Allgemeines
(1) Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen werden als zusätzliche Maßnahmen unterhalb von Dachdeckungen aus Dachziegeln oder Dachsteinen, Schiefer, Bitumenschindeln, Faserzement und Metallen angeordnet. Diese werden entsprechend ihrer Eigenschaften über den Sparren und/oder Schalung, Wärmedämmschichten aufgebracht.
(2) Nach den baulichen Anforderungen und den Vorgaben der Deckmaterialien können Polymerbitumen- und Bitumenbahnen freihängend, aufliegend, lose überlappend, überdeckt und genagelt oder überdeckt genagelt und verklebt werden. Sie werden üblicherweise parallel zur Traufe verlegt, können aber auch rechtwinklig oder schräg zur Traufe z. B. bei Schieferdeckung verlegt werden.
(3) Die Funktion der fertigen regensicheren Deckung ist erst dann gegeben, wenn neben der zusätzlichen Maßnahme – Unterdach, Unterdeckung, Unterspannung – auch die regensichere Deckung, z. B. Dachziegel/Dachsteine, aufgebracht wurde. Während der Ausführung können zusätzliche Schutzmaßnahmen wie z. B. Abplanen oder Einhausen erforderlich werden.
(4) Konterlattung
Über Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen sind Konterlatten von mind. 30 mm Dicke notwendig. Der hiermit hergestellte Abstand zwischen der Zusatzmaßnahme und der Deckung dient:
- der sicheren Ableitung von durch die Deckung eingedrungener Feuchtigkeit
- der Ableitung von abtropfendem Tauwasser der Deckwerkstoffe
- der Unterlüftung der Deckung
(5) Vordeckungen bei anderen Deckungen
Direkt auf Schalung/Vordeckung befestigte Deckungen aus Schiefer, Bitumenschindeln, Faserzement oder Metallen sind nach den jeweils gültigen Fachregeln regensichere Deckungen. Als Zusatzmaßnahme unter diesen Deckungen sind mind. Überdeckte Unterdeckungen aus Polymerbitumen- und Bitumenbahnen einzusetzen.