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Durchdringungen, Übergänge, Anschlüsse
(1) Durchdringungen, Übergänge und Anschlüsse müssen so hergestellt sein, dass das Eindringen von Feuchtigkeit bzw. Wasser verhindert wird und Beanspruchungen aus Bauteilbewegungen und Wasserdruck schadlos aufgenommen werden. Sie müssen so angeordnet werden, dass die Bauwerksabdichtung fachgerecht angeschlossen werden kann.
(2) Die weitreichenden Anforderungen an die baulichen Erfordernisse und die konstruktiven Ausführungen im Bereich von Durchdringungen, Übergängen und Anschlüssen regelt DIN 18195-9.
Ausführung
Die Anordnung und Ausbildung von Anschlüssen, Übergängen und Abschlüssen erfolgt entsprechend den zu erwartenden hydrostatischen Beanspruchungen.
Durchdringungen
Anschlüsse an Durchdringungen bei der Abdichtung bei nicht drückendem Wasser sind durch Klebeflansche, Anschweißflansche, Manschetten, Manschetten mit Schellen oder durch Los- und Festflanschkonstruktionen auszuführen.
Bei Abdichtung gegen drückendes Wasser sind Los- und Festflanschkonstruktionen auszuführen.
Übergänge
Übergänge sind bei Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit und nicht drückendem Wasser durch Klebeflansche, Anschweißflansche, Klemmschienen oder Los- und Festflanschkonstruktionen herzustellen.
Bei Abdichtungen gegen drückendes Wasser sind ausschließlich Los- und Festflanschkonstruktionen vorzusehen.
Abschlüsse
Abschlüsse sind bei allen Beanspruchungsarten an den aufgehenden Bauteilen zu sichern, in dem der Abdichtungsrand in Nuten eingezogen oder mit Klemmschienen versehen oder konstruktiv abgedeckt wird.

