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Belüftete Dächer

Die für den Tauwasserschutz erforderlichen Maßnahmen sind der nachstehenden Tabelle in Anlehnung an Ziffer 4.3.3.3 der DIN 4108-3 zu entnehmen:

Tabelle 23: Bemessung belüfteter Dächer nach DIN 4108 1)


Tabelle 23: Bemessung belüfteter Dächer nach DIN 4108 1)
Lupe
1) Bei nichtklimatisierten Wohn- und Bürogebäuden sowie vergleichbar genutzten Gebäuden
2) Baustellenbedingte Ungenauigkeiten, Maßtoleranzen, Querschnitteinengungen, Lüftungsgitter u. a. sind mit ihrem Einfluss auf die Lüftungsquerschnitte bei der Planung zu berücksichtigen
3) Maßgebend ist die diffusionsäquivalente Luftschichtdicke der unterhalb des belüfteten Raumes angeordneten Bauteilschichten. Sie lässt sich berechnen aus sd (m x s)
µ ist die Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl
s ist die Schichtdicke in Metern

Wenn diese Bedingungen erfüllt werden, ist kein rechnerischer Nachweis des Tauwasserausfalls infolge Dampfdiffusion bei normalem Wohnraumklima in den unterhalb der Wärmedämmung liegenden Räumen (20 °C und 50 % relative Luftfeuchtigkeit) erforderlich. Andernfalls soll der rechnerische Nachweis nach DIN 4108 geführt werden.