Harte Bedachung
Begriff des Bauordnungsrechts; beschreibt eine Klassifizierung von Dachaufbauten nach DIN 4102-7 (Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen), die ausreichend widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme sind. Als gleichwertig wird eine Prüfung nach DIN/TS 1187, Prüfverfahren 1, anerkannt.