Anhang II Sicherung des Dachaufbaus gegen Abheben durch Windlasten
II.1 Windlasten (#ddbau10599)
Abdichtungen und die dazugehörigen Schichten sind gegen Abheben durch Windlasten zu sichern. Die Festlegung der Windlasten erfolgt nach DIN EN 1991-1-4:2010-12 und DIN EN 1991-1-4/NA:2010-12 (Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen – Windlasten und national festgelegte Parameter).
Die Größe der Windbelastung für Abdichtungen ist abhängig von:
- der Lage des Gebäudes
- der Gebäudehöhe
- der Gebäudeart
- der Dachform
- der Dachneigung
- den Dachbereichen
- der Unterlage.
Die auf die Außenfläche eines Bauwerkes einwirkende Windkraft berechnet sich wie folgt:
- Wd,e = 1,5 · cpe · q (ze)
- Dabei bedeuten:
- 1,5 = Sicherheitsbeiwert γQ bei einer veränderlichen Last nach DIN 1055-100:2001-03
- cpe = der aerodynamische Beiwert für den Außendruck für Flachdächer
- q = vereinfachte Geschwindigkeitsdrücke nach Tabelle #ddbau01833
- ze = Bezugshöhe
Deutschland ist in vier Windzonen eingeteilt (siehe Abbildung #ddbau01835). Aus den Windzonen ergibt sich der Geschwindigkeitsdruck q.
Bei nicht schwingungsanfälligen Gebäuden ohne Innendruck darf der Geschwindigkeitsstaudruck vereinfachend nach Tabelle #ddbau01833 ermittelt werden.
Als nicht schwingungsanfällig gelten in der Regel Wohn-, Büro- und Industriegebäude mit einer Höhe bis zu 25 m und ihnen in Form oder Konstruktion ähnliche Gebäude.
Für die Küstenregionen, in küstennahen Gebieten in einem Streifen entlang der Küste mit 5 km Breite landeinwärts sowie die Ost- und Nordseeinseln gelten höhere Geschwindigkeitsdrücke. Dies gilt auch für die Küstenregionen großer Binnenseen der Geländekategorie 1.
Flachdächer werden in vier Bereiche eingeteilt:
F: Ecke
G: Außenrand
H: Innenrand
I: Innenbereich
Als Flachdächer gelten Dächer mit einer Neigung ≤ 5° (≤ 8,7 %).
Die Aufteilung erfolgt nach folgendem Muster. Dabei wird jede vom Wind angeströmte Seite jeweils separat betrachtet.
Die Außendruckbeiwerte für Flachdächer können ebenfalls vereinfachend nach Tabelle #ddbau01839 ermittelt werden.
Abgerundete und abgeschrägte Traufbereiche wirken lastmindernd und können nach DIN EN 1991-1-4 abweichend berechnet werden.
Bei Gebäuden über 25 m Höhe, bei Gebäuden in Hanglage, bei Gebäuden mit Innendruck sowie bei frei stehenden Dächern gelten abweichende Regelungen.
Innendruck ist bei Gebäuden mit nicht unterteiltem Grundriss, wie z. B. Hallen, mit einem Öffnungsanteil der Außenwände über 1 % nachzuweisen.