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Nicht belüftete Dächer

Bei Anordnung einer diffusionshemmenden Schicht mit einer diffusionsäquivalenten Luftschichtdicke sd = (µ·s) >= 100 m unter der Wärmedämmung und einer Wärmedämmschichtdicke entsprechend der EnEV hat sich als praktische Erfahrung ergeben, dass bei Innentemperaturen
ti <= +20 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit <= 60 % kein schädliches Tauwasser in der Dachkonstruktion anfällt.

Bei abweichenden Klimabedingungen ist eine Überprüfung der gesamten Dachkonstruktion durch eine diffusionstechnische Berechnung vorzunehmen. Der Nachweis ist nach DIN 4108 zu führen.

Als Dampfsperre eignen sich besonders Bitumenbahnen mit Metallband-Einlage. Sie gelten als praktisch dampfdicht.