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Antennenmasten, Stützen und Verankerungen, Blitzschutzanlagen
3.5.6.3 Antennenmasten, Stützen und Verankerungen, Blitzschutzanlagen
(1) Antennenmasten o. ä. müssen in der Unterkonstruktion ausreichend sicher befestigt sein.
(2) Hülsen und Metallrohre müssen so ausgebildet sein, dass Tauwasser nicht in den Dachaufbau gelangen kann. Zwischen Hülse und Metall- oder Dunstrohr ist der Hohlraum mit z. B. PUR-Montageschaum auszuschäumen.
(3) Durch die Anlagenteile der Blitzschutzsysteme darf die Dichtheit des Daches nicht beeinträchtigt werden. Blitzschutzmaßnahmen sind mit in die Planung einzubeziehen.

