Fragen zur Wartung und Instandhaltung
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Wartung und Instandhaltung von Abdichtungen.
Müssen Bitumenbahnen gestrichen werden?
Grundsätzlich müssen Bitumenoberlagsbahnen nicht behandelt werden. Die werksseitige Bestreuung der Oberfläche dient als UV-Schutz. Alte und verwitterte Bitumenbahnen, die überarbeitet werden sollen, sind dagegen mit einem Bitumenvoranstrich zu versehen, bevor sie z. B. mit einer Instandhaltungslage überschweißt werden.
Müssen Rinnen gestrichen werden?
Wird ablaufendes Regenwasser über eine Bitumenabdichtung in eine Regenrinne aus Metall geleitet, sind die Metallteile mit einem Schutzanstrich als Korrosionsschutz zu versehen. Dies gilt nicht für Edelstahl.
Sind Wasserpfützen auf einem Flachdach zulässig?
Was macht man bei Pfützen auf dem Flachdach?
Bei Pfützen in geringem Umfang macht man am besten gar nichts. Abdichtungen mit Bitumen- und Polymerbitumenbahnen bieten einen ausreichenden Schutz. Bei großflächigen und tiefen Pfützen ist die Abdichtung dieser Bereiche im Rahmen der Wartung regelmäßig zu kontrollieren. Bei der Sanierung oder Erneuerung eines gefällelosen Daches ist die Anordnung eines Gefälles z.B. durch eine Gefälledämmung zu empfehlen.
Darf das aufgefangene Regenwasser von einem mit Bitumenbahnen abgedichteten Dach für die Bewässerung des Gartens verwendet werden?
Von Abdichtungen aus Polymerbitumenbahnen geht keine Wassergefährdung aus, das aufgefangene Regenwasser kann zur Bewässerung von Gartenpflanzen verwendet werden.