Im Vergleich zu den vorherigen Regelungen sieht DIN 18533 einige Neuerungen vor. So sind erstmalig auch Kriterien für die Zuverlässigkeit der Abdichtung aufgeführt, die dem Planer helfen können, die richtige Abdichtungsbauart auszuwählen. Hilfestellung bei der Umsetzung dieser Anforderung bietet der informative Anhang B, der der Norm hinzugestellt wird.
Ebenfalls neu ist die Klassifizierung der Wassereinwirkung (Teil 1, Abschnitt 5.1). Die Norm unterscheidet nicht mehr nach Entstehungsart des Wassers und dessen Einwirkungsdauer. Relevant für die Beurteilung sind Einwirkungsart und Einwirkungsintensität auf das jeweilige Bauteil. Diese werden anhand von Wassereinwirkungsklassen – W1 bis W4 – definiert.
Zur Auswahl der Abdichtungsbauart muss der Planer außerdem die planmäßige Rissaufweitung vorhandener Risse oder die zu erwartende Neurissbildung kennen. Dazu wurden vier Rissklassen definiert (R1-E bis R4-E), denen Rissüberbrückungsklassen (RÜ1-E bis RÜ4-E) der Abdichtungsstoffe zugeordnet sind.
Ein weiterer relevanter Faktor für die Auswahl der Abdichtungsbauart ist die vorgesehene Nutzung des abzudichtenden Bauteils. Diese spiegelt sich in den drei Raumnutzungsklassen (RN1-E bis RN3-E) wider, die sich beispielsweise durch unterschiedliche Anforderungen an die Trockenheit der Raumluft unterscheiden. Räume mit geringer Anforderung an die Nutzung (RN1-E) sind beispielsweise offene Werk- und Lagerhallen. In die Klasse RN3-E fallen etwa Rechenzentren oder Magazine zur Lagerung unersetzlicher Kulturgüter.
Daraus ergibt sich, dass nach dem Entwurf der DIN 18533 die Auswahl der Abdichtungsbauart zukünftig im Wesentlichen durch fünf Kriterien bestimmt wird:
- Wassereinwirkungsklasse
- Rissklasse
- Rissüberbrückungsklasse
- Raumnutzungsklasse
- Zuverlässigkeitsanforderungen
Neu ist auch, dass Bewegungsfugen fünf Verformungsklassen VK1-E bis VK5-E zugeordnet werden. In den jeweiligen Stoffteilen der Normenreihe sind diesen Verformungsklassen Bauarten zugeordnet, mit denen die Bewegungsfuge abzudichten ist.
Ein separater Abschnitt behandelt die Abdichtung von Lichtschächten und Gebäudeaußentreppen.
Neu hinzugekommen sind mit der Überarbeitung Regelungen für die Querschnittsabdichtungen in und unter Wänden nicht querkraftbelasteter Wände. Es wird zwischen Mauersperrbahnen unterschieden, die zur Übertragung von Querkräften im Wandquerschnitt geeignet sind, beispielsweise erdberührte Kelleraußenwände, und solchen, denen eine Querkraftübertragung nicht zugewiesen werden muss. Dazu zählen beispielsweise Außenwände auf nicht unterkellerten Bodenplatten.