In der neuen DIN 18531 wird das Zuverlässigkeitskonzept erst in einer Überarbeitung zur Angleichung an die anderen Abdichtungsnormen enthalten sein.
Das Zuverlässigkeitskonzept
Die neuen Abdichtungsnormen
14.12.2022
100
Kompakt
Das Zuverlässigkeitskonzept
Dieser Beitrag widmet sich einem Begriff, der neu in das Regelwerk aufgenommen wurde: Zuverlässigkeit. Die neue DIN 18195, die als Terminologienorm fungiert, definiert den Begriff Zuverlässigkeit als „Fähigkeit einer Maßnahme, die gestellten Anforderungen für einen Anwendungsbereich für die geplante Nutzungsdauer mit einer qualitativ zu beurteilenden, ausreichend hohen Wahrscheinlichkeit zu erfüllen.“
Auf die Abdichtung als bautechnische Maßnahme übertragen bedeutet dies: Die nach der Norm gewählte, geplante und ausgeführte Abdichtungsbauart muss in der Lage sein, das abgedichtete Bauteil und die dahinterliegenden Bauwerksbereiche während der vorgesehene Nutzungsdauer mit einer ausreichend hohen Wahrscheinlichkeit gegen das Eindringen von Wasser oder Feuchte zu schützen. Dafür müssen bei der Planung auch die örtlich gegebenen äußeren Einwirkungen sowie ggf. die vorgesehenen Nutzungsbedingungen berücksichtigt werden. Der Begriff bezieht sich nicht auf die Feststellung einer statistischen Versagenswahrscheinlichkeit einer Abdichtungsmaßnahme, sondern er beinhaltet eine qualitative Einschätzung, ob die gewählte Abdichtungsbauart für den jeweiligen Anwendungsfall und die vorgesehene Nutzugsdauer optimal geeignet ist. Diese Einschätzung ist auf Basis bestimmter Kriterien von einem sachkundigen Planer vorzunehmen und Grundlage für die weitere Planung und Ausführung.
Optimale Abdichtung muss für den Einzelfall individuell ausgewählt werden
Die Nutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem die von der Abdichtung geforderte Eigenschaft unter den gegebenen Einwirkungs- und Nutzungsbedingungen und bei bestimmungsgemäßer Instandhaltung erwartet werden kann. Es handelt sich dabei nicht um einen festen Zeitraum, sondern um den Erwartungshorizont in der die Abdichtungsmaßnahme ihrer Funktion gerecht wird. Dieser ist vom Planer in Abstimmung mit dem Bauherren für den jeweiligen Planungsfall festzulegen. Dabei sollen auch Kriterien der Wirtschaftlichkeit Berücksichtigung finden.
Die Abdichtungsnormen sind keine Rezeptbücher, die für jeden Planungsfall undifferenziert angewendet werden können. Die darin geregelten Abdichtungsbauarten sind zwar grundsätzlich alle geeignet und haben sich in der Praxis bereits bewährt. Im Einzelfall können sie jedoch nicht immer allesamt als optimal wirkungsvolle Maßnahmen gelten. Vielmehr muss jeweils die individuell bestmögliche Abdichtungsmaßnahme ausgewählt werden.
In den Abdichtungsnormen wird in fast gleichlautender Weise an verschiedenen Stellen auf diese Zusammenhänge und Erfordernisse hingewiesen so heißt es beispielweise:
- „Die Abdichtung muss ihre Funktion für die vorgesehene Nutzungsdauer mit einer für den Anwendungsfall ausreichenden Zuverlässigkeit erfüllen.“
- „Die Eigenschaften der Abdichtung dürfen sich unter den Einwirkungen, mit denen unter den planmäßig gegebenen Anwendungs- und Nutzungsbedingungen zu rechnen ist und den daraus resultieren Beanspruchungen nicht so verändern, dass die Funktion und der Bestand der Abdichtung während ihrer Nutzungsdauer beeinträchtigt werden.“
- „Die Abdichtung ist für eine Nutzungsdauer zu planen, die sich aus den Erfordernissen des planerischen Einzelfalls unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitskriterien ergibt. Die Wirtschaftlichkeit der Nutzungsdauer setzt voraus, dass maßgebliche Faktoren, z. B. Kosten für Entwurf, Bau und Nutzung, Kosten für Nutzungsausfall infolge Versagen, Kosten für Instandhaltung in angemessener Weise berücksichtigt werden.“
Als weiteres wesentliches Kriterium für die Wirtschaftlichkeit einer Abdichtungsmaßnahme wird die Dauerhaftigkeit der gewählten Abdichtungsbauart unter den gegebenen äußeren Einwirkungen definiert. Sie wird unter anderem bestimmt durch
- ihre Fehlertoleranz bei der Verarbeitung,
- ihre Widerstandsreserven gegenüber den planmäßigen und unplanmäßigen Einwirkungen,
- eine etwaige vorhandene Redundanzwirkung, etwa bei mehrlagigen Systemen sowie
- die Gefahr der Unterläufigkeiten.
Ferner wird in der Norm auch gesagt, dass die darin geregelten Abdichtungsbauarten nicht für jeden Planungsfall gleichermaßen geeignet sind und differenziert angewendet werden müssen. So heißt es:
- „Die Auswahl der Abdichtungsbauart muss so erfolgen, dass deren Funktion als abdichtende Maßnahme unter den Randbedingungen des konkreten Anwendungsfalles für die vorgesehene Nutzungsdauer ausreichend zuverlässig erfüllt wird.
- Die nach dieser Norm möglichen Abdichtungsbauarten haben sich bewährt und können grundsätzlich ihre Funktion unter den üblichen Anforderungen und baulichen Randbedingungen bei fachgerechter Planung, Ausführung und Instandhaltung für eine angemessene Nutzungsdauer ausreichend zuverlässig erfüllen.
- Die Abdichtungsbauarten können jedoch in stofflicher und funktioneller Hinsicht Unterschiede aufweisen, die Einfluss auf ihre Funktionsweise und ggf. auch auf den Grad der Zuverlässigkeit ihrer Funktion haben können. Die Auswirkungen auf den Grad der Zuverlässigkeit können nicht quantifiziert werden. Bei der Planung muss daher die Eignung der möglichen Abdichtungsbauarten eingeschätzt und für den konkreten Planungsfall eine zweckmäßige Abdichtungsbauart gewählt werden.“
Dem sachkundigen Planer kommt also die wichtige Aufgabe zu, für den Planungsfall unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte die am besten geeignete Abdichtungsbauart zu wählen. Gleichzeitig ist er verpflichtet, die Planungsgrundlagen dem Bauherrn zu erklären und die konkrete Planung mit dessen Interessen und Erwartungen abzustimmen, sodass am Ende feststeht und vereinbart werden kann, was als konkrete Leistung geschuldet ist.
Checkliste für eine zuverlässige Abdichtung
In informativen Anhängen gleichen Inhalts zu den Normen werden grundsätzliche Kriterien angegeben, die bei der Bewertung der Zuverlässigkeit einer Abdichtungsbauart und bei der für einen Planungsfall erforderlichen Zuverlässigkeit eine Rolle spielen können und die bei der Wahl einer geeigneten Abdichtungsbauart beachtet werden sollten. Sie sind eine Art Checkliste, die dem Planer für diesen Entscheidungsprozess zur Verfügung gestellt wird.
Zusammengefasst lässt sich also festhalten:
- Die Abdichtung eines Bauwerks erfolgt auf der Grundlage der Regelungen der jeweils gültigen Abdichtungsnorm. Sie ist immer auf die besonderen Erfordernisse des jeweiligen Planungsfalles abzustimmen.
- Die Abdichtung muss eine Zuverlässigkeit aufweisen, die den vorgesehenen Nutzungsbedingungen des Bauwerks und der erwartete Nutzungsdauer unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitskriterien entspricht.
- Nicht jede nach der Norm mögliche Abdichtungsbauart ist gleichermaßen für einen Planungsfall optimal geeignet. Für die Planung sind daher neben den normativen Regelungen auch die besonderen Erfordernisse des Einzelfalles maßgebend. Die Wahl der Abdichtungsbauart muss daher in Abstimmung mit den Interessen und Erwartungen des Bauherrn unter Berücksichtigung der vorgesehenen Nutzung, der Nutzungsdauer des Bauwerks und der dafür erforderlichen Zuverlässigkeit erfolgen.
- Die Entscheidung über die Wahl der Abdichtungsbauart und die Durchführung der Planung ist von einem sachkundigen Planer unter Berücksichtigung aller für den Einzelfall maßgebenden Parameter und Erfordernisse vorzunehmen. Dazu muss er mit abdichtungstechnischen Erfordernissen und den Leistungseigenschaften der verschiedenen Abdichtungsbauarten eingehend vertraut sein.
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