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Anschlüsse an Türen
(1) Die Anschlusshöhe soll auch im Türbereich 150 mm über Oberfläche Belag oder Gesteinsschüttung betragen, um zu verhindern, dass bei Schneematschbildung, Wasserstau, Schlagregen, Winddruck oder bei Vereisung Niederschlagswasser über die Türschwelle eindringt.
(2) In Ausnahmefällen ist eine Verringerung der Anschlusshöhe möglich, wenn ein einwandfreier Wasserablauf im Türbereich sichergestellt ist. Dies ist dann der Fall, wenn sich im unmittelbaren Türbereich Terrassenabläufe oder andere Entwässerungsmöglichkeiten befinden, wie z. B. eine Dränrinne, so dass kein Wasserstau entsteht. Dabei soll eine Anschlusshöhe von 50 mm nicht unterschritten werden. Barrierefreie Übergänge sind Sonderlösungen und erfordern deshalb zusätzliche Maßnahmen, die zwischen Planer, Ausführenden und Bauherrn abgestimmt werden müssen.
(3) Türen als Zugänge zu Dachterrassen und Dachflächen müssen im Bereich der Türschwellen und Türpfosten für einen einwandfreien Abdichtungsanschluss geeignet sein.
(4) Der Anschluss an Türschwellen kann durch Hochziehen der Dachabdichtung wie an Wandanschlüssen oder durch das Einbauen von Türanschlussblechen erfolgen. Anschlüsse müssen hinter Rolladenschienen und Deckleisten durchgeführt werden.
(5) An Türkonstruktionen aus Kunststoff sind aus Gründen der Durchführbarkeit und Machbarkeit Anschlüsse mit Anschlussblechen herzustellen oder kaltselbstklebende Bahnen einzusetzen. Dabei sind die Herstellervorschriften zu beachten.
(6) Hochgeführte Abdichtungen müssen am Türrahmen mechanisch, z. B. durch Klemmschienen, befestigt und abgedichtet werden. Blechverwahrungen an Türrahmen müssen in allen Ecken sorgfältig eingepasst, alle Nähte dicht gelötet und seitlich als Klebeflansch mind. 120 mm in die Wandanschlussebene fortgeführt werden.

