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Belüftetes Dach (Kaltdach)
Für den Fall, dass bei einem belüfteten Dach lediglich die Dachhaut regeneriert wird, ist die generelle wirtschaftliche Vertretbarkeit einer Verpflichtung zur Wärmedämmung der betroffenen Flächen derzeit nicht nachgewiesen.
Werden Schalung und ggf. vorhandene Dachabdichtung nicht ersetzt, so greift die Verpflichtung des § 9 in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 4 b EnEV 2009 (U-Wert < 0,20 W/m² · K) folglich nicht und es muss nicht nachgedämmt werden.
Werden dagegen alle Schichten der Dachhaut erneuert oder es wird eine neue für sich vollständige Abdichtung erstellt, so muss das Dach die Anforderungen nach Anlage 3, Tabelle 1, Zeile 4 b EnEV 2009 (siehe Tabelle 21) einhalten.

