5 Abdichtung von Brücken

5.2 Straßenbrücken (#ddbau10748)

Die Abdichtung öffentlicher Straßenbrücken im Verantwortungsbereich des BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) mit der zugehörigen Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sowie der Länder und Kommunen ist in der ZTV-ING „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten“ geregelt. In Teil 6 (Bauwerksausstattung) sind die Bauweisen für Brückenbeläge und die anzuwendenden Abdichtungsstoffe beschrieben.

Je nach Bauweise wird die Dichtungsschicht mit speziellen und für diesen Anwendungszweck geprüften Polymerbitumen-Schweißbahnen einlagig oder zweilagig ausgeführt. Die einzusetzenden Abdichtungssysteme müssen mit allen Bestandteilen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in den Zusammenstellungen der zertifizierten Stoffe und Stoffsysteme gelistet sein.

Die Ausführung der Abdichtungsarbeiten darf nur von Fachfirmen und Personal mit entsprechenden Qualifikationen, Praxis- und Sachkundenachweis, Referenzen und speziellen Verarbeitungsgeräten durchgeführt werden. Die Oberflächenvorbereitung der Fahrbahnplatte und des Kappenbereichs sowie die Herstellung der Abdichtung einschl. Gussasphalt-Schutzschicht sollte nur an einen Auftragnehmer vergeben werden.