Anhang I Hinweise zur Bauphysik
I.1 Allgemeines (#ddbau10568)
In den „Hinweisen zur Bauphysik“ werden die bauphysikalischen Einwirkungen, Wärmeschutz, Feuchteschutz, Luftdichtheit bei der Planung und Ausführung von Dächern behandelt. Sie ersetzen nicht die notwendige und detaillierte bauphysikalische Planung.
Generell sollten die nachfolgenden Gesichtspunkte für den ordnungsgemäßen Betrieb eines Gebäudes beachtet werden:
- Sicherung eines behaglichen Raum- und Arbeitsklimas
- Nachhaltigkeit und Langlebigkeit von Baustoffen
- Schutz der Konstruktion vor Schäden durch Tauwasserbildung
- Reduzierung des Energieaufwandes zur Beheizung und Kühlung von Gebäuden
- Luftdichtheit der Gebäudehülle unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln, Normen und Grundsätze wie z. B. DIN 4108 und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Zur Einhaltung der energetischen Ziele, die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele leisten, ist das GEG maßgebend. Diese Ziele sollen durch wirtschaftliche, sozialverträgliche und effizienzsteigernde Maßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen sowie durch die zunehmende Nutzung von erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme für die Energieversorgung von Gebäuden erreicht werden. Die wesentlichen Punkte dieses Gesetzes werden auszugsweise in den nachfolgenden Absätzen behandelt.