HOME › Technische Regeln › Flachdach › Detailausbildungen › Dachentwässerung › Dachgullys
Dachgullys
(1) Die Flanschaußenkanten der Dachgullys müssen einen Abstand von mind. 300 mm von anderen Details haben. Durch Anordnung von Gegengefälle ist sicherzustellen, dass die Entwässerung von diesen Details weg erfolgt. Abläufe (Gullys) müssen so konstruiert und eingebaut sein, dass sie keine Wärmebrücke in der Dachkonstruktion bilden.
(2) Um einen einwandfreien Wasserablauf sicherzustellen, sollen Flansche von Dachgullys in die Unterlage eingelassen werden. Es wird empfohlen, die Wärmedämmschicht im Ablaufbereich (ca. 1,0 m x 1,0 m) 20 mm dünner auszubilden.
(3) Bei wärmegedämmten Dachkonstruktionen mit Dampfsperre sind zweiteilige Dachgullys zu verwenden. Befinden sich unmittelbar unter der Decke beheizte oder genutzte Räume, so sind wärmegedämmte Dachgullys zu verwenden.
(4) Dachgullys sollen in der Unterkonstruktion befestigt werden.
(5) Der Anschluss der Dachabdichtung an Dachgullys erfolgt mit Fest- und Losflansch, Klebeflansch oder integrierten Anschlussbahnen. Die Anschlussbahnen müssen auf das Material der Dachabdichtung abgestimmt sein.
(6) Fabrikgemäß vorgefertigte Dachgullys müssen DIN EN 1253:1-4 entsprechen.
(7) Bei Begrünung ist der Bereich der Dachgullys von der Vegetation freizuhalten.
(8) Dachgullys müssen die Abdichtungsebene entwässern. Bei genutzten Dachflächen müssen sie auch die Oberfläche der Nutzschicht entwässern. Zur Kontrolle der Gullys sollten die Gitterroste herausnehmbar sein. Gitterroste, die im Nutzbelag fest eingebunden sind, dürfen nicht gleichzeitig mit dem Dachgully fest verbunden sein. Die unabhängige Eigenbeweglichkeit des Nutzbelages gegenüber dem Gitterrost ist einzuplanen.

