In Teil 2 der DIN 18534 werden die Abdichtungsformen mit bahnenförmigen Stoffen geregelt. Die bisher geltenden Reglungen aus DIN 18195 wurden überführt und den Wassereinwirkungsklassen sowie den Rissklassen zugeordnet.
Aus dieser Zuordnung ergibt sich, dass Bitumenbahnen in alleiniger Verwendung sowie in Verbindung mit Kunststoff- und Elastomerbahnen die Anforderungen der jeweils höchsten Klassen erfüllen: Bei einer Wassereinwirkung der Klasse W2-I bei gleichzeitiger Rissklasse R3-I sieht die Norm eine einlagige Abdichtung mit Bitumenbahnen vor.
Den Anforderungen im Falle von W3-I/R3-I wird mit einer zweilagigen Abdichtung, bestehend aus zwei Bitumenbahnen oder einer Kombination einer Lage Bitumenbahn mit einer Lage Kunststoff- oder Elastomerbahn Rechnung getragen.
Teil 3 der DIN 18534 regelt die Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Stoffen in Verbund mit Fliesen und Platten. Für diese Stoffe ist eine Mindesttrockenschichtdicke vorgegeben, die für Kunststoff-Mörtelkombinationen mindestens 2,0 mm, für Reaktionsharzabdichtungen mindestens 1,0 mm sowie für Polymerdispersionen mindestens 0,5 mm beträgt. Die Einhaltung der entsprechenden Werte soll gemäß Norm durch Verbrauchsmengenkontrollen oder Nassschichtdickenmessung kontrolliert werden. Bei der Wassereinwirkungsklasse W3-I muss diese Kontrolle verpflichtend dokumentiert werden.
Die in Teil 4 geregelte Abdichtung mit Gussasphalt oder Asphaltmastix darf nur angewandt werden, sofern der Untergrund aus Beton nach DIN EN 1992-1-1 oder aus Zementestrich nach DIN 18560 besteht. Bei einer Kombination von Gussasphalt und Bitumen-Schweißbahnen für die Detailausbildung sind auch Dämmschichten gemäß DIN 18560-2 zulässig. Grundsätzlich kann die Kombination aus Gussasphalt und einer gegen chemische Einwirkungen beständigen Polymer-Bitumenschweißbahn für alle Wassereinwirkungsklassen und Rissklassen verwendet werden. Eine rein aus Gussasphalt oder Asphaltmastix bestehende Abdichtung erfüllt hingegen nur die Anforderungen von maximal W0-I/R2-I, eine Kombination aus beiden Stoffen kann bis W1-I/R2-I verwendet werden.
Die in den Teilen 5 und 6 erläuterten Abdichtungsformen mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen oder Platten (AIV-B), beziehungsweise Abdichtung mit plattenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen oder Platten (AIV-P) sind grundsätzlich nur für die Wassereinwirkungsklassen bis W2-I bei gleichzeitiger Rissklasse R1-I zugelassen. Mit entsprechenden Nachweisen kann eine AIV-P jedoch auch bei höheren Rissklassen angewandt werden.