(1) Abdichtungen von nicht genutzten und genutzten Dächern werden nach
Tabelle 6 ausgewählt.

(2) Die Auswahl der Stoffe zur Festlegung des Aufbaus der Abdichtung ist unter Berücksichtigung der Anwendungsklassen K1 und K2 und der Einwirkungsklassen IA, IB, IIA und IIB vorzunehmen. Die Zuordnung der Abdichtung zu den Anwendungs- und Einwirkungsklassen hat unter Berücksichtigung der für den Einzelfall maßgebenden Anwendungsbedingungen zu erfolgen. Hierbei sind Stoffe nach Tabelle 5 zu verwenden. Etwaige weitere Einwirkungen (z. B. chemische Belastungen) sind zu berücksichtigen.
(3) In der Anwendungsklasse K1 erfolgt die Auswahl der Abdichtung in Abhängigkeit von dem geplanten Gefälle und den Einwirkungen auf die Abdichtung.
- Bei einem geplanten Gefälle ≥ 2 % (≥ 1,2°) muss die untere Lage einer zweilagigen Abdichtung der Eigenschaftsklasse E1 oder E2 entsprechen, die obere der Eigenschaftsklasse E1. Für nicht genutzte Dachflächen mit mäßiger mechanischer Einwirkung (Einwirkungsklassen IIA, IIB) darf die untere Lage auch der Eigenschaftsklasse E4 entsprechen. Für nicht genutzte Dachflächen darf auch eine einlagige Abdichtung mit Polymerbitumenbahnen für die einlagige Verlegung (Eigenschaftsklasse E1, Anwendungstyp DE) ausgeführt werden.
- Bei einem geplanten Gefälle < 2 % (< 1,2°) sind mindestens zwei Abdichtungslagen der Eigenschaftsklasse E1 zu verwenden.
(4) In der Anwendungsklasse K2 ist in der Fläche ein geplantes Gefälle von ≥ 2 % (≥ 1,2°) erforderlich; Kehlen sollten mit ≥ 1 % (≥ 0,6°) geplant werden. Es sind mindestens zwei Abdichtungslagen der Eigenschaftsklasse E1 zu verwenden. Im Bereich der Detailausbildungen sind besondere Anforderungen zu berücksichtigen (siehe Detailausbildungen und Abbildung 2). Bei Abdichtungen auf wasserdurchlässigen Dämmschichten mit Dampfsperren können die möglichen negativen Auswirkungen von Unterläufigkeit durch regelmäßige Abschottungen des Dämmstoffquerschnitts minimiert werden. Bei intensiver Begrünung mit Anstaubewässerung bis 100 mm kann ein Gefälle < 2 % (< 1,2°) geplant werden, wenn der Dachaufbau mit Maßnahmen zur Begrenzung der Wasserunterläufigkeit ausgeführt wurde. Der Einsatz von Hochwertbahnen wird empfohlen.
(5) Zur Zuordnung der Eigenschaftsklassen E1 bis E4 zu den jeweiligen Polymerbitumen- und Bitumenbahnen siehe Tabelle 5.
(6) Begrünte Abdichtungen sind mehrlagig auszuführen. Es sind durchwurzelungsfest ausgerüstete Oberlagen einzusetzen. Mit Ausnahme der An- und Abschlussbereiche darf als obere Lage auch eine Polymerbitumenbahn PYE-Vcu S5 oder PYE-Cu01 S5 verwendet werden.
(7) Bei Abdichtungen von genutzten Dächern sind Schutzlagen oder Schutzschichten gegen mechanische Beschädigung anzuordnen. Dies gilt auch für Dächer mit haustechnischen Anlagen im Bereich der Auflagerflächen.
(8) Für Abdichtungen unter schwerem Oberflächenschutz oder unter Nutzbelägen dürfen als obere Lage sowohl bestreute als auch unbestreute Bahnen verwendet werden.