abc der Bitumenbahnen

Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen

5: Weitere Einsatzmöglichkeiten von Polymerbitumen- und Bitumenbahnen

5.1: Teichabdichtung (#ddbau10218)

5.1.1: Geltungsbereiche (#ddbau10219)

Das nachfolgende Kapitel beschreibt Anwendungs- und Stoffempfehlungen für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumenbahnen mit Trägereinlage von:

  • Teichen
  • Löschteichen
  • Rückhaltebecken
  • Schwimmteichen

5.1.2: Normative Verweise (#ddbau10220)

5.1.3: Definitionen (#ddbau10221)

Polymerbitumenbahnen für die Teichabdichtung nach diesem Kapitel sind Polymerbitumenschweißbahnen. Die Bahnen bestehen aus Trägereinlagen (Kunststoffvlies oder Kombinationsträger) und beidseitig kunststoffmodifizierten Bitumendeckschichten. Die Bahnen können je nach Anwendungs- und Nutzungszweck ober- und/oder unterseitig besandet oder mit Folien oder Vliesen ausgerüstet sein.

5.1.4: Planungshinweise (#ddbau10222)

(1) Die Abdichtung von Teichen, Wasserbehältern und Rückhaltebecken erfordert eine rechtzeitige Abstimmung aller beteiligten Fachleute der Genehmigungs-, Planungs-, Material- und Ausführungsseite, damit alle wasser-, bau- und nutzungstechnischen Anforderungen in Einklang gebracht werden können.

(2) Insbesondere zu beachten sind Anforderungen z. B. aus:

  • Genehmigungsverfahren und Bauordnungen der Länder und Kommunen
  • wasserwirtschaftlichen Gesetzen des Bundes und der Länder
  • Naturschutz- und Umweltrecht
  • den bodenphysikalischen Eigenschaften des Baugrundes
  • statischen Belastungen • der Schichtenfolge und den Ausführungen der einzelnen Baugewerke
  • der Herstellung der Abdichtung
  • der Ausführung und Ausbildung von Profilierungen, An- und Abschlüssen, Übergängen und technischen Einbauten
  • der geplanten Nutzungsart des Gewässers und der unmittelbaren Umgebung
  • den natürlichen Witterungsprozessen und klimatischen Verhältnissen
  • den vorgesehenen Wartungs- und Pflegemaßnahmen

5.1.5: Baugrund (#ddbau10223)

Vor der Ausführung von Abdichtungsmaßnahmen muss der Baugrund hinsichtlich seiner Eignung überprüft werden. Besonderes Augenmerk ist dabei z. B. auf eventuell noch vorhandene Vegetation, ausreichende Tragfähigkeit, Verdichtungsgrad, Verformungsverhalten, Gleitsicherheit und Ebenheit des Bodens sowie die Profilierung des Geländes zu legen.

(1) Profilierung des Baugrundes:
Um Dichtungsbahnen gleichmäßig zu verlegen, muss auf die Ebenheit des Bodens geachtet werden. Der Baugrund muss frei von grobkörnigem und scharfkantigem Gestein sein. Restteile von Gehölzwurzeln müssen entfernt werden.

Organische Stoffe, die verfaulen, haben Einfluss auf den Verdichtungsgrad des Bodens, können Gase entwickeln und müssen vor dem Einbau der Abdichtung entfernt werden.

Eine Verbesserung des Baugrundes kann ggf. durch Bodenaustausch erreicht werden.

Eine Verdichtung des Bodens ist in allen Fällen vor den Abdichtungsarbeiten erforderlich.

(2) Formgebung der Böschungen:
Die Neigung der Böschung ist an die Gleitsicherheit des Bodens anzupassen. Böschungsneigungen steiler als 1:3 sollen nicht ausgebildet werden. Die Abdichtung ist keine Sicherung gegen das Abrutschen der Böschung

(3) Stabilisierung des Baugrundes:
Gegebenenfalls ist der Baugrund z. B. mit einer Bitumen-Emulsion zusätzlich zu stabilisieren.

5.1.6: Stoffe (#ddbau10224)

(1) Abdichtungsbahnen
Zur Herstellung von Abdichtungen von Teichen sind Polymerbitumenbahnen nach Tabelle 16 Zeilen 8 bis 10 zu verwenden

(2) Stoffe zum Schutz der Abdichtung
Abdichtungen müssen entsprechend ihrer Beanspruchungsart dauerhaft vor mechanischen und dynamischen Einflüssen durch Schutzschichten, Schutzlagen bzw. Schutzmaßnahmen geschützt werden.

Im Einzelfall können zusätzliche Schutzmaßnahmen unterhalb oder oberhalb der Abdichtung notwendig werden.

Übliche Stoffe für Schutzlagen, Schutzschichten bzw. Schutzmaßnahmen sind:

  • Geotextilien
  • Polymerbitumen- und Bitumenbahnen (z. B. mit Kupferbandeinlage oder bestreut)
  • Kunststoffmatten oder gebundene Kunststoffgranulate
  • mineralische Schüttgüter

Die verwendeten Stoffe müssen mit den Abdichtungsbahnen verträglich sein.

Soweit erforderlich sind die Stoffe zum Schutz der Abdichtung zu sichern gegen z. B. Windsog, Erosion, Verwitterung, thermische und chemische Einflüsse. Vor allem in Bereichen von Wasserwechselzonen sind geeignete Schutzmaßnahmen, z. B. gegen UV-Strahlung, zu empfehlen.

5.1.7: Ausführung/Verarbeitung (#ddbau10225)

(1) Allgemeines
Polymerbitumenbahnen bieten bewährte und in der Praxis erprobte Anwendungsund Verarbeitungsmöglichkeiten, die funktionssichere technische Lösungen auch im Bereich der Teichabdichtung bieten.

Für die Ausführung von Abdichtungsarbeiten bei Witterungsverhältnissen, die sich nachteilig auf die Werkleistung auswirken können (z. B. Temperaturen unter 5 °C), sind besondere Maßnahmen zu treffen, die diese nachteiligen Auswirkungen verhindern. Die besonderen Maßnahmen sind entsprechend der Gegebenheiten zum Ausführungszeitpunkt mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

Eine weitere Voraussetzung für die handwerklich sichere Verarbeitung ist der einwandfreie Zustand der Materialien an der Einbaustelle und damit der sachgerechte Transport und die sachgerechte Lagerung der Baustoffe.

(2) Verarbeitungshinweise
Polymerbitumenbahnen für die Teichabdichtung werden in der Regel einlagig auf den vorbereiteten Untergrund (z. B. Schutzschicht) verlegt.

Die einzelnen Bahnen sollen mit Quernahtversatz verlegt werden. Die Überdeckungsbreite der einzelnen Bahnen sollte mind. 100 mm betragen. In Bereichen mit mehrlagigen Abdichtungen sind die Bahnen von Lage zu Lage versetzt anzuordnen.

Voraussetzung für die Herstellung der Abdichtung ist die Verklebung der Naht- und ZEICHNIS Stoßüberdeckungen untereinander bzw. in mehrlagigen Bereichen der vollflächige Verbund der Lagen untereinander. Dafür ist das Schweißverfahren anzuwenden.

Beim Schweißverfahren werden die zu verklebenden Bitumendeckschichten aufgeschmolzen und die Bahnen unter leichtem Druck so eingerollt, dass sich die Naht- und Stoßüberdeckungen bzw. die einzelnen Lagen dichtend verkleben. Bei Arbeiten mit offener Flamme sind die Vorschriften der BG BAU zu berücksichtigen.

Des Weiteren ist Kapitel 4.8 zu beachten.

(3) Ausführungshinweise
Je nach Oberflächenbeschaffenheit und Tragfähigkeit des Untergrundes ist unterhalb der Abdichtungsebene eine entsprechend wirksame Schutzlage oder Schutzschicht anzuordnen.

Die Verlegung der Polymerbitumenbahnen für die Teichabdichtung erfolgt vorzugsweise vom tiefsten Bereich des Baugrundes beginnend. Anschließend sollten die Bahnen auf den Böschungsbereichen von unten nach oben eingebaut werden.

Im Bereich der Böschungen kann eine zusätzliche mechanische Befestigung notwendig sein. Dies kann z. B. mit Erdankern erreicht werden.

Die Abdichtung ist mind. 100 mm über Oberkante Bemessungswasserstand zu führen und in Abhängigkeit von der geplanten nutzungsbedingten Randausbildung zu verwahren, z. B. durch/mit Anschlussprofil, Ortbeton, Betonfertigteile, Ringgraben/Einbindegraben.

Übergänge, Anschlüsse und Durchdringungen an Gebäude und Einbauteile müssen so hergestellt sein, dass das Eindringen von Wasser verhindert wird. Beanspruchungen aus planmäßigen Baugrund- und Bauteilbewegungen und Wasserdruck müssen schadlos aufgenommen werden. Die Übergänge, Anschlüsse und Durchdringungen sind so anzuordnen, dass die Abdichtung fachgerecht angeschlossen werden kann.

Bei Anschlüssen an Gebäudeteile ist die Abdichtung mind. 300 mm über den maximalen Wasserstand hochzuführen und zu fixieren.

Zum dauerhaften Schutz der Abdichtungen gegen schädigende statische, dynamische, thermische und nutzungsbedingte Einflüsse sollte auf der Abdichtung eine Schutzschicht angeordnet werden. Die Schutzschicht selber darf die Abdichtung nicht beschädigen, z. B. durch Bewegungen oder Verformungen.

5.1.8: Skizzen (#ddbau10226)

Teichrand mit Ringgraben
Abbildung 33: Teichrand mit Ringgraben
Teichrand mit Kiesrand
Abbildung 34: Teichrand mit Kiesrand
Teichrand mit vergrößerter Wechselfeuchtzone
Abbildung 35: Teichrand mit vergrößerter Wechselfeuchtzone
Teichrand mit Ringanker
Abbildung 36: Teichrand mit Ringanker

5.2: Abdichtung von Brücken im Geltungsbereich der ZTV-ING und der Richtlinie 804 (#ddbau10228)

(1) Allgemeines
Die Abdichtung von befahrbaren Flächen ist in DIN 18532 geregelt. Bauteilempfehlungen finden sich in Kap. 4. Brückentafeln und Überbauten, die im Verantwortungsbereich des Bundes sowie der DB Deutschen Bahn AG liegen, werden in speziellen Richtlinien und technischen Vorschriften geregelt.

 

(2) Straßenbrücken
Die Abdichtung öffentlicher Straßenbrücken im Verantwortungsbereich des BMVI Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und der BASt Bundesanstalt für Straßenwesen ist in der ZTV-ING, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten, geregelt. In Teil 7 dieser Vorschrift sind die auszuführenden Bauweisen für Brückenbeläge und die anzuwendenden Abdichtungsstoffe beschrieben.

Je nach Bauweise wird die Abdichtungsschicht mit speziellen und für diesen Anwendungszweck geprüften Polymerbitumenbahnen einlagig oder zweilagig ausgeführt. Die einzusetzenden Abdichtungssysteme müssen mit allen Bestandteilen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zertifiziert und gelistet sein.

Die Ausführung der Abdichtungsarbeiten darf nur von Fachfirmen mit entsprechendem Sachkundenachweis, Referenzen und speziellen Verarbeitungsgeräten durchgeführt werden.

 

(3) Eisenbahnbrücken
Die Abdichtung von Überbauten (Brücken) im Bereich der DB Deutsche Bahn AG ist in der Richtlinie 804 - Eisenbahnbrücken, Modul 804.6101, geregelt.

ZTV-ING, DIN 18532 und DIN 18533 sind zusätzlich zu beachten, die Festlegungen in der Richtlinie 804 haben dabei jedoch Vorrang. Zur Definition der Begriffe gilt DIN 18195.

Für die Abdichtung der Überbauten von DB-Eisenbahnbrücken können als zweilagige Regelabdichtung genormte Polymerbitumen-Dachdichtungsbahnen (z. B. BA / PYE PV200 DD) oder Polymerbitumen-Schweißbahnen (z. B. BA / PYE PV200 S5) nach DIN SPEC 20000-202 verwendet werden. Als einlagige Regelabdichtung werden Polymerbitumen-Schweißbahnen mit hochliegender Trägereinlage (z. B. BE-PYP-PV180 HL S4,5) nach DIN V 20000-203 eingesetzt.

Für die Ausführung der Abdichtungsarbeiten werden Fachfirmen mit entsprechenden Referenzen bevorzugt. Bei Arbeiten nach ZTV-ING müssen die notwendigen Sachkundenachweise und Verarbeitungsgeräte vorhanden sein.