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Neueinstufung von Bitumen in der aktuellen MAK-Liste

Wichtige Änderungen im Hinblick auf Werkstoff Bitumen

07.08.2019

© Aufbringen einer beschieferten Oberlagsbahn im Schweißverfahren.

Kompakt

Beim Schweißen von Bitumenbahnen wird der aktuelle MAK-Wert sicher eingehalten. Die Verarbeitung von Bitumen ist somit absolut unproblematisch für den Dachdecker

Neueinstufung von Bitumen in der aktuellen MAK-Liste

In der MAK-Liste werden die maximal zulässigen Konzentrationen bestimmter Stoffe in der Atemluft am Arbeitsplatz angegeben. Im Hinblick auf den Werkstoff Bitumen haben sich hier wichtige Änderungen ergeben. Ist im Zusammenhang mit der MAK-Liste von Bitumen die Rede, dann sind grundsätzlich die Dämpfe und Aerosole gemeint, die bei der Heißverarbeitung anfallen. Kaltes, festes Bitumen stößt hingegen keinerlei Emissionen aus, messbare Ergebnisse lassen sich erst bei Temperaturen oberhalb von 80° C erzielen.

Seit 2001 sind diese Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Bitumen durchgehend in der Kategorie 2 der MAK-Liste aufgeführt. Hier aufgelistet sind „Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen anzusehen sind, weil durch hinreichende Ergebnisse aus Langzeit-Tierversuchen davon auszugehen ist, dass sie einen Beitrag zum Krebsrisiko leisten können.“ Diese Festlegung galt grundsätzlich für alle Bitumensorten. Sie basierte allerdings auf speziellen Hautpinselungs-Experimenten aus den USA, einem Verfahren also, das in Europa unbekannt ist.

Mitte 2018 erfolgte eine Veränderung der bisherigen Bewertung: In der Kategorie 2 werden danach lediglich noch Dämpfe und Aerosole aus Oxidationsbitumen aufgeführt. Dämpfe und Aerosole aus Air-Rectified Bitumen oder Destillationsbitumen gelten hingegen nur noch als „Krebsverdachtstoffe“ und wurden entsprechend in die Kategorie 3B umklassifiziert, in der unter anderem auch Holzstaub von Weichhölzern oder Eisenoxid angegeben sind. Die Neubewertung bedeutet eine deutliche Entschärfung der bisherigen Situation für die letztgenannten Bitumensorten. Zu beachten ist dabei allerdings, dass die angesprochenen MAK-Werte wissenschaftlich basierte Erkenntnisse sind, die keine rechtliche Relevanz haben.

Veränderter Arbeitsplatzwert

Parallel dazu wurde der geltende Grenzwert beim Verschweißen von Bitumenbahnen im Freien (Arbeitsplatzwert) angepasst: Bis 2005 lag dieser Wert für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei 10 mg/m3. 2018 wurde er auf 1 mg/m3 für Dämpfe und Aerosole aus Air-Rectified Bitumen und Destillationsbitumen abgesenkt. Aufgrund der deutlich gesunkenen Expositionswerte moderner Bitumenbahnen in den vergangenen Jahren wird aber auch der neue Grenzwert nicht überschritten.

Die Messung der betreffenden Konzentrationen erfolgt über ein personengetragenes System, das die Dämpfe und Aerosole mithilfe einer kleinen Pumpe in das Analysegerät hineinsaugt. Zur Auswertung wird eine Bitumenvergleichsprobe herangezogen. Früher war dies nicht zwingend vorgegeben, deshalb muss bei der Auswertung alter Messungen der Korrekturfaktor 1,47 berücksichtigt werden.

Ganz grundsätzlich gilt, dass die Messungen am Arbeitsplatz aufgrund unterschiedlicher Witterung oder unterschiedlicher Dachgeometrie sehr inhomogen ausfallen. Um dennoch verlässliche Aussagen über die Höhe der Exposition treffen zu können, wurde jeweils eine große Anzahl an Versuchen durchgeführt. Die Auswertung der Messwerte basiert also auf einer umfangreichen Statistik, bei der die sogenannten „95-Perzentil-Werte“ eine wichtige Rolle spielen. Der durchschnittlich ermittelte Wert beim Schweißen von Bitumenbahnen beträgt danach 2,7 mg/m3. Da ein Dachdecker aber nicht acht Stunden am Stück schweißt, muss dieser Wert auf einen sogenannten Schichtmittelwert ungerechnet werden. Im Endeffekt wird damit der aktuelle MAK-Wert von 1,0 mg/m3 erreicht.

Fazit: Beim Schweißen von Bitumenbahnen wird der aktuelle MAK-Wert sicher eingehalten. Die Verarbeitung von Bitumen ist somit absolut unproblematisch für den Dachdecker.

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