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Änderungshistorie

#2 - Aktuell:

Bitumen enthält keine wasserlöslichen oder wasserbelastenden Stoffe.  Aufgrund dieser Eigenschaften ist Bitumen, ebenso wie die wird vom Umweltbundesamt in den Polymerbitumenbahnen verwendeten Polymere, von der Kommission zur Bewertung Datenbank wassergefährdender Stoffe als nicht wassergefährdend eingestuft (Umweltbundesamt, Bitumen Kenn-Nr.(Kenn-Nr. 326).

Die Bewertung bezieht sich auf die jeweils geltenden behördlichen Einstufungskriterien. 

Auch Kunststoffe wurden aufgrund ihrer Eigenschaften von der Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe als nicht wassergefährdend eingestuft (Umweltbundesamt, Kunststoffe Kenn-Nr. 766).

Eine ausführliche Liste zum Thema Wassergefährdung und Wassergefährdungsklassen ist auf der Internetseite des Umweltbundesamtes unter www.umweltbundesamt.de hinterlegt.

#1 - Geändert am 23.09.2026

Bitumen enthält keine wasserlöslichen oder wasserbelastenden Stoffe.  Aufgrund dieser Eigenschaften ist Bitumen, ebenso wie die in den Polymerbitumenbahnen verwendeten Polymere, von der Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe als nicht wassergefährdend eingestuft (Umweltbundesamt, Bitumen Kenn-Nr. 326).

Auch Kunststoffe wurden aufgrund ihrer Eigenschaften von der Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe als nicht wassergefährdend eingestuft (Umweltbundesamt, Kunststoffe Kenn-Nr. 766).

Eine ausführliche Liste zum Thema Wassergefährdung und Wassergefährdungsklassen ist auf der Internetseite des Umweltbundesamtes unter www.umweltbundesamt.de hinterlegt.

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