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Rechtsraum

Das deutsche Baurecht forderte und fordert keine zusätzliche Qualitätsüberwachung durch Prüfinstitute – zusätzlich zur laufenden Überwachung der WPK nach DIN EN 13707 bzw. DIN EN 13969, System 2+.

Die Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Bauprodukte (dazu gehören Bitumen- und Polymerbitumenbahnen) legt die Anforderungen an die Brauchbarkeit fest. Bauprodukte dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie diese Anforderungen bei ordnungsgemäßer Planung und Ausführung erfüllen.

Die freiwillige Kontrolle im Hinblick auf die Einhaltung der technischen Anforderungen der Normen durch amtlich anerkannte Prüfinstitute wird das von vielen Bauexperten befürchtete Absinken der Qualität auf das niedrigste europäische Niveau verhindern.

Die eigenverantwortliche Qualitätssicherung hat daher nach der Verabschiedung der Europäischen Normen eine gestiegene Bedeutung, denn die neue DIN 18531 fordert auch künftig die Einhaltung der Mindestanforderungen.