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Planung

(1) Für die Planung und Ausführung sind folgende Gegebenheiten zu berücksichtigen:

  • Nutzung des Dachgeschosses zu Wohnzwecken
  • Dachneigung, Regeldachneigung des Deckwerkstoffs
  • Konstruktive Gegebenheiten, Dachformen
  • Klimatische Verhältnisse am Standort etc.
  • Örtliche Baubestimmungen

(2) Die objektbezogenen Zusatzmaßnahmen sind vom Planer und/oder dem Verarbeiter verantwortlich festzulegen.

(3) Beim Einsatz von Dachziegeln und Dachsteinen sind bei Unterschreitung der Regeldachneigung folgende Zusatzmaßnahmen mit Bitumenbahnen möglich:

Unterdach

  • wasserdicht
  • regensicher

Unterdeckung

  • naht- und perforationsgesichert
  • verschweißt oder verklebt
  • überlappt oder überdeckt

Unterspannung

  • überlappt