abc der Bitumenbahnen
Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen
7 Regeln für Dachdeckungen und Wandbekleidungen mit Bitumenschindeln
7.1 Allgemeines (#ddbau10242)
7.1.1 Geltungsbereich (#ddbau10243)
(1) Diese Technische Regel gilt für die Planung und Ausführung von Dachdeckungen und Wandbekleidungen mit Bitumenschindeln.
(2) Bei Einhaltung dieser Technischen Regel gelten Dachdeckungen und Wandbekleidungen mit Bitumenschindeln als regensicher und als ausreichend sicher gegen Windsog.
7.1.2 Gestaltungshinweise (#ddbau10244)
(1) Bitumenschindeln sind kleinformatige Bitumenwerkstoffe für Dachdeckungen und Wandbekleidungen auf nagelbarem Untergrund. Sie werden vorzugsweise im Wohnungs- und Sakralbau, bei Dachsanierungen, in der Denkmalpflege sowie bei Verwaltungs- und Industriebauten eingesetzt.
(2) Bitumenschindeln werden in verschiedenen Formen, Formaten, Farben und Oberflächen hergestellt.
(3) Die Schindelbestreuung ist ein Naturprodukt. Abweichungen in Farbe und Korn sind daher möglich. Um ein gleichmäßiges Erscheinungsbild der Dachfläche zu erreichen, ist eine gleichzeitige Verlegung aus mehreren Paketen erforderlich.
(4) Durch Zuschneiden können alle für das Decken der Traufen- und Firstgebinde, Grate, Kehlen und Anschlüsse usw. erforderlichen Formteile hergestellt werden.
(5) Aufgrund ihrer Materialbeschaffenheit passen sich Bitumenschindeln jedem Untergrund an. Geringfügig auftretendes Wölben einzelner Bitumenschindeln und auf der Oberseite sich abzeichnende Unebenheiten der Deckunterlage (z. B. Nahtüberdeckungen der Unterdeckbahnen) beeinträchtigen die Funktionstüchtigkeit der Schindeldeckung nicht. Für eine optisch ansprechende Schindeldeckung ist daher eine ebenflächige Unterkonstruktion erforderlich.
7.2 Anforderungen an Dachdeckungen und Wandbekleidungen (#ddbau10245)
7.2.1 Allgemeine Anforderungen (#ddbau10246)
(1) Die im Normalfall zu erwartenden klimatischen, mechanischen und konstruktiven Einwirkungen der Dachdeckungen und Wandbekleidungen sowie die Nutzung des Gebäudes bestimmen die Wahl des Deckwerkstoffes und gegebenenfalls die Art der Zusatzmaßnahmen. Für höhere Beanspruchungen und Anforderungen hinsichtlich Nutzung und Nutzungsdauer sind Polymerbitumen-Dachschindeln zu verwenden.
(2) Die Anforderungen an Dachdeckungen und Wandbekleidungen müssen bei der Planung berücksichtigt werden.
(3) In wärmegedämmten Dachkonstruktionen muss eine Belüftung zwischen Schalung und Wärmedämmung angeordnet werden. Die Mindestquerschnitte nach Tabelle 26 sind einzuhalten.
7.2.2 Dachneigungen (#ddbau10247)
(1) Bitumenschindeln eignen sich für Dachdeckungen und Wandbekleidungen auf allen Dachformen mit Dachneigungen zwischen 15° und 85°.
(2) Bei Dachneigungen > 85° ist eine zusätzliche mechanische Fixierung und eine flächige Verklebung der Schindeldeckung untereinander erforderlich.
(3) Die Regeldachneigung ist von der Sparrenlänge und der Schindelform abhängig. Die Neigungsgrenzen nach Tabelle 27 sind einzuhalten.
(4) Besondere klimatische Verhältnisse, ungünstige Lage des Gebäudes und große Entfernung zwischen First und Traufe können steilere Dachneigungen erfordern.
(5) Wird in Ausnahmefällen an Details oder an Teilbereichen der Dachfläche, z. B. Dachgauben, die Regeldachneigung unterschritten, sind besondere geeignete regensichernde Zusatzmaßnahmen erforderlich. Werden die Schindeln ohne Nagelung vollflächig auf eine normgemäße Abdichtung aufgeklebt, oder die Abdichtung mit einer, der Schindeldeckung angepassten, farbigen, Oberlagsbahn ausgeführt, kann die Regeldachneigung unterschritten werden.
(6) Bei Sonderformaten sind die vom Hersteller vorgegebenen Dachneigungsgrenzen mit den entsprechenden Verarbeitungshinweisen einzuhalten.
7.3 Stoffe (#ddbau10248)
7.3.1 Bitumenschindeln (#ddbau10249)
(1) Bitumenschindeln sind kleinformatige Baustoffe für Dachdeckungen und Wandbekleidungen mit Trägereinlagen und beidseitigen Deckschichten aus Bitumen oder Polymerbitumen, die in der Regel aus optischen Gründen durch Einschnitte geteilt sind. Die unterschiedlichen Schürzen können verschiedene Formen und Formate haben. Üblich sind:
- Rechteck
- Biberschwanz
- Dreieck
- Wabe (Trapez)
- Welle
- Sonderformate
(2) Bitumenschindeln sind i. d. R. 1000 mm breit. Die Höhe ergibt sich aus der Schindelform.
(3) Die Art des Bitumens beeinflusst nicht nur die Kälteflexibilität und die Wärmestandfestigkeit der Bitumenschindel, sondern maßgeblich auch die Nutzungsdauer der Dacheindeckung. Die Deckschichten können bestehen aus:
- Oxidationsbitumen
- Elastomerbitumen
- Plastomerbitumen
(4) Es ist empfehlenswert, bei Wohnbauten mit geplanter langer Nutzungsdauer und höherer Beanspruchung des Dachwerkstoffes Elastomer- und Plastomer-Bitumenschindeln zu verwenden.
(5) Art und Gewicht des Trägers beeinflussen die Nagelausreißfestigkeit und die Flächenstabilität der Bitumenschindel.
(6) Bitumenschindeln müssen mit einem Oberflächenschutz versehen sein. Dieser kann bestehen aus:
- mineralischem Granulat
- Schiefersplitt
- Metallfolie
(7) Zur Erhöhung der Lagesicherheit können Bitumenschindeln mit Selbstklebepunkten oder -flächen ausgestattet werden.
(8) Kaltselbstklebeschindeln sollen an der Unterseite eine Selbstklebeschicht > 40 % der Gesamtfläche der Schindel aufweisen.
(9) Bitumenschindeln müssen den Mindestanforderungen der DIN EN 544 entsprechen und das CE-Zeichen tragen.
(10) Bitumenschindeln müssen den bauaufsichtlichen Anforderungen entsprechen.
7.3.2 Deckunterlagen (#ddbau10250)
7.3.2.1 Allgemeines (#ddbau10251)
Für Dachdeckungen und Wandbekleidungen mit Bitumenschindeln sind formstabile, nagelbare Unterkonstruktionen, vorzugsweise aus Vollholz, erforderlich. Die Deckunterlage muss geschlossen sein und mit einer Vordeckung versehen werden.
7.3.2.2 Schalung aus Vollholz (#ddbau10253)
(1) Holzschalungen sind aus Schnittholz nach DIN 4074-1 mindestens Sortierklasse S10/MS10 herzustellen. Spätestens bei der Verlegung der Schindeldeckung muss das Holz trocken sein. Die Bretter sollen zwischen 80 mm und 150 mm breit sein.
(2) Die Schalung ist horizontal zu verlegen und stumpf zu stoßen.
(3) Schalungen aus Holz sind mit mindestens zwei Drahtstiften oder gleichwertigen Befestigungsmitteln pro Brett auf jedem Sparren zu befestigen.
(4) Bis zu einer lichten Weite von 0,70 m muss die Schalung mind. 24 mm dick sein, zwischen 0,70 m und 0,90 m mind. 30 mm.
7.3.2.3 Schalung aus Holzwerkstoffen (#ddbau10254)
(1) Holzwerkstoffe als Deckunterlage für Bitumenschindeln müssen geeignet sein. Insbesondere dürfen sich Änderungen der Maßhaltigkeit auf die Deckung nicht nachteilig auswirken.
(2) Flachpressplatten nach DIN 68763 sind nicht geeignet.
(3) Zur Befestigung der Holzwerkstoffe ist DIN 1052 zu beachten.
7.3.2.4 Leichtbeton (#ddbau10255)
Bei Leichtbeton-Unterkonstruktionen müssen offene Fugen abgedeckt oder vermörtelt werden. Die für die Befestigung auf Leichtbeton vorgesehenen Nägel müssen geeignet sein.
7.3.2.5 Vordeckung (#ddbau10256)
(1) Als Vordeckung sind geeignet:
- Polymerbitumen-Unterdeckbahnen mit Glasvlies-, Polyestervlies-, Kombinationsträger- oder Glasgewebeeinlage
- Dachbahnen mit Glasvlieseinlage oder Dachdichtungsbahnen mit Glasgewebeeinlage.
Die Nahtüberdeckungen müssen mind. 80 mm betragen; Quernähte sind zu versetzen.
(2) Die Nahtüberdeckungen der Vordeckung können sich in der Bitumenschindeldeckung abzeichnen. Aus optischen Gründen empfiehlt es sich, die Vordeckung gleichlaufend mit den Gebinden (horizontal) zu verlegen und dünne Vordeckbahnen (ca. 1,5 mm dick) zu verwenden.
(3) Bei dickeren Vordeckbahnen, z. B. Dach- und Dachdichtungsbahnen, sind Abzeichnungen der Nahtüberdeckungen unvermeidbar.
7.3.3 Befestiger (#ddbau10257)
(1) Für die Befestigung der Bitumenschindeln auf Holz sind korrosionsgeschützte Nägel nach DIN EN 14592 mit extra großem Flachkopf, Kopfdurchmesser ≥ 9 mm zu verwenden.
(2) Die Nägel müssen mind. 25 mm lang sein, bei Mehrfachüberdeckungen, z. B. an Grat, First und bei Dacherneuerung auf vorhandene Schindeldeckung entsprechend länger. Der Schaft der Befestiger muss rau oder aufgeraut sein.
7.3.4 Hilfsstoffe (#ddbau10258)
Für Bitumenschindelkleber zur windsicheren Ausbildung der Deckung von Bitumenschindeln auf An- oder Abschlussblechen oder erforderlichenfalls auch untereinander muss die Materialverträglichkeit sichergestellt sein
7.4 Ausführung von Dachdeckungen und Wandbekleidungen (#ddbau10259)
(1) Dachdeckungen und Wandbekleidungen mit Bitumenschindeln werden in Doppeldeckung gedeckt. Dabei muss das dritte Gebinde das erste noch um die in Tabelle 28 angegebenen Mindestwerte überdecken.
(2) Bitumenschindeln werden rechtwinklig zum Wasserlauf in halbem Verband (halbe Schindelschürze) mit Stoßfuge gedeckt. Hierbei liegen die Schlitze des ersten und des dritten Gebindes übereinander.
(3) Zur gleichmäßigen Abstandhaltung in Höhe und Breite ist eine horizontale und vertikale Schnürung zu empfehlen.
(4) Bitumenschindeln sind mit mindestens vier Breitkopfstiften zu befestigen. Die Befestigungen müssen die unterdeckende Schindel mit erfassen. Die Nagelung sollte mind. 20 mm oberhalb des Schürzeneinschnitts angeordnet werden. Die Nagelung sollte nicht innerhalb der Klebepunkte erfolgen. Bei Dachneigung über 60° sollten an jedem Nagelpunkt zwei Nägel verwendet werden.
(5) Die Selbstverklebung der einzelnen Gebinde untereinander ist temperaturabhängig. Ist aus konstruktiven oder witterungsbedingten Gründen eine Selbstverklebung der Bitumenschindeln untereinander nicht zu erwarten (z. B. bei steilen Dachneigungen, Schattenbereichen, wechselnden Witterungsbedingungen), so sind die Klebeflächen bei der Verlegung thermisch zu aktivieren, bzw. zusätzlich mit geeigneten Klebstoffen zu fixieren.
(6) Bei der Bekleidung von Wandflächen mit geeigneten Bitumenschindeln sind die Schindeln zusätzlich in den oberen Ecken mit verzinkten Breitkopfnägeln zu befestigen.
7.5 Details (#ddbau10260)
7.5.1 Allgemeines (#ddbau10261)
Bei Dachdeckungen mit Bitumenschindeln können An- und Abschlüsse aus dem gleichen Deckwerkstoff, aus Metall oder anderen Werkstoffen hergestellt werden.
7.5.2 Traufe (#ddbau10262)
(1) An der Traufe ist bei der Deckung mit Bitumenschindeln ein Traufblech ohne Falzabkantung auf der Dachseite erforderlich.
(2) In Abhängigkeit von der Einbausituation und den klimatischen Verhältnissen sind die Traufbleche untereinander einfach zu überdecken, zu kleben oder zu löten.
(3) Damit die Bitumenschindeln an der Traufe die gleiche Neigung wie die folgenden haben, sind sie ggf. zu unterlegen.
(4) Für die Traufeinbindung ist ein Ansetzer erforderlich. Hierfür werden die Bitumenschindeln im unteren Bereich um die Höhe der Einschnitte gekürzt. Der Ansetzer ist mit Bitumenschindelkleber am Traufblech windsicher zu verkleben. Auch auf die Verklebung des aufliegenden mit dem darunter liegenden Gebinde ist zu achten.
(5) Die Unterkante des Ansetzergebindes sollte am Farbschnurschlag parallel zur Vorderkante des Traufbleches abschließen (Abstand ca. 10 mm). Das erste Deckgebinde wird im Halbverband (halbe Schindelschürze) gedeckt, die Unterkante bündig mit der Unterkante des Ansetzergebindes.
(6) Die Herstellervorschriften sind zu beachten.
7.5.3 Ortgang (#ddbau10263)
(1) Der Ortgang kann mit Metallabdeckung oder mit untergelegten Blechen hergestellt werden.
(2) Beim Ortgang mit Metallabdeckung ist entlang der Dachkante eine mind. 50 mm hohe Dreikantleiste anzubringen. Vordeckung und Bitumenschindeldeckung werden hochgeführt, mit Breitkopfstiften befestigt und mit Metall abgedeckt. Die Abdeckung ist auf die Dachfläche zu führen und außenseitig mit Wassertropfnase auszubilden. Alternativ können auch mehrteilige handelsübliche Dachrandprofile verwendet werden.
(3) Bei Ortgang mit untergelegten Blechen ist ein dachseitiger Wasserfalz erforderlich. Die Überdeckung der Bitumenschindeln auf die Bleche muss mind. 120 mm betragen.
(4) An der überdeckten äußeren Oberkante müssen die Bitumenschindeln einen wasserabweisenden Schrägschnitt erhalten; ein wasserabweisender Schnitt an der Unterkante ist zu empfehlen.
(5) Vor Ort zugeschnittene Bitumenschindeln müssen mindestens eine Schürze breit sein. Im Anschlussbereich an die Flächendeckung darf ein Viertel der Schürzenbreite nicht unterschritten werden. Eine entsprechende Aufteilung ist in der anzuschließenden Fläche vorzunehmen.
7.5.4 First (#ddbau10264)
(1) Für die Deckung des Firstes können Teilstücke aus Bitumenschindeln mit einer Breite von mind. 200 mm, z. B. Einzelschürzen, verwendet werden.
(2) Die Höhenüberdeckung der Flächendeckung ist auch das Mindestmaß für die Überdeckung am First.
(3) Die Deckung des Firstes mit Bitumenschindeln ist als seitliche Doppeldeckung auszuführen. Dabei muss die dritte Firstschindel die erste noch um mind. 45 mm überdecken.
(4) Die Befestigung der Firstschindeln erfolgt mit zwei Breitkopfstiften, die analog zur Flächendeckung im Übergangsbereich liegen und die unterdeckende Firstschindel mit befestigen.
(5) Eine Ausführung als Lüftungsfirst ist möglich.
(6) Pultdachfirste können analog Kapitel 7.5.3 (2) ausgeführt werden.
(7) Eine Ausführung der Firstdeckung mit Formteilen aus anderen Werkstoffen, z. B. Blechen, ist möglich.
7.5.5 Grat (#ddbau10265)
Für die Gratdeckung gelten sinngemäß die gleichen Regeln wie für die Firstdeckung. Die Gebinde der in der Fläche gedeckten Bitumenschindeln sind parallel mit der Gratlinie abzuschneiden. Die Unterkante der Schindel ist mit einem wasserabweisenden Schnitt zu versehen
7.5.6 Kehle (#ddbau10266)
7.5.6.1 Allgemeines (#ddbau10267)
(1) Bei Dachdeckungen mit Bitumenschindeln können folgende Kehldeckungen ausgeführt werden:
- wechselseitig durchgedeckte Kehle
- einseitig durchgedeckte Kehle
- Verfahren mit offener Kehle/unterlegte Kehle
(2) Für wechselseitig gedeckte Bitumenschindelkehlen und eingebundene Bitumenschindelkehlen muss die Kehlsparrenneigung in Abhängigkeit von Schindelform und Deckart mindestens der Regeldachneigung nach Tabelle 27 entsprechen. Für unterlegte Kehlen ist eine Kehlsparrenneigung von mind. 30° erforderlich.
(3) Bei Unterschreitung der Kehlsparrenneigung ist eine wasserdichte Ausführung erforderlich, z. B. mit beschieferter Polymerbitumenbahn und geklebtem Anschluss der Deckung.
7.5.6.2 Eingebundene Kehle (#ddbau10268)
In der Kehle kann ein Kehlbrett angebracht werden. Links und rechts der Kehlmitte ist im Abstand von jeweils 300 mm ein Schnurschlag aufzubringen. Im Zuge der Deckung sind ganze Bitumenschindeln wechselseitig bis über den gegenüberliegenden Schnurschlag zu decken. In der Kehle muss ein nagelfreier Bereich von mind. 300 mm vorhanden sein.
7.5.6.3 Einseitig durchgedeckte Kehle (#ddbau10269)
Die Dachfläche mit der geringsten Dachneigung oder Höhe wird als erstes eingedeckt. Die Schindeln sind mind. 250 mm auf die angrenzende Dachfläche durchzudecken. Die Anfangsreihe ist wechselseitig zu decken. 150 mm rechts und links des Kehlmittenbereiches dürfen keine Nägel eingeschlagen werden. Die Befestigung der oberen überragenden Schindeldecke erfolgt durch einen zusätzlichen Nagel.
7.5.6.4 Unterlegte Kehle (#ddbau10270)
(1) Für unterlegte Kehlen sind folgende Materialien geeignet:
- Bitumenschindeln
- Polymerbitumenschindeln
- Polymerbitumenbahnen
- Metall
(2) Die Überdeckung der Flächendeckung auf die Kehldeckung muss parallel zur Kehlmitte verlaufen und rechtwinklig zur Kehllinie gemessen mind. 120 mm betragen.
(3) Bei zweiseitig unterlegten Kehlen aus Bitumenschindeln muss das vierte Gebinde das erste noch um mind. 10 mm überdecken.
(4) Bei einseitig unterlegten Kehlen sind die Herstellervorschriften zu beachten.
7.6 Anschlüsse (#ddbau10271)
7.6.1 Allgemeines (#ddbau10272)
(1) Die Verschneidungslinie einer Dachfläche mit einem aufgehenden Bauteil, z. B. Wand, Schornstein oder Gaubenwange, ist ein Anschluss.
(2) Der obere Anschluss am aufgehenden Bauteil ist regensicher, z. B. mit einer Kappleiste, auszuführen.
(3) Anschlüsse an aufgehende Bauteile können mit Metall ausgeführt werden.
7.6.2 Seitliche Anschlüsse (#ddbau10273)
(1) Seitliche Anschlüsse an aufgehenden Bauteilen können
- als Wandkehle,
- mit unterlegten Anschlussblechen oder
- mit Schichtstücken als Nockenanschluss ausgeführt werden.
(2) Bei einer Ausführung als Wandkehle ist im Anschlussbereich eine Dreikantleiste anzubringen. Die Bitumenschindeldeckung ist mind. 100 mm hochzuführen und zu befestigen.
(3) Bei seitlichem Anschluss mit untergelegten Blechen ist ein dachseitiger Wasserfalz erforderlich. Die Überdeckung der Bitumenschindeln auf die Bleche muss mind. 120 mm betragen.
(4) Bei Nockenanschlüssen wird unter jeder den Anschluss anlaufenden Bitumenschindel eine Nocke gedeckt und die Schindel hinterlaufsicher mit Bitumenschindelkleber aufgeklebt. Die Überdeckung der Nocken untereinander muss mindestens der Höhenüberdeckung der Flächendeckung entsprechen. Die Nocken werden im oberen Bereich der Höhenüberdeckung genagelt.
(5) Zugeschnittene Bitumenschindeln müssen mindestens eine Schürze breit sein. Im Anschlussbereich an die Flächendeckung darf ein Viertel der Schürzenbreite nicht unterschritten werden. Eine entsprechende Aufteilung ist in der anzuschließenden Fläche vorzunehmen.
7.7 Pflege und Wartung (#ddbau10274)
Bitumenschindeldeckungen sind in gewissen Zeitabständen zu überprüfen. Hierfür wird der Abschluss eines Inspektions- und Wartungsvertrages empfohlen. Rechtzeitige Pflege kann die Lebensdauer der Deckung verlängern und das Dach und die Wand vor größeren Schäden bewahren.