Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf seiner Sitzung im November 2019 verschiedene Entscheidungen zur Heißverarbeitung von Bitumen und die dabei auftretenden Dämpfe und Aerosole getroffen. Danach wurde für Dämpfe und Aerosole aus Destillationsbitumen und Air-Rectified Bitumen bei der Heißverarbeitung ein neuer Grenzwert in Höhe von 1,5 mg/m³ festgelegt (gemessen nach Bitumenkondensat-Standard). Der Grenzwert ist nun in die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ aufgenommen. Gleichzeitig wurde beschlossen, Dämpfe und Aerosole aus Oxidationsbitumen bei der Heißverarbeitung in die TRGS 905 (Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe) aufzunehmen.