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Dachneigungen

(1) Bitumenschindeln eignen sich für Dachdeckungen und Wandbekleidungen auf allen Dachformen mit Dachneigungen zwischen 15° und 85°.

(2) Bei Dachneigungen > 85° ist eine zusätzliche mechanische Fixierung und eine flächige Verklebung der Schindeldeckung untereinander erforderlich.

(3) Die Regeldachneigung ist von der Sparrenlänge und der Schindelform abhängig. Die Neigungsgrenzen nach Tabelle 19 sind einzuhalten.

(4) Besondere klimatische Verhältnisse, ungünstige Lage des Gebäudes und große Entfernung zwischen First und Traufe können steilere Dachneigungen erfordern.

(5) Wird in Ausnahmefällen an Details oder an Teilbereichen der Dachfläche, z. B. Dachgauben, die Regeldachneigung unterschritten, sind besondere geeignete regensichernde Zusatzmaßnahmen erforderlich. Werden die Schindeln ohne Nagelung vollflächig auf eine normgemäße Abdichtung aufgeklebt, oder die Abdichtung mit einer, der Schindeldeckung angepassten, farbigen, Oberlagsbahn ausgeführt, kann die Regeldachneigung unterschritten werden.