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Brandschutzrichtlinien

Brandschutzwände



Im Brandfall soll verhindert werden, dass sich das Feuer schnell ausbreiten kann. Die Planungsvorgaben der Industriebau-Richtlinie unterstützen Planer und Dachdecker bei der Erstellung einer rechtssicheren Planung und Ausführung:

• Ist das gesamte Dach oder sind einzelne Brandabschnitte größer als 2.500 Quadratmeter, ist die Bedachung so auszubilden, dass eine Brandausbreitung innerhalb eines Brandbekämpfungsabschnittes über das Dach behindert wird.

• Wichtig für die Einhaltung der Richtlinie ist die Ausbildung der einzelnen
Brandabschnitte. Diese verfügen entweder über eine eigene Feuerlöschanlage
oder sie müssen mit mindestens einer Seite an einer Außenwand liegen
und von dort für die Feuerwehr zugänglich sein.

• Besondere Aufmerksamkeit erfordern Durchdringungspunkte, Dachrandan- und
-abschlüsse. Um hier eine Brandweiterleitung zu behindern, verwendet
man Trapezblechunterkonstruktionen aus nicht brennbarem Material.