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Anwendungskategorie K2
(1) Dachabdichtungen, an die durch Planer/Bauherren (z. B. aufgrund höherwertiger Gebäudenutzung, Hochhäuser) erhöhte Anforderungen gestellt werden, sind der Kategorie K2 zuzuordnen. Hierbei ist mindestens ein Gefälle von 2 % (1,2°) in der Abdichtungsebene und mind. 1 % im Bereich von Kehlen einzuhalten.
(2) Dachabdichtungen für Dächer mit einem Gefälle < 2 % (< 1,2°) sind in Anwendungskategorie K2 nicht möglich.

