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Zusätzliche mechanische Befestigung auf geneigten Dächern

(1) An Traufe, First, ggf. Schattengrenze und jeder Bahnenunterteilung können auf nicht nagelbaren Konstruktionen Nagelbohlen angeordnet werden. In Wärmedämmschichten sind sie gleichzeitig Widerlager. Die Nagelbohlen sollen inkl. ihrer Unterfütterung ca. 5 mm dünner als die Dämmstoffdicke und 120 mm breit sein. Bei Dämmstoffdicken über 60 mm empfiehlt es sich, die Nagelbohlen in 30 mm Dicke im oberen Bereich der Dämmschicht einzuarbeiten.

(2) Die Bahnen der einzelnen Abdichtungslagen, die in Trauf-First-Richtung verlegt werden, sind an der Oberkante auf den Nagelbohlen verdeckt im Abstand von 50 mm bis 100 mm zu nageln.

(3) Die Abdichtung wird grundsätzlich von unten beginnend hergestellt. Die Bahnen werden an jeder Nagelbohle abgelängt und mechanisch befestigt. Die überdeckende Bahn wird auf die zuvor verlegte Bahn geführt und mit mind. 80 mm Nahtüberdeckung verklebt.

Abbildung 13: Mechanische Befestigung auf geneigten Dächern


Abbildung 13: Mechanische Befestigung auf geneigten Dächern
Lupe

Abbildung 14: Anordnung von Nagelbohlen auf Shedflächen


Abbildung 14: Anordnung von Nagelbohlen auf Shedflächen
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