5 Abdichtung von Brücken

5.3 Eisenbahnbrücken (#ddbau10749)

Die Abdichtung von Überbauten (Brücken) im Bereich der DB – Deutsche Bahn AG ist in der Richtlinie (RIL) 804 – Eisenbahnbrücken (und sonstige Ingenieurbauten), Modul 804.6101 geregelt.

Die ZTV-ING, DIN 18532 und DIN 18533 und andere sind mitgeltende Regelwerke. Die DIN 18195 (Abdichtung von Bauwerken – Begriffe) ist die mitgeltende Begriffsnorm. Die Festlegungen in der RIL 804.6101 haben Vorrang.

Für die Abdichtung der Überbauten von Eisenbahnbrücken können als zweilagige Regelabdichtung entweder genormte Polymerbitumen-Dachdichtungsbahnen (z. B. BA / PYE PV 200 DD) oder Polymerbitumen-Schweißbahnen (z. B. BA / PYE PV 200 S 5) nach DIN/TS 20000-202 verwendet werden. Steht nur eine kurze Einbauzeit zur Verfügung, kann die Abdichtung der Überbauten mittels einlagiger Polymerbitumen-Schweißbahnen mit hochliegender Trägereinlage nach DIN EN 14695, die der DIN/TS 20000-203 entsprechen (z. B. BE-PYP-PV 180 HL S 4,5 ) in Kombination mit Gussasphalt, ausgeführt werden.