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Unterdach

(1) Bei Unterdächern mit Bitumenbahnen sollen die Überdeckungen mind. 80 mm betragen. Um ungewollte Verklebungen zur Schalung auszuschließen, sind geeignete Trennschichten der Bitumenbahnen vorzusehen. Diese können z. B. aus einer Beschieferung, einer groben Besandung oder aus einer PE-Folienkaschierung bestehen.

(2) Beim Einsatz der offenen Flamme sind Trennlagen aus sich überlappenden Bitumenbahnen einzubauen, deren Nähte durch Nagelung fest geschlossen sind, um ein Durchschlagen der Flamme zu vermeiden.