aber auch extremen Belastungen aus Wärme und Kälte, wie:

  • schnellen Temperaturwechseln, z. B. Gewitterregen während eines heißen Sommertages
  • Hagel, Eis und Schnee.
     

(2) Auch Schmutzablagerungen und Pflanzenwildwuchs stellen eine zusätzliche Belastung des Bauteils Dach dar. Deshalb sollten Abdichtungen inspiziert und gewartet werden (siehe Tabelle 11 Zeilen 1 und 2).

(3) Die Funktionsfähigkeit einer Abdichtung aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen und ihre erwartete Nutzungsdauer lässt sich langfristig nur sicherstellen, wenn sie neben einer fachgerechten Planung und Ausführung auch ordnungsgemäß instand gehalten wird. Dazu gehört die regelmäßige Inspektion, verbunden mit fachgerechter Wartung und Instandsetzung.

(4) Regelmäßige Inspektionen sind notwendig, turnusgemäße Wartungen und Instandsetzungen können erforderlich werden. Eine Festlegung der zeitlichen Intervalle für Inspektions- und Wartungsarbeiten im Voraus ist nur bedingt möglich, weil die Beanspruchung der Abdichtungsschicht weitgehend von Konstruktion, Lage und Neigung des Daches sowie von Umwelteinflüssen abhängt. Deshalb muss der Zeitpunkt für Inspektions- und Wartungsarbeiten vom Fachmann bestimmt werden; sie sollten aber mind. einmal jährlich erfolgen. Entwässerungseinrichtungen sind nach DIN 1986-3 mind. zweimal jährlich zu überprüfen.

(5) Je nach Zustand, Art und Belastung der Abdichtungsschicht ist zu entscheiden, welche Maßnahme erforderlich wird. Es können Wartung, Instandsetzung oder, nach Ablauf der Nutzungsdauer, auch eine Erneuerung der Abdichtungsschicht oder des Abdichtungsaufbaus erforderlich sein.

(6) Aufgrund ihrer Stoffeigenschaften sind Abdichtungsschichten aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen regenerierbar und ermöglichen einfache regelmäßige Inspektion, Wartung und Instandsetzung.

3.9.1.2: Inspektion (#ddbau10175)

Inspektion ist eine Sichtkontrolle zur Feststellung des Zustandes der Abdichtungsschicht. Dazu gehört die Überprüfung z. B. folgender Bereiche:

  • Abdichtungsschicht in der Fläche
  • An- und Abschlüsse der Abdichtungsschicht, Versiegelungen, Dachrandprofile und/ oder -abdeckungen, Durchdringungen wie z. B. Schornsteinköpfe, Dunstrohre etc.
  • Entwässerungseinrichtungen wie z. B. Dachabläufe, Rinnen, Laubfangkörbe, Fallrohre
  • Bewegungsfugen
  • Be- und Entlüftungsöffnungen bei zweischaligen Dachkonstruktionen

Die Ergebnisse der Inspektion sind schriftlich zu dokumentieren. Dieser Bericht sollte Angaben zu den Feststellungen und zu ggf. erforderlichen weiteren Voruntersuchungen enthalten. Sie sind Grundlage für die Festlegung evtl. erforderlicher Instandsetzungsmaßnahmen.

Die genannten Überprüfungen können durch Abschluss eines Inspektionsvertrages sichergestellt werden.
 

3.9.1.3: Wartung (#ddbau10176)

Wartung ist eine Maßnahme zur Pflege und Reinigung der Abdichtungsschicht sowie der Entwässerungseinrichtungen. Sie umfasst mindestens:

  • Beseitigung von Verschmutzungen und unerwünschtem Pflanzenbewuchs. Bei Extensivbegrünungen sind insbesondere die nicht begrünten Randstreifen von unerwünschtem Pflanzenwildwuchs freizuhalten.
  • Reinigung von Entwässerungsanlagen, z. B. Dachabläufen und/oder Dachrinnen
  • Beseitigung von Kiesverwehungen
  • Reinigung von Be- und Entlüftungsöffnungen soweit dies ohne Einrüstungen möglich ist.

Die genannten Arbeiten können durch Abschluss eines Wartungsvertrages sichergestellt werden.
 

3.9.1.4: Instandsetzung (#ddbau10177)

3.9.1.4.1: Allgemeines (#ddbau10178)

Instandsetzungsarbeiten werden erforderlich, wenn Schäden an der Abdichtungsschicht behoben werden müssen.

3.9.1.4.2: Zielfestsetzung (#ddbau10179)

Ziel der Instandsetzung ist die Wiederherstellung eines funktionsfähigen, den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Dachaufbaus. Die dazu erforderlichen Arbeiten müssen auf den vorhandenen Zustand des Daches abgestimmt werden.

3.9.1.4.3: Voruntersuchungen (#ddbau10180)

Vor der Instandsetzung ist eine Voruntersuchung durchzuführen. Sie beinhaltet Bestandsaufnahme, Zustandsfeststellung und – beim Vorliegen von Schäden – Ursachenermittlung.

Art und Umfang der Voruntersuchungen sind abzustimmen auf z. B.:

  • die Art und den Aussagewert vorliegender Planungs- und Ausführungsunterlagen
  • das Schadensbild des vorhandenen Dachaufbaus
  • die Ziele und Art der geplanten Maßnahmen

Dazu können folgende Untersuchungen notwendig sein:

  • Überprüfung des vorhandenen Dachaufbaus hinsichtlich seiner Funktionsfähigkeit
  • Prüfung der Weiterverwendbarkeit vorhandener Dachschichten, wenn die vorhandenen Schichten im Dachaufbau verbleiben sollen
  • Prüfung der verbleibenden Dachschichten auf Verträglichkeit mit den neu aufzubringenden Schichten
  • Prüfung von Zustand und Tragfähigkeit der Dachunterkonstruktion, insbesondere wenn durch geplante Instandsetzungsmaßnahmen die Dachlast erhöht wird
  • Prüfung des vorhandenen Dachaufbaus in Bezug auf die Anforderungen der EnEV (siehe Anhang I).
  • Prüfung der bauphysikalischen Situation des Daches bei Einbau von neuen Schichten
  • Im Falle einer Nutzungsänderung des Gebäudes Anpassung des Dachaufbaus an die neuen bauphysikalischen Anforderungen
  • Prüfung der Gefälle- und Entwässerungssituation
  • Prüfung der An- und Abschlüsse auf Zustand, Funktion und weitere Eignung
  • Prüfung des positionsstabilen und lagesicheren Verbundes der neuen und vorhandenen Dachschichten untereinander und mit der Tragkonstruktion

Sollte das Ziel der Instandsetzungsarbeiten lediglich eine auf eine kurzfristige Reststandzeit des Gebäudes oder Daches abgestimmte Reparatur sein, so können ggf. die vorgenannten Untersuchungen eingeschränkt werden.
 

3.9.1.4.4: Maßnahmen (#ddbau10181)

Art und Umfang der Instandsetzungsarbeiten sind zu planen und festzulegen.

3.9.1.4.4.1: Vorbereitende Maßnahmen (#ddbau10182)

Vorbereitende Maßnahmen können sein:

  • Entfernung von Schmutzablagerungen, Reinigung der Dachfläche
  • Aufschneiden und Abstoßen vorhandener Wellen, Blasen und Falten
  • Ausgleich von Fehlstellen
  • Abdeckung größerer Risse mit Schleppstreifen
  • Voranstrich oder Grundierung, sofern der Zustand des Untergrundes oder die anzuwendende Klebetechnik dies erfordert
     

3.9.1.4.4.2: Überarbeitung von Einzelfehlstellen (#ddbau10183)

Einzelne Fehlstellen können durch Aufschweißen oder Aufkleben von Polymerbitumenbahnen, einlagig oder mehrlagig verlegt, beseitigt werden.

3.9.1.4.4.3: Einlagiges Überarbeiten der Abdichtung (#ddbau10184)

Eine noch funktionsfähige Abdichtungsschicht kann zur Verlängerung ihrer Nutzungsdauer durch Aufbringen einer weiteren Polymerbitumenbahn überarbeitet werden. Diese darf vollflächig aufgeklebt werden, wenn nicht mit Feuchtigkeit in der vorhandenen Abdichtung gerechnet werden muss. Andernfalls ist sie teilflächig zu verkleben, um einen Dampfdruckausgleich zu ermöglichen.

3.9.2: Erneuerung (#ddbau10185)

3.9.2.1: Erneuerung der Abdichtungsschicht (#ddbau10186)

Ist die Abdichtungsschicht nicht mehr funktionsfähig und durch Instandhaltungsmaßnahmen auch nicht mehr in einen den Regeln der Technik entsprechenden Zustand zu versetzen, ist sie zu erneuern. Dazu sind Voruntersuchungen nach Kapitel 3.9.1.4.3 und vorbereitende Maßnahmen nach Kapitel 3.9.1.4.4 durchzuführen.

3.9.2.1.1: Erneuerung der Abdichtungsschicht ohne zusätzliche Wärmedämmung (#ddbau10187)

(1) Sind die Schichten unter der vorhandenen Abdichtungsschicht funktionsfähig und ist ein ausreichendes Gefälle zur Ableitung des Niederschlagswassers vorhanden, kann die Abdichtungsschicht unter Beibehaltung dieser Schichten erneuert werden.

(2) Die vorhandene alte Abdichtungsschicht kann dabei auf dem Dach verbleiben, wenn sie sich im Schichtenaufbau nicht schädigend auswirken kann. Abhängig vom Ergebnis der Voruntersuchungen sind ggf. Trenn- und/oder Ausgleichsschichten erforderlich.
 

3.9.2.1.2: Erneuerung der Abdichtungsschicht mit zusätzlicher Wärmedämmung (#ddbau10188)

(1) Wird außer der Erneuerung der Abdichtungsschicht eine zusätzliche Wärmedämmung erforderlich, so ist diese auf den vorbereiteten Untergrund nach Kapitel 3.4.5 aufzubringen. Hierauf ist eine neue Abdichtungsschicht nach Kapitel 3.4.6 aufzubringen.

(2) Die vorhandene alte Abdichtungsschicht kann auf dem Dach verbleiben, wenn sie sich im Schichtenaufbau nicht schädigend auswirken kann.

(3) Abhängig vom Ergebnis der Voruntersuchung ist zu empfehlen, die zusätzliche Wärmedämmung als Gefälledämmschicht zur Herstellung eines geregelten Wasserablaufs auszubilden.

(4) Zusatzdämmungen vergrößern die Dicke des Dachaufbaus. Dies ist bei Dachan- und Dachrandabschlüssen zu berücksichtigen.

3.9.2.2: Erneuerung des gesamten Dachaufbaus (#ddbau10189)

Ergibt sich aus den Voruntersuchungen, dass die vorhandenen Dachschichten und/ oder die Unterkonstruktionen den Verbleib vorhandener Schichten des Dachaufbaus nicht mehr zulassen, ist der gesamte Dachaufbau zu erneuern.

3.9.2.3: Erneuerung einer Abdichtungsschicht aus Kunststoffbahnen (#ddbau10190)

Je nach den Ergebnissen der Voruntersuchungen kann entweder lediglich die Abdichtungsschicht erneuert werden (Beispiel 1) oder zusätzlich die Wärmedämmung (Beispiel 2) bzw. auch das Gefälle (Beispiel 3) verbessert werden.

(1) Bei der Erneuerung einer Abdichtungsschicht aus Kunststoffbahnen mit einer zusätzlichen Abdichtungsschicht aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen sollte die Lagesicherung des neuen Dachaufbaus durch mechanische Befestigung einer

  • geeigneten, neu aufgebrachten Zwischenlage oder
  • der neuen Abdichtungsschicht

erfolgen. Dies gilt vorzugsweise bei besonders schwingungsanfälligen Unterkonstruktionen wie Stahltrapezprofile.
 

(2) Sollen Schichten aufgeklebt werden, ist die Lagesicherung des vorhandenen Schichtenaufbaus und die Eignung der vorhandenen Kunststoffbahnen für eine Verklebung zu prüfen. Hierbei sind die Herstellerangaben der Klebstoffhersteller bzw. der Hersteller der Kaltselbstklebebahnen zu beachten. Es sollte eine Probeklebung vorgenommen werden.

(3) Alternativ kann die Lagesicherung auch durch das nachträgliche Aufbringen einer ausreichend dimensionierten Auflast hergestellt werden. Dazu ist die Tragfähigkeit der Konstruktion zu prüfen.

Erneuerung einer Abdichtung aus Kunststoffbahnen (Beispiel 1)
Abbildung 22: Erneuerung einer Abdichtung aus Kunststoffbahnen (Beispiel 1)

Bei ausreichend vorhandenem Gefälle (mind. 2 % (1,2°)) kann die Erneuerung sowohl einlagig als auch zweilagig erfolgen.

Voraussetzung ist eine ausreichend vorhandene Wärmedämmung (EnEV). Bei ausreichend vorhandenem Gefälle, aber unzureichender Wärmedämmung ist das Aufbringen einer zusätzlichen Wärmedämmung erforderlich.
 

Die Verlegung der ersten Lage der Abdichtung (DU) erfolgt rechtwinklig zu den Rippen der Trapezprofile, die Befestigung wird in der Längsnahtüberdeckung vorgenommen. Sollte die Anzahl der Befestigungselemente für die Windsogsicherung nicht ausreichen, können zusätzlich im Bahnenmittenbereich Befestigungselemente gesetzt werden. Die Halteteller sind dann mit einem ausreichend dimensionierten Bahnenzuschnitt zu überkleben.

Erneuerung einer Abdichtung aus Kunststoffbahnen mit zusätzlicher Wärmedämmung (Beispiel 2)
Abbildung 23: Erneuerung einer Abdichtung aus Kunststoffbahnen mit zusätzlicher Wärmedämmung (Beispiel 2)

Bei nicht ausreichend vorhandenem Gefälle und unzureichender Wärmedämmung sollte eine Gefälledämmung aufgebracht werden. Um unterschiedlich lange Befestigungselemente zu vermeiden, kann die Wärmedämmung zweilagig verlegt werden,
z. B. durch eine mechanische Befestigung der gefällelosen Grunddämmung und einer darauf verklebten Gefälledämmung.
 

Erneuerung einer Abdichtung aus Kunststoffbahnen mit zusätzlicher gefällegebender Wärmedämmung (Beispiel 3)
Abbildung 24: Erneuerung einer Abdichtung aus Kunststoffbahnen mit zusätzlicher gefällegebender Wärmedämmung (Beispiel 3)
Tabelle 11: Instandhaltung von Dachabdichtungen und Dacherneuerung
Tabelle 11: Instandhaltung von Dachabdichtungen und Dacherneuerung