abc der Bitumenbahnen

Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen

4: Bauwerksabdichtung – Abdichtung von befahrbaren Flächen, erdberührten Bauteilen, Innenräumen sowie Behältern und Becken

4.1: Allgemeines (#ddbau10082)

(1) Im Jahr 2017 wurde die bisherige Norm für Bauwerksabdichtungen DIN 18195 in bauteilbezogene Einzelnormen zu den verschiedenen Anwendungsbereichen aufgeteilt und zusammen mit der Norm für die Abdichtung von Dächern DIN 18531 in fünf Einzelnormen zuzüglich einer Terminologienorm überführt.

(2) Im Rahmen dieses Regelwerkes werden Hinweise und beispielhafte Kombinationen der Abdichtungslagen für die Abdichtung von befahrbaren Flächen nach DIN 18532, von Deckenflächen im Freien sowie von erdberührten Bodenplatten und Wänden entsprechend DIN 18533, für die Abdichtung von Innenräumen nach DIN 18534 sowie von Behältern nach DIN 18535 gegeben.

Die Abdichtung erdberührter Bauteile gegen Drückendes Wasser mit einem hydrostatischen Druck von mehr als drei Meter (Einwirkungsklasse W2.2-E nach DIN 18533) stellt besondere konstruktive Anforderungen an die Planung. Hier wird dringend empfohlen, bereits in der Vorplanungsphase entsprechende Fachplanungsbüros einzuschalten.
 

Die Bauwerksabdichtung wird in folgenden Normen geregelt:
DIN 18195 – Abdichtung von Bauwerken – Begriffe (Terminologienorm)
DIN 18532 – Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton
DIN 18533 – Abdichtung von erdberührten Bauteilen
DIN 18534 – Abdichtung von Innenräumen
DIN 18535 – Abdichtung von Behältern und Becken
 

Übersicht über die neue bauteilbezogene Normenreihe DIN 18531 bis DIN 18535
Abbildung 25: Übersicht über die neue bauteilbezogene Normenreihe DIN 18531 bis DIN 18535

4.2: Planung (#ddbau10083)

(1) Wirkung und Nutzungsdauer einer Abdichtung hängen nicht nur von ihrer fachgerechten Planung und Ausführung ab, sondern auch von der zweckmäßigen Planung und Ausführung des Bauwerks und seiner Teile, auf die die Abdichtung aufgebracht wird.

(2) Im Rahmen der Planung sind die Einwirkungen auf die Abdichtung zu prüfen und zu klassifizieren.

4.3: Einwirkungen und Klassifizierungen (#ddbau10084)

(1) Abdichtungen von Bauteilen unterliegen verschiedenen Einwirkungen aus der Wasserbeanspruchung, dem Untergrund und der baulichen Nutzung, die für die Abdichtung maßgeblich sind.

(2) In den Normenreihen DIN 18532 bis 18535 werden diese Einwirkungen klassifiziert. Die Klassen sind mit einheitlichen Kurzzeichen und Klassifizierungsnummern bezeichnet. Die jeweiligen Abdichtungsbauarten sind entsprechend dieser Klassifizierungen auszuwählen.

(3) Die Klassen erhalten zudem einen Index, der sich aus dem Anwendungsbereich der Norm ableitet:

  • V wie Verkehrsflächen nach DIN 18532,
  • E wie erdberührte Bauteile nach DIN 18533,
  • I wie Innenräume nach DIN 18534,
  • B wie Behälter nach DIN 18535.
     

(4) Es werden folgende einheitliche Klassen mit entsprechenden Klassenkurzzeichen unterschieden:

  • Einwirkungen durch Wasser (Wx) gekennzeichnet durch Einwirkungsart und Wasserdruck
  • Einwirkungen durch Risse in der Abdichtungsunterlage (Rx) gekennzeichnet durch Entstehungszeitpunkt, Rissweite, Rissweitenänderungen, Einwirkungstemperatur und ggf. Zuordnung der Rissklassen zu den Bauteilen, in denen mit ihnen zu rechnen ist
  • Rissüberbrückungseigenschaften der Abdichtung (RÜx)
  • gekennzeichnet durch die Rissweite und Rissbewegungen, die durch eine Abdichtungsbauart überbrückt werden kann
  • Raumnutzung (RNx)
    gekennzeichnet durch die Nutzung der Bauwerksbereiche unter oder hinter abgedichteten Bauteilen
  • Nutzung (Nx)
    gekennzeichnet durch die Nutzung des Bauteils oberhalb der Abdichtung
    z. B. durch Verkehr
  • Fugentypen (Typ x)
    gekennzeichnet durch Häufigkeit und Schnelligkeit von Fugenbewegungen
  • Verformungsklassen für Bewegungsfugen (VKx)
    gekennzeichnet durch Verformungen der Bewegungsfuge in x-, y-, z-Richtung
  • Standortsituationen (Sx)
     

(5) Die klassifizierungsrelevanten Einwirkungen der Normenreihen DIN 18532 bis 18535 zeigen die Tabellen 12 bis 15.

Tabelle 12: DIN 18532, Einwirkungsklassen bei der Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton
Tabelle 12: DIN 18532, Einwirkungsklassen bei der Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton
Tabelle 13: DIN 18533, Einwirkungsklassen bei der Abdichtung von erdberührten Bauteilen
Tabelle 13: DIN 18533, Einwirkungsklassen bei der Abdichtung von erdberührten Bauteilen
Tabelle 14: DIN 18534, Einwirkungsklassen bei der Abdichtung von Innenräumen
Tabelle 14: DIN 18534, Einwirkungsklassen bei der Abdichtung von Innenräumen
Tabelle 15: DIN 18535, Einwirkungsklassen bei der Abdichtung von Behältern und Becken
Tabelle 15: DIN 18535, Einwirkungsklassen bei der Abdichtung von Behältern und Becken
Tabelle 16: Übersicht der Polymerbitumen- und Bitumenbahnen für die Bauwerksabdichtung (Zusammenfassung der Mindestanforderungen aus DIN SPEC 20000-202)
Tabelle 16: Übersicht der Polymerbitumen- und Bitumenbahnen für die Bauwerksabdichtung (Zusammenfassung der Mindestanforderungen aus DIN SPEC 20000-202)

4.4: Zuverlässigkeitskriterien (#ddbau10085)

Im planerischen Einzelfall kann es sinnvoll sein, eine über die Mindestanforderungen hinausgehende, höherwertige Abdichtung zu wählen. Folgende Kriterien haben Auswirkung auf den Grad der Zuverlässigkeit einer Abdichtung. Weitere Informationen hierzu finden sich in den informativen Anhängen des Teils 1 der DIN 18532 bis DIN 18535.

a) Eigenschaften der Abdichtungsbauart:

  • Widerstandsreserven der Abdichtungsschicht gegenüber den planmäßigen Einwirkungen
  • Anzahl der Lagen
  • Vorhandensein von mehreren unabhängig voneinander wirksamen Abdichtungsschichten (Redundanz)
  • Schutz der Abdichtungsschicht durch Schutzschichten oder Schutzlagen;
  • Zugänglichkeit der Abdichtung

b) Verhalten der Abdichtung bei lokalen Undichtheiten:

  • Unterläufigkeit, Verteilung/Begrenzung von durchgedrungenem Wasser
  • Möglichkeiten einer Leck Ortung
  • Erkennbarkeit einer Undichtheit

c) Ausführung der Abdichtung:

  • Anforderungen an die handwerkliche Ausführbarkeit in der Fläche und an den Details
  • Anforderungen an die handwerkliche Ausführbarkeit bei den voraussichtlichen Witterungs- und Baustellenbedingungen

Der erforderliche Grad der Zuverlässigkeit einer Abdichtung hängt auch von folgenden bauseitigen und nutzungsbedingten Faktoren ab:

d) Einwirkungen:

  • Größe und Art der planmäßigen Einwirkungen
  • Überlagerung mehrerer planmäßiger Einwirkungen
  • Wahrscheinlichkeit für die Überschreitung planmäßiger Einwirkungen
  • baustellenbedingte Einwirkungen

e) Bauwerk:

  • Zugänglichkeit der Bauteile für die Instandhaltung
  • Art der Raumnutzung unterhalb abgedichteter Bauteile
  • Folgen einer Undichtigkeit für das Bauwerk und dessen Nutzung (erforderliches Schutzniveau)
  • Aufwand für die Beseitigung eines Schadens

4.5: Anforderung an den Untergrund (#ddbau10086)

(1) Bauwerksflächen, auf die die Abdichtung aufgebracht werden soll, müssen frostfrei, fest, eben, frei von Nestern und klaffenden Rissen, Graten und frei von schädlichen Verunreinigungen und bei aufgeklebten Abdichtungen oberflächentrocken sein.

(2) Nicht verschlossene Vertiefungen > 5 mm, wie beispielsweise Mörteltaschen, offene Stoß- und Lagerfugen oder Ausbrüche, sind z. B. mit geeigneten Mörteln zu schließen.

(3) Kanten müssen gefast und Kehlen sollten gerundet sein.

(4) Vor- und Rücksprünge der abzudichtenden Flächen sind auf die unbedingt notwendige Anzahl zu beschränken.

(5) Beim Betonieren entstandene Fehlstellen müssen beseitigt werden. Trennende Substanzen, wie z. B. Schalöl oder Nachbehandlungsmittel, sind zu entfernen.

(6) Die Betonsohle (Sohlenüberstand) sollte besonders gründlich gereinigt werden. Sinterschichten oder festsitzende Verunreinigungen sind mechanisch zu entfernen.

(7) Putzoberflächen sind auf haftungsmindernde Bestandteile zu untersuchen und ggf. zu reinigen. Nicht tragfähige Putzschichten sind zu ersetzen.

(8) Vorhandene Abdichtungen eignen sich als Untergrund nur, wenn sie fest am Untergrund haften, tragfähig und bitumenverträglich sind. Ggf. ist die Materialverträglichkeit von alter und neu aufzubringender Abdichtung nachzuweisen.

4.6: Stoffe – Bahnen für die Bauwerksabdichtung (#ddbau10087)

(1) Die für Polymerbitumen- und Bitumenbahnen für Bauwerksabdichtungen maßgeblichen Produkteigenschaften sind in DIN EN 13969, DIN EN 14967 und DIN EN 14695 definiert.

(2) Die Mindestanforderungen an die Produkteigenschaften und die Anwendungstypen sind in der Anwendungsnorm DIN SPEC 20000-202 festgelegt.

BA = Bahnen für die Bauwerksabdichtung gegen Bodenfeuchte und Wasser
EB = Bahnen für die Bauwerksabdichtung auf Bodenplatten gegen Bodenfeuchtigkeit (Estrichbahnen)
MSB-Q = Bahnen für waagerechte Abdichtungen in oder unter Wänden (Mauersperrbahnen) mit Querkraftübertragung in der Abdichtungsebene
MSB-nQ = Bahnen für waagerechte Abdichtungen in oder unter Wänden (Mauersperrbahnen) ohne Querkraftübertragung in der Abdichtungsebene
 

(3) Für Abdichtungen unter Guss- oder Walzasphalt sind die maßgeblichen Eigenschaften in DIN EN 14695 definiert. Die Mindestanforderungen an die einzusetzenden Produkte sind in der Anwendungsnorm DIN V 20000-203 festgelegt.

Tabelle 16: Übersicht der Polymerbitumen- und Bitumenbahnen für die Bauwerksabdichtung (Zusammenfassung der Mindestanforderungen aus DIN SPEC 20000-202)
Tabelle 16: Übersicht der Polymerbitumen- und Bitumenbahnen für die Bauwerksabdichtung (Zusammenfassung der Mindestanforderungen aus DIN SPEC 20000-202)

4.7: Bauteilbezogene Ausführungsempfehlungen (#ddbau10088)

(1) Die für die Abdichtung mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen in der Bauwerksabdichtungen zulässigen Bauweisen sind in der Normenreihe DIN 18532 bis DIN 18535 aufgeführt.

(2) Polymerbitumen- und Bitumenbahnen dürfen je nach Einwirkungsart und -klasse sowie nach Bauteil ein- oder mehrlagig verlegt und mit dem Untergrund lose, teil- oder vollflächig verklebt werden.

(3) Die nachfolgenden Tabellen mit Ausführungsempfehlungen sind bauteilbezogen und berücksichtigen aus der Vielfalt der einsetzbaren Polymerbitumen- und Bitumenbahnen ausgewählte Beispiele.

(4) Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen sind jeweils für alle Raumnutzungsklassen und alle Standortklassen sowie für alle Rissklassen geeignet.

Tabelle 17: Parkdach, Zwischendeck, Freideck
Tabelle 17: Parkdach, Zwischendeck, Freideck

4.8: Verarbeitung der Stoffe (#ddbau10191)

4.8.2: Lagerung und Transport (#ddbau10193)

4.8.3: Verarbeitung von Bitumenvoranstrich, Bitumenklebemasse und Bitumendeckaufstrich (#ddbau10194)

Tabelle 22: Klebemassen und Deckaufstrichmittel, heiß zu verarbeiten
Tabelle 22: Klebemassen und Deckaufstrichmittel, heiß zu verarbeiten

4.8.4: Polymerbitumen- und Bitumenbahnen (#ddbau10195)

4.8.4.1: Allgemeines (#ddbau10196)

(1) Die Abdichtung kann je nach Bauweise auf dem Untergrund vollflächig verklebt, teilflächig verklebt oder lose verlegt werden. Siehe dazu Tabellen 17 bis 21.

(2) Die Überdeckung an Längs- und Quernähten beträgt bei Polymerbitumen- und Bitumenbahnen mind. 80 mm, bei Anschlüssen 100 mm. Die Überdeckung ist zu verkleben. Bei Polymerbitumendichtungsbahnen mit Aluminiumverbundträgereinlage (PYE-ALV 0,9) beträgt die Überdeckung 100 mm.

(3) Jede Lage sollte mit Quernahtversatz verlegt werden. Bei mehrlagigen Abdichtungen sind die Bahnen von Lage zu Lage versetzt anzuordnen. Alle Lagen sollten in gleicher Richtung verlegt werden. Die Lagen sind untereinander vollflächig zu verkleben.

4.8.4.2: Schweißverfahren (Schmelzverfahren) (#ddbau10197)

(1) Bei diesem Verfahren werden Schweißbahnen verwendet.

(2) Bei vollflächiger Verklebung werden die zu verklebenden Bitumendeckschichten aufgeschmolzen und die Bahn unter leichtem Druck so eingerollt, dass sie sich vollflächig mit dem Untergrund verbindet. Um dies zu erreichen, muss die aufzuklebende Bahn fest aufgerollt sein. Der Einsatz eines Wickelkerns ist zu empfehlen.

(3) Bei teilflächiger Verklebung wird die untere Deckschicht der aufzuschweißenden Bahn punkt- oder streifenweise aufgeschmolzen und die Bahn unter leichtem Druck eingerollt.

(4) Bei Arbeiten mit offener Flamme sind Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Feuerlöscher sind vor Ort bereitzuhalten.

(5) Auf senkrechten oder stark geneigten Flächen sollten Bahnen nur mit einer Breite bis 0,75 m verwendet werden, es sei denn, dass ein geeignetes Verarbeitungsverfahren eine größere Breite zulässt.

4.8.4.3: Gießverfahren (#ddbau10198)

(1) Bei diesem Verfahren werden Dachdichtungs- und Dachbahnen verwendet. Folienkaschierte Bahnen sind nicht dafür geeignet.

(2) Bei vollflächiger Verklebung wird die Heißbitumen-Klebemasse vor die Bahn so reichlich aufgegossen, dass beim Einrollen der Bahn vor der Rolle in ganzer Bahnenbreite ein Klebemassenwulst entsteht. Um dies zu erreichen, muss die aufzuklebende Bahn fest aufgerollt sein. Der Einsatz eines Wickelkerns ist zu empfehlen.

(3) Bei teilflächiger Verklebung wird die Heißbitumen-Klebemasse punkt- oder streifenweise aufgetragen und die Bahn unter leichtem Druck eingerollt.

(4) An den Bahnenrändern sollte bei Unter- und Zwischenlagen das austretende Klebebitumen glattgestrichen werden.

(5) Für das Gießverfahren werden ungefüllte Klebemassen verwendet.

4.8.4.4: Bürstenstreichverfahren (#ddbau10199)

Bei diesem Verfahren werden Dachdichtungs- und Dachbahnen verwendet. Folienkaschierte Bahnen sind nicht dafür geeignet. Die Heißbitumenklebemasse wird vor die Bahn in Bürstenstrichbreite quer zur Verlegerichtung so reichlich aufgetragen, dass beim Einrollen der Bahn vor der Rolle in ganzer Bahnenbreite ein Klebemassenwulst entsteht. Um dies zu erreichen, muss die aufzuklebende Bahn fest aufgerollt sein. Der Einsatz eines Wickelkerns ist zu empfehlen. An den Bahnenrändern längs und quer muss die Bitumenklebemasse sichtbar heraustreten. Das austretende Klebebitumen sollte glattgestrichen werden.

4.8.4.5: Kaltselbtsklebeverfahren (KSP-Bahnen) (#ddbau10200)

(1) Bei diesem Verfahren werden kaltselbstklebende Polymerbitumenbahnen mit Trägereinlage verwendet. Der Untergrund muss für eine Kaltverklebung geeignet oder dafür vorbereitet sein. Die KSP-Bahn wird unter Abziehen eines Trennpapiers oder einer Trennfolie flächig verklebt und angedrückt. Es empfiehlt sich im Wandbereich die Verlegung von oben nach unten. Im waagerechten Bereich ist auch eine teilflächige Verklebung zulässig. An An- und Abschlüssen, allen Überlappungen sowie senkrechten Flächen ist die KSP-Bahn anzudrücken, um so eine optimale Verklebung zu erreichen. Bei senkrechten oder stark geneigten Flächen, Überlappungen und sonstigen Details sind Zusatzmaßnahmen, z. B. Zuhilfenahme thermischer Aktivierung beim Aufbringen der KSP-Bahn, vorzusehen. Am oberen Wandabschluss ist die Abdichtungsbahn gegen ein mögliches Abklappen zu sichern. Dies kann z. B. durch eine mechanische Fixierung erfolgen. Zur Vermeidung von Kapillaren sind am T-Stoß gesonderte Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Schrägschnitt der unterdeckenden Bahn). Auf senkrechten oder stark geneigten Flächen sollte die Breite der Bahnen 1,10 m nicht überschreiten. Die Herstellervorschriften sind zu beachten.
 

(2) Bei mehrlagigen Abdichtungen unter Verwendung von kaltselbstklebenden Polymerbitumenbahnen mit Trägereinlage (KSP-Bahnen) als erste Lage der Abdichtung ist die Folgelage im Schweißverfahren, gemäß Kap. 4.8.4.2, aufzubringen. Bei senkrechten oder stark geneigten Flächen sind Zusatzmaßnahmen, z. B. Zuhilfenahme thermischer Aktivierung beim Aufbringen der kaltselbstklebenden Polymerbitumenbahn mit Trägereinlage vorzusehen. Die Herstellervorschriften sind zu beachten.

4.8.4.6: Kaltselbstklebeverfahren (KSK-Bahnen) (#ddbau10202)

Bei diesem Verfahren werden kaltselbstklebende Bitumendichtungsbahnen verwendet. Der Untergrund muss für eine Kaltverklebung geeignet oder dafür vorbereitet sein. Die Dichtungsbahn wird unter Abziehen eines Trennpapiers oder einer Trennfolie flächig verklebt und angedrückt. An den Überlappungen muss der Andruck mit einem Hartgummiroller erfolgen. Zur Vermeidung von Kapillaren sind am T-Stoß gesonderte Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Schrägschnitt der unterdeckenden Bahn). Auf senkrechten oder stark geneigten Flächen sollte die Breite der Bahnen 1,10 m nicht überschreiten. Die Herstellervorschriften sind zu beachten.
 

4.9: Schutzmaßnahmen (#ddbau10201)

(1) Schutzmaßnahmen sind bauliche Maßnahmen, die zum vorübergehenden Schutz von Bauwerksabdichtungen gegen schädigende Einflüsse, z. B. während der Bauarbeiten, getroffen werden. Sie müssen auf die Dauer des maßgebenden Bauzustandes abgestimmt sein.

(2) Die Anforderungen, die baulichen Erfordernisse und die konstruktiven Ausführungen der Schutzmaßnahmen regeln DIN 18532 bis DIN 18535.

(3) Folgende Schutzmaßnahmen können erforderlich sein:

  • Maßnahmen, die verhindern, dass Baustoffe oder Geräte auf der Abdichtung gelagert werden.
  • Maßnahmen, die die Abdichtung während der Bauphase gegen mögliche schädigende Beanspruchungen durch Grund-, Stau- und Oberflächenwasser schützen. Eine ausreichende Sicherung gegen Auftrieb muss vorhanden sein.
  • Maßnahmen, die bei der Montage von Bewehrungen im Zuge vorzunehmender Betonarbeiten Schädigungen der Abdichtung vermeiden.
  • Maßnahmen, die Abdichtungen, z. B. an senkrechten und geneigten Flächen, vor schädigender Wärmeeinwirkung schützen.
  • Maßnahmen, die Beschädigungen der Abdichtung bei jeglichen Hinterfüllarbeiten an abgedichteten Wandflächen vermeiden.
     

4.10: Schutzschichten (#ddbau10203)

(1) Schutzschichten dienen dem dauerhaften Schutz von Bauwerksabdichtungen gegen schädigende mechanische und thermische Einflüsse.

(2) Schutzschichten selber dürfen Abdichtungen nicht beschädigen, z. B. durch Bewegungen oder Verformungen.

(3) Die weitreichenden Anforderungen, die baulichen Erfordernisse und die konstruktive Ausführung im Bereich von Schutzschichten regeln DIN 18532 bis DIN 18535.

(4) Ausführung
Schutzschichten sind in Abhängigkeit von den zu erwartenden Beanspruchungen und den örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Sie können bestehen aus:

  • Mauerwerk
  • Beton
  • Mörtel
  • Platten
  • Gussasphalt
  • Bitumen-Dichtungsbahnen mit Metallbandeinlage (Cu 0,1 D)
  • sonstigen Stoffen, wie z. B. Matten und Bahnen aus Kunststoffen, Schaumstoffen, Gummigranulaten u. ä.
     

4.11: Nutzschichten (#ddbau10204)

(1) Nutzschichten sind direkt genutzte Schichten oberhalb der Abdichtung. Sie müssen die Einwirkungen aus der Nutzung aufnehmen und in das Bauwerk weiterleiten.

(2) Nutzschichten müssen auf die Abdichtung und ihre Bauweise abgestimmt sein.

(3) Wenn die Nutzschicht zugleich auch Lastverteilungsschicht und/oder Schutzschicht ist, muss sie auch die hierfür geltenden Anforderungen erfüllen.

(4) Die Nutzschicht ist in Übereinstimmung mit den für die Art der jeweiligen Nutzschicht geltenden technischen Regeln zu planen.

(5)    Nutzschutzschichten können z. B. bestehen aus:

  • Gussasphalt, Gussasphaltestrichmörtel oder Asphaltbeton
  • Pflastersteinen oder Betonpflastersteinen
  • Natur- oder Betonwerkstein
  • Keramische Fliesen und Platten
  • Bodenklinkerplatten
  • Bodenbeläge aus Holz, Holzwerkstoffen, Kunststoffen oder Metall
  • Stoffen für Lastverteilungs- oder Schutzschichten, wenn die Lastverteilungsschicht bzw. die Schutzschicht gleichzeitig die Nutzschicht ist.
     

4.12: Konstruktive Hinweise/Details (#ddbau10205)

Abdichtung von erdberührten Bauteilen nach DIN 18533, Wassereinwirkung: W1.1-E Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser und W4-E Kapillarwasser in und unter Wänden
Abbildung 26: Abdichtung von erdberührten Bauteilen nach DIN 18533, Wassereinwirkung: W1.1-E Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser und W4-E Kapillarwasser in und unter Wänden
Abdichtung von erdberührten Bauteilen nach DIN 18533, Wassereinwirkung: W4-E Spritzwasser und Bodenfeuchtigkeit am Wandsockel sowie Kapillarwasser in und unter Wänden
Abbildung 27: Abdichtung von erdberührten Bauteilen nach DIN 18533, Wassereinwirkung: W4-E Spritzwasser und Bodenfeuchtigkeit am Wandsockel sowie Kapillarwasser in und unter Wänden
Abdichtung von erdberührten Bauteilen nach DIN 18533, Rückläufiger Stoß bei einlagiger Abdichtung, Wassereinwirkung: W2.1-E drückendes Wasser ≤ 3 m
Abbildung 28: Abdichtung von erdberührten Bauteilen nach DIN 18533, Rückläufiger Stoß bei einlagiger Abdichtung, Wassereinwirkung: W2.1-E drückendes Wasser ≤ 3 m
Abdichtung von erdberührten Bauteilen nach DIN 18533, Rückläufiger Stoß bei zweilagiger Abdichtung, Wassereinwirkung: W2.2-E drückendes Wasser > 3 m
Abbildung 29: Abdichtung von erdberührten Bauteilen nach DIN 18533, Rückläufiger Stoß bei zweilagiger Abdichtung, Wassereinwirkung: W2.2-E drückendes Wasser > 3 m
Abdichtung von Innenräumen nach DIN 18534, Wandanschluss, Wassereinwirkung: W2-I hohe Wassereinwirkung
Abbildung 30: Abdichtung von Innenräumen nach DIN 18534, Wandanschluss, Wassereinwirkung: W2-I hohe Wassereinwirkung
Abdichtung von erdberührten Bauteilen nach DIN 18533, Anschluss an WU-Beton-Bodenplatte, Wassereinwirkung: W1-E Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser
Abbildung 31: Abdichtung von erdberührten Bauteilen nach DIN 18533, Anschluss an WU-Beton-Bodenplatte, Wassereinwirkung: W1-E Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser
Bewegungsfuge mit Polymerbitumenbahnen – Los-Fest-Flanschkonstruktion bei Terrassen und mäßig belasteten Parkdecks
Abbildung 32: Bewegungsfuge mit Polymerbitumenbahnen – Los-Fest-Flanschkonstruktion bei Terrassen und mäßig belasteten Parkdecks

4.12.1: Abdichtungen über Bewegungsfugen (#ddbau10206)

4.12.1.1: Fugentypen und Verformungsklassen (#ddbau10207)

(1) Abdichtungen über Fugen (Bewegungsfugen) müssen das Eindringen von Feuchtigkeit bzw. Wasser verhindern und die Beanspruchung aus Fugenbewegung, Temperaturveränderungen und Wasserdruck schadlos aufnehmen.

(2) Die Anforderungen, baulichen Erfordernisse und konstruktiven Ausführungen der Abdichtungen über Fugen regeln DIN 18532 bis DIN 18535.

(3) Bei der Abdichtung erdberührter Bauteile nach DIN 18533 werden zwei Fugentypen unterschieden, wobei die Fugenbreite und die Bewegungen – senkrecht und/oder parallel – zur Abdichtungsebene Einfluss nehmen:

  • Fugentyp I
    Fugen für langsam ablaufende und einmalige oder selten wiederholte Bewegungen, z. B. Setzungsfugen oder Längenänderungen durch jahreszeitliche Temperaturschwankungen.
  • Fugentyp II
    Fugen für schnell ablaufende oder häufig wiederholte Bewegungen, z. B. Bewegung durch wechselnde Verkehrslasten oder Längenänderung durch tageszeitliche Temperaturschwankungen. Diese Fugen befinden sich in der Regel oberhalb der Geländeoberfläche und in befahrenen Deckenbereichen.

(4) Die Fugenbewegungen (Bewegung der Fugenflanken relativ zueinander) können in unterschiedlichen Richtungen gleichzeitig oder einzeln auftreten:

vx Fugenbewegung senkrecht zur Abdichtungsebene (Scherung);
vy Fugenbewegung in Abdichtungsebene (Dehnung oder Stauchung);
vz Fugenbewegung in Abdichtungsebene (Verzerrung)

(5) Zur Bemessung der Fugenabdichtung ist die resultierende Verformung vr der Abdichtung über der Bewegungsfuge über die vektorielle Addition der maximal zu erwartenden Bewegungen in x-, y- und z-Richtung nach folgender Gleichung zu ermitteln.

Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, erhältlich ist.

(6) Es werden fünf Verformungsklassen (VK) unterschieden, denen resultierende Verformungen (mehrachsig) und Einzelverformungen (einachsig) zugeordnet werden.

Tabelle 23: Verformungsklassen nach DIN 18533-1
Tabelle 23: Verformungsklassen nach DIN 18533-1

(7) Bei der Planung der Fugenbewegungen ist entweder die resultierende Verformung oder die Einzelverformung anzusetzen. Wird die Verformung ausschließlich in einer Richtung planerisch angesetzt, muss sichergestellt sein, dass in anderen Richtungen keine Fugenbewegung auftritt, z. B. durch konstruktive Maßnahmen wie Querkraftanker.

(8) Art und Ausbildung der Fugenabdichtung sind von der resultierenden Verformung und der vorliegenden Wassereinwirkung abhängig.

4.12.1.2: Ausführung der Abdichtung von Bewegungsfugen (#ddbau10208)

4.12.1.2.1: Fugentyp I bei W1-E und W3-E (#ddbau10209)

(1) Die Abdichtungsschicht ist über den Fugen durchzuziehen und entsprechend der Verformungsklasse nach Tabelle 24 zu verstärken.

Tabelle 24: Abdichtung von Bewegungsfugen nach DIN 18533-2 bei W1-E und W3-E
Tabelle 24: Abdichtung von Bewegungsfugen nach DIN 18533-2 bei W1-E und W3-E

(2) Werden zwei Verstärkungsstreifen eingebaut, sind sie jeweils mit 100 mm Abstufung zu beiden Seiten auszuführen. Bei Metallbandeinlagen sind sie so anzuordnen, dass sie voneinander jeweils durch eine Abdichtungslage oder durch eine zusätzliche Lage (Zulage) getrennt sind. Werden Metallbänder an den Außenseiten der Abdichtung angeordnet, sind sie durch eine weitere Zulage zu schützen.

4.12.1.2.2: Fugentyp I bei W2.1-E und W2.2-E (#ddbau10210)

(1) Die Abdichtungsschicht ist über den Fugen durchzuziehen und entsprechend der Verformungsklasse nach Tabelle 25 zu verstärken.

Tabelle 25: Abdichtung von Bewegungsfugen nach DIN 18533-2 bei W2.1-E und W2.2-E
Tabelle 25: Abdichtung von Bewegungsfugen nach DIN 18533-2 bei W2.1-E und W2.2-E

(2) Werden mehrere Verstärkungsstreifen eingebaut, sind sie jeweils mit 100 mm Abstufung zu beiden Seiten auszuführen. Bei Metallbandeinlagen sind sie so anzuordnen, dass sie voneinander jeweils durch eine Abdichtungslage oder durch eine zusätzliche Lage (Zulage) getrennt sind. Werden Verstärkungsstreifen aus Metallband eingebaut, müssen sie an den Außenseiten der Abdichtung angeordnet und jeweils durch eine Zulage aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen geschützt werden

(3) Ab Verformungsklasse VK3-E sind Fugenkammern in waagerechten und schwach geneigten Flächen unterhalb oder oberhalb der Abdichtung, beidseitig der Fuge erforderlich. Sie müssen 80 mm bis 100 mm breit und 30 mm bis 80 mm tief sein und sind mit geeignetem Fugenverguss auszugießen.

4.12.1.2.3: Fugentyp II bei W1-E und W3-E (#ddbau10211)

Unter Berücksichtigung der Größe und Häufigkeit der Fugenbewegung sowie der Wassereinwirkung ist die Art der Abdichtung im Einzelfall festzulegen, z. B. durch unterbrechen der Flächenabdichtung und schlaufenartige Anordnung von Polymerbitumenbahnen mit Trägereinlagen aus Polyestervlies (PV) oder Kombinationsträger (KTP) bzw. Anordnung von Fugenbändern mit Einklebeflansch, mit Hilfe vorgefertigter Fugenkonstruktionen mit integriertem Kunststoff- oder Elastomerprofilen oder mit Hilfe von Los- und Festflanschkonstruktionen und Einbau von Fugenbändern.

4.12.1.2.4: Fugentyp II bei W2.1-E und W2.2-E (#ddbau10212)

Die Abdichtung über den Fugen ist im Einzelfall festzulegen und mit einer Sonderkonstruktion auszuführen.

4.12.2: Durchdringungen, Übergänge, Anschlüsse (#ddbau10213)

(1) Durchdringungen, Übergänge und Anschlüsse müssen so hergestellt sein, dass das Eindringen von Feuchtigkeit bzw. Wasser verhindert wird und Beanspruchungen aus Bauteilbewegungen und Wasserdruck schadlos aufgenommen werden. Sie müssen so angeordnet werden, dass die Bauwerksabdichtung fachgerecht angeschlossen werden kann.

(2) Die weitreichenden Anforderungen an die baulichen Erfordernisse und die konstruktiven Ausführungen im Bereich von Durchdringungen, Übergängen und Anschlüssen regeln DIN 18532 bis DIN 18535.

Ausführung
Die Anordnung und Ausbildung von Anschlüssen, Übergängen und Abschlüssen erfolgt entsprechend den zu erwartenden hydrostatischen Einwirkungen.

  • Durchdringungen
    Anschlüsse an Durchdringungen sind bei nicht drückendem Wasser durch Klebeflansche, Anschweißflansche, Manschetten, Manschetten mit Schellen oder durch Losund Festflanschkonstruktionen auszuführen. Bei drückendem Wasser sind Los- und Festflanschkonstruktionen auszuführen.
  • Übergänge
    Übergänge sind bei Bodenfeuchtigkeit und nicht drückendem Wasser durch Klebeflansche, Anschweißflansche, Klemmschienen oder Los- und Festflanschkonstruktionen herzustellen. Bei drückendem Wasser sind ausschließlich Los- und Festflanschkonstruktionen vorzusehen.
  • Abschlüsse
    Abschlüsse sind bei allen Beanspruchungsarten an den aufgehenden Bauteilen zu sichern, z. B. in dem der Abdichtungsrand mit Klemmschienen versehen oder konstruktiv abgedeckt wird.
  • • Wandsockel Bei unverputzt bleibendem zweischaligem Mauerwerk am Gebäudesockel sind die Abdichtungsbahnen der erdberührten Außenwand unter dem Verblendmauerwerk und auf der Außenseite der Innenschale hochzuführen. Die Abdichtungsbahnen unter dem Verblendmauerwerk müssen keine Mauersperrbahnen des Anwendungstyp MSB sein.