abc der Bitumenbahnen

Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen

Anhang IV: Hinweise zur Ökologie und Nachhaltigkeit von Bitumen

IV.1: Allgemeines (#ddbau10341)

Hauptrohstoff für die Herstellung von Polymerbitumen- und Bitumenbahnen ist das Bitumen. In der Natur findet man Bitumen in Form von sog. Naturasphalten. Großtechnisch wird Bitumen heute aus Erdöl gewonnen, das meist in großer Tiefe lagert und durch Bohrungen zutage gefördert wird.

IV.2: Herkunft (#ddbau10342)

(1) Die großtechnische Herstellung des Bitumens aus Erdöl beruht auf dem Prinzip der Destillation, also der Trennung flüssiger Stoffe durch Verdampfung und ihre anschließende Wiederverflüssigung.

(2) Die ersten „Dachpappen“ wurden Mitte des 19. Jahrhunderts auf Teerbasis hergestellt. Bitumen steht seit 1906 für Abdichtungsstoffe zur Verfügung.

(3) Bitumen wird umgangssprachlich fälschlicherweise oft mit Teer gleichgesetzt. Bitumen und Teer sind beide zwar dunkelfarbig und wasserunlöslich, chemisch jedoch völlig unterschiedliche Stoffe. Bitumen ist ein Erdölprodukt, während Teer durch die Pyrolyse von Steinkohle gewonnen wird.

(4) Seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts war der Anteil an Teer- bzw. Teersonderbahnen am gesamten Dachbahnenmarkt verschwindend gering. Seit 1979 ist das für die Herstellung von Polymerbitumen- und Bitumenbahnen verwendete Bitumen völlig frei von Teer und Teerprodukten. Ebenso werden keine Teerdachbahnen mehr hergestellt.

IV.3: Physiologische Eigenschaften (#ddbau10343)

Bitumen enthält keine wasserlöslichen oder wasserbelastenden Stoffe und darf daher auch zur Auskleidung von Trinkwasserbehältern eingesetzt werden.

IV.3.1: Keine Wassergefährdung (#ddbau10344)

Aufgrund dieser Eigenschaften ist Bitumen, ebenso wie die in den Polymerbitumenbahnen verwendeten Polymere, von der Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe als nicht wassergefährdend eingestuft (Umweltbundesamt, Bitumen Kenn-Nr. 326). Eine ausführliche Liste zum Thema Wassergefährdung und Wassergefährdungsklassen ist auf der Internetseite des Umweltbundesamtes unter www.umweltbundesamt.de hinterlegt.

Polymerbitumenbahnen, die mit Wurzelschutzmitteln ausgerüstet sind, müssen den Nachweis der Unbedenklichkeit des Auswaschverhaltens im Falle der Versickerung des Dachablaufwassers erbringen. Alle im Gutachten des DIBt Nr. G-101-18-0008[1] genannten Bahnen erfüllen diese Anforderungen ohne weiteren Nachweis.

IV.3.2: Unbedenklichkeit bei der Verarbeitung (#ddbau10345)

(1) Bei der Verarbeitung von Polymerbitumen- und Bitumenbahnen im Schweiß- bzw. Gießverfahren unterschreiten die gemessenen Luftkonzentrationen von Benzo(a)pyren, der Leitsubstanz Polyzyklischer Aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK), den in Deutschland geltenden Grenzwert von 70 ng/m3 (siehe TRGS 910) deutlich.

(2) Ergänzend zu diesen Untersuchungen wurden von der Bauberufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Messungen der Konzentrationen von Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen bei der Heißverarbeitung auf der Baustelle unter üblichen Arbeitsbedingungen vorgenommen. Die Ergebnisse sind in sogenannten Expositionsbeschreibungen zur Überwachung von Arbeitsbereichen z. B. „Schweißen von Bitumenbahnen“ veröffentlicht[2]. Dabei zeigt sich, dass beim Schweißen von Polymerbitumen- und Bitumenbahnen die ermittelten Konzentrationen von Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen bei 2,7 mg/m³ liegen. Dies sind tätigkeitsbezogene Expositionen ohne Berücksichtigung der Expositionsdauer. Berücksichtigt man die üblichen Arbeits-/Expositionszeiten auf der Baustelle, liegt die Exposition der jeweiligen Arbeiter schon heute unter dem in der TRGS 900 festgelegten und ab 2025 verbindlichen Arbeistplatzgrenzwert von 1,5 mg/m³.

IV.3.3: Unbedenklichkeit von verlegten Polymerbitumen- und Bitumenbahnen (#ddbau10346)

Neben arbeitsplatzbezogenen Analysen wurden auch Laboruntersuchungen hinsichtlich PAK-Emissionen von Bitumen bei Temperaturen von 80 °C bzw. 190 °C durchgeführt. Die Versuchsbedingungen wurden dabei so gewählt, wie sie in der Praxis kaum erreicht werden dürften. Die Auswertungen zeigten für alle gewonnenen und überprüften Substanzen keinerlei Anhaltspunkte für eine mutagene Wirkung (80 °C). Selbst bei sehr hohen Temperaturen (190 °C) konnte Benzo(a)pyren nicht nachgewiesen werden[3][4] .

Untersuchungen der Universität in Gießen[5] zeigen, dass Dämpfe und Aerosole aus Bitumen erst bei einer Mindesttemperatur von 80 °C nachweisbar sind. Unterhalb dieser Temperatur sind diese auch mit den neuesten Untersuchungsmethoden nicht nachweisbar. Die bei 80 °C gemessenen Konzentrationen von Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen sind so niedrig, dass sie nur geringfügig über der Nachweisgrenze der empfindlicheren Analyseverfahren liegen.

IV.3.4: Verhalten von Bitumen im Brandfall (#ddbau10347)

Im Brandfall entstehen neben den bei Bränden üblichen Gasen wie z. B. Kohlendioxid keine weiteren halogenierten, aggressiven umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffe.

IV.4: Entsorgung von Polymerbitumen und Bitumenbahnen (#ddbau10348)

Abfälle aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen (Europäischer Abfallkatalog – EWC-Nummer 17 03 02 „Bitumengemische“) werden nach der gültigen Fassung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes einer Entsorgung zugeführt.

Polymerbitumen- und Bitumenbahnen können auch dem Recycling zugeführt werden. Hierfür gibt es praxiserprobte Verfahren.

IV.5: Beseitigung teerhaltiger Produkte (#ddbau10349)

Beim Abriss von Altdächern, bei denen der Verdacht besteht, dass teerhaltige Produkte verarbeitet wurden, ist eine entsprechende Prüfung erforderlich. Werden teerhaltige Produkte rückgebaut, sind diese gem. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz unter der EWC-Nummer 17 03 03 Teer und teerhaltige Produkte zu beseitigen. Regionale Abfallsatzungen sind zu beachten.

IV.6: Bitumenbahnen und Asbest (#ddbau10350)

In der Vergangenheit kam es vor, dass Entsorgungsunternehmen den Nachweis der Asbestfreiheit von Abrissmaterialien verlangten. Dies betraf auch Dächer, die mit Bitumenbahnen abgedichtet wurden. Seit 1995 ist die Verwendung und Herstellung von Asbest in Deutschland generell verboten. Eine Umfrage unter den Mitgliedern des vdd ergab, dass nur einige wenige Hersteller bei der Herstellung von Bitumenbahnen bis zum Ende der 70er Jahre Asbest verwendet haben. Nach Bekanntwerden der gesundheitlichen Auswirkungen von Asbestfasern wurde von allen Mitgliedsunternehmen des vdd spätestens seit 1979 auf die Verwendung von Asbest verzichtet. Die Entsorgung solcher Abrissmaterialien ist im jeweiligen Einzelfall mit dem Entsorgungsunternehmen oder der entsorgungspflichtigen Körperschaft abzustimmen.

IV.7: Literaturverweise (#ddbau10351)

[1] DIBt-Gutachten über die Einhaltung bauaufsichtlicher Anforderungen an bauliche Anlagen bei Einbau des Bauprodukts Bitumendachbahnen Wurzelschutzbahn Nr. G-101-18-0008 vom 18.04.2019.

[2] Expositionsbeschreibungen zur Überwachung von Arbeitsbereichen „Schweißen von Bitumenbahnen“, https://www.bgbau.de/fileadmin/Die_BG_BAU/Gespr%C3%A4chskreis_Bitumen/ExpoSchweiBahnen.pdf 

[3] Prof. Dr. med. H. Sonntag, Gutachterliche Stellungnahme zur Frage der gesundheitlichen Relevanz von Emissionen aus Bitumen-Dachbahnen bei Temperaturen von bis zu 80 °C, Hygiene-Institut der Universität Heidelberg, November 1989.

[4] Prof. Dr. med. H. Sonntag, Dr. rer. nat. L. Erdinger, Gutachterliche Stellungnahme zur Frage der gesundheitlichen Bedeutung von Emissionen mutagener Verbindungen aus Heißbitumen bei 190 °C. Hygiene-Institut der Universität Heidelberg, September 1992.

[5] Knecht, U.; Stahl, S.; Woitowitz, H.-J.: „Handelsübliche Bitumensorten: PAH-Messgehalte und temperaturabhängiges Emissionsverhalten unter standardisierten Bedingungen“, Gefahrstoffe – Rein - haltung der Luft, S. 429 – 434, 1999