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Traufausbildung mit Rinne

(1) Erfolgt die Entwässerung von Dachflächen über vorgehängte Dachrinnen, so sollte als Übergang ein Traufblech angeordnet werden. Die Einklebefläche von Blechanschlüssen muss mind. 120 mm breit sein. Die Einklebefläche muss sauber und fettfrei sein und sollte mit einem geeigneten Voranstrich versehen werden. Die Abdichtungslagen müssen vollflächig im Lagenrückversatz aufgeklebt werden.

(2) Bei nicht nagelbarem Untergrund sind Nagelleisten, bei einer vorhandenen Dämmschicht Randbohlen vorzusehen. Randbohlen müssen 10 mm dünner als die vorhandene Dämmschicht sein. Traufbleche sollen dachseitig nicht über die Randbohle oder Nagelleiste überstehen oder müssen nach unten abgekantet werden.

(3)Werden Verstärkungsstreifen oder die Oberlage der Dachabdichtung über die äußere Traufblechkante bis zur Abtropfkante heruntergezogen, dann hat das Traufblech keine Dichtfunktion, sondern eine Stützfunktion. Hier genügt eine lose Überlappung der einzelnen Traufbleche von ca. 50 mm und eine direkte Befestigung der Bleche durch versetztes Nageln in ca. 50 mm Abstand. Diese Ausführung entspricht der Anwendungskategorie K2.

(4) Rinneisen müssen in Deckunterlagen oder Randbohlen eingelassen sein.

(5) Vom Niederschlagswasser berührte Metallteile müssen mit einem Korrosionsschutz versehen sein. Dies gilt nicht für Edelstahlbleche.

Insbesondere sind die Richtlinien des ZVSHK zu beachten.

Detailskizze 30 - 31