Zurück zur Übersicht

Neue Planungshilfe für PV-Anlagen auf Flachdächern

Der dichte Bau ergänzt das Merkblatt Solar um eine praxisnahe Wegleitung für die fachgerechte Planung

21.07.2026

© Das Merkblatt Solar, wo Theorie auf Praxis trifft: Adrian Dobrat von Der dichte Bau auf einem begrünten Frankfurter Flachdach mit PV-Anlage. © Der dichte Bau

Kompakt

Photovoltaikanlagen auf Flachdächern sind Planungsalltag – und stellen Architekten, Planer und Ausführende vor konkrete technische Fragen: Wie bleibt die Dachabdichtung dauerhaft geschützt? Wer trägt welche Verantwortung? Wie sind die Brandschutzanforderungen zu erfüllen?

Das aktualisierte Merkblatt Solar von Der dichte Bau gibt darauf kompakte Antworten. Neu ist der Anhang I: eine Wegleitung zur Planung mit Entscheidungsdiagramm für Neubau und Bestandsgebäude – inklusive Hinweisen zu baulichen und elektrotechnischen Maßnahmen zur Risikominimierung.

Das Merkblatt steht in der Mediahtek kostenfrei zum Download bereit:

Mediathek öffnen

Der dichte Bau hat das „Merkblatt Solar“ um einen neuen Anhang erweitert: die „Wegleitung zur Planung“. Sie unterstützt Architekten, Fachplaner und Sachverständige dabei, Photovoltaikanlagen auf abgedichteten Flachdächern technisch sicher, dauerhaft und regelkonform zu planen – von der ersten Bewertung des Dachaufbaus bis zur Klärung der Verantwortlichkeiten zwischen den beteiligten Gewerken.

PV auf dem Flachdach ist Planungsalltag

Photovoltaikanlagen sind immer häufiger Bestandteil vieler Neubau- und Sanierungsprojekte. Gewerbe- und Industriehallen, Wohngebäude und öffentliche Liegenschaften mit Flachdach bieten häufig günstige Voraussetzungen: große zusammenhängende Dachflächen, geringe Verschattung und flexible Möglichkeiten zur Ausrichtung der Module.

Mehrere Bundesländer haben Solarpflichten eingeführt oder angekündigt – Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Berlin gehören dazu. In NRW gilt seit dem 1. Januar 2026: Wer die Dachhaut eines Gebäudes vollständig erneuert, muss eine Photovoltaikanlage installieren. Auf europäischer Ebene schreibt die Gebäuderichtlinie EPBD gestaffelt ab 2026 vor, dass neue und umfassend sanierte Nichtwohngebäude solare Energietechnik integrieren müssen. Genau an dieser Schnittstelle treffen Solarplanung und Dachabdichtung unmittelbar aufeinander.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht mehr, ob eine PV-Anlage auf dem Flachdach vorgesehen wird, sondern wie sie geplant und ausgeführt wird, sodass die Dachabdichtung dauerhaft funktionsfähig bleibt.

Das Flachdach bleibt zuerst ein Dach

Eine Solaranlage ist eine zusätzliche Nutzung des Daches. Sie ersetzt nicht dessen Hauptaufgabe. Die Dachabdichtung muss das Gebäude zuverlässig gegen Niederschlagswasser schützen und ihre Funktion über die vorgesehene Nutzungsdauer behalten. Montage, Betrieb und Wartung der Solaranlage dürfen diese Funktion nicht beeinträchtigen.

Bei PV-Anlagen auf abgedichteten Flachdächern sind deshalb insbesondere folgende Punkte frühzeitig zu prüfen und zu koordinieren:

  • Standsicherheit und Lastabtragung der Anlage, einschließlich Eigengewicht, Wind- und Schneelasten
  • Schutz der Abdichtung während Montage, Betrieb und Wartung
  • bauaufsichtliche Anforderungen an den Brandschutz
  • freier Wasserablauf sowie Zugänglichkeit für Inspektion und Instandhaltung
  • Abstimmung der Nutzungsdauer von Dachaufbau und Solaranlage
  • klare Zuordnung der Zuständigkeiten zwischen Planung, Dachhandwerk, Solarteur und Elektroinstallation

Diese Anforderungen sind fachlich nicht neu. Neu ist ihre Häufigkeit in der Praxis: PV-Anlagen werden insbesondere bei Errichtung auf Bestandsdächern unter höherem Zeitdruck, in oft komplexen Situationen und mit mehreren beteiligten Gewerken geplant.

Anhang I: Wegleitung zur Planung

Der neue Anhang I ist das zentrale Element der aktuellen Überarbeitung des „Merkblatts Solar“ von Der dichte Bau, dem Informationszentrum Flachdach- und Bauwerksabdichtung. Im Mittelpunkt steht ein Entscheidungsdiagramm, das zwischen Neubau und Bestandsgebäuden unterscheidet und die jeweils relevanten Planungsschritte abbildet und auf mögliche Kompensationsmaßnahmen hinweist.

Brandschutz: Belastbare Nachweise statt pauschaler Annahmen

Grundsätzlich gilt: Solaranlagen, die nach den anerkannten Regeln der Technik geplant, errichtet und gewartet werden, erhöhen das Brandrisiko eines Gebäudes nicht. Der Dachaufbau muss die Kriterien der harten Bedachung erfüllen – er muss gegen Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend widerstandsfähig sein.

Dabei sollten selbstverständlich die elektrotechnischen Sicherheitsmaßnahmen zur Risikominimierung durch die Solaranlage als mögliche Zündquelle nach dem aktuellen Stand der Technik ergriffen werden. Dazu gehören etwa Lichtbogendetektoren und Abschaltsysteme für den Fehlerfall, automatische Weiterleitung von Störmeldungen an einen Fachbetrieb sowie eine fachgerechte Kabelverlegung in aufgeständerten Metallkabeltrassen – nicht unmittelbar auf der Abdichtung und nicht über Brandwände hinweg.

Bei darüber hinaus gehenden Anforderungen an die Risikominimierung können zusätzlich bauliche Kompensationsmaßnahmen geplant werden. Der Anhang I gibt Hinweise zu baulichen Kompensationsmaßnahmen wie beispielsweise

  • vollflächige Bekiesung oder Begrünung der Abdichtung
  • Wärmedämmstoffe oder Dämmkombinationen mit reduziertem Brandrisiko
  • mineralische Platten unter der Abdichtung
  • objektspezifische Lösungen aus dem Herstellerportfolio, abgestimmt auf das jeweilige Dachsystem

Mehrgewerk-Aufgabe: Klare Zuständigkeiten von Anfang an

Die Planung und Ausführung einer PV-Anlage auf einem Flachdach ist eine Mehrgewerk-Aufgabe. Bauherrschaft, Dachhandwerk und Solarteur müssen sich beraten und abstimmen. Die Objektplanung hinsichtlich Tragwerk, Brandschutz und Elektroinstallation greift an mehreren Punkten ineinander. Diese Schnittstellen müssen vor der Auftragsvergabe geklärt sein. Je früher diese Zuständigkeiten schriftlich festgelegt werden, desto geringer ist das Risiko von Planungs- und Ausführungsfehlern und dadurch bedingten Folgeschäden. Das „Merkblatt Solar“ zeigt die Verantwortlichkeiten auf.

Für wen das „Merkblatt Solar“ relevant ist

Das Merkblatt Solar richtet sich an Bauherren, Investoren und Betreiber, Planer und Architekten sowie an Ausführende. Es fasst Themen wie Planung und Betrieb, Brandschutz und Risikominimierung zusammen und zeigt die Verantwortlichkeiten zwischen den beteiligten Gewerken auf. Der neue „Anhang I Wegleitung zur Planung“ richtet sich dabei insbesondere an Entscheider, die sich mit dem Brandschutzkonzept auseinandersetzen.

Merkblatt Solar kostenfrei herunterladen

Das aktualisierte „Merkblatt Solar“ steht auf derdichtebau.de kostenfrei zum Download bereit. Es umfasst:

  • Grundlagen zu Nutzungsdauer, Anlagentypen und Schnittstellenverantwortung
  • Planungsanforderungen einschließlich 20x Grundsätzen für Planung und Betrieb
  • Brandschutzgrundlagen, Anforderungen an harte Bedachung und vorbeugende Maßnahmen
  • Anhang I: Wegleitung zur Planung (neu)
  • Anhang II: Checkliste „Vom Planen zum Handeln“
  • Anhang III: Begrifflichkeiten

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Dann lassen Sie es uns gerne wissen! Wir freuen uns auf Ihren Kommentar und begrüßen auch Fragen und Anmerkungen. Bitte bleiben Sie dabei fair und halten Sie sich an unsere Richtlinien. Beachten Sie bitte, dass wir uns das Recht vorbehalten, unangemessene oder beleidigende Kommentare zu entfernen. Durch das Verfassen und Veröffentlichen Ihres Kommentars gestatten Sie uns, diesen gegebenenfalls gekürzt oder ungekürzt multimedial zu verbreiten.

* Pflichtfelder

Kommentar wird gesendet. Bitte warten...

Es tut uns leid, es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut oder kontaktieren Sie uns.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich abgeschickt. Ihr Kommentar wurde nun veröffentlicht. Laden Sie die Seite neu, um Ihren Kommentar zu sehen.
Seite neuladen

Ihr Kommentar wurde erfolgreich abgeschickt. Bitte überprüfen Sie Ihre E-Mail, um Ihren Kommentar zu bestätigen.